Hallo,
bevor wieder Etliches geschrieben wird, dass keine Lampe und kein Laser an den Jet-Protektor MONTIERT werden darf, was mir völlig klar ist, nun meine Frage an Euch:
Ich möchte eine Halterung an eine dieser neuen kleinen Taschenlampen mit 2000 lm bauen, die genau in die Schiene unter den Lauf des Jet-Protektors passt. Also noch einmal zur Klarstellung: Diese Halterung schiebt man nicht auf, kann sie nicht befestigen, sondern sie wird nur , wenn der Protektor in der rechten Hand ist, mit der linken Hand, formschlüssig, ohne Spiel daruntergehalten, in die Picatinny-Schiene gedrückt. Wenn man das Teil loslässt, fällt es einfach sofort ab, also meiner Meinung nach NICHT MONTIERT !
Ich möchte einfach die Möglichkeit haben, das Tierabwehrgerät auch bei einem Hund im Dunkeln zu benutzen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.
Auch von der Seite der Lampe aus, an welcher auch nichts montiert sein darf, womit man diese an einer Waffe befestigen kann, meine ich alles Gesetzliche erfüllt zu haben, ES IST KEINE MONTAGE AN EINE WAFFE MÖGLICH !
Montage ist nach Duden oder anderen Definitionen eine Befestigung, was hier nicht geschieht !
Bei ersten Proben mit einer Picatinny-Schiene und der Lampe gelingt mir eine immer wiederkehrende Reproduktion des Lichtkegels zur Kimme/Korn-Visierung. Das würde mit einem Laser unter jeder anderen Waffe auch funktionieren. Wobei natürlich da die Frage der Reproduktionsgenauigkeit anders ist, hier geht es mir um den einstellbaren Lichtkegel der Lampe.
Was meint Ihr: Verboten oder erlaubt?