Silvester: Waffe an Freund abgeben erlaubt?

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.272 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Mai 2008 um 12:47) ist von Foobar.

  • Hallo Forum,

    ich habe eine Frage zu Silvester (ja, is noch hin, aber ich freu mich jetzt schon). Mir ist klar, dass schießen auf öffentlichen Plätzen mit KWS eine Owi ist - die aber hier auch von den Polizisten nicht geahndet wird (die drücken da n Auge zu). Wenn ich mit einer befreundeten Person unterwegs bin, die keinen KWS besitzt, darf ich diese dann mit meiner Waffe schießen lassen, oder ist es dann für die jewilige Person eine Straftat (statt einer Owi)? Mache ich mich als Halter strafbar, wenn ich meine Waffe an jemanden ohne KWS abgebe?

    Viele Grüße,
    Johannes

  • Du machst dich Strafbar, Die Person die, die Waffe in dem Moment hat macht sich auch Strafbar.

    Und ich glaube nicht das, das die Polizei duldet, bei Uns hat da mal jemand richtig deswegen auf den Deckel bekommen.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Auf deinem Grundstück kann dein Kollege ruhig die Waffe abfeuern. Auf öffentlichem Boden würde ich das besser sein lassen, auch wenn die lieben Polizisten da ein Auge zudrücken. Denn es gibt auch andere...

    Einmal editiert, zuletzt von mistermister (29. Mai 2008 um 18:21)

  • Ich glaube er meint, ob das dann für seinen Freund eine Straftat ist und ob er sich strafbar macht, weil er diesem die Waffe überlässt.
    Beides wohl mit ja zu beantworten.

  • Solange der Freund über 18 Jahre alt ist und das Schiessen auf privaten, befriedeten Grund mit Erlaubnis des Besitzers stattfindet, ist es erlaubt. Der KWS dient nur zum Führen einer SSW in der Öffentlichkeit und nicht zum Schiessen. Daher ist die Frage zum Schiessen in Verbindung mit dem KWS irrelevant.

  • Du bist dazu verpflichtet, deine Waffe so zu handhaben, dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
    Auf Privatgrundstück und mit entsprechendem Einverständnis des Besitzers darfst du deinem Freund die Waffe überlassen, vorausgesetzt, er ist mindestens 18 Jahre alt.

    Dabei solltest du aber nicht vergessen, dass Waffen in den Händen von alkoholisierten Personen nichts verloren haben.

  • White: Ja, genau so wars gemeint...

    Hm, das ist natürlich nicht so toll. Eine Owi würde ich riskieren, eine Straftat ganz bestimmt nicht. Bei uns gibts an Silvester wirklich *dutzende* die SSW abfeuern und Polizei ist da immer mit dabei. Wobei es simmt schon, möglicherweise sind da auch Polizisten unterwegs, die das ein bischen ernster sehen.... hmmtja, naja. Also auf jeden Fall danke für eure Auskunft!

  • Bis Silvester hat dein Kumpel ja noch genug Zeit, selbst einen KWS zu beantragen.

    "Anger, fear, aggression; the dark side of the Force are they. Easily they flow, quick to join you in a fight ... A Jedi uses the Force for knowledge and defense, never for attack. " -- Yoda

  • Ja, schon, aber ich denke, das wird er nicht wollen. Nur mal ein Paar Kugeln abgeben (aber das muss er dann halt im Haus machen oder im Garten). Vorallem werde ich es nicht riskieren, eine Straftat zu begehen. Das ist schon ein anderes Kaliber als ne Owi...

  • Zitat

    Original von Moppi
    Bis Silvester hat dein Kumpel ja noch genug Zeit, selbst einen KWS zu beantragen.

    Was würde das bringen?
    in der Öffentlichkeit darf man auch mit KWS nicht schießen und dieser ist nur gut zum Führen einer SSW.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • Es ist tatsächlich so, dass einige ältere Polizisten da gern mal ein Auge zudrücken ... es gibt allerdings auch etliche übereifrige, junge Polizisten, die darin kein Spaß sehen ... und natürlich auch ältere Polizisten, die das nicht leiden können ... und natürlich jüngere, die gern drüber wegsehen, weil sie selbst eine haben. Du weißt nie, woran du da bist :confused2:

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    ... Daher ist die Frage zum Schiessen in Verbindung mit dem KWS irrelevant.

    Nicht ganz ! Korrekt ist, daß das Schießen einer SSW außerhalb des befriedeten Besitztums nicht erlaubt ist. Nur: Mit KWS ist es eine Ordnungswidrigkeit und ohne KWS eine Straftat. Das ist ein kleiner, aber doch feiner Unterschied ...

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (29. Mai 2008 um 19:34)

  • Ich glaube ich weiß wie ichs machen werde: da da eh überall Polizei anwesend ist, werde ich zu einer Streife gehen, ihnen sagen, dass ich eine SSW habe und sie fragen, ob es okay ist, wenn ich ein Paar Kugeln abfeuere (und ein Paar Leuchtgeschosse auch). Wenn die ihr grünes Licht geben, müsste das in Ordnung sein (auch wenn es strenggenommen immernoch eine Owi ist).

  • Derringer:

    Nein.

    Im Endeffekt läuft es zwar darauf hinaus, aber rein rechtlich gesehen
    ist das Schießen in der Öffentlichkeit (außer Notwehr u.Ä.) IMMER
    eine OWI, egal ob mit oder ohne KWS.

    Das Schießen ohne KWS ist eine Straftat, weil dazu zwingend des
    erlaubnispflichtigen Führens einer Waffe bedarf. Der Vorgang des
    Schießens ist für den Straftatbestand völlig irrelevant.

    Also:
    Ohne KWS: Straftat UND OWI

    Mit KWS: OWI


    Stefan

  • Hat diese (kleine)Ordnungswiedrichkeit keine auswirkungen auf den kleinen/großen Waffenschein?

    Einmal editiert, zuletzt von MDMA (29. Mai 2008 um 19:51)

  • Bei einem Mord wird man üblicherweise auch nicht mehr der Körperverletzung angeklagt.

    Eine Owi wiegt gegen eine Straftat wohl nicht mehr auf ;)

  • Zitat

    Original von MosinNagant762
    Ich glaube ich weiß wie ichs machen werde: da da eh überall Polizei anwesend ist, werde ich zu einer Streife gehen, ihnen sagen, dass ich eine SSW habe und sie fragen, ob es okay ist, wenn ich ein Paar Kugeln abfeuere (und ein Paar Leuchtgeschosse auch). Wenn die ihr grünes Licht geben, müsste das in Ordnung sein (auch wenn es strenggenommen immernoch eine Owi ist).

    Naja, ob das so eine gute Idee ist??? Ich weiß ja nicht wo du Silvester feierst, aber wenn da so viel Polizei anwesend ist hört sich das für mich eher nach einer "Großveranstaltung" an. Und bei solchen Veranstaltungen (wie auch z.B. bei einer Kirmes etc.) ist die Mitnahme einer SSW, egal ob mit KWS oder ohne, ohnehin nicht zulässig!!

  • Korrekt ! Genau das habe ich gemeint, Du hast es eben besser erklärt. Das unerlaubte Führen überwiegt in diesem Moment (Schießen außerhalb befriedeten Besitztums ohne KWS) als Straftat. Die Ordnungswidrigkeit bzgl. des Schießens wird aber dann darin "einfließen", sodaß am Ende mit KWS "nur" eine Owi im Raume steht, aber ohne KWS eine Straftat.
    Die Straftat wird immer verfolgt werden (Legalitätsprinzip). Die Owi kann, muß aber nicht verfolgt werden (Opportunitätsprinzip).

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (29. Mai 2008 um 20:11)