Dann sind wir uns ja einig, was anderes als du hab' ich ja nicht geschrieben.
Ich will auch keinesfalls irgendwen dazu verleiten, sich da strafbar zu machen oder eine OWi zu begehen. Wollte nur eben klarstellen, dass MIT KWS eben keine Gefahr besteht, sich strafbar zu machen. Dass es trotzdem verboten ist und man es DEFINITIV unterlassen sollte, auf öffentlichem Boden zu schießen, steht auf jeden Fall außer Frage!
Beiträge von Juan
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Schießen auf der Straße (also außerhalb deines befriedeten Grundstückes) ist alles andere als eine gute Idee.
Ja auch an Silvester ist das nicht erlaubt.
Die Strafe(n) dafür sind nicht von Pappe.- Verlust des KWS (Kleinen Waffenschein) ohne den du die SSW erst garnicht aus deiner Wohnung unverschlossen mitnehmen darfst.
- Einzug der Waffe.
- Verlust des Rechts jemals eine scharfe Waffe beantragen zu können.
- Ein Strafverfahren gibt es als Neujahrsgruß noch obendrauf.
Moin,
ja, dass es nicht erlaubt ist, stimmt wohl (nicht, dass es mich betreffen würde, habe weder KWS noch SSW :P).
Auch dass die Waffe eingezogen werden kann und wahrscheinlich auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage gestellt wird, was dann wiederum zum Verlust des KWS etc. führen kann klingt logisch.
ABER
Nach welchem Gesetz sollte ein Strafverfahren auf jemanden zukommen, sofern dieser einen KWS besitzt? Das Schießen ohne Schießerlaubnis ist meines Wissens eine Ordnungswidrigkeit, und mit KWS fällt auch der Straftatbestand des Führens einer SSW ohne KWS weg. Sag mir, wenn ich mich irre, aber ich bin mir eigentlich fast sicher, dass da strafrechtlich nichts zu befürchten ist. Was natürlich nichts daran ändert, dass es verboten ist und eben andere Folgen (wie oben genannt) haben kann! -
Habt ihr mal auf das Datum des letzten Posts vor euch geguckt?
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Zitat
Originally posted by Lt. Columbo
Hallo Daniel_n,
[...]
Und nun aus Neugierde: Wieso darfst Du kein 25D besitzen?
Sieh mal in seinem Profil nach, unter Alter...Ach ja, seht auch mal hier nach... Unterschiede Diana 25d und Diana 25
er will sich auch noch eine Exportfeder einbauen... -
Es gibt keinen Waffenschein für Messer. Beim Führen ist zu unterscheiden zwischen drei Messertypen:
1. "Messer, die ihrem Wesen nach eine Waffe sind"
- Besitz: ab 18
- Führen (außer auf öffentlichen Veranstaltungen, Demonstrationen): ab 182. "Taschenmesser"/Werkzeuge, die keine Waffen darstellen (allerdings verschwimmt die Grenze hier sehr, z.B. wird ein Schweizer Taschenmesser wohl kaum als Waffe gesehen werden, allerdings kann das gleiche Messer, nur wenn auf dem Rücken irgendwelche militärischen Bezeichnungen, oder etwas wie "Combat" steht, durchaus eine Waffe sein)
- Besitz: auch unter 18
- Führen: überall außer auf öffentlichen Veranstaltungen/Demonstrationen3. Messer, die unter die verbotenen Gegenstände fallen:
- Besitz: verboten
- Führen: infolgedessen ebenfalls verboten*alle Angaben ohne Gewähr
aber ich denk' mal schon, dass ich alles noch richtig im Kopf hatte...
edit: ist geändert -
Messer sind soweit ich weiß kein Problem.
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Aber Waffen im Ausland haben in der Regel kein F...
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Wobei Armbrüste ja "Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände" sind, ist also wieder ein Grenzfall.
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Nein, es hat aber auch niemand von vollautomatischen Markierern gesprochen...
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Zitat
Originally posted by steffirn
aber hier gehörts hin:soviel ich jetzt aus erster hand erfahren habe, wird die cp99 compact von maruzen gefertigt. das läst darauf schließen, das sie ähnlich aufgebaut ist wie die umarex PPK. ich hab eine bestellt und dann werden wir ja sehen. soll diese woche geliefert werden.
ich denke mal so einige schöne waffen werden diesmal dabei sein.
Können wir uns auf einen Test der CP99 Compact freuen? -
Zitat
Originally posted by plumbum
aber ich glaube dennoch , dass sie auch unter das Waffengesetz fallen , denn nur die 0,08 Joule Spielzeugwaffen zählen als Spielzeug , und nicht als Waffe . Ansonsten würde es ja auch bei den 0,5 ern keine Altersbeschränkung geben , und zum anderen würde es dann ja auch Vollautomatische 0,5er geben , aber die gibts ja nur als 0,08er .
Da lebt jemand in der Vergangenheit...
Feststellungsbescheid des BKA mal lesen vielleicht? -
Hatten die mal vor ca. einem halben Jahr... es tut mir Leid, euch enttäuschen zu müssen, aber das ist wohl eine alte Website...
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Beides nur mit KWS, auch wenn letzteres nicht zu empfehlen ist...
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Grabschänder *hust*
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Die Hülsen (solange du nicht drauftrittst) eigentlich unbegrenzt oft, die Paintballs; naja, die platzen eben ;), was die Rubberballs angeht habe ich keine Ahnung.
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Originally posted by germi
Hi!Juan: Nicht ganz richtig! Man kann die Waffe über einen Büchsenmacher aus dem Ausland importieren lassen, und dann vom Beschussamt prüfen lassen. Dann bekommt man unter der Vorraussetzung, das Gerät hat weniger als 7,5J und verstösst nicht sonst wie gegen das Waffengesetz oder das KWKG, dann bekommt die ein .Die nehmen für einen Beschuss 117€, aber dazu gibts noch mehr hier im Forum.
Gruß Germi
Ist mir schon klar, doch ich bezweifle, dass viele Büchsenmacher in Deutschland die Fachkenntnis haben einen RAM auf Semiautomatik umzubauen. -
Weiß nichts dazu, nur möchte ich dich darauf hinweisen, dass du die Waffen nur aus Deutschland (mit F im Fünfeck) bestellen darfst, da sie sonst illegal wären, könnte ernsthafte Konsequenzen für dich haben (ich weiß nicht, ob du das vorhattest, hörte sich für mich nur irgendwie so an). Der einzige Anbieter einiger RAM's in Deutschland ist soweit ich weiß http://www.waffenxpress.de/
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Rumschwingen? Ohne nötige Kenntnisse und derartigem Dekozeug auf keinen Fall.. Mit einer Klinge, die nicht einmal geschmiedet ist, würde ICH das nicht riskieren. So ab einem Paul Chen Practical Katana kann mans dann denke ich verantworten, die nötige Kenntniss wieder vorrausgesetzt. Zum Verständnis: "Richtige" Katanas kosten viele 1000 €uros, du kannst davon ausgehen, dass das "rumschwingen" mit dieser Dekoration ins Auge gehen würde. Zur Wahl des Schwertes: Ich würde sagen, da wird sich in dieser Preisklasse nicht viel tun, mir gefällt allerdings das 2. besser.
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