Beiträge von lzf10

    Du darfst ne Taschenlampe oder auch nen Laserpointer beim schießen in der Hand halten, treffen wirst du damit aber nicht. Solange es nur ein handelsüblicher Laserpointer und keine Laserzielvorrichtung ist die schon per se verboten ist könnte die Möglichkeit den Pointer mit der Hand in eine kleine Vertiefung zu pressen grenzwertig ok sein, Voraussetzung dass der Pointer in keiner Weise mit der Waffe fest vebunden ist und wirklich einfach runter fällt wenn man ihn los lässt, halt so als würde man ihn einfach in der Hand halten. Laserpointer und Waffen sind trotzdem ein heisses Thema und verlassen würde ich mich darauf nicht.

    Ist mir schon klar, danke. Nochmal zur Betonung, es gibt keinerlei Befestigungen an Laser oder Lampe

    ARRRRRRRRRRRGH....
    Ich dachte er's nicht peilt und endlich Ruhe is und was machst du? :D

    Ist ja gut, habe ja auch gelesen, dass wir da jetzt einer Meinung sind. Zunächst also Waffe in einer Hand und Lampe/Laser in anderer Hand : nicht verboten.
    Jetzt kommt es nur noch darauf an, ob präzise angehalten verboten ist.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
    ich weis nicht wo das Problem liegt,
    lest doch mal richtig,
    die Lampe in der Hand und die Waffe an der Wand ist erlaubt.
    Ironie aus.

    So geh nun Schlafen sonst träume ich diese Nacht noch davon.

    Von Lampe an der Wand oder in der Hand steht da nichts, nach Eurer Definition ist alles, was ein Ziel beleuchtet, verboten.

    Schütze Benjamin: Danke für den Link, werde ich vielleicht auch machen. Ist ja klar, dass vieles eine Auslegungssache ist, dass man immer auf dünnem Eis geht, aber wie ich ja schon schrieb, muss die Meinung vieler nicht die richtige Meinung sein.
    Egal ob Kreislaser oder nicht, da bin ich mir ja auch nicht sicher, aber das Anhalten der Lampe an die Waffe kann definitiv nicht strafbar sein.

    Hallo Leute,
    ich hätte eine Anwendung für einen Laserpointer den man mit einer Halbbohrung unter der Waffe festhält.

    Seid ihr sicher das, dieses nicht erlaubt ist?

    Also darf ich auch keine Taschenlampe mit einer Hand festhalten und das Ziel anleuchten, wenn ich die Begriffsbestimmungen richtig interpretiere?

    Gruß Udo

    PS: Ich möchte nämlich den Laserpunkt beim üben mit Video aufnehmen und meine Wackelei auswerten. Einfachst Scatt-Anlage sozusagen

    Nein.
    Du dürftest und könntest , ja, egal ob Schiessstand oder nicht, nach den Aussagen hier im Forum gar nicht filmen. Da ja entweder irgendeine Lampe auf dem Schiessstand oder sogar Nachtsichtgeräte dann verboten wären.
    Jede Beleuchtung auf dem Schiessstand ist eine Beleuchtung des Ziels. :)

    Ich verstehe Dich wirklich nicht. Auch wenn ich alles lese, frage ich mich, ob eine Straßenlaterne dann verboten ist, da sie ja ein Ziel beleuchtet.
    Und nun noch einmal zunächst die Frage: Die Waffe in der einen Wand, die Lampe in der anderen Hand. Die Lampe hat nichts mit der Waffe zu tun.verboten, oder nicht?

    Schütze Benjamin: Was meinst Du damit? Wo soll ich lesen? In der Anlage 2 steht zwar, dass jegliche Art der Zielbeleuchtung verboten ist, aber dann dürfte auf dem Schiessstand auch kein Licht an sein. Es bezieht sich doch immer nur auf die Montage an der Waffe. Nochmal: Hier ist nichts montiert, Waffe, wie auch Lampe sind eigenständig. Ich darf doch auch die Waffe in der einen Hand und die Lampe in der anderen Hand haben. Was ist hier anders. Mich würde wirklich die Stelle interessieren, die etwas anderes schreibt.

    Wenigstens das hast du verstanden!
    Bei der Kreativität die du bei deinen Gesetzesauslegungen an den Tag legst hätte ich als Konter mehr erwartet. Kannst du wohl auch nicht.... Bin ein wenig enttäuscht.

    Tut mir leid Dich enttäuschen zu müssen, aber in dieser untersten Diskussionsklasse ist die Schreiberei irgendwann sehr anstrengend. Du hast auch wenigstens etwas verstanden.

    Olja: Frag doch bitte nicht nach dem Sinn, ob ein Laser oder eine Lampe unter einer Waffe einen Zweck erfüllen. Wenn der Gesetzgeber so etwas anzubauen verboten hat, scheint es ja so etwas wie einen Zweck zu geben
    Es geht nur um die frage ja oder nein..

    Anscheinend hat Chrisbeard die Medizin von seiner Mama noch nicht genommen zu haben.
    Wenn wir also mal die Art des Lasers weglassen, kann ich trotzdem nicht mit der Aussage EGAL WAS PASSIERT, IN DEUTSCHLAND KEINE LATÜCHTE AN DER WUMME leben. Auch hier sagt das Gesetz eindeutig, dass der Laser nicht befestigt sein darf und keine Befestigungsmöglichkeit für eine Waffe haben darf. Ein Laser oder eine Lampe, die zwar ein Ziel beleuchten oder auch nicht, wie auch immer, dürfen also nicht montiert sein. Wenn wir mal von der Präzision absehen, kann ich ja einen Laser oder eine Lampe unter die Waffe halten. Wenn dieser Haltepunkt als halbe offene Bohrung an der Unterseite des Schaftes ist und nichts dort befestigt werden kann, die Halbbohrung dann genau den Durchmesser des Lasers oder der Lampe hat, ist auch hier meiner Meinung nach kein Verstoß gegen das Waffengesetz erfolgt. die Waffe wird mit der rechten Hand gehalten und die linke Hand presst den Laser oder die Lampe in die halbe Bohrung. Sofort bei Loslassen des Lasers oder der Lampe fällt das Teil ab. wegen der Präzision ist diese Variante vielleicht nur für eine Lampe sinnvoll.

    Wenn ich also mal Folgendes konstruiere: Ich habe zwei Zielscheiben nebeneinander, dann ist nach Euren Ausführungen also jede dieser Zielscheiben ein einzelnes Ziel, oder nicht?
    Wenn ich jetzt meine Waffe so einstelle, dass ich, wenn ich den Mittelpunkt der rechten Scheibe anvisiere, der Mittelpunkt der linken Scheibe getroffen wird, mache ich mich doch nicht strafbar. (Soviel zu den Ausführungen eventuell 10 cm daneben den Laser einstellen)
    Erzählt mir nicht, dass beide Scheiben ein Ziel sind.
    Zu Nashorn: Deine blöden Bemerkungen kannst du dir auch sparen.

    Bei geringem Abstand beleuchtet auch in einem Raum der Mündungsblitz das Ziel, müsste als auch verboten sein. Eine weitere Variante wären z.B. drei minimale Laserpunkte und das Ziel ist in der gedachten Mitte.
    Schön, dass Ihr wenigstens zustimmt, dass ein an die Waffe gehaltener Laser, formschlüssig durch eine halbe Bohrung fixiert, schon mal nicht befestigt ist.