Aus dem WO Forum ist aber zu lesen, dass mittlerweile mehrere Anwälte Beschwerde gegen das Urteil eingelegt haben. Daher ist hoffentlich anzunehmen, dass die Sache vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Auch das Innenministerium Bayern hat sich eingeschaltet. Somit kommt die Sache ins Rollen.
Ich hege ja noch Hoffnung, dass in der kommenden Innenministerkonferenz zum 15.4. ein klärendes Machtwort gesprochen wird und das es zu einer klärenden Änderung im BJagdG kommt. Für die es nicht wissen: Seit Mitte März ist die Frist der Länder abgelaufen, zu der geplanten Novelle des BJagdG Stellung zu nehmen. Das bedeutet, die Novelle steht kurz bevor. Ich hoffe innigst, dass das BMI das noch nutzen wird.
Was die EU nicht schafft, erledigt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig...
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Ja Floppyk, da MUSS jetzt was ins rollen kommen
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Ja Floppyk, da MUSS jetzt was ins rollen kommen
Eigentlich war das auch keine Frage. Aber wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss zuerst Geld zusammen kommen. Aus einer früheren Sache erinnere ich mich, dass 50 k€ hinterlegt werden müssen, die in jedem Fall und unabhängig des Ausgangs weg sind. Das zweite Problem ist die Vorinstanz einer Prüfung. Das BVerfG nimmt nicht mehr jede Beschwerde an. Daher wird jeder Fall vorgeprüft. Das muss auch ersteinmal geschafft werden. Wir wollen hoffen, dass die Dimension verstanden wird. Es dürfte auch der Widerruf von mehreren 10.000 Erlaubnisse auf dem Spiel stehen. Pessimisten sehen sogar die Erlaubnisse von allen halbautomatischen Waffen gefährdet, was Kurzwaffen mit einschließt. Dann ist das nochmals dramatischer. Dann ist so gut wie jeder Jäger betroffen. -
Wenn man sich DAS reinzieht, dann wird alles klar:
Petition mitzeichnen!! - EU will Waffenrecht verschärfen, auch Schreckschuss, Deko, Salut betroffen
Da geht es nicht mehr "nur" um Jäger und 2-Schuss-Semiautomaten, sondern um alles, was mehr als 6 Schuss im Magazin hat - das soll lt. neuer EU-Verordnung "verbannt" werden in Kategorie "A".
Floppyk: Habe das auch nicht als Frage gemeint:^)
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Logisch, das war schon länger das Reden - alle sind prinzipiell betroffen.
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Interessant finde ich, dass ich letztens noch irgendwo gelesen habe, dass Besitzer von AR15-Derivaten und anderen mit militärischen Wurzeln, sich keine Sorgen machen bräuchten, wenn im zugehörigen BKA-Feststellungsbescheid die Verwendung für die Jagd eindeutig aufgeführt ist.
Ich hoffe aber auch darauf, dass die Geschichte zu unseren Gunsten im neuen BJG geregelt wird. Das ganze schlägt ja schon ziemliche Wellen.Gruß,
Esti -
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Pessimisten sehen sogar die Erlaubnisse von allen halbautomatischen Waffen gefährdet, was Kurzwaffen mit einschließt. Dann ist das nochmals dramatischer. Dann ist so gut wie jeder Jäger betroffen.Hehe, das ist ein toller Gedanke. Da sowohl alle gängigen Pistolen als auch Revolver im Sinne des WaffG halbautomatische Waffen sind, wäre man dann auf einschüssige Pistolen a la Contender oder auf Derringer angewiesen. Besonders klasse beim Jagdschutz. Ich würde dann versuchen, mir so eine zweischüssige Elefantenpistole von 1885 zu besorgen, Kal. .577 irgendwas. Echt lustig (wenn's nicht so traurig wäre).
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Zum Thema Halbautomatenverbot für Jäger wollen jetzt die beiden die ursprünglich geklagt hatten, mit der GRA(german rifle associaton) vor dem Bundesverfassungsgericht und wenn nötig vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
Es werden auf einem von der GRA betreuten Konto Spenden für Anwaltskosten usw. gesammelt.
Wer sich beteiligen möchte kann das hier: http://german-rifle-association.de/verfassungsklage/
gerne tun! -
Hier auch noch einmal ein Newsletter vom FWR vom 13.4.16.
Diese beinhaltet eine Empfehlung vom DJV.ZitatUrteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Halbautomaten: was tun?!
Die beiden parallelen Urteile des Bundesverwaltungsgericht vom 7. März 2016
(Az.: 6 C 59/ 14 und 6 C 60/14) haben zu erheblicher Verunsicherung in
der Jägerschaft geführt und die Entscheidungen treffen auf breite
Kritik.Völlig überraschend und mit lediglich oberflächlicher Begründung hat das
Bundesgericht mit einer seit Jahrzehnten unwidersprochenen Rechts- und
Verwaltungspraxis gebrochen und sowohl die rechtmäßigen Besitzer als
auch die vollziehenden Verwaltungsbehörden vor erhebliche Probleme
gestellt.Seit ca. 40 Jahren wird in Deutschland mit halbautomatischen Schusswaffen
gejagt und die meisten hiervon haben wechselbare Magazine. Jedem Jäger
war dabei bewusst, dass die Jagdausübung lediglich mit einem zwei
Patronen fassenden Magazin zulässig ist und er bei Zuwiderhandlung mit
erheblichen Sanktionen rechnen musste. Missbräuche, wie der vom Gericht
in der Begründung angeführte "Dauerbeschuss", hat es auch in der
Vergangenheit nicht gegeben, so dass hier eigentlich keinerlei
Handlungsbedarf bestand. Auch das beklagte Bundesland hat in seinen
Schriftsätzen nie vorgetragen, dass die dem Kläger ja auch bereits
genehmigte Jagdwaffe für diesen Zweck ungeeignet oder gar verboten sei.
Lediglich die aufgegebene Eintragung "zwei Schuss" in die
Waffenbesitzkarte war unter den Parteien streitig.Genauso stellt die "Berner Artenschutzkonvention", die als gesetzgeberisches
Motiv der Regelung im Bundesjagdgesetz angeführt wird, einerseits
Verwendung begrenzter Magazinkapazitäten bei der Jagdausübung ab und
andererseits dies auch nur bei der Jagd auf speziell geschützte Arten,
die gesondert im Anhang der Konvention aufgeführt sind.Nie wurde der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit vorgeworfen,
die Berner Konvention zu missachten, obwohl die bisherige
Verwaltungspraxis eben seit Jahrzehnten halbautomatische Jagdwaffen mit
wechselbaren Magazinen zur Jagdausübung zuließ. Auch auf Anfrage teilte
das für die Konvention zuständige Sekretariat mit, dass nichts gegen
diese Jagdwaffen spräche, wenn zur Jagdausübung auf die im Anhang
genannten Wildtiere ein lediglich zweischüssiges Magazin benutzt würde.Die Wechselmöglichkeit des Magazins ist auch unter
Unfallverhütungsgesichtspunkten relevant, wenn die Jagdwaffe schnell
entladen werden soll.Dessen ungeachtet hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr in den genannten
Urteilen entschieden, dass aus seiner Sicht diese Halbautomaten zur
Jagdausübung verboten sind und durch Jäger nicht erworben werden dürfen.
Zwischenzeitlich sind bereits zentrale Weisungen in Bayern und
Mecklenburg-Vorpommern bekannt, die den Verkauf von Halbautomaten an
Jäger bzw. deren Eintragung in die WBK untersagen.Eine erste Handlungsanweisung an Jäger und betroffene Besitzer halbautomatischer
Jagdwaffen hat der Deutsche Jagdverband bereits erteilt.Aus Sicht des FWR sollte Betroffene zunächst selbständig nichts unternehmen
und dem Rat des DJV folgen. Die bestehende Verunsicherung lässt sich
nur durch eine gesetzgeberische Klarstellung beheben, weshalb wir uns
sofort nach Bekanntwerden des Urteils gemeinsam mit unseren
Partnerverbänden DJV, DSB, JSM, VDB, BDS, BdMP, DSU etc. an die
maßgeblichen Ministerien gewandt haben und uns derzeit in permanenten
Gesprächen befinden. -
Newsletter prolegal von heute:
Zitat... Es gibt zwei große Baustellen, die den Waffenbesitz in Deutschland und der EU betreffen.
Da ist die EU-Kommission mit ihrem Vorhaben der Verschärfung der Feuerwaffenrichtlinie
91/477/EU.
Hier scheinen einige Abgeordnete völlig den Sinn für das
Wesentliche verloren zu haben.
Der Ausschuss GENVAL (General Matters including
Evaluation - Allgemeine Angelegenheiten
einschließlich Bewertung), der Maßnahmen
zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten
Kriminalität koordiniert, hat
einen eigenen Vorschlag erarbeitet, der im Kern auf ein totales
Waffenverbot hinausläuft.prolegal e.V. bleibt an dieser Sache
dran.
In diesem Zusammenhang ist prolegal
e.V. in Brüssel vom EU-Parlament als Interessenvertretung
anerkannt worden.
Hierzu wurde unserem Direktor Herr Reiner Assmann eine entsprechende
Zugangsberechtigung
ausgestellt, wodurch seine politische Arbeit in Brüssel erleichtert wird.Die nächste Baustelle das Waffenrecht betreffend hat sich
erst vor kurzem aufgetan. Gemeint
ist hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)
in Leipzig. Das hatte am
07.03.2016 unter dem Aktenzeichen 6 C 60.14 geurteilt, das auf Grund des §19 Abs. 1 Nr.
2c BJagdG
ein generelles Besitzverbot von halbautomatischen Langwaffen für
Jäger abzuleiten sei.
Hierzu wurde vom stellv. Vorsitzenden Nico Catalano der Deutsche
Jagdverband und seine
angeschlossenen Landesverbände sowie der bayerische
Jagdverband angeschrieben. Darin
wurden die Bedenken zu den Auswirkungen des
Urteils angesprochen, die bei konsequenter
Auslegung des Urteils nicht nur für
die Jagd, sondern auch für den Schießsport weitreichend
sein werden.
Aus dem Präsidium des LJV-NRW gab es eine Rückmeldung. Dort war man, genau wie
das
Land NRW selbst, von dem Urteil überrascht, hatte man mit einem solch
gravierenden Urteil
nicht gerechnet. Der LJV-NRW bereitet zusammen mit Prof. Dr. Degenhardt sowie
dem DJV
und der beteiligten Anwaltskanzlei des Klägers eine Verfassungsklage
gegen dieses Urteil vor.Die Vertretungen der Jägerschaften sind zusammen mit den
Ministerien auch dabei eine
Regelung zu finden, wie mit dem Urteil in der Verwaltungspraxis
umgegangen wird. Das Urteil
ist da und die Ministerien können das nicht einfach
ignorieren. Die Länder Bayern und
Mecklenburg-Vorpommern haben hierzu schon
Erlasse an ihre Behörden verschickt, die z.Zt.
eine weitere Eintragung von
jagdlich erworbenen halbautomatischen Langwaffen untersagen,
aber auch davon
erst einmal absehen die bereits erteilten Besitzerlaubnisse für diese Waffen zu
widerrufen.
Eine abschließende, bundesweit einheitliche Reglung, ist für die
Innenministerkonferenz im
Juni geplant.
Gleichzeitig wird versucht auf der gesetzgeberischen Ebene eine
Änderung im BJagdG zu
erreichen. Hier ist die anstehende Novellierung des
BJagdG eine gute Gelegenheit.
Die Politik ist hier auch in der Pflicht etwas zu unternehmen, will sie es sich
nicht mit Jägern
verscherzen, die einige ihrer Feuerwaffen in dem Rechtsvertauen
in einem Verwaltungsakt
erworben haben und bei denen jetzt plötzlich die
waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf dem
Spiel steht. Hier muss eine endgültige Regelung her. Ein Streichen
der betreffenden Regelung
verbietet sich wegen internationaler Verträge, die
auch die Magazingröße regulieren. Aber es
muss eine eindeutigere Definition im Gesetz
her. Hier sind aber die Jagdverbände gefragt diese
beim Gesetzgeber zu fordern.Trotz allem wird allen Jägern angeraten ihre halbautomatischen
Langwaffen erst einmal in
nächster Zeit nicht mehr jagdlich zu führen.Die Arbeitsliste ist lang und wird nicht kürzer..
...
Mit Grüßen
das prolegal-Team -
Ihr Lieben.
Offensichtlich will sich hier ein SB etwas hervorheben und hat Langeweile. Das die Klage eine heiße Kiste sein kann, wusste man ja vorher. Ich bevorzuge ja die einfachen Lösungen auf dem kleinen Dienstweg. Am liebsten direkter Dialog von Angesicht zu Angesicht - kein Telefon.Wäre es nicht einfacher gewesen, in demütiger und gebückter Haltung beim Sachbearbeiter zu erscheinen. Immerhin hat die WBK den Punkt "Bemerkungen", in den man z.B. max. 2 - Schuss Magazin eintragen konnte. Wird unser Waidmann mit 10ner angetroffen, bekommt er das Fell über die Ohren gezogen.
Vielleicht auch jetzt noch eine Idee, wie man der Sache mit möglichst wenig Aufwand für alle beteiligten Seiten bei kommen kann. Eine Dienstanweisung für die Sachbearbeiter raus und fertig. Logisch basiert das auf Vertrauen. Vertrauenswürdigkeit oder Zuverlässigkeit wurde ja bereits beim Erteilen der WBK überprüft, also wo ist das Problem...?
L.G. Udo
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Wäre es nicht einfacher gewesen, in demütiger und gebückter Haltung beim Sachbearbeiter zu erscheinen. Immerhin hat die WBK den Punkt "Bemerkungen", in den man z.B. max. 2 - Schuss Magazin eintragen konnte. Wird unser Waidmann mit 10ner angetroffen, bekommt er das Fell über die Ohren gezogen.
Gegen diese Praxis ist ja geklagt worden. Denn mit einem solchen Eintrag wäre es dem Jäger verwehrt gewesen, diese Waffe z.B. im Schießsport oder auch jagdlichem Training oder Wettkampf mit einem 10'ner Magazin zu benutzen.Vielleicht auch jetzt noch eine Idee, wie man der Sache mit möglichst wenig Aufwand für alle beteiligten Seiten bei kommen kann. Eine Dienstanweisung für die Sachbearbeiter raus und fertig.
Dazu ist es zu spät. Das Urteil des BVerWG ist bindend. Zwar vorerst nur für die Kläger, aber das Urteil kann nun von jeder Waffenbehörde auch so umgesetzt werden. Das auch, weil man dann bei einem Verwaltungsgericht klagen müsste. Das ist aber von vorne herein aussichtslos, weil es eben dieses Urteil in höchster Instanz gibt.
Inzwischen dürften aber alle Waffenbehörden von den Landesministerien Nachricht erhalten haben, vorerst keine betroffenen Waffen mehr auf JS einzutragen. Damit ist dem SB auch sein Handlungsspielraum genommen.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es nun nur noch zwei Lösungen. Entweder wird das Urteil in Karlsruhe gekippt, was aber leider nicht zu erwarten ist. Daher wird die Beschwerde so ausgelegt werden, dass die auch vor dem europäischen Gericht gehen wird. Die zweite Möglichkeit kann der Gesetzgeber sogar kurzfristig schaffen. Da das BJagdG ohnehin in der Änderung ist, könnte der § 19 dann auch mit wenigen Zusätzen klargestellt werden. Es kann dann so umgeschrieben werden, dass zur jagdlichen Nutzung auf Wild bei Schusswaffen mit Wechselmagazinen nur eine 2-schüssiges Magazin benutzt werden darf. Mit einer solchen oder ähnlichen Formulierung dürfte dann das Verbot des BVerWG ins Leere laufen.
Die große Frage wäre, ob der Gesetzgeber das auch will.Vertrauenswürdigkeit oder Zuverlässigkeit wurde ja bereits beim Erteilen der WBK überprüft, also wo ist das Problem...?
Nene, die Zuverlässigkeit kann auch nachträglich aberkannt werden, was einen zwingendem sofortigem Widerruf aller Erlaubnisse zur Folge hätte. Deeswegen wird ja die Zuverlässigkeit auch periodisch geprüft, weil eben auch vormals brave Bürger unzuverlässig werden können.Nachtrag:
Einige haben die Konsequenz dieses Urteils noch nicht in der Gänze begriffen.
Es geht im Urteil nicht nur darum, dass das Jagen mit Waffen verboten ist, die eine Möglichkeit zur Benutzung eines größeren Magazin haben. Vielmehr verneint das BVerWG auch ein Bedürfnis für einen Jäger dieser Art Waffen. Demnach wären auch alle Erlaubnisse ungültig, die bislang für diese Waffen vergeben wurden. Die Waffenbehörde könnte diese Waffen einziehen lassen, weil der Jäger auch schon früher nie ein Bedürfnis dafür hatte.
Einige sehen sogar Kurzwaffen mit Magazin in Gefahr, weil das Urteil von halbautomatischen Waffen spricht und nicht explizit Langwaffen geschrieben hat.
Übrigens wären damit auch alle Feststellungsbescheide ungültig, die bei Selbstladelangwaffen mit Magazin die jagdliche Nutzung freigeben. Das sind faktisch alle Selbstladelangwaffen. Die jagdliche Nutzung war bislang auch nur am 2-Schuss Magazin festgemacht auch wenn einige Waffen wegen zu kurzem Lauf vom sportlichen Verbot betroffen sind. -
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Die Sache kommt schnell in Wallung. Im WO-Forum ist heute morgen gepostet worden:
Zitat"Das Bundesministerium des Innern hat die Waffenrechtsreferenten der Länder und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für den 28. April 2016 zu einer Bera-tung über die Auslegung der Urteile und damit auftretende Fragen aus der Praxis nach Berlin eingeladen. Ziel ist es, einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Waffenrechtes zu diesen Urteilen abzustimmen."
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Sowas kann ja auch nicht mehr wahr sein - jetz muss nur noch der "EU-GUN-BAN-Mist" in vernünftige Bahnen geleitet werden, ... :wacko:
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Offensichtlich will sich hier ein SB etwas hervorheben und hat Langeweile.
Noch jemand mit Vorrauseilender Gehorsamkeits Haltung. Wenn Merkel deutsche Rechte mit den Füßen Tritt um einen EU-Türsteher zu beruhigen, warum soll dann SB nicht schon in Vorraus EU Verordnungen anwenden die es noch gar nicht so gibt.
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Die Sache kommt schnell in Wallung. Im WO-Forum ist heute morgen gepostet worden:
Da steht den Vollzug abzustimmen und nicht das Gesetz zu ändern. Also wenn es sehr schlecht läuft, dann einigen die sich darauf, dass in Deutschland kein Jäger mehr einen HA bekommt.
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...jetz muss nur noch der "EU-GUN-BAN-Mist" in vernünftige Bahnen geleitet werden, ... :wacko:
Am besten direkt in die Rundablage P...
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Man lese mal HIER:
http://www.bmel.de/SharedDocs/Pre…richt-Jagd.html
oder DA:
Mal sehen, was seitens des Ministeriums gemacht wird - mal zu hoffen, dass da mehr als heiße Luft rauskommt
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Wenigstens können die Jäger offensichtlich erstmal aufatmen:
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