Anbau SSW

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.456 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2008 um 01:04) ist von Konti.

  • Hallo ich hätte da eine frage (ich weiß das Laser und Co verboten sind)

    meine frage ist nur ist der Besitz schon verboten oder nur der Anbau ??

    dürfte ich so einen Laser oder Lampe besitzen wenn ich sie nicht dranBau ??

    es geht mir jetzt nicht um was willst du dann damit sondern darum ob es erlaubt ist so etwas zu besitzen oder nur der Anbau verboten ist

    dann habe ich da noch eine frage .

    wenn ich zb eine Lampe / Laser habe und sie geht nicht darf ich sie dann dranbauen ?? (defekt)

  • Nein, du darfst Lampen und Laser die dafür bestimmt sind auf Waffen montiert zu werden nicht besitzen.

    Leider, :(

    Gruß, andy

  • Zitat

    Original von aandykf
    Nein, du darfst Lampen und Laser die dafür bestimmt sind auf Waffen montiert zu werden nicht besitzen.

    Leider, :(

    Gruß, andy

    alles klar dann hat sich das erledicht

    was ist wenn die lampe laser defect ist ??

  • Nun, wenn es nur noch ein Trümmerteil ist wirst du es besitzen dürfen und auch an deine Waffe kleben dürfen.

    Ich denke mir aber einfach mal, dass auch ein defekter Laser (der noch in einem Stück ist) nicht an die Waffe gebaut werden darf. Ich würde aber noch mal ein paar Antworten abworten, ich bin mir nicht ganz sicher.

    Gruß andy

  • Nur wenn er dauerhaft unbrauchbar ist, z.B. durch Ausgießen des Batterieraumes mit Kunstharz.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Nur wenn er dauerhaft unbrauchbar ist, z.B. durch Ausgießen des Batterieraumes mit Kunstharz.

    und was wäre wenn ich die Leitungsplatine der batArie rausnehme ??

    Einmal editiert, zuletzt von Lamaxor (6. Juni 2008 um 23:47)

  • Das kann man nicht sagen. Ich denke, wenn der Laser so defekt ist das er nie wieder funktionieren kann bist du auf der sicheren Seite.
    Bau doch einfach die gesamte Elektronik aus ;)

  • Wobei wir dann wieder beim Ausgießen wären ;)

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • moin,
    sinn und zweck in Deutschland ist meiner menung nach
    immer etwas fraglich.
    Tatsache ist das diese anbauten unters kriegswaffengesetzt fallen.
    Vieleicht für den Vorbehalt Taktischer Kriegsführung?
    Genau kenn ich mich aber auch nicht aus.

    Gruss Ruddel

    Der wert eines Menschen, liegt im Auge des berachters!

  • Uiuiui,
    Unter das Kriegwaffenkontrollgesetz fällt da garnichts!
    Es ist im Waffengesetz verboten um der (eh schon verbotenen) Wilderei das Leben schwer zu machen. Angeleuchtetes Wild bleibt stehen und kann so einfacher erlegt werden.
    Das gleiche Spiel gibt es wenn man Nachts mit dem Auto fährt und wild auf die Straße läuft.

    Einmal editiert, zuletzt von Rambo (7. Juni 2008 um 11:37)

  • Zitat

    Original von Lotti
    @ Rambo

    Aber wieso ist es dann auch an airsoft und Lupis verboten? Mit denen kann man ja nicht wirklich jagen...

    Versuch es am besten gar nicht zu verstehen, ok?
    Es ist einfach nur Schwachsinn :bash:

  • Ich lege das Gesetz so aus, dass ein dauerhaft unbrauchbar gemachtes Leuchtmodul, egal ob Laser oder Lampe, aufgrund der fehlenden Möglichkeit des Leuchtens kein "Gegenstand, der das Ziel beleuchtet" i.S.d.WaffG mehr ist und somit an Waffen montiert werden darf.
    Die sicherste Möglichkeit zum unbrauchbar machen ist für mich das Ausgießen mit Kunstharz; eine ausgebaute Platine kann man ja einfach wieder einbauen/ersetzen, somit bleibt der Gegenstand dann formal immer noch ein Leuchtmittel.

    Vorsicht ist aber auch bei der Befestigung geboten. Ich könnte mir vorstellen, dass es schon ärgergeben KANN, wenn man z.B. eine Halterung an der Waffe befestigt, in die z.B. mit wenigen Handgriffen auch eine andere außer der unbrauchbar gemachten Lampe/Laser eingesetzt werden kann. Dabei könnte die Absicht unterstellt werden, auch andere (funktionsfähige) Leuchtmittel an der Waffe befestigen zu wollen.
    Um solchen Konflikten aus dem Weg zu gehen würde ich ein unbrauchbar gemachtes Leuchtmittel mit der Montagevorrichtung mechanisch untrennbar verbinden.

    Ich denke wenn man so vorgeht kann man nicht in Konflikt mit dem Gesetz kommen.

    Gruß
    Mr. C

  • Zitat

    Original von Lotti
    @ Rambo

    Aber wieso ist es dann auch an airsoft und Lupis verboten? Mit denen kann man ja nicht wirklich jagen...

    Diese könnten an scharfe Waffen gebaut werden. Es ist ja nicht so, dass nur das tatsächliche Anbauen einer Beleuchtungsvorrichtung an eine scharfe Waffe verboten ist, sondern schon der Bestiz.

  • Konti:
    Das hat damit nichts zu tun!

    Ein Gegenstand, der zu etwas Illegalem verwendet werden kann, gleichzeitig aber für eine legale Anwendung gedacht ist, ist automatisch legal.
    Dies dürfte mit ein Grund sein, warum man nicht zwischen freien und erlaubnispflichtigen Waffen unterschieden hat.

    Ausgehebelt würde die gesamte Regelung, wenn jemand eine Wasserwaage mit Weaverschiene anbietet.


    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Ein Gegenstand, der zu etwas Illegalem verwendet werden kann, gleichzeitig aber für eine legale Anwendung gedacht ist

    Die Anwendung ist aber nicht legal. Der Besitz solcher Einrichtungen ist verboten, nicht solcher Einrichtungen, die ausschließlich für scharfe Waffen gedacht sind.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Ausgehebelt würde die gesamte Regelung, wenn jemand eine Wasserwaage mit Weaverschiene anbietet.

    Die Montagen von so mancher Taschenlampe ist übrigens hier frei erhältlich aus dem Grund. Wieso? Man kann die Dinger auch nutzen um ein ZF an einer Langwaffe zu montieren, man braucht dann halt nur zwei von den Dingern.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-