Walther verweigert Service für Druckluftwaffen mit Fremdkartuschen

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 12.326 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. April 2016 um 18:51) ist von NC9210.

  • Eine Beschädigung der Waffe kann ausgeschlossen werden, weil in meinem Beispiel die Walther LP300 mit einem Arbeitsdruck zwischen ca. 80 - 300bar betrieben werden kann/darf.

    Ja, ...tschulligung ... :huh: ...ich war da wohl nicht ganz bei der Sache.

    Gruß Wolf


  • Der Erste, der richtig gelesen hat!
    Logisch muss Walther das ablehnen, denn er weiß ja gar nicht, ob die Kartusche unzulässigerweise mit über den für die Kartusche zulässigen 200 Bar befüllt ist oder war. Das kann die Kartusche schwächen und könnte sie bei der nächsten Gelegenheit platzen lassen.


    Das ist aber unlogisch. 1. Hat auch Walther 200Bar Kartuschen die mit dem 300Bar Füllnippel mit 300Bar gefüllt werden könnten. 2. ist das füllen von 200Bar Kartuschen mit 300Bar mit nem adapter immer möglich, sicher können die da also nie sein.
    3. Warum sollte man das tun? Mein Anschütz Füllnippel pass auch an eine 300Bar Flasche.
    Ich denke es geht also nicht darum das eine 200 Bar Fremdanbieter Kartusche sich mit dem 300Bar Füllnippel füllen lässt. Wenn doch müssten sie auch die annahme mit Eigenen 200Bar Kartuschen verweigern.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (23. April 2016 um 13:21)

  • Handelsübliche Fülladapter für Kartuschen die für Waffen mit einem maximalen Arbeitsdruck von 200bar ausgelegt sind, schließen an Flaschen mit 300 bar nicht dicht ab. Befüllung auf 300 bar ist ausser mit Vorsatz ausgeschlossen.

    Stimmt nicht ganz. Die Walther Kartuschen für 200 Bar kann
    man problemlos am 300 Bar Fülladapter anschließen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (23. April 2016 um 16:14) aus folgendem Grund: Zitat nachgetragen

  • Hat sich erledigt.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (23. April 2016 um 23:42)

  • Befüllung auf 300 bar ist ausser mit Vorsatz ausgeschlossen.


    So sehe ich das auch. Es kusieren ja eine Menge Tipps, wie man nur mit einfachen Schlauchumfüllbrücken ohne Regelventil aus einer 300 Bar Flasche, 200 Bar Kartuschen befüllen kann.
    Was die Dauerhaltbarkeit betrifft, so ist es keineswegs sichergestellt, dass eine einmalige Berstprüfung bis 300 Bar einer 200 Barkartusche diese auch dauerhaft 50 % Überdruck verträgt. Zudem sind die Kartuschen für eine Haltbarkeit von 10 Jahren ausgelegt. Diese Haltbarkeitsgrenze unter ständiger Benutzung bis an die Grenzen wird m.E. drastisch verkürzt. Auch ein Auto mit seinem Motor ist für eine Geschwindigkeit von beispielsweise 200 km/h konstruiert. Aber keiner rechnet damit, dass das Auto auch immer und ohne Pause mit dieser Höchstgeschwindigkeit betrieben wird. Dann dürfte das auch nicht lange halten.
    Und eben weil Materialermüdung auch unter Regelbetrieb vorkommen kann und mit dem Alter das Berstrisiko steigt, wird ein Austausch nach 10 Jahren empfohlen bzw. ist die Nutzung auf vielen Schießständen untersagt, bzw. es verlangt die Sportordnung.

  • Ich sags mal so. Die meisten wo ich vom FT her kenne füllen ihre STEYR alle an einer 300bar Flasche mittels Fülladapter
    auf und zwar aus dem einfachen Grund dass man garantiert auch 200bar in der Kartusche hat. Hab selbst schon erlebt
    dass ic zu nem Wettkampf kam (hatte damals keine eigene Flasche) und konnte nur auf 150bar auffüllen, alle Vereinsflaschen
    waren leer. Mit einer 300bar Flache hat man eben genügend Spielraum. Dass man darauf achten muss was man füllt ist klar,
    jeder ist für seine Waffe selbst verantwortlich.

    Dass Walther nun seine Mitarbeiter schützen möchte deswegen, nunja, die werden Ihren Grund haben und wen diese eben nur
    Waffen mit eigenkartuschen zur Reparatur annehmen ist das ihr gutes Recht.

    Druckerhersteller prüfen mittlerweile auch nach ob fremdtinten verwendet wurden wenn am Drucker was kaputt ist, da beschwert
    sich auch keiner.

    Gruß
    Thomas


  • Druckerhersteller prüfen mittlerweile auch nach ob fremdtinten verwendet wurden wenn am Drucker was kaputt ist, da beschwert
    sich auch keiner.

    Gruß
    Thomas


    Der Vergleich hinkt aber. Durch verwenden der Fremd-Tinte können nachweislich komplikationen entstehen; das ist bei der Verwendung einer Fremdanbieterkartusche wohl ehr nicht der Fall, die Luft ist ja die selbe.

  • Vielleicht sollte mal jemand einfach bei Steyr nachfragen.

    http://www.steyr-sport.com/

    Dann gibt es Klarheit und sofort ein Ende der Spekulationen. Ist eine Kleinigkeit vom Aufwand her, aber nicht mein Job.

    ;^)

    Gruß
    Musashi

    P.S. Ich habe zwei Steyr-Mitarbeiter auf internationalen Meisterschaften kennengelernt, zwar Jahre her, waren aber wirklich nette, hilfsbereite und unkomplizierte Menschen. Außerdem hatten wir viel Spaß abends 8)


  • Was genau soll/kann man da denn dann über Walther Karauschen u.s.w. erfahren?

  • :rotwerd:

    Da habe ich wohl etwas verwechselt .....

    Man ersetze Steyr durch Walther.

    Tschuldigung, habe vielleicht vorher einen anderen Beitrag zu Steyr gelesen und war konditioniert.

    Gruß
    Musashi

  • Im Grunde ist das eine Gewährleistungsfrage.
    Man möchte mit Erfüllung der Dienstleistung am eigenen Produkt nicht die Gewährleistung für ein dort angebrachtes Fremdprodukt mit übernehmen.
    Denn ist ein Zubehörteil mit der Reperatursache verschraubt oder sonst wie fest verbunden gilt dies als Bestandteil der Sache.
    Nimmt man das dann so zur Reperatur oder Wartung an, haftet man wenn das Zubehörteil dabei Schaden nimmt.
    Bei eigenen Teilen (Original-Teilen) ist das ein Griff ins Regal, bei Fremdteilen oft ein grösserer und damit kostenintesiver Aufwand. :pinch:

    (Und über die Schlitzohrigkeit einiger Zeitgenossen will ich an dieser Stelle erst gar nicht reden) :S

  • Komisch ist dann nur das Walther es auf Funktionsrelevante Teile begrenzt.


    Also ich hab' das bewusst ganz allgemein geschrieben und nicht speziell auf die Firma Walther. ;^)

  • Naja, ich warte mal noch 1, 2 Tage, bis auch die letzten ihre Verschwörungstheorien hier plaziert haben. Dann ist es vielleicht möglich, auf diese Neuregelung sachlich einzugehen. Einige Vermutungen habe ich jedenfalls schon mal separat markiert, die sind vielleicht später mal für die Memoiren brauchbar.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ich schätze mal, das hat mit dem kommenden TTIP-Abkommen zu tun. Da die Walther-Agenten mit ihren Polit-Lobbyisten zu den geheimen Hintermännern dieses Abkommens gehören, wird schon vorzeitig auf den neuen, amerikanischen Sub-Standard umgestellt, um etwaigen Schadensersatzforderungen der Mitarbeiter in Milliardenhöhe zuvorzukommen.

    Das war natürlich klar, dass Uli E. bis zum Ende der umstrittenen Verhandlungen mit Obama abwartet. :^)

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ich schätze mal, das hat mit dem kommenden TTIP-Abkommen zu tun.

    Neeee, ich vermute mal, daß ist alles meine Schuld ... ;( ... weil ich arm und alt bin und zusätzlich das Pech hatte
    2 unterschiedliche Druckluftwaffen zu besitzen, bei denen Zeitgleich die Kartuschen abgelaufen sind,
    ich aber nicht bereit war für beide neue Kartuschen zu kaufen, habe ich also meine FWB P30
    auf Walther Kartuschen umgerüstet (selbstverständlich fülle ich dann die Kartuschen nur mit max.200 bar)

    Gruß Wolf ... :thumbsup:

  • Ja Ulrich, es wäre wirklich Lobenswert wenn du dazu mal eine Rationale Erklärung geben könntest.

    Mir persönlich sind begründungen wie " wollen wir nicht, fertig!" lieber als wenn sich jemand irgenen einen unlogischen Unsinn aus den Fingern saugt.

    Gruß
    Daniel