Es steht ja eben NICHT im Gesetz daß es NUR im verschlossenen
Behältnis erlaubt ist - das ist lediglich die Interpretation der Behörden.
Ich hatte ja schon erklärt warum das "nur" dort nicht stehen muss. Das du der Meinung bist das müsse dort stehen ist lediglich eine Interpretation deinerseits. Ich für meinen Teil habe verstanden was dort steht, ich bin aber der Meinung man hätte ruhig ein "nur " verwenden können, nicht das es muss.