Beiträge von Konti

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    Original von HWJunkie
    Wenn man Lampen an Softair und Luftdruck erlauben würde, dann
    wären alle diese Anbauten, obwohl sie an scharfe Waffen passen
    (was ja aufgrund äußerlicher Gleichheit meist der Fall ist),
    automatisch ebenfalls erlaubt.

    Das habe ich ja auch nicht bezweifelt... Viel mehr meinte ich, dass sie eben gerade deswegen verboten sein könnten - quasi um eine Gesetzeslücke zu vermeiden.

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    Original von HWJunkie
    Ein Gegenstand, der zu etwas Illegalem verwendet werden kann, gleichzeitig aber für eine legale Anwendung gedacht ist

    Die Anwendung ist aber nicht legal. Der Besitz solcher Einrichtungen ist verboten, nicht solcher Einrichtungen, die ausschließlich für scharfe Waffen gedacht sind.

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    Original von Lotti
    @ Rambo

    Aber wieso ist es dann auch an airsoft und Lupis verboten? Mit denen kann man ja nicht wirklich jagen...

    Diese könnten an scharfe Waffen gebaut werden. Es ist ja nicht so, dass nur das tatsächliche Anbauen einer Beleuchtungsvorrichtung an eine scharfe Waffe verboten ist, sondern schon der Bestiz.

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    Original von florentino
    Wenn du jedoch negativ auffällst, wirst du Silvester sicherlich nur Böller anzünden können...

    Das hat mit dem KWS nichts zu tun. KWS hin oder her - an Silvester ist Schießen mit Schreckschusswaffen nur auf Privatgelände mit Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers erlaubt.
    Lediglich das Führen wäre dann für ihn selbstverständlich verboten.

    Die waffenrechtliche Entwicklung (immer mehr Einschränkungen, ua Verbot von "Anscheinswaffen" usw) lässt vermuten, dass SSW-Waffen künftig ebenfalls verboten werden. Das wird allerdings wohl noch etwas dauern, weil das WaffG ja immerhin vor zwei Monaten erst geändert wurde... So schnell wird da denke ich nichts grundlegendes dran gedreht werden. Das ist natürlich nur die optimistische Einschätzung eines Laien.

    Nichtsdestotrotz befürchte ich allmählich, dass, egal wie lange es bis zu der Gesetzesänderung kommt, ich nie eine SSW Wafffe führen werden darf... Immerhin kriegen die Damen und Herren vom Amt es seit geschlagenen 3,5 Monaten nicht hin, mir einen KWS auszustellen und auszuhändigen.
    Merkwürdig, was einem da für eine Wartezeit zugemutet wird...

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    Original von Thehunt
    Ist das Magazin zerlegbar?

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    Original von Tornado-mdc
    das problem ist, dass ich das magazin nicht auseinanderbauen kann, da der boden fest verschlossen wurde.

    ;)


    Klingt für mich nach nach einem Schaden an der Feder... neues Magazin kaufen? Mit Öl kommt man bei einer Feder meiner Meinung nach nicht weit... Nicht, wenn sie sich verhakt.

    Was hat eine Sprengung mit Nachbarn zu tun? Hoffentlich nichts :))

    Du verstehst scheinbar immer noch nicht, was ich gemeint habe. Deswegen nochmal. Ich meine mit dieser "Information für die Nachbarn" nicht, dass man vor jeder Schussabgabe warnt, sondern, dass man ganz allgemein darauf hinweist, dass es möglich ist, dass irgendwann mal ein Schuss zu hören sein könnte, dem aber kein "scharfer" Umstand zugrunde liegt.
    Einfach, um auszuschließen, dass die Polizei gerufen wird, weil die Nachbarn davon ausgehen, dass im Zusammenhang mit dem Knall ein Verbrechen geschehen sein könnte. Und wie ich gesagt habe, ist das eine Maßnahme, die man eventuell ergreifen kann, wenn man selbst sichergehen will.

    Wie du siehst, bin ich ein Freund von Nebensätzen, die mit "dass" anfangen ;)
    Ich hoffe, meine zweite (!) Erklärung zu meinem in meinen Augen unmissverständlichen Beitrag führt dazu, dass du einsiehst, dass eine Druckluftfanfare zur Umsetzung meines Vorschlags unzweckmäßig ist.

    Ich habe gesagt, dass man, wenn man sichergehen WILL, seine Nachbarn darüber informieren kann, dass es sich bei Schüssen im Garten nicht um solche aus einer scharfen Waffe handelt, sie sich also keine Sorgen machen müssen. Wie du so etwas mit einer Pressluftfanfare vermitteln willst, ist mir schleierhaft.

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    Original von Xiphogonium
    Ja sind denn schon Sommerferien? :new16:

    Nee, aber ein verregnetes Wochenende^^

    @ Threadersteller...
    Mal ganz davon abgesehen, dass das, was du da vorhast, erhebliche juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann...
    Selbst wenn du die Waffe so umgebaut kriegst, dass du
    a) scharfe Patronen laden kannst und
    b) ein Geschoss durch den Lauf passt (abgesehen von der Laufsperre ist der Lauf in der Regel etwas vom Patronenlager versetzt)
    könntest du damit nichts "anfangen"... beim Abfeuern einer scharfen Patrone würde die Waffe in die Luft fliegen. Ein Bild, wie sowas aussieht, ist hier irgendwo im Forum.
    Und mal davon abgesehen, es gibt nichts, wofür du eine scharfe Waffe bräuchtest.

    Vergiss das mit dem Umbau mal lieber, und zwar so schnell wie möglich. Alles ist gut :)

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    Original von Rancon
    Rufst du auch die Grünen, wenn jemand zwei mal die Woche seinen Rasen mäht? Für mich persönlich deutlich störender auf Dauer als ein paar Schuss zwischendurch (wir gehen von Nicht-Ruhezeiten aus) :confused2:

    Wenn du dich wirklich dadurch gestört fühlst, dass jemand in deiner Umgebung zwei Mal pro Woche seinen Rasen mäht, kann ich das nur dann nachvollziehen, wenn du eine Gräserallergie hast. Ich weiß, wovon ich spreche.

    Das einzige Problem, das ich hier sehe, wäre, dass Nachbarn aufgrund der Schüsse besorgt reagieren und von einem Verbrechen ausgehen. Gerade dieses "zwei Schüsse hintereinander und danach nix mehr" Verfahren kommt den in Billigserien dargestellten Schusswaffengebräuchen recht nahe.
    Wer sichergehen will, sollte eventuell vorher seine Nachbarn informieren. Solange du außerhalb der Ruhezeiten auf deinem Grundstück schießt, machst du zwar nichts verbotenes; Ärger hast du aber trotzdem, da bis zur Klärung der Lage von einer scharfen ausgegangen wird.

    Eine Theatervorstellung wird durch ganz andere Sachen "gut" als durch eine realitätsnahe Pistole.
    Oder umgekehrt: Wer eine Theatervorstellung schlecht findet, weil aus Rücksichtsnahme auf das Publikum auf die "am echtesten" aussehnde Waffe verzichtet wird, sollte seine Einstellung gegenüber dem Theater überdenken.

    Das ganze soll kein Actionfilm werden.

    Es ist schlichtweg Wahnsinn, mit einer 9mm SSW in geschlossenen Räumen zu schießen, in den sich Personen aufhalten.

    Es ist gut, wenn ein Theater realistisch rüberkommt. Allerdings sollte man diesen Realismus meiner Meinung nach an anderen Stellen erreichen. Laut ist nicht gleich besser, und 6mm SSW gibts bei egun für nen Appel und nen Ei... muss ja nicht die beste sein, wie du selber sagst soll sie dreimal schießen.

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    Original von Kentucky
    Dieses "Gehorsamsverhalten" geht mir echt auf den Sack.

    Wieso sollte man nicht in dem angesprochenen Rahmen dazu beitragen, dass eine Verkehrskontrolle reibungslos und entspannt abläuft?
    Und außerdem - was hat dieses Thema mit Gehorsam einerseits, und mit politischen Diskussionen andererseits zu tun? Dass ein Autofahrer eine Waffe bei sich hat, ist nach wie vor eher eine Ausnahme. Und solche Ausnahmen können schnell zu Ausnahmesituationen führen, in die weder du, noch der Polizist hineingeraten will. Oder meinst du, ein Polizist hat Spaß daran, im Extremfall seine Waffe zu ziehen, weil er sich bedroht fühlt?

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    Original von Knisch
    Wie ist das eigentlich wenn ich meine Waffe gerade käuflich im hiesigen Waffenladen erworben habe aber noch keinen KWS besitze?

    Du darfst die Waffe von A nach B transportieren, allerdings müssen Munition und Waffe getrennt sein und die Waffe sich in einem geschlossenen Behältnis befinden.
    Ggf bei einer Verkehrskontrolle auf die Waffe hinweisen!

    Du bist dazu verpflichtet, deine Waffe so zu handhaben, dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
    Auf Privatgrundstück und mit entsprechendem Einverständnis des Besitzers darfst du deinem Freund die Waffe überlassen, vorausgesetzt, er ist mindestens 18 Jahre alt.

    Dabei solltest du aber nicht vergessen, dass Waffen in den Händen von alkoholisierten Personen nichts verloren haben.

    Der "Startsanwalt" hats wirklich in sich *lol* :laugh:

    @ linksdrall
    Hat das wirklich mit rechtskräftiger Verurteilung zu tun? Die örtliche Polizeidienststelle wird ja befragt, ob etwas gegen den Antragsteller vorliegt.