Gehört der Lauf bei einer CO² Pistole und bei einer Softair zu den Waffenrelevanten Teilen? Wenn ja was ist dann mit den 0.5J Softairs, die fallen ja nicht unters WaffG. Währe es Legal eine CO² Pistole mit einem Softair Lauf auszustatten der vorher in einer 0.5J Pistole drin war?
Beim Crosman Revolver gibts z.B. ja auch wechselläufe, die sind ja auch Legal.
Was sagen die WaffG experten dazu?
Waffenrelevantes Teil
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Janax -
21. März 2005 um 19:18 -
Geschlossen
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Ich nehme mal an , dass auch der Lauf einer 0,5 Joule Softair als wesentliches Waffenteil gilt . Eine solche Softair Pistole ist ja schließlich auch mit einem gekennzeichnet , weshalb sie klar unter das Waffengesetz fällt . Anders ist das wahrscheinlich bei den Spielzeug Softairs mit 0,08 Joule Bewegungsenergie .
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Die 0,5J Softair Pistolen sind ab 14 und haben kein
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aber ich glaube dennoch , dass sie auch unter das Waffengesetz fallen , denn nur die 0,08 Joule Spielzeugwaffen zählen als Spielzeug , und nicht als Waffe . Ansonsten würde es ja auch bei den 0,5 ern keine Altersbeschränkung geben , und zum anderen würde es dann ja auch Vollautomatische 0,5er geben , aber die gibts ja nur als 0,08er .
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Den Lauf darfst du nicht anbauen, da du dazu Veränderungen an einer -Waffe durchführen müsstest.
Der Unterschied warum man Wechselläufe einbauen kann ist, dass die für die Waffe hergestellt sind, und entsprechende Abnahmen erfolgt sind.Und ich denke auch mal, dass der Lauf da ein relevantes Teil ist, denn die Spielzeug-AS fallen ja teilweise unters Waffengesetz. Man darf ja auch keine Laser oder Tac-Lights befestigen.
Gruß Marcel
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Zitat
Original von plumbum
aber ich glaube dennoch , dass sie auch unter das Waffengesetz fallen , denn nur die 0,08 Joule Spielzeugwaffen zählen als Spielzeug , und nicht als Waffe . Ansonsten würde es ja auch bei den 0,5 ern keine Altersbeschränkung geben , und zum anderen würde es dann ja auch Vollautomatische 0,5er geben , aber die gibts ja nur als 0,08er .So wie ich das verstanden hatte ist die hier angesprochene Altersbeschränkung auf 14 Jahre und älter eine von Händlern freiwillig auferlegte Maßnahme. Unter 0,5 Joule hat's doch gar kein ?!
Und ist die 0,08er Grenze nicht inzwischen Geschichte? -
1 2 3 ich wünsch mir den Anscheinsparagaphen wieder herbei.
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Zitat
Original von HaDeS
1 2 3 ich wünsch mir den Anscheinsparagaphen wieder herbei.lieber nicht....sonst wird die HW100 auch wohl noch darunter fallen
Zum Thema. Egal ob der Lauf von einem Spielzeug kommt oder ein Rohr aus dem Baumarkt ist, das verändern des Laufes ist verboten.
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Okay dann weis ich bescheid.
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Zitat
Originally posted by plumbum
aber ich glaube dennoch , dass sie auch unter das Waffengesetz fallen , denn nur die 0,08 Joule Spielzeugwaffen zählen als Spielzeug , und nicht als Waffe . Ansonsten würde es ja auch bei den 0,5 ern keine Altersbeschränkung geben , und zum anderen würde es dann ja auch Vollautomatische 0,5er geben , aber die gibts ja nur als 0,08er .
Da lebt jemand in der Vergangenheit...
Feststellungsbescheid des BKA mal lesen vielleicht?