Schwertimport aus der Schweiz: Zoll? Aber wie?

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 7.867 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Januar 2009 um 15:59) ist von hellzoner.

  • Hallo!

    Ich habe vor mir folgendes Schwert für meine (umfassende) Sammlung zuzulegen:

    http://jaws.ch/swords/index.p…temid=1&lang=en

    Da sich der Standort dieses Zahnstochers allerding in der Schweiz befindet und ich noch nie mit dem zollpflichtigen Import aus anderen Ländern zutun hatte, ist mir nicht ganz klar, wie das mit der Überführung nach Deutschland aussehen soll.
    Wo und wie muss ich wieviel Zoll bezahlen, damit die Grenzleute die Lieferung (Versand mit Schweizer Post, Versandkosten eine frechheit, aber ansonsten keine Probleme) nicht stoppen? Der Händler meint, bei ihm ist es üblich, die "Ware" als "Geschenk" auszuschreiben, damit sie möglichst wenig Zoll kostet.
    Deshalb weiß ich aber noch nicht, wie ich den Zoll überhaupt bezahle.
    Und noch ne doofe Frage zum Schluss: kann es sein, dass unser werter Fiskus eine Nachzahlung von 19% Mehrwertsteuer für das in der Schweiz gekaufte Schwert fordert?

    Würde mich über hilfreiche Tipps/ Erklärungen sehr freuen.

    grüße vom hellzoner

  • 2,10m Wow :huldige: Gab es sowas großes als Original? Also wegen Zoll und Märchensteuer... da es aus der Schweiz kommt wird das Paket zu 100% vom Zoll geöffnet. Die gucken nach dem Preis und berechnen dann die Zollgebühren. Das zahlst du dann bei dir in der Gegend beim Zollamt. Die schlagen dann auch noch die Mwst. drauf. Würde das eine Privatperson als Geschenk senden könnte man Glück haben und nichts dazu bezahlen... war bei mir immer so, aber habe nie was aus der Schweiz gekauft.

    Gruß, David

    P.S.: was sind denn 1200 Franken.. wieviel Porto für das Riesen Katana?

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Bei der Größe und dem Preis ( und der zu erwartene Aufschlag vom Zoll und MwSt ) lohnt sich ein Wochenendtrip zum Verkäufer in die Schweiz.
    Vor Ort gekauft und im eigenen PKW (ohne Zoll + MwSt ) nach Hause bringen ( aber dann so verpackt und im Auto verstaut, daß es von außen nicht sichtbar ist. :ngrins:

  • Bei meinem Import aus China hat der Zoll ordentlich zugelangt.
    Ich weiß leider nicht mehr genau wie viel es war aber zusammen mit der Märchensteuer hätte ich mein Katana auch hier kaufen können.
    Das war bei mir auch als Geschenk mit unter 10 $ wert angegeben.

    Die Beschreibung hört sich übrigens auch stark nach Chinaware an. Allein das Du dort noch nicht mal weist was für ein Stahl verwandt wurde ist bei dem Preis nicht gerechtfertigt.Wenn dir 1,47 m reichen würde bekommst Du so was in DE für 350 €


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (21. Oktober 2008 um 16:53)

  • moin. kennst du keinen schwertschlucker der dir das ding heimlich über die grenze bringt?
    gruß rabe

  • Hey Leute, is ja klasse, gleich so schnell von Antworten überhäuft zu werden! :huldige:
    Das mit dem Zoll in meiner Gegend beim Amt bezahlen hört sich ja klasse an, kriegt man da von den grenzleuten einen "Zahlungsauftrag" mit ins Packet gelegt?
    Porto kanpp 30€ mit der Schweizer Post bis vor die Haustür.
    Ich wüsste jetzt auf Anhieb nicht wie man 2,20m Schwert unsichtbar im Auto verstauen kann, :confused2:allerdings macht mir diese ganze Zollgeschichte nichts (solange der Zoll keine 100€ überschreitet, ab da würde es langsam ärgerlich), schließlich kriege ich mein gutes Geld auch aus der Staatskasse, da können die ruhig auch ein bisschen Zoll bei mir einstreichen. *lol*
    Dass das Ding Chinaware und mit Sicherheit kein Tamahagane-Stahl ist, kann man am Preis ablesen, und auch an der groben Damast-Maserung, die auf keine hohe Lagenanzahl schließen lässt, dafür mit ihrem faszinierenden Flair einen Hauptgrund meines Kaufes darstellte (:)(neben dem Streben nach Superlativen, da mir bisher noch niemals ein (kaufbares) Nodachi mit noch längerer Klinge untergekommen ist.)
    Heutzutage sind eh die meißten Katanas unter 5000€ Chinaware, selbst die Rasierklingen von WKC Solingen, die unter den Nichtoriginalen die absolute Königsklasse darstellen. (bei denen wartet auch noch ein Eye of the Tiger in Spezialanfertigung auf meine Abholung... :n1:)

    In einem Museum in Japan liegt sogar noch ein größeres Nodachi rum, aber das ist nicht mehr ganz taufrisch:

    http://japantrip.tripod.com/nodachi/norimitsu.html :lol:

  • Hallo hellzoner,

    üblicherweise kommt entweder das Paket zu dir und eine Rechnung vom Zoll folgt ebenfalls per Post, oder man bittet Dich zur Zollstelle, wo Du das Paket abholen und eventuelle Fragen der Beamten klären kannst/mußt. Ich vermute daß Du in letzterem Fall auch bar zahlen kannst, bin mir dessen aber nicht sicher.

    Die Zollbeträge sind je nach Einstufung der Ware sehr unterschiedlich, und die Einstufung ist nicht immer nachvollziehbar. Vor Jahren wurde mal etwas Outdoorkram, der mir aus den USA geschickt wurde, als "Zahnräder und Zubehör" oder so ähnlich verzollt, keine Ahnung wie die auf das schmale Brett kamen... ???

    Da ich gerade den Namen "WKC Solingen" in deinem Post lese, eine offtopic-Frage: Weißt Du zufällig, ob und ggf. wann die Firma WKC Fahrräder hergestellt hat? Es gibt ein uraltes Velo in meinem Umfeld, das auf dem Steuerrohr eine WKC-Plakette hat, daher mein Interesse.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Ich kenne eigentlich nur die Patria WKC.
    Die sollen für Patria , bis ende der 80´iger bei Wkc gefertigt worden sein.
    Google mal nach "wkc Fahrrad" da bekommst Du einiges an Lesestoff.


    Joachim

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    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Also über WKC Fahrräder weiß ich nix, glücklicherweise geht das Joachim aber anders!

    Inwiefern muss man sich denn die "Fragenklärung mit den Beamten" vorstellen, was für Geschichten muss man denen vorsingen, was wird man da gefragt?? ??? Ich dachte, massig Kohle bei denen zu berappen reicht aus ??? ???! Besteht im Allgemeinen eigentlich die Gefahr, dass so ein Schwert als verbotener Gegenstand abgestempelt und garnicht über die Grenze gelassen wird? :confused2: ??? :confused2:

    Henri

    Einmal editiert, zuletzt von hellzoner (22. Oktober 2008 um 08:48)

  • Nee, Du musst ein Tänzchen vorführen und dann beweisen da Du mit dem Schwert umgehen kannst.

    Nein, Du musst eine Zollerklärung abgeben.
    Manchmal musst Du auch das Paket vor dem Beamten öffnen.
    Das Schwert als solches stellt kein Problem dar, aber es könnte ja sein das z.B. die Rochenhaut keine Rochenhaut ist sondern von irgendeiner geschützten Tierart stammt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Bei der Größe und dem Preis ( und der zu erwartene Aufschlag vom Zoll und MwSt ) lohnt sich ein Wochenendtrip zum Verkäufer in die Schweiz.
    Vor Ort gekauft und im eigenen PKW (ohne Zoll + MwSt ) nach Hause bringen ( aber dann so verpackt und im Auto verstaut, daß es von außen nicht sichtbar ist. :ngrins:

    Bitte keine Hinweise zur Steuerhinterziehung! *lol*
    #############[size=1]Ist aber die Einfachste Methode.[/size]############

  • Achso alles klar, na dann... :laugh::laugh:
    Dann kann das Ding ja beruhigt kommen, :nuts:wenns soweit ist, allerdings muss das noch ein wenig warten aufgrund akuten Geldmangels :cry:.
    Aber hülft ja nüx! :))

    Auf jeden Fall danke für die professionelle Hilfe, Leute! (:) :huldige: (:)


    :crazy2:henri :crazy2:

    2 Mal editiert, zuletzt von hellzoner (22. Oktober 2008 um 17:40)

  • Ein Trainingsfreund von mir hat sich vor einiger Zeit ein scharfes Samurai-Schwert im Ausland bestellt (keine Ahnung wo, glaube in Holland).
    Er musste das Teil aber irgendwie beim Zoll abholen und die bemittleidenswerte Beamtin ist wohl beinahe in Ohnmacht gefallen, mit den entsetzten Worten:

    "Oh Gott, das ist ja richtig scharf, das kann ich Ihnen ja gar nicht herausgeben"
    :laugh:

    Er durfte sein Katana aber dann, nach einigem Aufsehen, doch mit nach Hause nehmen.

    Rechne also eventuell mit Diskussionen und leg Dir schon mal die richtigen Argumente zurecht.

    Gruß

    Schildkröte

    Wenn du mit den Tieren sprichst, sprechen Sie mit dir und ihr werdet euch erkennen. Wenn du nicht mit ihnen sprichst, wirst du sie nicht erkennen, und was du nicht kennst, fürchtest du. Was man fürchtet, vernichtet man.

    Häuptling Dan George, Küsten-Salish

  • ...genau sowas meinte ich mit "Fragen klären". :) Ich mußte mal ein Paket vom Zoll abholen in dem Klamotten waren, die ein Freund zwecks Fluggepäcksgewichtsgrenzenunterschreitung (wow... :) ) per Post vorausgeschickt hatte. Aus irgendwelchen Gründen hatten die Beamten das Paket nicht einfach geöffnet und reingeguckt, sodern mich hinzitiert und es dann in meinem Beisein aufgemacht. Danach wars völlig problemlos (und zollfrei), aber da ging es auch offensichtlich nicht um gewerblich versandte Neuware.

    Mit den Fahrrädern - hätt' ja sein können. Danke! :)

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Was wollen die damit erreichen, ??? ???

    Was soll ich denen denn sagen, wenn die sich querstellen und meinen, dass ich das Schwert nicht kriegen darf? :confused2:
    An solcher Ware ist NICHTS einfuhrverboten, illegal oder nur irgendwie genehmigungspflichtig (außer Mindestalter 18),

    Oh Mann, warum einfach wenn es in diesem Land auch SOOOOO schön kompliziert geht... :kotz:

    6 Mal editiert, zuletzt von hellzoner (12. Dezember 2010 um 14:51)

  • Na klar kannst Du ein solches Schwert und Blankwaffen überhaupt ab 18 in Deutschland frei kaufen und besitzen.
    Erwarte aber bloss nicht, dass sich alle Zollbeamten ebenso in den entsprechenden Gesetzen auskennen oder sich gar damit beschäftigen wie wir, als gesetzestreue Bürger ;D
    Falls Du es wirklich abholen musst, würde ich Dir raten, sicherheitshalber die entsprechenden Paragraphen auszudrucken und in die Tasche zu stecken.

    Ist ja nicht gesagt, dass es so schlimm kommt, vielleicht klappt es auch so, mach Dir also am besten erstmal gar keinen Kopf - Always Look On The Bright Side Of Life ;)


    Gruß

    Schildkröte

    Wenn du mit den Tieren sprichst, sprechen Sie mit dir und ihr werdet euch erkennen. Wenn du nicht mit ihnen sprichst, wirst du sie nicht erkennen, und was du nicht kennst, fürchtest du. Was man fürchtet, vernichtet man.

    Häuptling Dan George, Küsten-Salish

  • Hey Schildkröte, danke für die beruhigenden Worte! Aber wie du schon sagst ist Vorsicht und Vorbereitung besser als Nachsicht. ;)
    Allerdings stellst du mich da grade vor ein kleines Problem: ich weiß zwar, dass diese Metallzahnstocher (noch) nicht verboten sind, aber ich habe keine Ahnung, in welchen Teilen dieses allumfassenden Waffengesetzes das stehen mag. Ich bin -dem Himmel sei Dank!- Arzt (fast ;) ), und kein Jourist ( :kotz: ), und das ist auch gut so... (:)
    Kannst du (undnatürlich auch jeder andere hilfsbereite, gesetzestreue Mitbürger ;-)) mir vielleicht einen Link / Wink / Lageplan zu den benötigten Paragraphen geben, die ich brauche, um eventuell querstehenden Zöllnern begreiflch zu machen, dass Schwerter egal welcher Länge nach Deutschland/EU importiert werden dürfen, AUCH wenn sie scharf sind und dass man KEINEN Waffen-/Sprengmittelschein oder ähnlichen Schnulli dazu braucht? :confused2:
    Bin dankbar über jede Antwort!

    :lol:henri :lol:

    3 Mal editiert, zuletzt von hellzoner (12. Dezember 2010 um 14:52)

  • Zitat

    Original von hellzoner
    Ich bin -dem Himmel sei Dank!- Arzt (fast ), und kein Jourist ( :kotz: ), und das ist auch gut so... (:)

    Nanana, da fällt mir doch glatt die Bemerkung ein, die einer meiner Profs in einer Vorlesung gemacht hat: "Neben einem Arzt ist jeder andere Akademiker nur noch ein Schatten seiner selbst." :crazy2:

    Zum Thema Zoll: Die sind eigentlich ganz manierlich, aber vor ein paar Tagen wollte mir einer von denen erzählen, der Schaft einer WBK-pflichtigen Waffe sei ein wesentliches Waffenteil und damit ebenfalls WBK-pflichtig. :bash: Wir haben dann nach einem gemeinsamen Blick ins Gesetz festgestellt, daß dem nicht so ist.


    Zitat

    Original von hellzoner
    Kannst du (undnatürlich auch jeder andere hilfsbereite, gesetzestreue Mitbürger ;-)) mir vielleicht einen Link / Wink / Lageplan zu den benötigten Paragraphen geben, die ich brauche, um eventuell querstehenden Zöllnern begreiflch zu machen, dass Schwerter egal welcher Länge nach Deutschland/EU importiert werden dürfen, AUCH wenn sie scharf sind und dass man KEINEN Waffen-/Sprengmittelschein oder ähnlichen Schnulli dazu braucht?

    Da ich mich gottlob nicht der Medizin, sondern der Jurisprudenz verschrieben habe, kann ich Dir vielleicht weiterhelfen. ;)

    Schwerter sind Waffen (§ 1 II Nr. 2 WaffG), die aber keine verbotenen Gegenstände sind (vgl. Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 1). Da sie auch keiner besonderen Erlaubnis bedürfen, gelten nur die allgemeinen Grundsätze des § 2 WaffG.
    Wichtig: Ein Schwert darf seit dem 01.04. nur in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden (§ 42a WaffG). Du solltest also vor Verlassen des Zollamtes das Transportbehältnis gut mittels Klebeband verschließen.

    Nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper