Was die EU nicht schafft, erledigt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig...

Es gibt 99 Antworten in diesem Thema, welches 13.853 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Mai 2016 um 19:50) ist von harryumpf.

  • Aus dem WO Forum ist aber zu lesen, dass mittlerweile mehrere Anwälte Beschwerde gegen das Urteil eingelegt haben. Daher ist hoffentlich anzunehmen, dass die Sache vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Auch das Innenministerium Bayern hat sich eingeschaltet. Somit kommt die Sache ins Rollen.
    Ich hege ja noch Hoffnung, dass in der kommenden Innenministerkonferenz zum 15.4. ein klärendes Machtwort gesprochen wird und das es zu einer klärenden Änderung im BJagdG kommt. Für die es nicht wissen: Seit Mitte März ist die Frist der Länder abgelaufen, zu der geplanten Novelle des BJagdG Stellung zu nehmen. Das bedeutet, die Novelle steht kurz bevor. Ich hoffe innigst, dass das BMI das noch nutzen wird.

  • Ja Floppyk, da MUSS jetzt was ins rollen kommen :thumbup:


    Eigentlich war das auch keine Frage. Aber wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss zuerst Geld zusammen kommen. Aus einer früheren Sache erinnere ich mich, dass 50 k€ hinterlegt werden müssen, die in jedem Fall und unabhängig des Ausgangs weg sind. Das zweite Problem ist die Vorinstanz einer Prüfung. Das BVerfG nimmt nicht mehr jede Beschwerde an. Daher wird jeder Fall vorgeprüft. Das muss auch ersteinmal geschafft werden. Wir wollen hoffen, dass die Dimension verstanden wird. Es dürfte auch der Widerruf von mehreren 10.000 Erlaubnisse auf dem Spiel stehen. Pessimisten sehen sogar die Erlaubnisse von allen halbautomatischen Waffen gefährdet, was Kurzwaffen mit einschließt. Dann ist das nochmals dramatischer. Dann ist so gut wie jeder Jäger betroffen.

  • Wenn man sich DAS reinzieht, dann wird alles klar:

    Petition mitzeichnen!! - EU will Waffenrecht verschärfen, auch Schreckschuss, Deko, Salut betroffen

    Da geht es nicht mehr "nur" um Jäger und 2-Schuss-Semiautomaten, sondern um alles, was mehr als 6 Schuss im Magazin hat - das soll lt. neuer EU-Verordnung "verbannt" werden in Kategorie "A".

    Floppyk: Habe das auch nicht als Frage gemeint:^)

  • Interessant finde ich, dass ich letztens noch irgendwo gelesen habe, dass Besitzer von AR15-Derivaten und anderen mit militärischen Wurzeln, sich keine Sorgen machen bräuchten, wenn im zugehörigen BKA-Feststellungsbescheid die Verwendung für die Jagd eindeutig aufgeführt ist.
    Ich hoffe aber auch darauf, dass die Geschichte zu unseren Gunsten im neuen BJG geregelt wird. Das ganze schlägt ja schon ziemliche Wellen.

    Gruß,
    Esti

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • ...
    Pessimisten sehen sogar die Erlaubnisse von allen halbautomatischen Waffen gefährdet, was Kurzwaffen mit einschließt. Dann ist das nochmals dramatischer. Dann ist so gut wie jeder Jäger betroffen.

    Hehe, das ist ein toller Gedanke. Da sowohl alle gängigen Pistolen als auch Revolver im Sinne des WaffG halbautomatische Waffen sind, wäre man dann auf einschüssige Pistolen a la Contender oder auf Derringer angewiesen. Besonders klasse beim Jagdschutz. Ich würde dann versuchen, mir so eine zweischüssige Elefantenpistole von 1885 zu besorgen, Kal. .577 irgendwas. Echt lustig (wenn's nicht so traurig wäre). :rolleyes:

  • Zum Thema Halbautomatenverbot für Jäger wollen jetzt die beiden die ursprünglich geklagt hatten, mit der GRA(german rifle associaton) vor dem Bundesverfassungsgericht und wenn nötig vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

    Es werden auf einem von der GRA betreuten Konto Spenden für Anwaltskosten usw. gesammelt.
    Wer sich beteiligen möchte kann das hier: http://german-rifle-association.de/verfassungsklage/
    gerne tun!

    Pro Legal / BDS

  • Hier auch noch einmal ein Newsletter vom FWR vom 13.4.16.
    Diese beinhaltet eine Empfehlung vom DJV.

  • Newsletter prolegal von heute:

  • Ihr Lieben.
    Offensichtlich will sich hier ein SB etwas hervorheben und hat Langeweile. Das die Klage eine heiße Kiste sein kann, wusste man ja vorher. Ich bevorzuge ja die einfachen Lösungen auf dem kleinen Dienstweg. Am liebsten direkter Dialog von Angesicht zu Angesicht - kein Telefon.


    Wäre es nicht einfacher gewesen, in demütiger und gebückter Haltung beim Sachbearbeiter zu erscheinen. Immerhin hat die WBK den Punkt "Bemerkungen", in den man z.B. max. 2 - Schuss Magazin eintragen konnte. Wird unser Waidmann mit 10ner angetroffen, bekommt er das Fell über die Ohren gezogen.

    Vielleicht auch jetzt noch eine Idee, wie man der Sache mit möglichst wenig Aufwand für alle beteiligten Seiten bei kommen kann. Eine Dienstanweisung für die Sachbearbeiter raus und fertig. Logisch basiert das auf Vertrauen. Vertrauenswürdigkeit oder Zuverlässigkeit wurde ja bereits beim Erteilen der WBK überprüft, also wo ist das Problem...?


    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    2 Mal editiert, zuletzt von BMP I (15. April 2016 um 09:44)

  • Wäre es nicht einfacher gewesen, in demütiger und gebückter Haltung beim Sachbearbeiter zu erscheinen. Immerhin hat die WBK den Punkt "Bemerkungen", in den man z.B. max. 2 - Schuss Magazin eintragen konnte. Wird unser Waidmann mit 10ner angetroffen, bekommt er das Fell über die Ohren gezogen.


    Gegen diese Praxis ist ja geklagt worden. Denn mit einem solchen Eintrag wäre es dem Jäger verwehrt gewesen, diese Waffe z.B. im Schießsport oder auch jagdlichem Training oder Wettkampf mit einem 10'ner Magazin zu benutzen.

    Vielleicht auch jetzt noch eine Idee, wie man der Sache mit möglichst wenig Aufwand für alle beteiligten Seiten bei kommen kann. Eine Dienstanweisung für die Sachbearbeiter raus und fertig.


    Dazu ist es zu spät. Das Urteil des BVerWG ist bindend. Zwar vorerst nur für die Kläger, aber das Urteil kann nun von jeder Waffenbehörde auch so umgesetzt werden. Das auch, weil man dann bei einem Verwaltungsgericht klagen müsste. Das ist aber von vorne herein aussichtslos, weil es eben dieses Urteil in höchster Instanz gibt.
    Inzwischen dürften aber alle Waffenbehörden von den Landesministerien Nachricht erhalten haben, vorerst keine betroffenen Waffen mehr auf JS einzutragen. Damit ist dem SB auch sein Handlungsspielraum genommen.
    Nach meinem Kenntnisstand gibt es nun nur noch zwei Lösungen. Entweder wird das Urteil in Karlsruhe gekippt, was aber leider nicht zu erwarten ist. Daher wird die Beschwerde so ausgelegt werden, dass die auch vor dem europäischen Gericht gehen wird. Die zweite Möglichkeit kann der Gesetzgeber sogar kurzfristig schaffen. Da das BJagdG ohnehin in der Änderung ist, könnte der § 19 dann auch mit wenigen Zusätzen klargestellt werden. Es kann dann so umgeschrieben werden, dass zur jagdlichen Nutzung auf Wild bei Schusswaffen mit Wechselmagazinen nur eine 2-schüssiges Magazin benutzt werden darf. Mit einer solchen oder ähnlichen Formulierung dürfte dann das Verbot des BVerWG ins Leere laufen.
    Die große Frage wäre, ob der Gesetzgeber das auch will.

    Vertrauenswürdigkeit oder Zuverlässigkeit wurde ja bereits beim Erteilen der WBK überprüft, also wo ist das Problem...?


    Nene, die Zuverlässigkeit kann auch nachträglich aberkannt werden, was einen zwingendem sofortigem Widerruf aller Erlaubnisse zur Folge hätte. Deeswegen wird ja die Zuverlässigkeit auch periodisch geprüft, weil eben auch vormals brave Bürger unzuverlässig werden können.

    Nachtrag:
    Einige haben die Konsequenz dieses Urteils noch nicht in der Gänze begriffen.
    Es geht im Urteil nicht nur darum, dass das Jagen mit Waffen verboten ist, die eine Möglichkeit zur Benutzung eines größeren Magazin haben. Vielmehr verneint das BVerWG auch ein Bedürfnis für einen Jäger dieser Art Waffen. Demnach wären auch alle Erlaubnisse ungültig, die bislang für diese Waffen vergeben wurden. Die Waffenbehörde könnte diese Waffen einziehen lassen, weil der Jäger auch schon früher nie ein Bedürfnis dafür hatte.
    Einige sehen sogar Kurzwaffen mit Magazin in Gefahr, weil das Urteil von halbautomatischen Waffen spricht und nicht explizit Langwaffen geschrieben hat.
    Übrigens wären damit auch alle Feststellungsbescheide ungültig, die bei Selbstladelangwaffen mit Magazin die jagdliche Nutzung freigeben. Das sind faktisch alle Selbstladelangwaffen. Die jagdliche Nutzung war bislang auch nur am 2-Schuss Magazin festgemacht auch wenn einige Waffen wegen zu kurzem Lauf vom sportlichen Verbot betroffen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (15. April 2016 um 13:53)

  • Die Sache kommt schnell in Wallung. Im WO-Forum ist heute morgen gepostet worden:

    Zitat

    "Das Bundesministerium des Innern hat die Waffenrechtsreferenten der Länder und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für den 28. April 2016 zu einer Bera-tung über die Auslegung der Urteile und damit auftretende Fragen aus der Praxis nach Berlin eingeladen. Ziel ist es, einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Waffenrechtes zu diesen Urteilen abzustimmen."

  • Offensichtlich will sich hier ein SB etwas hervorheben und hat Langeweile.

    Noch jemand mit Vorrauseilender Gehorsamkeits Haltung. Wenn Merkel deutsche Rechte mit den Füßen Tritt um einen EU-Türsteher zu beruhigen, warum soll dann SB nicht schon in Vorraus EU Verordnungen anwenden die es noch gar nicht so gibt.

  • Die Sache kommt schnell in Wallung. Im WO-Forum ist heute morgen gepostet worden:

    Da steht den Vollzug abzustimmen und nicht das Gesetz zu ändern. Also wenn es sehr schlecht läuft, dann einigen die sich darauf, dass in Deutschland kein Jäger mehr einen HA bekommt.

  • ...jetz muss nur noch der "EU-GUN-BAN-Mist" in vernünftige Bahnen geleitet werden, ... :wacko:


    Am besten direkt in die Rundablage P...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-