Co2 Pistole auf eigenem Grundstück

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 6.090 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2016 um 10:41) ist von Super2000.

  • Das eine Co2 Pistole ziemlich leise ist würde ich auch nicht sagen.
    Mein Opa der 50 Meter weiter wohnt bekommt das jedenfalls mit wenn ich mit meinem LG am schießen bin.
    Ich würde mir er Sorgen um die Nachbarn machen, als das die Geschoße das Grundstück verlassen was man ja verhindern kann.
    Würdest du zb. diese kaufbaren Klappziele in Bodenhöhe und nicht direkt an der Grundstücksgrenze ausstellen, würden Fehlschüsse direkt ins Erdreich gehen.
    Sollten die Nachbarn sich aber gestört fühlen, wird das auch mit dem perfektesten Schussfang Ärger geben.
    Kam grade erst in den Nachrichten das Anwohner klagen einen Schießstand zu schließen, da sie sich durch die Schüsse gestört fühlen.

  • Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Ist das Grundstück entsprechend einsehbar oder kann man es mit ein paar Palisaden blickdicht machen? Diese sollten auch jeden BB/Dia abhalten!
    Und was die Geräuschemission angeht, macht es einen Unterschied, ob man mit einer CO2 20 Schuss hintereinander ballert oder mit einem Federspanner einen Dia/min. Ein "Peng" und und ein "Klack" klingen dann doch sehr unterschiedlich, auch und gerade wenns blickdicht ist.

    Grundsätzlich würde ich das Gespräch mit dem Nachbar suchen, denn wenn du z.b. Palisaden aufstellst und die dann ihm den Blick versperren, kann das auch Ärger geben. Egal ob du rechtlich auf der sicheren Seite bist, garantiert das nicht, dass du auch Recht bekommst. Das ist ja zweierlei. Ein Nachbar ist ein pot. Kläger Nr.1, wenn der was dagegen hat, brauchst du es fast gar nicht weiter zu versuchen. Das wird ständig Ärger geben. Interessiert es sie nicht, werden sie auch nicht klagen. Soll einfach heißen- wenn du unbedingt gesetzestreu bist, dann musst du Mauern hoch ziehen und das gibt dann erst recht Ärger. Ich sehe hier also vielmehr die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Das kannst nur du selbst abwägen!

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Sprich doch mal mit deinem Nachbarn grillen und plinken ist ne coole Kombi

    So seh ich das auch.

    Es ist ein wenig kompliziert: Member, Mods und Admins sollten/müssen natürlich bei co2air immer die rechtliche Seite als einziges und oberstes Gebot in ihren Postings im Auge behalten und berücksichtigen.
    Außerdem ist es völlig klar, dass wenn ein User so etwas wie eine "Rechtsauskunft" erwartet (die wir verbindlich gar nicht geben können!) .... er diese auch im besten Fall erhält. Genau das hat Floppyk getan und formuliert, eigentlich gibt es da nichts hinzuzufügen!

    Außer, dass ich befürchte, dass bald der Einsatz von Wasserpistolen im eigenen Garten an die Bedingung geknüpft wird, dass der Wasserstrahl das umfriedete Besitztum nicht verlassen darf.
    Gleiches gilt natürlich auch für Wasserschläuche zur Bewässerung des Gartens, sofern sie über eine einstellbare Düse verfügen.

    Bei all den wirklich schlimmen Dingen, die gerade in Europa passieren und tatsächlich das freiheitliche Europa ernsthaft gefährden, an das wir uns seit Jahrzehnten gewöhnt haben ...
    . . . ist es eigentlich der absolute Luxus, den wir uns mit solchen Problemchen gönnen.

    Nichts gegen die absolut berechtigte Frage des TS, sogar Kompliment zu solcher Vorsicht und Nachdenklichkeit. Nichts gegen die wirklich richtigen und hilfreichen Kommentare in diesem Thread.
    Ich komme nur ins Grübeln, womit sich der einzelne Bürger auseinandersetzen muss, um rechtstreu zu bleiben, während sich ringsum Europa auflöst, weil es genau das nicht tut.

    Sprich mit deinem Nachbarn, vielleicht ist alles ganz einfach?!

    Gruß
    Musashi

  • Meine Güte

    Hier bringt die Praxis das Ergebnis, und wenn es negativ ausfällt, dann kann man das Vorhaben sofort einstellen.

    Das ergibt sich von selbst, denn dann wird die Waffe beschlagnahmt und die Zuverlässigkeit (mancher möchte vielleicht auch mal "richtige" Waffen schießen) ist erst einmal futsch. Die rechtliche Lage ist leider eindeutig, und alles, was darüber hinausgeht im Sinne von "wird schon nichts passieren" kann sich jeder denken, man sollte es aber nicht so gönnerhaft hier reinschreiben. Erst recht nicht in der Anfängerrubrik.

    Und wer keine Ahnung von den tatsächlichen rechtlichen Regelungen hat :whistling: , sollte bitte keine Halbwahrvermutungs-Phantasien ins Forum zu setzen:

    Zitat

    Nicht unbedingt notwendig ist, soweit ich weiß, dass du den Raum nach oben begrenzt. Also du darfst unter freien Himmel schießen. Aber hier bin ich nicht 100 % sicher. Da müsste ich in ein Kommtar fürs WaffG schauen, aber hab keins da...

    usw.

    Ich selbst hab in den 70ern noch im Garten auf hingestellte Zitronensaft-Flaschen und Dosen geschossen, ohne richtigen Kugelfang und gottseidank auch ohne Probleme - ich wusste es nicht besser, und das Internet und CO2AIR waren noch nicht erfunden. Seitdem hat sich aber das Waffengesetz verändert, und leider auch die Mentalität der Leute. Muss man heute beides berücksichtigen. Schritt 1 wäre dennoch, mit dem Nachbarn zu reden - denn zu hören würde da in jedem Fall etwas sein.

    Für die Praxis ist es deutlich einfacher zu überlegen, wie es am Abschußpunkt aussieht. Die Umgebung ums Ziel und der bis dahin sichtbare (= von Kugeln erreichbare) Himmel, lassen sich eh nicht rechtlich sicher schützen. Daher hat sich bewährt, wie das viele hier im Forum auch machen, dass man durch eine Holzplatte o.ä. mit kleinem Ausschnitt zielt, der quasi nur den Blick aufs Ziel erlaubt. Irrtümlich losgegangene Schüsse werden von der Platte abgefangen (die daher auch gepolstert sein sollte), und man muss lediglich dafür sorgen, dass einem draußen niemand versehentlich in die Schussbahn laufen kann.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Und wer keine Ahnung von den tatsächlichen rechtlichen Regelungen hat :whistling: , sollte bitte keine Halbwahrvermutungs-Phantasien ins Forum zu setzen


    Immer schlecht, wenn man einen zusammenhängen Text auseiander reißt..
    Hier geht es um das Problem des befriedeten Besitztums.Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den
    Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende
    Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist.
    Wie die Schutzweheren beschaffen sind ist im einzelnen auch strittig. Jedenfalls kann man aber sagen (herrschende Meinung), dass sie zumidest optisch und funktional dazu dienen muss das Grundstück von dem Rest zu trennen.
    In einigen Fällen kann es strittig sein, ob damit auch der Raum nach oben gemeint sein kann. Bei Sachen iSd § 90 BGB, die durchaus nach oben hin das befriedete Besitztum verlassen können, ist dies durchaus ein strittiger Fall.
    Daher war meine Bemerkung nur dazu gedacht, wie auch geschrieben, dass man in einem Kommentar (das ist im Grunde das Gesetz, welches von Juristen kommentiert wird) zum WaffG nachschauen sollte, ob der Luftraum auch extra gesichert werden sollte bzw muss. Hier ging es von Anfang an um die rechtliche Einordnung. Mithin sollte nur klar werden, dass es nicht unbedingt rechtmäßig ist unter freien Himmel zu schießen im konkreten Einzelfall. Es wird auch noch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung anzustreben sein, in der die Gefahr zwischen einem scharfen Geschoss und dem eines Luftgewehrs verglichen werden muss. Denn sogar ein Diabolo ist in der Lage tief und schwer verletzend in den menschlichen Körper einzudringen. Hierfür gibt es sogar Videos wo mit einem Luftgewehr auf fast nahezu vergleichbare balistische gelatine geschossen wird.

    Soll unterm Strich heißen: Bevor man im eigenen Garten unter freien Himmel (!) mit einer Schusswaffe mit einer maximalen Mündungsenergie von 7,5 Joule schießt, sollte man sich erkundigen ob es wirklich rechtmäßig im jeweiligen Einzelfall ist.

    Und hier sind wir dann auch wieder beim Fahrlässigkeitsdelikt, denn je nach dem wie es mit dem freien Himmel zu werten ist im Einzelfall, kann sich dann doch ein Fahrlässigkeitsvowurf konstruieren lassen.

    Btw: Das war keine Halbwahrheits-Vermutung sondern nur ein Hinweis, dass man es in Erfahrung bringen sollte, wenn man rechtliche Sicherheit will.

  • Eine sehr theoretische Möglichkeit wäre noch, z.B. aus einem Gartenhäuschen heraus zu schießen.
    Wenn vom Schützenstand aus, wo man die Waffe läd, "kein Stückchen freier Himmel" zu sehen ist,
    und das Ende der "Schießbahn" der eigene Zaun begrenzt, so könnte man sagen das das Geschoss
    das Grundstück wirklich nicht verlassen kann.

    Also umgekehrt gedacht - nicht das Ziel 'Narrensicher' machen, sondern den Schützenstand.
    Im Grunde macht man so etwas auf jedem zugelassenen offenem Schießstand, z.B: durch Hochblenden.

    In der Praxis gestaltet sich das wiederum oft sehr schwierig.
    Das Sichtfeld ist wieder so eingeschränkt, das man nicht erkennt wenn einem eine Person in die Schießbahn läuft,
    außerdem ist die ganze Angelegenheit dann auch wieder ausgesprochen unbequem.

    Eine etwaige Hysterie "Da wird geschossen" kann man so natürlich auch nicht vermeiden,
    da hilft nur ein aufklärendes Gespräch, ggf. gekoppelt an eine Einladung zum schießen.

  • Eine sehr theoretische Möglichkeit wäre noch, z.B. aus einem Gartenhäuschen heraus zu schießen.


    Deswegen schrieb ich ja, dass meistens ein baulicher Aufwand zu treiben ist, will man gesetzeskonform Schießen.
    "Richtige" Schießstände sind immer so gebaut, dass man vom Schützenstand keinen freien Himmel sehen kann. Entweder ist der Unterstand tief oder es hängen Holzwände quer über der Schießbahn. So geht auch ein versehentlicher Steilschuss ins Holz und wird eingefangen.

    Und - ich kann es nur noch einmal betonen - die Ausnahme in § 12, Abs. 4 zum Schießen auf eigenem befriedetem Grund bezieht sich nicht zwangsläufig auf das Schießen im Garten, sondern auch im Haus, wie Keller od. Dachboden. Denn das Haus selbst zählt auch zum befriedetem Besitztum.

  • Und - ich kann es nur noch einmal betonen - die Ausnahme in § 12, Abs. 4 zum Schießen auf eigenem befriedetem Grund bezieht sich nicht zwangsläufig auf das Schießen im Garten, sondern auch im Haus, wie Keller od. Dachboden. Denn das Haus selbst zählt auch zum befriedetem Besitztum.

    Goldrichtig