Buck Folding Hunter 110 legal zu führen??

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 10.154 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Oktober 2008 um 01:56) ist von Schnurbel.

  • Hallo, die Suchfunktion fürs Forum und Google-Suche haben mich definitiv nicht rechtssicherer gemacht, also die Frage:

    Ist ein Buck Folding Hunter 110 http://ecx.images-amazon.com/images/I/31sTh…L500_AA240_.jpg
    legal nach neuem Waffenrecht in Deutschland in einer Gürtel - Ledertasche zu führen? Also zugriffsbereit am Gürtel dabeihaben erlaubt oder nicht?

    Einmal editiert, zuletzt von olliffm (12. Oktober 2008 um 16:19)

  • Zitat

    Original von Thehunt
    Da es nicht einhändig zu öffnen ist (bzw nicht dafür gebaut worden ist) ja.
    Darfst Du führen, wenn Du magst auch ohne Tasche.

    Ja mal danke für die Auskunft. Da ist auch kein Hintertürchen für die Beamten eingebaut das sie trotzdem konfiszieren könnten?

    ich habe mal von einer angeblichen gesetzeslücke gehört, sogenannten Spanischen Hirtenmessern, die einhändig aufgehen aber legal wären da im Gesetzestext angeblich nicht erwähnt? Die haben so einen Metallhaken über der Klinge.

    *edit hab nachgeschaut die heissen "Bandoleromesser", sind die auch frei zu führen bis 12,5 cm Klingenlänge?

    Einmal editiert, zuletzt von olliffm (12. Oktober 2008 um 17:02)

  • Eingezogen kann es werden, das kommt leider auf die Laune der Beamten an.

    Du kannst Dir halt nur sicher sein, das es keine Handhabe gegen Dich gibt...

    Ein freundliches Wort, und ein aktueller Ausdruck der WaffG können schon helfen.

    Unter den Hirtenmessern kann ich mir jetzt erstmal nix vorstellen, aber es gibt auch keine Liste, auf der Messertypen stehen würden, nur eine Beschreibung der Funktionsweise.

  • Zitat

    Original von Thehunt
    Eingezogen kann es werden, das kommt leider auf die Laune der Beamten an.

    Du kannst Dir halt nur sicher sein, das es keine Handhabe gegen Dich gibt...

    Ein freundliches Wort, und ein aktueller Ausdruck der WaffG können schon helfen.

    Unter den Hirtenmessern kann ich mir jetzt erstmal nix vorstellen, aber es gibt auch keine Liste, auf der Messertypen stehen würden, nur eine Beschreibung der Funktionsweise.

    Danke! Die Hirtenmesser heissen Bandoleros oder Bandoleromesser und sehen so aus:

    http://farm1.static.flickr.com/82/238748793_0721150c65.jpg

    Natürlich nicht mit so einer langen Klinge! :crazy3:

  • Ah, ok.
    Da die nen Nagelhieb haben, kann man auch von beidhändiger Öffnung ausgehen. Also auch legal.
    Egal wie lang die Klinge ist und unabhängig davon, ob es verriegelt oder nicht...

  • Es gibt keine Größenbeschränkung für Zweihänder, das ist richtig.
    Obs nun ein Mini-Opinel, oder eine Klappmachete is, ist irrelevant, solange es eben nicht mit einer Hand zu öffnen is...

  • Zitat

    Original von Thehunt
    Es gibt keine Größenbeschränkung für Zweihänder, das ist richtig.
    Obs nun ein Mini-Opinel, oder eine Klappmachete is, ist irrelevant, solange es eben nicht mit einer Hand zu öffnen is...

    Hochinteressante Auskunft, vielen Dank nochmal!

  • Ist es nicht so, daß feststehende Messer eine Klingenlänge von maximal 12 cm haben dürfen? Und fallen Klappmesser mit feststellbarer Klinge im festgestellten Zustand nicht ebenfalls darunter?

    Sorry, wenn ich so frage, aber es wurden schon so viele widersprüchliche aussagen dahingehend gemacht, daß ich es lieber als Frage formuliere - schließlich bin ich mir nicht mehr ganz sicher. :new16:

  • Kann ich verstehen, ist auch etwas verwirrend.

    Messer werden im neuen WaffG in feststehend und klappbar unterteilt.

    Bei den Feststehenden stimmt die 12cm Regel, darüber braucht man nen "legal reason" zum Führen.

    Bei "Taschenmessern, also klappbaren, gibt es keine Längenbeschränkungen. Hier kommt es nur darauf an, ob es einhändig zu öffnen und verriegelbar ist.

    Das Mercator, wie auch das besagte Buck verriegeln zwar, aber sie sind nicht zum einhändigen Öffnen vorgesehen.

    Das Spyderco UKPK ist einhändig zu öffnen, verriegelt aber nicht.

    Deshalb sind oben genannte Messer frei zu Führen.

    Ein Endura beispielsweise ist einhändig zu Öffnen und verriegelt auch, also braucht man hier den "legal reason".

  • Allerdings hab ich schon von mehreren Polizeibeamten, mit denen ich befreundet bin, die Aussage gehört daß sie die Anweisung bzw. die Befugnis haben jedes Messer erst mal einzukassieren und DANN zu prüfen ob erlaubt oder nicht.

    In dem Zusammenhang wird gern auf die gute alte "Sicherstellung zur Gefahrenabwehr" zurückgegriffen.
    Sozusagen (fast) ein Freibrief für die Beschlagnahmung aller vermeintlich gefährlichen Gegenstände.

    Diese Möglichkeit existierte übrigens schon vor 1.4.08. Die vielzitierte "Ohnmacht" der Polizei angesichts messerschwnigender Jugendlicher existierte weder damals noch heute.
    Es war nur ein Vorwand um das Gesetz durchzudrücken!


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Ist es nicht so, daß feststehende Messer eine Klingenlänge von maximal 12 cm haben dürfen? Und fallen Klappmesser mit feststellbarer Klinge im festgestellten Zustand nicht ebenfalls darunter?

    Das ist in der Tat eine bisher nicht geklärte Frage. Ich würde sagen: feststehend ist ein Messer, dessen Klinge sich nicht einklappen läßt. Denn bei der Formulierung des neuen § 42a WaffG ist der Gesetzgeber offenkundig von Alltagsdefinitionen aausgegangen, die keinen Platz für solche gewagten Interpretationen lassen.


    @ Kentucky: D'accord!

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Ne, eben nicht.

    Es wird hier zwischen Feststehen, also nicht einklappbar und den klappbaren Unterschieden. Ob das Sinn macht, ist die berühmte "andere Frage"

  • Erstmal hallo zusammen, melde mich nach ziemlich langer Abstinenz im Forum zurück.

    Also zu diesem Thema hab ich folgende Meinung:

    Es wird ja im Gesetz zunächst unterschieden in Klappmesser und feststehende Messer.
    Wenn ich nun ein Klappmesser mit fester Arretierung, gleich welcher Bauart habe, so wird daraus ja durch das Aufklappen und Einrasten noch lange kein Fixed, sondern es bleibt immer noch ein Folder, es sei denn, Du fixierst die Klinge unlösbar und dauerhaft, z.B. durch anschweissen (aber eigentlich macht man sowas ja nur um irgendwelche Gegenstände zu legalisieren, oder :nuts:).

    Außerdem hat ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ja auch einen entsprechend grossen Griff und verliert damit in meinen Augen, einen wichtigen Vorteil, z.B. bei verdeckter Trageweise gegenüber einem feststehenden Messer.
    Also mir wäre so ein Klopper als EDC einfach viel zu gross, also kann ich auch nicht in dieses Fettnäpfchen treten.

    Was die Rechtslage angeht möchte ich Kentucky voll zustimmen, wenn Du oder Dein Messer dem handelnden Beamten suspect erscheinen kann es erstmal eingezogen werden, es dann wiederzubekommen kann dauern und kosten :schluchz:

    Berücksichtigen sollte man beim Führen eines Messers aber auch, dass auch ein in der Öffentlichkeit vollkommen legal geführtes Messer irgendwo mit dem Hausrecht kollidieren kann.

    Gruß

    Schildkröte

    Wenn du mit den Tieren sprichst, sprechen Sie mit dir und ihr werdet euch erkennen. Wenn du nicht mit ihnen sprichst, wirst du sie nicht erkennen, und was du nicht kennst, fürchtest du. Was man fürchtet, vernichtet man.

    Häuptling Dan George, Küsten-Salish

  • Und genau deshalb ist es ja viiiiiiiel sinnvoller ein Feststehendes mit 10cm Klinge am Gürtel baumeln zu haben als ein Einhandmesser mit 9cm Klinge in der Hosentasche. :wogaga:

    Wir Deutschen sind schon ein Völkchen.

    Ich möchte nicht wissen wer alles mein Leatherman nicht in seinem Geschäft, Restaurant, oder sonstigen Geschäftsräumen haben möchte.
    Gestört hats mich bis jetzt nicht und mein treuer Begleiter wird auch in Zukunft meinen Gürtel ganz offen zieren.

    Die meisten Leute halten es übrigens erst mal für ein Messer da es in seinem Etui nicht ersichtlich ist. Bis jetzt keinerlei Probleme irgendwo.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Thehunt
    Da es nicht einhändig zu öffnen ist (bzw nicht dafür gebaut worden ist) ja.
    Darfst Du führen, wenn Du magst auch ohne Tasche.

    vorsicht, im gesetz steht nur was von "einhändig zu verriegeln" ...

    vita brevis, ars longa

  • Da brauch ich nun auch mal eine kleine Information. Ein Bekannter von mir arbeitet als Rolladenmonteur und will auf seine Einhandmesser nicht verzichten. Kann mir auch vorstellen das die bei der Arbeit sehr praktisch sind.

    Aber sowas zu Arbeitszwecken zu benutzen kann man doch nicht als führen bezeichnen. Sollte das illegal sein was er macht?

    Original The Duke: "Bevor du tust ins Forum pesen, musste vorher erssma gründlich lesen!"
    Maybe you'd shoot straighter Then you do
    Willst du deinen Forst vernichten, pflanze Fichten Fichten Fichten !!!