Recht: Darf man Gaswaffen das Ganze Jahr benutzen?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 6.620 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. März 2005 um 12:37) ist von ich_bins.

  • Zitat

    Original von viczena
    ich sagte ja, dass gasmun grenzwertig ist. reine kartuschenmun lässt sich aus waffen schiessen, deren lauf vollständig geschlossen ist, gas nicht. so ich weiss sind diese wirkstoffe on einer umhüllung, die mit ausgestossen wird, deshalb also geschosse.


    Der Reizstoff ist in der Patrone in einer kristallinen Form, und wird durch das Abbrennen der Treibladung gasförmig. Dieses wird durch den Druck der Treibladung ausgestossen. Ein Umhüllung gibts da nicht, die Kristalle sind lose in der Kartusche drin.
    Gruß Germi

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    3 Mal editiert, zuletzt von germi (22. Februar 2005 um 11:53)

  • EDIT: Hat sich erledigt... (:)

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky (22. Februar 2005 um 12:09)

  • Ähh, sorry.


    Wenn da ne Umhüllung mit raus fliegen würde, würde die an der Laufsperre hängen bleiben und den Lauf verstopfen und man würde selbst in der Gaswolke stehen. Das wäre sicher nicht im Sinne des Erfinders.
    Ausserdem fliegen ja bei Schwarzpulver Knallpatronen, wie man sie bei Revolvern benutzen kann ja glühende Rußpartikel vorne raus, und die wären ja dann auch für den Gebrauch unter dem Jahr auf dem eigenen Grundstück verboten.


    Gruß Germi

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    Einmal editiert, zuletzt von germi (22. Februar 2005 um 12:10)

  • Es gab früher Gaspatronen für offene Läufe ohne Laufsperren (Revolver, Derringer etc.). Kann sein, das dort Teile der Umhüllung mit rausgeflogen sind.

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  • Das kann sein, bei alten Gaspatronen die noch mit Wachs verschlossen waren, sind ja auch die Wachsbrocken vorne mit rausgeflogen. Aber aktuell sind die ja mit Plastik verschlossen, und das macht sich nicht selbstständig auf den Weg durch den Lauf, also sollte es zumindest nicht, und wenn bleibt es an der Sperre hängen. Und die Zeiten wo es SSW ohne Laufsperren gab sind schon seit nem halben Jahrhundert vorbei. Aber auf jeden Fall haben die nie eine PTB-Zulassung erhalten.


    Gruß Germi

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    2 Mal editiert, zuletzt von germi (22. Februar 2005 um 12:15)

  • Naja, wie dem auch sei ich denke man bekommt zumindest beim ganzjährigen Verschießen von Knallpatronen auf befriedetem Besitztum (unter Beachtung einer eventuellen Ruhestörung) keine Probleme.

    Man kann auch ohne Schalli den Knall wirksam dämpfen, in dem man z.B. die Waffe in eine alte Matratze o.ä. einwickelt.

    Lucky

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky (22. Februar 2005 um 12:26)

  • Zitat

    Original von Lucky.........Man kann auch ohne Schalli den Knall wirksam dämpfen, in dem man z.B. die Waffe in eine alte Matratze o.ä. einwickelt.
    Lucky

    Hallo Lucky,

    dass Du es richtig machst, als alter "Feuerwerker" weiss ich natürlich. Aber zur Klarstellung für alle die weniger Erfahrung als Du haben. Natürlich würde das einwickeln in eine Matratze oder Decke den Schall mindern. Aber, und jetzt sind wir wieder bei dem Punkt "was vorne rauskommt", die brennenden Gase die aus der Mündung austreten, würden zumindest zu nicht unerheblicher Geruchsbelästigung führen. Im schlimmsten Fall zum Einsatz der Feuerwehr.

    Ausserdem wird im Kompensator der Druck über Expansion kontrolliert abgebaut, durch die Matratze erfolgt evtl. kompletter Verschluss der Mündung mit unangenehmen Auswirkungen auf die Waffe (Druckanstieg.

    Gruss
    Alfred

    P.S.: Ich überlege ausserdem gerade was meine "Chefin" sagen würde wenn ich die guten Matratzen....... *lol*

  • Jepp, ist vielleicht nicht die beste Idee. Man muß natürlich schon darauf achten, dass die Mündung etwas Luft nach vorne hat. Irgendwo müssen die Gase ja hinflüchten können.
    Qualm und Gestank sind schon erheblich, für gute Lüftung muß daher gesorgt werden. Evtl. funktioniert es auch mit einem stabilen Karton (ausgefüttert mit Schaumstoff).

    Ansonsten ist sicher der Flux-, äh RÖHM-Kompensator die bessere Alternative. ;)

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Zitat

    Original von Lucky......Ansonsten ist sicher der Flux-, äh RÖHM-Kompensator die bessere Alternative. ;)

    Absolut richtig, wer übrigens die Möglichkeit hat im leeren Kellergang des eigenen Hauses zu schiessen, sollte an Gehörschutz denken. Klingt jetzt zwar etwas altväterlich, aber aus eigener Erfahrung vom letzten Wochenende kann ich sagen dass mir immer noch die Ohren dröhnen. Kaliber .35 Platz in einem ca. 7 mtr. langen Kellergang, wir hatten irgendwie den Eindruck als käme der Knall erst von vorne, dann von hinten, dann von links..... also von Opa die Ohropax leihen :))

    Gruss
    Alfred

  • Gehörschutz ist auch bei der Verwendung von Schalldämpferalternativen unbedingt zu empfehlen !

    Es gibt leider immer wieder Leute die meinen sie bräuchten sowas nicht. In einigen Jahren werdet ihr anders darüber denken :confused2:


    /ADD: Die oben beschriebene Methode mit der Matratze o.ä. hat noch den Nachteil, dass die Waffe beim Schießen total verschmaucht, weil die Pulvergase nun mal nicht nach vorne abhauen können... :new16:

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky (22. Februar 2005 um 19:35)

  • Zitat

    Original von Juan
    Beides nur mit KWS, auch wenn letzteres nicht zu empfehlen ist... :)

    KWS ist schon klar, war mir nur nicht sicher ob sich das auch auf das offene führen bezieht. Allerdings denke ich, daß das offene führen wirklich nicht zu empfehlen ist allein schon wg. der Kosten für das SEK. :))

  • Zitat

    Original von Juan
    Beides nur mit KWS, auch wenn letzteres nicht zu empfehlen ist... :)

    Übrigens lobe ich mir da die Armbrust, führen ohne Waffenschein, schiessen auf dem Hinterhof. Keine lästigen Begrenzungen der Energie, relativ leise (die Nachbarn vermuten alles nur keine Waffe). Einfach perfekt so eine Armbrust. :lol:

  • Zitat

    Original von crossbowman.........Übrigens lobe ich mir da die Armbrust, führen ohne Waffenschein.......

    Bist Du da gaannnnnnnzzzzzzz sicher??
    Versuche doch mal einen Spaziergang durch eine Deutsche Stadt mit in der Hand getragener schussbereiter Armbrust - lass es lieber sein, ich befürchte Du könntest uns den Ausgang des Experimenes nicht mehr berichten!

    Sicher kannst Du die Armbrust auch verdeckt führen, sieht bestimmt Fledermausartig gut aus, wie sich Deine Jacke dann ausbeult.

    Gruss
    Alfred

  • Zitat

    Original von ALFHA1802

    Bist Du da gaannnnnnnzzzzzzz sicher??
    Versuche doch mal einen Spaziergang durch eine Deutsche Stadt mit in der Hand getragener schussbereiter Armbrust - lass es lieber sein, ich befürchte Du könntest uns den Ausgang des Experimenes nicht mehr berichten!

    Sicher kannst Du die Armbrust auch verdeckt führen, sieht bestimmt Fledermausartig gut aus, wie sich Deine Jacke dann ausbeult.

    Gruss
    Alfred

    Rein nach Gesetz geht das und es kann einem keiner, genauso mit dem Bogen, der ja als Sportgerät gilt und für den es noch nicht einmal Bestimmungen fürs schiessen gibt. Theoretisch also mitten in der Fussgängerzone. Man darf dabei halt niemanden dabei umlegen. *lol*

  • Zitat

    Original von crossbowman
    Rein nach Gesetz geht das und es kann einem keiner, genauso mit dem Bogen, der ja als Sportgerät gilt und für den es noch nicht einmal Bestimmungen fürs schiessen gibt. Theoretisch also mitten in der Fussgängerzone. Man darf dabei halt niemanden dabei umlegen. *lol*

    Also, soviel ich weiß darfst Du eine Armbrust nicht führen. Sie ist ja einer Schußwaffe gleichgestellt, im Gegensatz zum Bogen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Also, soviel ich weiß darfst Du eine Armbrust nicht führen. Sie ist ja einer Schußwaffe gleichgestellt, im Gegensatz zum Bogen.

    falsch,

    Zitat

    WaffG neu
    Abschnitt 2 - Erlaubnispflichtige Waffen
    Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

    3. Erlaubnisfreies Führen
    3.1. Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
    3.2. Armbrüste;

    Armbrüste sind nach wie vor keine Schußwaffen, sie sind nur diesen gleichgestellt.

    point

  • Zitat

    Original von point338......Armbrüste sind nach wie vor keine Schußwaffen, sie sind nur diesen gleichgestellt.

    point

    Hallo Thomas,

    ich würde zwar immer noch nicht mit einer schussbereiten Armbrust durch die Stadt ...... *lol*

    Gibt es keinerlei Beschränkungen beim Führen einer Armbrust? Keine Einschränkung hinsichtlich Leistung (z.B. 7,5 J)?

    Danke für Deine Auskunft
    Alfred

  • Zitat

    Original von ALFHA1802

    Hallo Thomas,

    ich würde zwar immer noch nicht mit einer schussbereiten Armbrust durch die Stadt ...... *lol*

    Gibt es keinerlei Beschränkungen beim Führen einer Armbrust? Keine Einschränkung hinsichtlich Leistung (z.B. 7,5 J)?

    Danke für Deine Auskunft
    Alfred

    Nein gibt es nicht. Aber versteh einer die Profis im Bundestag :crazy3: