warum ebay nicht mit Waffen handelt

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.115 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. August 2003 um 17:02) ist von Maut2003fan.

  • Ich hatte gestern ein interessantes Gespräch mit meinem ehemaligen Boss !!
    Wir kamen auch mal so auf meine egun aktivitäten zu sprechen und dann kam folgendes :
    egun ist ein großer Dorn im Auge von der Büchsenmacherinnung und die lassen gerade prüfen ob die ganze Seite nicht illegal ist,denn die glauben zu wissen,das bei egun keiner die Waffenhandelslizenz besitzt !!
    Also fazit,ebay darf nicht auf Provision Waffen weiter vermitteln,die bräuchten auch erst mal jemanden mit Waffenhandellizenz.
    Es soll aber in ca. 2 Monaten im berliner Raum einer eine Seite aufmachen und der hat eine Lizenz !!
    Bin mal gespannt ob das alles so stimmt,das wäre ja ein Hammer !!

  • Hm, wenn der Kaufvertrag nur zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist Egun dann ein Händler im Sinne des Waffengesetzes, der eine Handelslizenz braucht? Ich weiß nicht....

    Daß die Büchsenmacherinnung das Treiben nicht gerade mit Begeisterung betrachtet, kann man sich lebhaft vorstellen...

    Gruß,
    Marcus

  • ME-Meister, ein wenig geht bei Deinem Posting Ebay und Egun munter durcheinander, und obwohl das mit der fehlenden Waffenhandelslizenz(?) auch nur eine Vermutung ist, postest Du das trotzdem mal munter weiter..

    Ob die Waffen-Zeitschriften das auch so gut finden, daß der Büchsenmacherverband (der ja sonst nicht gerade durch Innovationsfreude und moderne Ideen glänzt) seine Gebrauchtwaffen nicht als Anzeigen bei uns schaltet, sondern auf der eigenen Website anpreist?(wo sie allerdings kaum jemand findet)...

    HWJunkies Vermutung stimmt in etwa; auch VISIER hat keine Waffenhandelslizenz (nötig), um Platz für Waffen-Verkaufsanzeigen in Print und Online anzubieten. Die Ware läuft ja auch bei uns ebensowenig wie bei EGun über den eigenen Tisch, sondern es werden Geschäfte zwischen zwei Partnern angebahnt und somit nur die technische Plattform zur Verfügung gestellt.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Meines Erachtens handelt eGun auch nicht mit Waffen, es stellt nur Systeme dafür zur Verfügung.

    So sehe ich das auch, denn Egun bietet ja die Waffen nicht zum verkauf an sondern der Verkäufer und der kauft ja nur wie in einer z.B. Zeitung einen Platz wo er einen Artikel anbietet und zahlt ja dafür das Geld an Egun nicht für die Waffe.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Ich glaube auch nicht daß Egun ne lizenz dafür benötigt, ansonsten müsste ja jedes Auktionshaus im Handelsregister eingetragen sein obwoh die ja nicht mit den Wahren handeln. Daß es der Büchsenmacherinnung ein Dorn im auge ist kan ich mir allerdings schon vorstellen, wobei sehr viele Onlinehändler bei solchen Auktionshäuser mit verkaufen.

    Gruß
    Para

  • Ja, aber auch die Online Händler scheinen bei den "alteingessenen" Büchsenmachern nicht so hoch im Kurs zu stehen mein Örtlicher Händler regt sich regelmässig über solche Shops auf!
    Was man wohl an hand der Preisunterschiede aber auch erklären kann!

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • ich konnte es auch nicht glauben,aber mein ehemaliger boss hat schon soviel ahnung von der materie das ich mich nicht erst hinsetz und den paragraphen raussuch der sagen soll,wenn jemand eine vermittlungsgebühr (es wird ja nichts anderes im egun gemacht,die seite vermittel ja nur käufer und verkäufer) für einen waffenhandel bezieht,der brauch eine Handelslizenz.wie gesagt,ich bin zu faul mich hinzusetzen und mir das rauszusuchen,aber es hört sich für mich bürokratisch (also deutsch)an !!
    und mit ebay meine ich,wo er mir das erzählt hat war das mein erster gedanke !!

  • Dann verlegt eGun seinen Firmensitz ins Ausland und gut ist.
    Militariaweb.com sitzt meines Wissens nach in Österreich, da gibt's dann auch keine Handhabe von hier aus.
    Das Internet ist gross und weltumspannend, da wird es immer Möglichkeiten geben. Die Frage ist also, will sich unser Staat die Gewerbesteuer der Auktionsplattformen entgehen lassen?

    Stefan

  • Und wie steht es dann mit Quoka/Sperrmüll und noch etwa 50 Plattformen, auf denen Waffen vermittelt werden?

    Ich denk mal, das Ebay keine Waffen duldet, liegt an dem Gutmenschen Image der amerikanischen Mutter. Das Email, das man erhält, wenn man z.B auf einen Schaft geboten hat, der widerum gesperrt wird, ist bezeichnent: ....blablabla ..zwar wissen wir, dass Waffen auch Sportgeräte sein können..blabla..aber ein Mißbrauch ist nicht ausgeschlossen...blabla...deshalb sperren wir usw. Trotzallem bei aller (Doppel)-Moral" hat Ebay beim Start von Egun (wenn ich mich nicht irre) eine neue Rubrik eröffnet "Schützenbedarf".

  • mal allgemein betrachtet:

    Das Internet ist nunmal ein Dorn im Auge des alteingesessenen Handels. ;)

    Und das gilt wohl für alle Bereiche.

    Nur, wenn der alteingesessene Handel bei Kundenwünschen und Anfragen nicht in die Pötte kommt, dann hinterher nicht beschweren! ( Ich sag nur "Combro" und mindestens 4 Leute hier werden schmunzeln )

    Wenn Ebay es nicht will, aus welchen Gründen auch immer, die nächste Online-Plattform nutzt die Lücke.

    Service-Oase Internet *lol*

    gruß Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • denke auch, daß das zwei verschiedene Schuhe sind.
    Ebay erklärt ja seine Gründe, warum sie keine Waffen dulden und ich sehe da keinen Grund, das für scheinheilig zu halten.
    Die Gründe selbst sind natürlich gutmenschlich scheinheilig.

    Unter Waffenhandel verstehe ich, daß man damit handelt - in die Hand nimmt - also zumindest zeitweilig den Handelsgegenstand in Besitz nimmt.
    Das tut egun nicht.
    Sie nehmen nur Gebühren für die Bereitstellung der Handelsplattform, sind aber nicht mal ansatzweise Zwischenhändler.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Endlich mal ein Thema, zu dem ich FACHMANN bin - Danke!!!

    Also: EGun ist eine elektronische Handelsplattform und benötigt definitiv keine Waffenhandelslizenz!
    Diese wird benötigt, sobald Egun als Vertragspartner zwischen Waffenverkäufer und Waffenkäufer auftreten würde.
    Bei Waffenhändlern ist dieses der Fall.

    Wollt Ihr noch ein paar Beispiele ;)
    (Au ja, bitte, bitte, ... na gut.)

    Ein 12 Jahre alter Junge veranstaltet einen Garagenflohmarkt.
    Auf diesem Flohmarkt verkauft der volljährige Nachbar einem anderen volljährigen Besucher 2 Hardcorepornofilme und eine Flasche Wodka.
    Fazit: Alles legal.

    Die Eurex - Deutsche Börse AG ermöglicht den Handel mit Aktien.
    Der Verkäufer und der Käufer schließen einen rechtsgültigen Kaufvertrag.
    Die Börse selbst ist kein Vertragspartner.


    Chancen für eine Unterlassungserklärung: Asymptotisch gegen null!

    ... der das Zielfernroh verkehrt herum montiert ;)

  • Das sehe ich anders.

    Wenn EGUN an der Vermittlung eines Waffengeschäftes Geld verdient muss meines Wissens eine Waffenhandelslizenz vorliegen.
    Ich darf sicherlich auch nicht selbst Waffengeschäfte vermitteln und dafür Geld kassieren ohne Lizenz.

    Bei Kleinanzeigen-Zeitungen wie Sperrmüll/Reviermarkt o.a. ist das was anderes, denn die bekommen keinen Anteil am Verkaufserlös.

    Dass EBAY nicht mit Waffen handeln will, kann ich verstehen, das ist ein globales Unternehmen, das ist denen viel zu heikel, man könnte leicht in die Schlagzeilen kommen. Deshalb wollen die sich einfach nicht die Finger verbrennen...

  • Hallo PIN,

    die Tatsache, dass für die Leistungserbringung Geld fließt, ist rechtlich unerheblich.
    Wichtig ist nur, ob irgendwer als Vertragspartei auftritt.
    Wenn beispielsweise ein privater Käufer seine Waffe wieder verkauft, trifft der oben genannte Sachverhalt auch zu.
    In diesem Fall müssen jedoch folgende Kriterien erfüllt sein:
    Regelmäßigkeit und Gewinnerzielungsabsicht.
    Wenn beide(!) Sachverhalte vorliegen, handelt es sich um gewerbsmäßigen Handel und damit braucht der Verkäufer einen Gewerbeschein, eine Waffenhandelslizenz und muss den Gewinn versteuern, ist aber auch Vorsteuerabzugsberechtigt.
    Die Grauzone kann man auf jedem Flohmarkt sehen ;)

    Gruß
    C

    ... der das Zielfernroh verkehrt herum montiert ;)

  • wir werden sehen,sprach der blinde und der taube horchte auf !!

    ich hab mir auch schon gedacht,es gibts doch so manch böser politiker/partei die mit waffenvermittlungen geld gemacht haben,die haben sicher auch keine lizenz,aber bei denen ist das sowieso was anderes,den keine krähe hackt einer krähe die augen aus !!

    also ich werde mich nochmal mit meinem ehem. boss unterhalten,aber vielleicht hat er schon mitgelesen,ich hab ihm nähmlich von der seite erzählt !!