Lampe an Armbrust oder Bogen ?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 6.041 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Januar 2006 um 18:33) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo ! Habe (mal wieder) eine Frage : darf man eine Lampe oder einen Laserpointer an einer Armbrust anbringen ? Eine Armbrust ist ja keine Waffe... Und wenn jetzt das Argument "einer Waffe gleichgestellt" kommt : Darf man eine(n) Lampe/Laserpointer an einem Bogen anbringen ? Ist ja absolut keine Waffe... Hintergrund : bei Egun werden seit einiger Zeit zwei Compound-AB-Pistolen verkauft, ganz am Anfang wurde eine davon mit einem kleinen Laserpointer dran abgebildet, wurde mittlerweile geändert...

    Was meint ihr ?

    Meine Cobra ist tot :cry:

  • Hmmm, da wär ich vorsichtig. Aber selbst wenn rechtlich nichts dagegen spräche, finde ich so eine Aktion absolut unsinnig. Wozu braucht man eine Taschenlampe an der Armbrust? Es gibt ja schon genug Vorbehalte gegen Armbrüste und mit sowas schießen diese Leute meiner Meinung nach ein Eigentor.
    Nur meine 2 Cents...

    Merkt's euch Schützen, auch fürs Leben: Leicht verfehlt der Mensch sein Glück! Ist der Schuß erst abgegeben, holt ihn keiner mehr zurück!

    Einmal editiert, zuletzt von Norman B. (29. Januar 2006 um 01:23)

  • kleine Korrektur:
    Bogen und Armbrust sind schon Waffen. Und was für welche! :))
    Es sind nur nach dem Gesetz keine Schußwaffen.

    Am Bogen wäre eine Lampe wohl kein Problem aber bei der Armbrust hast Du das Argument ja schon selbst aufgeführt.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Über Sinn oder Unsinn einer solchen Ausstattung ließe sich ewig diskutieren. Lampe an Armbrust wäre sicher nur etwas für Jäger (manche Tiere bleiben einfach stehen, wenn sie geblendet werden), insofern für Deutschland uninteressant (für mich sowieso, weil ich jeglicher Jagd gegenüber skeptisch stehe)... Ein Laserpointer würde als Zielhilfe eher Sinn machen, gerade an einer AB-Pistole.

    Fällt mir jetzt auch ein : für Bögen wird so etwas sogar als Zubehör angeboten, im Fachhandel.

    Und ja, leider : Armbrüste haben einen schlechten Ruf...

    Meine Cobra ist tot :cry:

  • Habe mal auf einem 3D Bogen-Tunier ein schlecht zu sehendes Ziel mit einem Laser angestrahlt . Der darauf erfolgten Resonaz meiner Mitschützen konnte ich entnehmen ,das diese Maßnahme nicht unbedingt regelkonform war :laugh: :laugh: :laugh:
    Mal davon abgesehen ,unter 15 mW läuft da gar nichts.Es macht wie bei einem Gewehr mehr Sinn ,in eine zünftige Optik zu investieren .

  • Zitat

    Original von edbru
    kleine Korrektur:
    Bogen und Armbrust sind schon Waffen. Und was für welche! :))
    Es sind nur nach dem Gesetz keine Schußwaffen.

    Am Bogen wäre eine Lampe wohl kein Problem aber bei der Armbrust hast Du das Argument ja schon selbst aufgeführt.

    Eddi

    Da muss ich dir teilweise widersprechen:
    -Armbrust ist nach dem Gesetz eine Waffe (frei ab 18 Jahren), stimmt.
    -Bogen ist nach dem Gesetz ein Sportgerät, keine Waffe (und auch keine Altersbeschränkung)!

    Über Sinn und Unsinn sowohl dieser Regel, als auch dem Verbot von Leuchten und Laserpointern an Schußwaffen wurde ja in anderen Threads schon ausgiebig diskutiert.


    Gruß, Hartmut

  • Zitat

    Original von tiefflieger
    Hallo ! Habe (mal wieder) eine Frage : darf man eine Lampe oder einen Laserpointer an einer Armbrust anbringen ? Eine Armbrust ist ja keine Waffe... Und wenn jetzt das Argument "einer Waffe gleichgestellt" kommt :

    Damit hast Du Dir die Frage im Grunde selbst beantwortet. ;)

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Was wollt ihr überhaubt mit einem Laser oder noch unnötiger einer Lampe an der Armbrust oder dem Bogen?
    Da würde ich mein Geld lieber in ein Zielfernrohr für ein LG stecken.

    Rhöm Rg 96.......m16 a3....... Walter nighthawk...........s26 blowback softair........dieverse Messer

  • Also es macht ziemlich wenig Sinn an einem Bogen einen Laser anzubringen. Damals, als ich mir meinen ersten Compoundbogen gekauft hab, hab ichs mal versucht.
    Bei Tag und einer normalen Zielentfernung von 60m ist der Punkt mit bloßem Auge sogut wie gar nicht mehr zu sehen. Hab mir dann ein Red-Dot drangebaut. Viiiiel besser :))

    An einer Armbrust wär ich auch vorsichtig mit Lasern. Das mit "(Schuss) Waffe oder nicht" ist da so eine Sache. Ich weiß nur daß das Führen einer Armbrust neuerdings angeblich auch geregelt ist. Ahnlich wie "F"-Waffen dürfen sie nur verschlossen transportiert werden.
    Irgendwer hat mir das so erklärt:
    Da die Energie mit der der Pfeil abgeschossen wird erst durch Einsatz eigener Körperkarft entsteht (keine Antriebsgase etc.) und auch mangels eines Laufs ,ist ein Bogen keine Schusswaffe.

    Bei einer Armbrust kann aber diese eingebrachte Energie "gespeichert" werden. Deshalb wird die Armbrust eben doch etwas anders eingestuft als der Bogen. Wie genau kann ich aber auch nicht sagen

    Gurß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hallo Kentucky

    Eine Armbrust ist aber einer Schusswaffe gleichgestellt da die Energie gespeichert wird mittels der Arretierung, von daher gilt auch das mit Lampen und Lasern da die Armbrust dennoch eine Waffe ist. Und es heist ja nicht daß Laser und Lampen an Schusswaffen (Definition Geschoss durch einen Lauf) verboten sind sondern an Waffen und dazu zählt nunmal auch die Armbrust.

    Gruß
    Para

  • Also schwimmen wir alle in großen See der Ungewißheit...

    Ganz im Ernst : Für Bögen gint es "Laserzielhilfen", meinentwegen für Anfänger und kurze Distanzen, aber es gibt sie. Für große Armbrüste und große Entfernungen braucht man sicherlich keinen Laserpointer. Aber für kurze Distanzen (10-20m) vielleicht doch nicht unpraktisch, ebenfalls für AB-Pistolen.

    Meine Cobra ist tot :cry:

  • Hmm, ich hab das Waffg.Neu jetzt nicht da aber ich glaub mich zu erinnern daß da drinsteht ....... für Schusswaffen bestimmt sind......... Und Schusswaffen im Sinn des Gesetzes sind ja bekanntlich manchmal was anderes als der gesunde Mensch glaubt ;)
    Wenn da drinstünde ......... für Waffen bestimmt sind......... dann dürfte ich also auch kein Laserzielgerät an mein Jagdmesser anbauen?? *lol*

    Also ich würd das mit Lasern oder Lampen auf Allem was schießen kann auf jeden Fall lassen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Man stelle sich vor : man schiebt jemandem ein Messer (böse Waffe) mit eingebauter Lampe zu und verpfeift ihn dann den Grünen Blaulicht-Männchen :))

    Ach ja : Klappmesser mit eingebauter LED-Lampe gibt es...

    :schiess1: _____________________________ :F:

    Meine Cobra ist tot :cry:

    Einmal editiert, zuletzt von tiefflieger (29. Januar 2006 um 19:01)

  • Zitat

    Original von tiefflieger
    Also schwimmen wir alle in großen See der Ungewißheit...

    Nein, tun wir nicht, die Sache ist relativ eindeutig (und für die, die "das neue WaffG jetzt nicht da haben" hilft ein Blick oben ins Menü dieser Seite unter "Waffenrecht"):

    1) Bögen sind keine Waffen im Sinn des Waffengesetzes, deswegen gibt es mit Laserzielhilfen kein Problem

    2) Armbrüste sind laut Waffengesetz den Schusswaffen gleichgestellt; für Schusswaffen bestimmte Laserzielhilfen sind verboten, also gilt das auch für Armbrüste.

    Ich bin kein Jurist, aber meiner Ansicht nach ist das eine ziemlich eindeutige Sache.

    Marcus

  • Uups, peinlich peinlich. Aber danke für den Tip.
    Bin nun doch schon ein paar Tage hier vertreten aber daß da das komplette Waffg.Neu steht hab ich noch gar net gesehen. :rotwerd:
    War immer nur in den Foren unterwegs.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Der Laserpointer an sich ist nach dem Gesetz eine "verbotene Waffe" .... also würde man mit dem bloßen Besitz des Pointers schon gegen das Gesetz verstoßen, selbst wenn man den gar nicht an den Bogen(/Armbust) montiert.

    Edit: Das gilt für alle Pointer, die eine Vorrichtung haben, mit der man sie an einer Waffe befestigen kann; auch wenn man einen Flohmarktpointer kauft und sich die halterung selber baut.

    Das WaffG ist wirklich größtenteils ein Witzebuch ... nur witzig finde ich es nicht.


    Patsch

    2 Mal editiert, zuletzt von Patsch (30. Januar 2006 um 15:41)

  • Aalso : Ein höherwertiger Laserpointer für Presentationen (oder Bogensport), eine Armbrust, ein Stück Panzer-Tape...Alles zusammen in einem Koffer. Wenn mir jetzt ein Grünes Blaulicht-Männchen/Weibchen unterstellt, ich möchte daraus eine verbotene Waffe basteln, dann könnte ich die doch wegen Verleumdung verklagen oder ? Da wird mir etwas unterstellt, was 1. nicht ist und 2. meinen Ruf schädigt und 3. mir Ärger und Zeitverlust einhandelt.

    4. Suche einen guten Anwalt *lol*

    Meine Cobra ist tot :cry:

  • Aber zunächst mal ist DEINE Ausrüstung weg - und mit "Verleumdung" kriegt man sicher keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgehebelt. Also laß diese seltsamen Überlegungen (oder behalte sie für dich, wir haben hier einen Sperrungsgrund, der "Anleitung zu Straftaten heißt...)

    Die rechtliche Lage ist so klar wie es Old Surehand bereits vorher dargestellt hat (und es in zig Threads zuvor auch schon geschildert wurde)

    1. Der verbotene Gegenstand ist der Laserpointer, sofern er eine Möglichkeit zur Waffenmontage hat.

    2) Während der Bogen (noch!) nicht vom Waffg Erfaßt ist, gilt das für Armbruste seit 2003 schon

    3) Ich hielte einen mit Tape am Bogen befestigten Laserpointer für, ähm, nicht unbedingt präzisionsfördernd.

    Und wir müssen hier auch nicht jede noch so skurrile Idee diskutieren, wenn grundsätzlich feststeht, daß es waffenrechtlich nicht geht.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...