Das bedeutet jetzt im Umkehrschluss, noch schnell eine kaufen bevor diese WBK - pflichtig werden?
Zumindest sich mit pyrotechnischer Munition einzudecken. Deren Verkauf könnte ebenso verboten werden wie zuvor der Vogelschreck und dazu braucht es sicher keine aufwendige Gesetzesänderung.
Verboten sind die nicht. Mit entsprechender EWB bekommt man die auch weiterhin. Verboten ist lediglich die Dinger zu Vergnügungszwecken zu nutzen. Aber wenn man Weinbauer oder sowas ist, dann kann man sich dafür eine Erwerbsberechtigung holen.