Erstmal hallo zusammen, melde mich nach ziemlich langer Abstinenz im Forum zurück.
Also zu diesem Thema hab ich folgende Meinung:
Es wird ja im Gesetz zunächst unterschieden in Klappmesser und feststehende Messer.
Wenn ich nun ein Klappmesser mit fester Arretierung, gleich welcher Bauart habe, so wird daraus ja durch das Aufklappen und Einrasten noch lange kein Fixed, sondern es bleibt immer noch ein Folder, es sei denn, Du fixierst die Klinge unlösbar und dauerhaft, z.B. durch anschweissen (aber eigentlich macht man sowas ja nur um irgendwelche Gegenstände zu legalisieren, oder ).
Außerdem hat ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ja auch einen entsprechend grossen Griff und verliert damit in meinen Augen, einen wichtigen Vorteil, z.B. bei verdeckter Trageweise gegenüber einem feststehenden Messer.
Also mir wäre so ein Klopper als EDC einfach viel zu gross, also kann ich auch nicht in dieses Fettnäpfchen treten.
Was die Rechtslage angeht möchte ich Kentucky voll zustimmen, wenn Du oder Dein Messer dem handelnden Beamten suspect erscheinen kann es erstmal eingezogen werden, es dann wiederzubekommen kann dauern und kosten
Berücksichtigen sollte man beim Führen eines Messers aber auch, dass auch ein in der Öffentlichkeit vollkommen legal geführtes Messer irgendwo mit dem Hausrecht kollidieren kann.
Gruß
Schildkröte