Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 10.551 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. August 2014 um 21:28) ist von Dispatcher.

  • Wenn ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe UND bei mir die Waffe einwandfrei funktioniert hat würde ich weder die Waffe zurücknehmen noch einen Preisnachlass gewähren.

    Natürlich kann immer mal ein Defekt passieren aber für mich ist in so einem Fall eher wahrscheinlich, dass der Verkäufer dran herumgespielt hat  :S

    ok, dann hat es sich wohl geklärt ^^

    100% fehlerfrei

  • Hahah...
    So einen Käufer hatte ich auch mal, der gar keine Ahnung von Waffen hatte und meinte die Waffe ist defekt weil sich kein Schuss löst.

    Kein Wunder wenn man nicht entsichert :D

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Ich würde es nicht zurück nehmen und auch nicht verhandeln. Als du es verkauft hast hat es einwandfrei funktioniert, wenns jetzt nicht mehr geht muss der Käufer den defekt reparieren.


    Das ist Falsch - der Artikel muss so ankommen wie es in der Beschreibung steht ;)

    Das sollte aber jedem Gebrauchtkäufer bewusst sein das so etwas passieren kann.


    Nein - das muss nicht!
    Ich kann als Käufer erwarten das ich das bekomme was ich auch gekauft habe - und wenn in der Artikelbeschreibung steht das es Funktionsfähig ist und es so nicht ankommt muss man das nicht hinnehmen.

  • Vieles hier Geschriebenes ist schlichtweg falsch.
    Wer einen gebrauchten Artikel über das Internet verkauft und der Käufer diesen Gegenstand nicht vorher prüfen kann, muss eine exakte Beschreibung liefern, die auch alle bekannten Mängel enthält. Verschweigt der Verkäufer einen offensichtlichen Mangel, so kann der Käufer diesen Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
    Geht die Sache vor Gericht, so wird es darauf ankommen, ob der Verkäufer der Sache von dem Mängel wissen konnte, bzw. ob der Mangel überhaupt schon vor dem Verkauf vorhanden war. Da ein Abzug leicht prüfbar ist und dieser Mangel schon vorher bekannt gewesen sein dürfte, kann man sich den Rest denken.

    Gewähr- und Garantieleistung:
    Erst einmal muss man diese Begriffe klären. Eine Gewährleistung ist eine gesetzliche Zusicherung, die der gewerbliche Handel nicht mindern oder ausschließen darf.
    Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Händlers oder Herstellers, wie z.B. 10 Jahre Durchrostungsgarantie bei einem Auto. Dieses Versprechen kann er an Bedingungen knüpfen. Allerdings gilt auch hier - das Versprechen muss eingehalten werden und kann auch eingeklagt werden.
    Bei der gesetzlichen Gewährleistung gilt nach 6 Monaten aber die Beweislastumkehr.

    Es gibt ein Urteil, wonach auch private Verkäufer zu einer Gewährleistungspflicht herangezogen werden kann. Aber im Gegensatz zum Gewerbe kann er diese Garantie in seinem Verkaufstext ausschließen. Wer als Privatperson (zusätzlich) noch ein Garantieversprechen, im Sinne: "die schießt ohne Klemmer" gibt, ist selbst schuld, wenn der Käufer ihm das Teil wieder vor die Füße wirft.

    BTW: Wer etwas über das Internet verkauft, tut gut daran, eine möglichst exakte Beschreibung mitsamt guten Fotos zu geben. Daher sollten bekannte Mängel, wie auch Schönheitsfehler wie Kratzer oder dergleichen nicht verschwiegen werden.
    Wer das nicht tut und mogelt, schadet der an sich schönen Idee von beispielsweise eBay und dem soll dann auch mal Gleiches widerfahren.

    Im beschriebenen konkreten Fall sollte der Verkäufer mal in sich gehen und dann überlegen, ob er dem Käufer eine Minderung oder Rücknahme mit Portokostenersatz anbietet.

  • Habe mit dem Käufer nochmal telefoniert und habe ihm nochmal erklärt das man den spannhebel soweit spannt bis die sicherung herausspringt, jetzt alles ok, trotzdem danke.


    Hat sich doch alles schon geklärt!! Entspannt Euch !! :D ;^)

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Es gibt ein Urteil, wonach auch private Verkäufer zu einer Gewährleistungspflicht herangezogen werden kann. Aber im Gegensatz zum Gewerbe kann er diese Garantie in seinem Verkaufstext ausschließen.

    Erst über die Begriffe belehren und dann selber durcheinander werfen :thumbup::P

    Ist doch nun alles schon dreimal gesagt.....

  • Erst über die Begriffe belehren und dann selber durcheinander werfen


    Da habe ich nichts durcheinander geworfen. Wenn ein privater Verkäufer keinen Ausschluss geschrieben hat, so kann er vom Gesetz her zur Gewährleistung gezwungen werden. Garantie wäre ein freiwilliges Versprechen, das ja explizit gegeben werden muss. Eine Garantie verlangt der Gesetzgeber nicht. Das ist die Gewährleistung!

  • Das hat mit Garantie oder Gewährleistung wenig zu tun. Wenn man etwas verkauft und nach kurzer Zeit funktioniert es nicht richtig, dann hat das einen faden Beigeschmack. Ich habe mal eine HW35 verkauft, wo der Abzug kurze Zeit später auch nicht mehr funktioniert hat. Ich habe es mir zurückschicken lassen, ein Freund hat die auseinander genommen, alles Nachgezogen und dann hab ich sie wieder zurückgeschickt - Versandkosten schlucken und fertig. Gerade bei den Dianas lösen sich gerne die Schrauben der Abzugseinheit und die vom Schaft zum System, mehr wird da auch nicht sein.

    Jeder zahlt 1x Versand und das wars. Der Käufer ist dann zufrieden und man selbst ist es dann auch. Auch unter Privatleuten trägt ein gewisser Service sehr zur Völkerverständigung bei :)


  • Das ist Falsch - der Artikel muss so ankommen wie es in der Beschreibung steht ;)


    Nein - das muss nicht!
    Ich kann als Käufer erwarten das ich das bekomme was ich auch gekauft habe - und wenn in der Artikelbeschreibung steht das es Funktionsfähig ist und es so nicht ankommt muss man das nicht hinnehmen.


    Das gilt aber nicht für Schäden die durch den Transport verursacht werden, das Versandrisiko trägt bei privaten Verkäufern der Käufer. Das gilt aber nicht bei Schäden die durch unzureichende Verpackung seitens des Verkäufers entstehen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Tja - jetzt bin auch ich mal bei Egun verarscht worden......

    Auktionstext

    Zitat

    Verkauf wegen Wechsel zum Erwachsenengewehr. Leichtes Matchgewehr von Feinwerkbau in gutem Zustand. Keine Garantie und Rückgabe.


    Autkionsbild

    Das ist die Realität.....


    Mir ist immer noch schleierhaft wie man den Spannhebel verbiegen kann.
    Auch die Löcher in der Schaftbacke....wer haut denn da sachen rein.....

    Alles in allem ein guter Zustand... :cursing:

    Auf meine Anfrage und der Aufforderung nach Rücknahme dann diese Antwort


    Zitat

    Hallo Robert,
    es tut mir leid dass Du nicht zufrieden bist. In meiner Anzeige steht Gebrauchsspuren.Den Zustand fand ich gut im Hinblick das das Gewehr so viele Jahre nicht mehr auf dem Markt ist. Ich habe damit noch Probegeschossen und war mit dem Ergebniss zufrieden. Im übrigen keine Garantie und Rückgabe. Du kannst es ja weiterverkaufen.
    Gruss Hermann

    Das wird wohl das erste mal sein das ich nach einem Internetkauf einen Anwalt besuchen muss ;(

  • Ist natürlich eine bewußt gemachte Sauerrei, wenn man davon ausgeht das er die Seite des Gewehres mit den offensichtlichen Macken nicht gezeigt hat.
    Allerdings sind Begriffe wie "Gebrauchsspuren", wenn sie in der Beschreibung auftauchen, weit dehn - und definierbar, weshalb das Durchsetzen von Forderungen auf rechtlichem Wege schwierig sein dürfte.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Moin,
    Spannhebel diesen Zustands habe ich schon mehrmals gesehen. Bei Vereinsgewehren ohne Pflege,sprich Schmiermittel und dann ein voll im Saft stehender Jungschütze,der den Hebel immer mit reichlich Kraft gegen die Raste drückt....

    gibt alles auf dem Gebiet.

    LG Martin

    Edit: Trotzdem geht dieser Zustand weit über "Gebrauchsspuren" hinaus!

    Facebook: Streu Kreis

  • Das wird wohl das erste mal sein das ich nach einem Internetkauf einen Anwalt besuchen muss ;(

    Brauchst Du vorerst noch nicht.

    Gehe zur Polizei, die haben dort vorgefertigte Masken am PC für ebay u.ä. Stelle Strafanzeige wegen Betrugs. Nimm Deine Bilder mit. Der Verkäufer wird dann auf seiner zuständigen Dienststelle vorgeladen. Dort redet man 3 Takte mit ihm und macht ihm klar, was auf ihn zukommen wird. Sehr wahrscheinlich kommt danach eine mail von ihm, daß er zwar vollkommen im Recht sei, er aber aus Kulanzgründen zur Rücknahme bereit sei. Dann sende ihm die Waffe per Nachnahme zurück.

    So zumindest war es bei mir, als ich beim Kauf eines Laufs auf egun betrogen wurde. Ein Anwalt war nicht nötig. Etwa 6 Wochen später kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, ob der Kauf korrekt rückabgewickelt wurde. Danach wurde das Verfahren eingestellt. Der Verkäufer ist unter dem Namen seitdem nicht mehr aktiv.

    Jürgen