Überaus praktisch, ein Bowie, was nicht vom Führverbot betroffen ist, und nicht mal Jörg Spraves avantgarde Erfindung
Wenn die Klinge länger als 12 cm. lang ist, ist das Bowie sehr wohl vom Führverbot betroffen, es sei denn, Du kannst ein Bedürfnis nachweisen, z.B. Du fährst zum Angeln! Auch mit einer Hand darf sich das Messer nicht ein/ ausklappen lassen, wenn Du damit öffentlich durch die Gegend läufst.
Falsch
siehe §42a
Wieso kann man das Bowie klappen?
Nennt sich Verlängerungsmesser und gibt es einige alte historisch korrekte Exemplare von.
So hat man ein handliches Messer, welches man ganz normal in der Scheide führt und bei bedarf als ein Abfangmesser ausklappen kann.
Gab es 42a konvorm auch schon vor Sprave seiner Pocketchete für ein paar € aus China.
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