Führen: Was fällt unter "Öffentlichkeit"?

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 6.531 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Mai 2008 um 13:05) ist von White.

  • Zitat

    Original von GEB
    Und ich dachte ich kann damit überall hin, wenn ich in der Stadt bin,.B: Saturn und so -.-

    Aus dem Grund meine Fragestellung. Ich möchte mich nämlich unter keinen Umständen mit dem Gesetz anlegen, es kommt immer dümmer, als man glaubt.

    Und bisher scheint diese Frage hier auch noch kein Gegenstand der Diskussion gewesen zu sein, zumindest hab ich nichts darüber gefunden. Und ich glaube, das weiss bisher auch nur ein sehr kleiner Teil der KWS-Inhaber.

  • Wie ist das eigentlich wenn ich meine Waffe gerade käuflich im hiesigen Waffenladen erworben habe aber noch keinen KWS besitze?
    Ich muss die Waffe ja irgendwie nach Hause transportieren...

    Gruß

    Klagt nicht, kämpft!

  • Das mit der KWS-Pflicht im Auto ist nicht ganz einfach geregelt:

    Handelt es sich um ein Wohnmobil mit dem Merkmal bewohnbar, dann gilt dies im Sinne des KWS als befriedeter Raum und da darf eine SSW ohne KWS geführt werden.
    Alle anderen Kraftfahrzeuge, auch solche, welche zum Camper umgebaut / hergerichtet wurden ( nur zum Schlafen geeignet / umgebauter Combi wie z.B. Citroen Berlingo ), gelten nicht als befriedeter Wohnraum und daehalb benötigt man in diesen Fahrzeugen einen KWS. Der Wohnwagen ist übrigens wieder KWS-Pflicht-frei. Wer also mit dem Wohnwagen hinter seinem Auto zum Campen fährt, darf im Wohnwagen ohne KWS und im Auto mit KWS seine SSW dabei haben.

    :direx: Und bitte, das ist einfach so festgelegt und hat nichts mit Logik zu tun. Also nicht versuchen, daran herumzudiskutieren :n17:.

  • Zitat

    Original von Knisch
    Wie ist das eigentlich wenn ich meine Waffe gerade käuflich im hiesigen Waffenladen erworben habe aber noch keinen KWS besitze?

    Du darfst die Waffe von A nach B transportieren, allerdings müssen Munition und Waffe getrennt sein und die Waffe sich in einem geschlossenen Behältnis befinden.
    Ggf bei einer Verkehrskontrolle auf die Waffe hinweisen!

  • Zitat

    Original von Konti

    Du darfst die Waffe von A nach B transportieren, allerdings müssen Munition und Waffe getrennt sein und die Waffe sich in einem geschlossenen Behältnis befinden.
    Ggf bei einer Verkehrskontrolle auf die Waffe hinweisen!

    Ich meine sogar irgendwo mal gehört zu haben, dass es die Pflicht eines jeden Bürgers ist, einen Polizisten bei einer etwaigen Verkehrskontrolle darauf hinzuweisen, dass man Waffen "an Bord" hat.
    Kommt auch sicher ziemlich dämlich:

    " Schönen guten Abend! Allgemeine Verkehrskontrolle! Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!"

    "Ääähm, ja, moment..." *Handschuhfach auf*

    "Halt!! Ihre Hände so das ich sie sehen kann und aussteigen!"

    "Aber das ist doch nur..."

    "Aussteigen hab ich gesagt" *mit der scharfen 9mm Nachdruck verleih"

    Gab schon fälle, wo Personen durch die Polizei erschossen worden sind, weil sie mit ner SSW rumgefuchtelt haben. Gibt ja genug täuschend echte Nachbauten. Von daher, Maul aufmachen bei ner Kontrolle.

    Gruß Black

    Meine Waffen: Record Luftpistole Mod. 2 (Erbstück), Walther P88 Compact vernickelt (PTB 764), Anschütz SuperAir 2002, Mauser HSc 90 brüniert (PTB 722), IWG Government vernickelt (PTB 668), HW 94 Teilvernickelt (PTB 855)
    Mitglied im Schützenverein Hungen

    Einmal editiert, zuletzt von BlackDevil (29. Mai 2008 um 22:45)

  • Du musst keine Angaben machen.
    Der Hinweis auf eine Waffe sollte allerdings so oder so ein Akt der Selbstverständlichkeit sein - zur eigenen Sicherheit. Vorausgesetzt man besitzt den KWS hat man ja auch nichts zu "befürchten".

  • Oder einfach die Fahrzeugpapiere nicht grad mit der SSW zusammen im Handschuhfach aufbewahren.
    Bei der Kontrolle muss ich ja nicht jedes Fach meines Autos schon im Voraus öffnen.

    Hinweisen würde ich erst bevor ich das entsprechende Fach aufmache. Vorher geht es den Beamten einen Feuchten an was ich im Auto hab.
    Dieses "Gehorsamsverhalten" geht mir echt auf den Sack.
    Sorry, aber ich bin grad geladen weil ich bis eben politische Diskussionen im TV verfolgt hab.

    Die spinnen doch alle!


    Es wird echt Zeit für einen Wandel.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Dieses "Gehorsamsverhalten" geht mir echt auf den Sack.

    Wieso sollte man nicht in dem angesprochenen Rahmen dazu beitragen, dass eine Verkehrskontrolle reibungslos und entspannt abläuft?
    Und außerdem - was hat dieses Thema mit Gehorsam einerseits, und mit politischen Diskussionen andererseits zu tun? Dass ein Autofahrer eine Waffe bei sich hat, ist nach wie vor eher eine Ausnahme. Und solche Ausnahmen können schnell zu Ausnahmesituationen führen, in die weder du, noch der Polizist hineingeraten will. Oder meinst du, ein Polizist hat Spaß daran, im Extremfall seine Waffe zu ziehen, weil er sich bedroht fühlt?

  • 1. bei den mir bekannten Kontrollen, bleibt der Fahrer sitzen und reicht seine Dokumente durchs geöffnete Fenster; sollen weitere Accessoires (z. B. Verbandkasten, Warndreieck) vorgezeigt werden, holt man diese meist aus dem Kofferraum (bei mir sind sie hinter dem Fahrersitz).

    2. nur wenn man unbedingt Behältnisse öffnen muss, um an gewisse Sachen heran zu kommen (z.B. Fahrzeugschein, der im Handschuhfach liegt oder Verbandkasten aus dem Kofferraum) und daran liegen Waffen, DANN sollte man im Vorfeld darauf hinweisen, dass da etwas drin ist.

    Ebenso würde ich es bei einer Personenkontrolle halten. Habe ich die Waffe im Holster - eingangs darauf hinweisen; ist die Waffe nur im Rucksack und wird ordnungsgemäß "transportiert", sehe ich keinen zwingenden Grund, darauf hinzuweisen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Hoppla, zuerst glatt überlesen.

    Zitat

    Original von White

    Anders sieht es in Geschäfträumen aus. Diese sind in der Regel für den allgemeinen Publikumsverkehr gedacht, die Ausübung des Hausrechts ist hier nur in begründeten Fällen möglich. Ausgenommen davon sind zum Beispiel Diskos, denn hier wird durch eine Einlasskontrolle ja gerade der Wille des Hausherren deutlich, nur bestimmten Menschenzutritt zu gewähren.
    Waffen in der Tankstelle, im Pennymarkt, etc. sind damit wohl kein Problem.

    Das ist doch mal ein interessanter Ansatz. Natürlich ist mir auch klar, das wohl in 99,x% aller Fälle, in denen ich mit einer verdeckt getragenen SSW ein Geschäft, eine Tankstelle, einen sonstigen Geschäftsraum betrete, nichts passieren wird, weil keine Kontrolleinrichtungen vorhanden sind (Metalldetektor, Abtasten...). Dennoch ist mir da die rechtliche Einwandfreiheit wichtig.

    Und wer zum Geldholen vom Automaten die Geschäftsräume einer Bank mit einer verdeckt getragenen SSW betritt, weil er der Ansicht ist, ihm könnte etwas zustoßen - wo Waffen ja wahrscheinlich extrem ungerne gesehen werden, der bekäme im Falle einer Anwendung oder eben doch einer Kontrolle wohl sehr viele zusätzliche Probleme. Und ich denke, das zumindest ein Teil der KWS-Inhaber ihre SSW zum Geldholen dabei haben, oder lieg ich da sehr falsch?

    Einmal editiert, zuletzt von RCRAJ (30. Mai 2008 um 10:18)

  • Zitat

    1. bei den mir bekannten Kontrollen, bleibt der Fahrer sitzen und reicht seine Dokumente durchs geöffnete Fenster; sollen weitere Accessoires (z. B. Verbandkasten, Warndreieck) vorgezeigt werden, holt man diese meist aus dem Kofferraum (bei mir sind sie hinter dem Fahrersitz).


    Und

    Zitat

    Ebenso würde ich es bei einer Personenkontrolle halten. Habe ich die Waffe im Holster - eingangs darauf hinweisen; ist die Waffe nur im Rucksack und wird ordnungsgemäß "transportiert", sehe ich keinen zwingenden Grund, darauf hinzuweisen.

    Genau das meinte ich. Ich denke es trägt genau zum Gegenteil bei wenn man unaufgefordert und unnötig darauf hinweist daß man sowas mitführt.
    Erstens wird sich die Kontrolle sehr verlängern ("schau ma mal ob wir noch was finden......")
    und zweitens wird die Anspannung der Beamten nicht unbedingt kleiner wenn sie wissen daß du bewaffnet bist.

    Ich befürworte jedenfalls die Handhabe daß, wenn ein Behältnis mit einer Waffe darin vom Beamten eingesehen werden will, man darauf hinweisen sollte. Ansonsten sollte man Stillschweigen bewahren.
    Du willst mit der SSW ja schließlich niemand heimtückisch erschießen, sondern führst sie zu deinem Schutz.
    Man muss deswegen also kein schlechtes Gewissen haben!


    Zitat

    Und ich denke, das zumindest ein Teil der KWS-Inhaber ihre SSW zum Geldholen dabei haben, oder lieg ich da sehr falsch?

    Na ich schätze daß "extra" zum Geldholen eher weniger eine SSW mitnehmen. Wahrscheinlicher ist der Fall daß eben eine SSW am Mann ist und man schnell in die Bank muss.
    Soll man dafür denn erst heim oder ins Auto um die SSW abzulegen? Das wäre etwas umständlich und evtl. auch schädlicher als die Waffe einfach in der Tasche zu belassen. Man denke z.B. an eine Situation wo man schnell zur Bank muss.
    Man geht nochmal zum Auto, verstaut die Waffe und geht in die Bank.
    Jetzt hat zufällig ein Passant gesehen daß du mit einer Waffe hantiert hast, anschließend in eine Bank gegangen bist und ruft die Polizei.
    Blöd gelaufen......


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (30. Mai 2008 um 12:45)

  • SSW im Auto kann man eigentlich ziemlich gut in der Mittelarmlehne aufbewahren (Röhm RG89, Mauser HSc und vergleichbare Modelle) - kommt man im Zweifelsfall auch nicht schlechter dran als an das Handschuhfach, wo ich lieber öfters genutzte Sachen aufbewahre während ich unterwegs bin ;)

    Dürfte bei einer allgemeinen Kontrolle nicht wirklich durchsucht werden, und wie andere sagten, wenn doch, kann man immernoch drauf hinweisen.

    Einmal editiert, zuletzt von Rancon (30. Mai 2008 um 13:36)

  • Gilt ein auto als verschlossens behältnis? d.h. müsste ich ja nur die Munition einschließen, z.b. Handschuhfach.
    Mir fällt grad kein gegenargument ein? wenn du grad fährst, sagst du eben du "lagerst" sie in deinem verschlossenen auto

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

  • Zum Handschuhfachproblem:
    Papiere sind immer am Mann!

    Wer den Fahrzeugschein im Handschuhfach aufbewahrt,
    der verdient, dass ihm die Karre geklaut wird!

    Die Geldbörse in der Gesäßtasche, die Papiere und Karten vorne.
    Ergebnis:
    Keins davon habe ich je vergessen, dagegen hilft diese Lösung also auch.
    Man merkt, wenn was in der Hose fehlt (nein, nicht was ihr denkt!).


    Ach ja, wenn man eine Waffe transportiert und man keine Führerlaubnis dafür besitzt,
    man erwähnt (evtl. auf Anfrage) die Waffe und ein Polizist möchte diese dann sehen:
    Aufschließen könnt ihr das Behältnis vielleicht noch, das Öffnen und
    das Rausnehmen der Waffe sollte man dem Beamten überlassen.
    Wenn er fragt, warum:
    Man darf die Waffe ja nicht führen, in der Öffentlichkeit darf
    man sie also genaugenommen nicht in die Hand nehmen!
    Der Polizist im Rahmen seiner Dienstausübung natürlich schon.


    Stefan

  • Zitat

    Original von Kontrollturm
    Gilt ein auto als verschlossens behältnis? d.h. müsste ich ja nur die Munition einschließen, z.b. Handschuhfach.
    Mir fällt grad kein gegenargument ein? wenn du grad fährst, sagst du eben du "lagerst" sie in deinem verschlossenen auto

    Bevor man solche Fragen stellt, sollte man die alle Postings des Threads lesen, dann erübrigt sich die Frage => siehe mein letztes Post weiter oben.

  • Das Waffenverbot in Hausordnungen gilt ja nicht nur speziell für SSW, sondern wenn für alle Waffen. Also auch viele Messer, Kubotan etc.
    Und wenn es ein Verbot gäbe mit denen in den Edeka oder in die Bank zu gehen, dann wäre das wohl weitaus bekannter und stünde hier nicht zur Diskussion.
    Ich bin daher der Meinung, dass es völlig unproblematisch ist, seine Waffe in Geschäftsräumen zu führen (sofern sich nichts anderes ergibt) :D

  • Hallo,
    ich werde jetzt auch mal meinen Senf dazugeben. Also selbst wenn vor dem Laden/Geschäft oder Lokalität ausdrücklich dransteht das man es ohne jegliche Waffen zu betreten hat, ist das eine Aufforderung die ehr einer bitte nahekommt, da das betreten von Geschäftsräumen mit Waffen wenn man jedenfalls einen KWS in unserem Falle besitzt keine Strafttat dastellt da in Bistitztümern dritter eh das Hausrecht greift. Das heiß im aller schlimmsten Falle könnte der, der das Hausrecht besitzt dich bitten, es wegen deiner bewaffnung zu verlassen bzw. ohne Waffe wiederzukommen. Im Extremfall wenn du dich weigerst könnte er die Polizei rufen um sein Hausrecht bei dir durchzusetzt, und die Polizei verweist dich dann des Hauses. Es stellt aber wenn man einen KWS besitzt, keinerlei Straftaten in jegliche Richtung dar. Dennoch sagt mir der normale Menschenverstand das man nicht mit einer Schußwaffe in eine Bank zb. geht, auch nicht evt. in der Jackentasch. Man kann manchmal so dumm garnicht denken, dann sieht doch jemand was, und schon ist bei solchen Lokalitäten Großalarm angesagt.

    Gruß

    In Memory Of The Lost From 09-11-2001
    NYPD & FDNY
    God Bless Our Brothers

  • Zitat

    Original von hyperterminal
    Ich finde es auch schwachsinnig, dass das Aufbewahren der SSW im Auto ein Führen sein soll.


    Das Auto ist halt kein Territorium welcher Art auch immer, sondern einfach nur ein Fortbewegungsmittel. Bin ich mit dem Auto auf Privatgelände, gefinde ich mich als Insasse automatisch auch auf diesem Privatgelände. Befahre ich eine öffentliche Straße, befinde ich mich als Insasse ebenfalls auf öffentlichem Gelände. Und die Waffe, die ich nicht am Körper trage, ebenso.

    Wenn das nicht so wäre, würde ich sofort mein Auto für unabhängig erklären. :))

  • Zitat

    Original von N.Y.P.D.-55PCT
    Das heiß im aller schlimmsten Falle könnte der, der das Hausrecht besitzt dich bitten, es wegen deiner bewaffnung zu verlassen bzw. ohne Waffe wiederzukommen. Im Extremfall wenn du dich weigerst könnte er die Polizei rufen um sein Hausrecht bei dir durchzusetzt, und die Polizei verweist dich dann des Hauses.


    Unwissen schützt vor Strafe nicht. Man sollte also erst einmal davon ausgehen, dass ein Hausherr das Führen von Waffen auf seinem Grund und Boden nicht duldet. Und so ein Verbot gilt nicht erst dann, wenn ich es groß und breit überall hinschreibe (wo käme man hin, wenn alles, was ein Hausherr nicht duldet, weithin sichtbar aufgeschrieben werden müsste!). Meine Meinung.

    Einmal editiert, zuletzt von Tilvaltar (30. Mai 2008 um 17:56)