Luftgewehr in abgeschlossener Tasche transportieren?

Es gibt 173 Antworten in diesem Thema, welches 18.387 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. August 2015 um 21:59) ist von Musashi.


  • Es steht ja eben NICHT im Gesetz daß es NUR im verschlossenen
    Behältnis erlaubt ist - das ist lediglich die Interpretation der Behörden.


    Ich hatte ja schon erklärt warum das "nur" dort nicht stehen muss. Das du der Meinung bist das müsse dort stehen ist lediglich eine Interpretation deinerseits. Ich für meinen Teil habe verstanden was dort steht, ich bin aber der Meinung man hätte ruhig ein "nur " verwenden können, nicht das es muss.

  • verschärften Regelung zur Verhinderung des schnellen Zugriffs, ist wohl nur aus Angst der Polizei entstanden.

    Der Witz ist ja dabei das man ja sogar einen Verschluss bzw. Wechselsystem verschlossen transportieren muss(so habe ich das bei meiner Sachkunde gelernt),wobei dort ja die Gefahr liegt das man höchstens damit schmeißen könnte.

    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Waffengesetz in Deutschland ist ... naja, ich bin kein Jurist und die Sprache ist manchmal seltsam und zwischen "Beispiel" und "nur so gehts, dann braucht man kein 'nur dann' dazuschreiben" zu unterscheiden ist auch nicht das Leichteste, wenn man noch die Richtlinien des DSB hat, die Verwaltungsvorschrift und das Gesetz (ohne Anhang).

    Fakt ist jedoch, das für den Schützen erst einmal das Gesetz zählt. Die Verwaltungsvorschriften sind für die jeweilige Behörden um eine einheitliche Rechtsanwendung zu schaffen.

    Es steht ja eben NICHT im Gesetz daß es NUR im verschlossenen

    Behältnis erlaubt ist - das ist lediglich die Interpretation der Behörden.

    Aber wer entscheidet denn im "Ersten Angriff" ob jemand gegen das WaffG verstoßen hat. Meist die Polizei und die ist auch eine Behörde.

    Packt das Luftgewehr in ein Waffenfutteral, Schloß drum und fertig. Damit seit ihr in jedem Fall auf der Sicheren Seite.

  • Alles grundlegend FALSCH. Du kannst ruhig glauben was Floppy und viele andere sagen. Und ich sage es Dir auch noch mal. Du hast immer eine seltsame Interpretation der Gesetze. :schluchz:

    Edit: Und wenn ich jetzt sehe, dass Wolverine hier auch mitliest, dann ist das der nächste, der Dir das sagen wird, der sich damit sehr gut auskennt.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hi!

    Ich habe aufgrund der ganzen Diskussion einfach mal die Waffenbehörde angemailt! :D

    Das war die Frage:

    "Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

    aufgrund einer Diskussion mit einem mir bekannten Schützen möchte ich Sie folgendes fragen:

    Ist der Transport eines freien (F-Stempel), ungeladenen und von der Munition (Diabolos) getrennten Luftgewehres/Luftpistole in einem undurchsichtigen, mit einem Kabelbinder verschlossenen Plastikbeutel erlaubt?

    Ist mit solch einem verpackten Gewehr der gesetzlichen Definition von "nicht Zugriffsbereit" und "verschlossenem Behältnis" Genüge getan?

    Lt. einem Schützenkollegen und eines Büchsenmachers: Ja! Ist dem so?

    Falls nicht, wie wäre der "minimale Zugriffsschutz" definiert!

    Ich wäre Ihnen für eine baldige Antwort sehr dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen
    Bastelfreak!

    Und die Antwort: (Namen und Adressen habe ich mal rausgenommen)

    "Sehr geehrter Bastelfreak,


    davon ausgehend, dass es sich um einer innerdeutschen Transport (z.B. vom Erwerb im Geschäft nach Hause) handelt, kann man das so machen.

    Dabei handelt es sich aber um die äußerste Grenze des Erlaubten. Das Waffengesetz spricht von einem verschlossenen Behältnis.

    Dieses erfüllt eine Plastiktüte m.E. nach nicht. Aber es gibt Situationen, wo man etwas in der Art als Notbehelf gemacht hat.


    Ich würde aber aufgrund der erwähnten Materialien immer auf den Einzelfall schauen….eine Luftpistole im getackerten Gefrierbeutel reicht wahrscheinlich eher nicht ;)


    Und ich würde es auch problematisch finden, wenn ein Sportschütze sein Sportgewehr (Luftdruck) ständig so zum Schießstand transportiert…


    Mit freundlichen Grüßen"


    Für mich (immer ein Schloß benutzend) heißt das, dass man sich auf SEHR dünnes Eis begibt, wenn man so transportiert!
    Man ist dann wirklich sehr, sehr grenzwertig unterwegs und muss sich über Konsequenzen nicht wundern!

    Zumal Formulierungen wie: m.E. nach, Einzelfall, doch auch einen gewissen Spielraum offenbaren, den wiederum der kontrollierende Beamte bzw. sein Wissensstand was freie Waffen angeht bestimmt!

    ERGO: Koffer, Futteral und Schloß davor! Aus die Maus!


    VG

  • 8 Seiten, um zum Schlusswort zu kommen und zur Erkenntnis, das eine ordentliche Tasche oder Koffer Pflicht ist ( natürlich mit Schloß)??? :whistling: :whistling: ohjjjeeee
    Bin gespannt auf die nächsten Seiten ;(

      Field Target - Thüringen " SSG - Südharz "

  • Alles grundlegend FALSCH


    Mal wieder nur pauschaliesierendes Bashing.
    Entkräften kannst du meine Argumente aber nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Oha jetzt geht das schon wieder los :bash:

    Vielleicht sollte der Thread allmählich doch mal zu gemacht werden. Das Schlußwort ist nun inzwischen schon oft genug gefallen.

  • Also ich transportierte meine Waffen im Kofferraum von und zum Schießplatz. Ist beides privat. Und der Kofferraum kann unterwegs von außen nicht geöffnet werden. Punkt.

    „Viele Grüße aus Sachsen-Anhalt“

  • Also ich transportierte meine Waffen im Kofferraum von und zum Schießplatz. Ist beides privat. Und der Kofferraum kann unterwegs von außen nicht geöffnet werden.


    Das wir von Juristen für ausreichend erachtet.
    Aufpassen muss man wenn das Fahrzeug nicht
    auf eigenem Grund geparkt wird. Denn irgendwie
    muss man ja noch den Weg ins Haus schaffen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das wir von Juristen für ausreichend erachtet.


    Ich habe es an anderer Stelle schon mal beschrieben.
    Es ist eine langläufige Meinung, dass jede Waffe in einem verschlossenen Behältnis muss. Das weiß mittlerweile auch die Polizei. Die Polizei sind aber keine Juristen und kennen sich mit den Feinheiten, wie z.B. die WaffVwV nicht aus. Kommt man in einer banalen Verkehrskontrolle und der Beamte will den Verbandkasten kontrollieren, wird er wohlmöglich die Waffe(n) sehen. Was wird passieren? Grundsätzlich wird sich die Polizei auf der Straße nicht auf Diskussionen einlassen und wird die Plempen wahrscheinlich an Ort und Stelle konfiszieren. Auch wenn man prinzipiell im Recht ist, kommt man dadurch in einem Handlungszwang. Entweder versorgt man sich mit Schriftstücken, fährt zur Dienststelle und versucht das dann in Ruhe zu klären oder klingelt einen Anwalt an, der sich darum bemüht.
    Egal wie auch immer, es macht Stress. Aus diesem Grund halte ich von Gratwanderungen nichts. Auch wenn es im Moment unwahrscheinlich ist, aber das kann auch mal nach hinten losgehen, wie manche Urteile im Waffenrecht zumindest in der ersten Instanz zeigten.

    Übrigens ist der Transport in einem eigenständigen Kofferraum eine Sache, aber irgendwo holt man die Waffen auch wieder aus dem Kofferraum. Und wehe die beiden Parkplätze sind dann keine umfriedeten Grundstücke. Parkt man auf öffentlichem Grund, führt man die Waffe beim Öffnen des Kofferaumdeckels!

  • Genau. Und wie so oft geht das 1000 mal gut und dann kommt
    man in eine allgemeine Verkehrskontrolle. ;(
    Auch wenn man hinterher Recht bekommt, es lohnt einfach nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Grundsätzlich wird sich die Polizei auf der Straße nicht auf Diskussionen einlassen und wird die Plempen wahrscheinlich an Ort und Stelle konfiszieren.

    Na ja, Juristen sind es net, aber so a bissle, also wollte sagen… a kleines bissle wenigstens… KLAUS, sag jetzt einfach JA. :aufreg:

    LG Andreas *lol* :n23:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • 8)
    Kaum bin ich mal im Urlaub gibt es 151 Beiträge auf 8 Seiten zu einem Thema, was zwischenzeitlich schon mindestens 3x ultimativ und fachkundig beantwortet wurde.
    Aber so ist das ja in einem Forum und bei Threads, die so unkritisch sind, dass sie von den Mods nicht geschlossen werden MÜSSEN.

    Dabei gibt es ja noch den Aspekt des Eigeninteresses.

    Wer möchte denn schon, dass seine gepflegte Waffe ungesichert durch den Kofferraum fliegt, wenn mal eine Vollbremsung nötig ist.
    Jeder vernünftige Waffenbesitzer packt sein Schätzchen in ein Futteral oder einen Koffer, um es vor Transportschäden zu bewahren. Ok, manche Jäger benutzen nur eine Halterung im Auto, um ihre Flinte oder Büchse zum Revier zu FÜHREN. Die dürfen das sogar! Zugriffsbereit aber in jedem Fall entladen. Aber nur die Jäger mit Jagdschein auf dem Weg ins Revier oder dadurch. Ob das schlau ist, ist eine andere Frage. Ansonsten müssen auch Jäger ihre Waffe TRANSPORTIEREN.
    Was TRANSPORTIEREN heißt, wurde hier endlos oft erläutert.

    Es ist absurd über die Behältnisse zu diskutieren, die verhindern, dass die Waffe zugriffsbereit befördert wird. Die Waffe soll ja eben auch vor Schäden geschützt werden - im eigenen Interesse.

    Jedes Behältnis, welches die Waffe schützt, schützt auch vor der Zugriffsbereitschaft, wenn es denn irgendwie verschlossen/abgeschlossen ist. Auch hierüber ist eine Diskussion absolut müßig, falls man nicht provozieren möchte. Ein kleines 2 Euro Schlösschen erfüllt den Zweck, selbst wenn es an den Zippern eines Reißverschlusses befestigt ist.

    Ich schreib das hier, weil es Verschwendung von Lebenszeit ist, in diesem Thread weiter zu posten.

    :D Entweder ihr postet hier nicht mehr ... oder ich mache dicht. Dann könnt ihr in der Zeit mal eure Mutter anrufen, das ist sicherlich sinnvoller.

    :tine:

    Gruß
    Musashi

  • Was ich nicht ganz verstehe: Tasche oder Koffer und ein kleines Schloss hat wohl jeder Schütze bzw. kann sich das problemlos beschaffen. Und hat dann keine Probleme.
    Wenn man allerdings darauf aus ist, im Falle einer Kontrolle Grundsatzdiskussionen oder Spitzfindigkeiten zu diskutieren - bitte, wem es beliebt.
    Normalerweise möchte man aber seinen Sport oder sein Hobby stressfrei ausüben. Und da sollten die paar EUR für ein kleines Schloss nicht zu viel sein (meine haben 1EUR gekostet).

  • Entweder ihr postet hier nicht mehr ... oder ich mache dicht. Dann könnt ihr in der Zeit mal eure Mutter anrufen, das ist sicherlich sinnvoller.

    Das war jetzt Spaß, oder? :huh:

  • Entweder ihr postet hier nicht mehr ... oder ich mache dicht.


    Das macht den Sinn eines Forums aus.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.