schießen im eigenen garten

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 12.793 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Mai 2006 um 09:21) ist von Ulrich Eichstädt.

  • hallo zusammen,
    ich bin mit eigentümerin eines einfamilienahuses das ich mit meiner familie alleine bewohne.
    mein gatren ist ca 17 m lang und ca 7 m breit.
    am ende befindet sich noch eine doppelgarage die 5 m breit ist und an die 17 m angerechnet wird.
    am anfang der gatrens befindet sich ein vordach was ca 4 m lang ist.
    vordach ca.4 m
    garten ca.17 m + 5 m tiefe garage

    zur linken seite ist es auf nachbarseite mit einem carport ca 5 m lang und 2,2, hoch und einer mauer ca.1,50 m und buchsbäumen ca 2m begrentz, die stehen noch hinter der mauer.
    auf der rechten seite mit einem holz zaun von ca 2,00m höhe.

    nun würde ich mir gerne eine kleine schieanlage bauen ,auf 10 m ,

    grundsätzlich weiß ich das ich auf privatgelände schießen darf,aber ich muß gewährleisten können das daß geschoß den garten nicht verlassen kann.

    ich würde das ziel gerne in die garage rein stellen so das ich noch ca.7m in den garten muß.

    wie kann ich in meinem garten schießen ohne ihn großartig baulich ,mauern ziehen und dach drauf, zu verändern.

    ich weiß zwar wo kein kläger da kein richter,aber ich möcht doch schon auf nummer sicher gehen.

    über kreative vorschläge wäre ich sehr dankbar.
    lg
    dodobaerchen , monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • 1. solltest Du die Suchfunktion nutzen, das Thema ist hier schon ziemlioch oft durchgekaut worden.

    2. Wie Du schon sagst, darf das Projektil den Garten nicht verlassen.
    Du musst also für eine fachgerechte Überdachung des Gartens sorgen, die natürlich von der zsutändigen Behörde abgenommen sein muss.

    Dann sollte dem Schießvergnügen nichts entgegen stehen.

  • Faustregel, wann es nicht geht:

    wenn du von der Schießposition aus in üblicher Schußweite den blauen Himmel sehen kannst, kann das Geschoß auch dort hin fliegen...

    Also lieber überlegen, ob man nicht aus der Garage, etwa durch ein Fenster oder eine Tür rausschießen kann, dann werden in der Regel alle unabsichtlich losgehenden Schüsse (um die geht's hauptsächlich) in der Garage abgefangen, und man muß "nur" noch den sichtbaren Raum rund um das Ziel schützen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von dodobaerchen1
    ich weiß zwar wo kein kläger da kein richter...
    über kreative vorschläge wäre ich sehr dankbar.
    lg
    dodobaerchen , monja

    Tja, das Einfachste ist wirklich alle Nachbarn drumherum fragen, bzw. denen Dein Vorhaben erklären oder besser auch demonstrieren, dann einen vernüftigen Kugelfang und gut ist. Du sparts Dir die Überdachung des gesamten Gartens, was wohl theoretisch sein müßte.

  • MarkK
    Den Garten überdachen?? Ich glaube das wäre ein bischen übertrieben!

    Wenn du immer in die gleiche Richtung schießt, wie das auf der 10m Bahn der Fall ist, ist es ausreichend wenn du den Kugelfang vor eine 2-3m große schussfeste Platte(2cm Holz oder 3mm Blech) stellst.

    Natürlich sollte dahinter nicht grade Nachbars Tür sein. Aber eine solche Sicherung ist ausreichend.

  • Hallo zusammen,
    danke für eure antworten.
    at markk
    ich hab bei der such ,,schießen im eigenen garten eingegeben und war genau so schlau wie vorher.
    ich weiß das ich erst mal suchen soll ,bevor ich hier poste
    wenn ich das noch nicht getan hätte ,hätte ich viele zusätzliche theards eröffnet
    außerdem ist nicht jeder garten gleich

    das problem ist wenn ich aus der garage raus schießen würde würde ich richtung straße schießen,die ist zwar mit einem tor ca 180 hoch ,gesichert aber links säßen dann die nachbarn im gatren.
    nee ich glaub da wird so nix draus.

    könnt ich nicht ,rein theoretisch , von unter dem vordach richtung garage schießen.
    wenn es nur um die unbeabsichtig gelösten schüße geht.
    mit den nachbarn zur rechten seh ich kein problem aber die nachbarn zur linken sind extrem zickig.
    sie dürfen zwar alles ,aber die anderen....
    überdachen wollte ich die restlichen ca.9m eigentlich nicht.

    at yacuzza .
    versteh ich dich richtig ,,
    es würde reichen wenn ich das ziel sichere .
    denn ich würd ja nur in eine richtung schießen
    lg
    dodobaerchen,monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

    Einmal editiert, zuletzt von dodobaerchen1 (10. Mai 2006 um 17:48)

  • Nein, nach dem Gesetzgeber ist das nicht ausreichend da man hier immernoch vorbeischießen könnte. Beim Schießen auf privaten grund sollte man mit den Nachbarn gut stehen, dann gibts auch bei einem kleonen Kugelfang keine probleme, ansonsten könnte auch das schief gehen wen nder "liebe" Nachbar die Herren in Grün ruft.

    Gruß
    Thomas

  • Natürlich kenne ich nicht die genaue Lage der umliegenden Gebäude. Richtung Straße zu schießen würde ich auch lieber bleiben lassen. Die Platte soll nur die regulären Ausreißer, z.B. beim Justieren abfangen.

    Allerdings ist eine Garage als "Notkugelfang" für extreme Fehlschüsse (aus welchem Grund auch immer), im Hintergrund ausreichend.

    Es kann doch nicht verlangt werden das die Schussbahn Tunnelförmig eingemauert wird, oder doch ???

    Einmal editiert, zuletzt von yacuza (10. Mai 2006 um 18:03)

  • Hallo monja,

    vielleicht wäre es ja eine Alternative für dich, im Keller oder auf dem Dachboden zu schießen.

    Gruß

    Petra

  • hallo zusammen,
    eben die grünen sind das problem.ich glaub ja nicht das meine nachbarn die rufen würden ,aber man weiß ja nie.
    die polizei hat mir ja auch schon per mail mitgeteilt das gewährleiste sein muß das daß geschoß den gatren nicht verlassen kann.
    dachboden oder keller ist nicht lang genug,denn ich würd doch schon die 10 m + 2 m platz für mich zusammen kriegen.

    wie sieht das aus wenn man im garten noch einen,,palisadenzaun zieht und den mit well pappe bzw. blech abdeckt würde das reichen.
    lg
    dodobaerchen ,monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • Versteh ich das jetzt richtig? Selbst bei einem versehendlichen Schuss im 45 Grad Winkel gen Himmel muss gewährleistet werden ,dass das Geschoss das Grundstück nicht verlässt? das würde ja bedeuten, dass das schießen nur in geschlossenen Räumen gestattet ist.
    Nicht das ich die deutsche Gesetzgebung anzweifeln will aber soll es wirklich so extrem sein ???

    Im Hintergrund habe ich persönlich ein eigenes 7m breites und 6m hohes unbewohntes Gebäude. Mache ich mich jetzt strafbar?

    Einmal editiert, zuletzt von yacuza (10. Mai 2006 um 18:25)

  • Ist aber leider so, auch wenn es nicht wirklich nachvollziehbar ist.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • hallo zusammen,
    laut polizei ist das so.
    der polizist meinte in der email ,das er gehofthat das ich die frage so nicht stelle da er behauptet hat das ich nichtin meinem garten schießen darf.aber in wikipedia steht das ich es darf.
    also schießen darf ich ,nur ist die frage wie.
    ohne das das geschoß das gelände verläßt. sogar gegen himmel darf nicht sein.
    würde denn so ein palisadenzaun mit well pappe bzw well blech reichen.
    lg
    dodobaerchen , monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
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  • Hallo,

    wenn du hier im Forum fragst, wirst du nur Antworten erhalten, die der aktuellen Rechtslage entsprechen. Und die besagt, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen darf - unter absolut keinen Umständen.

    Also wirst du hier keine "Absolution" erhalten ;)

    In der Tat ist der Vorschlag von Uli überdenkenswert, da der Schusswinkel durch Decke und Seitenwände der Garage eingeschränkt wird...und auch das Geräusch.

    Wenn du dann zusätzlich noch einen dicken Vorhang oder eine Holzkonstruktion mit Öffnung von 20cmx20cm im Bereich des Garagentors anbringst, so dass der Schusswinkel weiter begrenzt wird....und im Bereich des Ziels steht dann eine ca. ,5m x 1,5m große Holzwand....dann ist es tatsächlich unmöglich, dass ein Geschoss das Grundstück verläßt. Egal ob du in Richtung Strasse schießt oder nicht.

    Wichtig ist aber immer auch das emotionale Element. Was leise ist, stört weniger! Und informierte Nachbarn sind weniger irritiert als nichtinformierte. Da beginnt ganz unabhängig von der Gesetzeslage der Schutz vor Ärger.

    Gruß

    Musashi

  • hallo zusammen,
    at musahi
    wer redet den hier von absolution.ich nicht,deswegen frag ich hier ja nach ideen.
    wenn ich nicht an die aktuelle rechtslage denken würde hätte ich mich ja wohl kaum mit der polizei in verbindung gesetzt oder.etwas kreatives kam da auchnicht.selbst beim bauamt haben die keine idee.


    wenn ich aus der garage raus schieße habe ich noch ca 7 m freies gelände.
    das ich mir dann noch ne art schutzwall ans tor machen muß ist mir schon klar.will doch nicht,auch nicht ausversehen, passanten treffen.
    das ich die nachbarn so mit und mit über mein vorhaben informiere ist auch klar.ich glaub nur nicht das es mit den ,,wir dürfen alles ,die andern nicht´s nachbarn klappen wird.
    was mach ich aber mit den ca. 7 m freiem himmel,denn dahin darf das geschoß ja auch nicht.

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • Zitat

    Original von yacuza
    MarkK
    Den Garten überdachen?? Ich glaube das wäre ein bischen übertrieben!

    Wenn du immer in die gleiche Richtung schießt, wie das auf der 10m Bahn der Fall ist, ist es ausreichend wenn du den Kugelfang vor eine 2-3m große schussfeste Platte(2cm Holz oder 3mm Blech) stellst.

    Natürlich sollte dahinter nicht grade Nachbars Tür sein. Aber eine solche Sicherung ist ausreichend.

    Ob übertrieben oder nicht, steht nicht zur Debatte.
    Es zählt, was das Gesetz sagt. Und das ist nun mal eindeutig.
    Davon abgesehen, macht das durchaus Sinn.
    Schon mal was von der ballistischen Kurve gehört? Ein Diabolo, das im Winkel von 45 Grad abgeschossen wird, kann verdammt weit fliegen und buchstäblich 'ins Auge gehen'.
    Es geht nicht um die absichtichen Schüsse, sondern darum, auszuschließen, dass durch eine unbeabsichtigte Schußabgabe jemand zu Schaden kommen kann.

  • hallo zusammen,
    da wir uns nun einig sind das ich grundsätzlich im garten schießen darf ,wenn das geschoß das befriedete besitztum nicht verlassen kann,hab ich dazu noch ein paar fragen.

    wie dick muß das material sein mit dem ich den rest munitions undurschläßig machen muß und gibt es da eine mindest höhe.
    lg
    dodobaerchen monja
    ich frag mich nur wie machen das andere wo der garten auch nicht größer ist als meiner

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • Bei soviel Unklarheiten würde ich mir mal die Auflagen für Schießstände antun, denn im Endeffekt hat man ja dann zuhause einen. Soweit ich weiß ist da auch reglementiert in welchem Winkel das Geschoss wohin und wie weit fliegen darf usw. Man muss sich immer im klaren sein, dass hier in Deutschland jede Kleinigkeit reglementiert ist, und ich meine wir hatten da auch schonmal eine Diskussion drüber. Ich würde sagen, man nimmt die Vorschriften wie beim Schießstand eines Vereins im Bezug auf Verlassen der Bahn.

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (10. Mai 2006 um 22:15)

  • Zitat

    Original von dodobaerchen1
    muß und gibt es da eine mindest höhe.


    Ja, so das der Garten komplett abgedeckt ist.
    Ganz einfach, wenn irgedwie die Möglichkeit besteht, dass das Geschoss das Grundstück verlassen kann, ist es nicht genug.

    Zitat

    Original von dodobaerchen1
    ich frag mich nur wie machen das andere wo der garten auch nicht größer ist als meiner


    Ganz einfach, die verstossen gegen das Gesetz.
    Ob du das auch machen willst ist deine Sache.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder