Besitz von Alarmpatronen 16/40 ohne EWB strafbar?

Es gibt 122 Antworten in diesem Thema, welches 27.997 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Februar 2017 um 01:19) ist von Hochwürden.

  • Und das Beste ist, es gibt sogar 16/70er und 12/70er Leuchtpatronen, die eine BAM-Nr. haben und ebenfalls frei ab 18 sind.

    A) Darf ich damit an Silvester schießen?
    B) Aus was kann ich das ohne WBK schießen?
    C) Kann ich das aus einer "echten" Flinte schießen (wüsste nicht, warum nicht, aber darum frag ich ja)?

    Link?

    Witzig, vor dem Thread wusste ich nichts von 16/40ern...

  • A) Darf ich damit an Silvester schießen?
    B) Aus was kann ich das ohne WBK schießen?
    C) Kann ich das aus einer "echten" Flinte schießen (wüsste nicht, warum nicht, aber darum frag ich ja)?

    Link?

    Witzig, vor dem Thread wusste ich nichts von 16/40ern...


    Diese Signal-Muni ist zwar frei ab 18 Jahren zu erwerben, aber verschießen kannst du sie nur aus einer WBK-pflichtigen Flinte. Hast du also eine WBK und eine Flinte, weil du z.B. Jäger bist, oder Sportschütze, darfst du damit an Silvester schießen. Natürlich sind da noch ein paar Dinge waffenrechtlich einzuhalten...

  • Ich mein, WBK is kein Thema, ne Flinte wollt ich eh, aber wenns wirklich nur das Verlassen des Grundstücks und bla ist, wie bei normaler Pyro-Muni (natürlich wenn BAM-Nr. vorhanden), wäre das an Silvester ja fast ne Alternative für Deu-.. (ok, schlechtes Wortspiel, aber das Wahlergebniss hat mich etwas schockiert).

  • Eben!
    § 12 WaffG kennt nur zwei Ausnahmen zum Schießen auf privaten Grund. F- Waffen, bzw. Waffen mit weniger als 7,5 J und Kartuschenwaffen. Zudem ist das nur auf befriedetem Grund zulässig. Auf der Straße grundsätzlich unzulässig, auch mit einer SSW zu Silvester.
    Der Jäger darf zwar auch im Revier schießen, aber auch nur im Zusammenhang mit der Jagd. Er dürfte auch Probeschüsse zur Überprüfung seines ZF an der Waffen machen, aber bestimmt nicht zum Spaß zu Silvester, egal mit welcher Waffe.

  • Eben!
    § 12 WaffG kennt nur zwei Ausnahmen zum Schießen auf privaten Grund. F- Waffen, bzw. Waffen mit weniger als 7,5 J und Kartuschenwaffen. Zudem ist das nur auf befriedetem Grund zulässig. Auf der Straße grundsätzlich unzulässig, auch mit einer SSW zu Silvester.
    Der Jäger darf zwar auch im Revier schießen, aber auch nur im Zusammenhang mit der Jagd. Er dürfte auch Probeschüsse zur Überprüfung seines ZF an der Waffen machen, aber bestimmt nicht zum Spaß zu Silvester, egal mit welcher Waffe.

    Danke dir! Natürlich hast du Recht. ;^)

  • § 12 WaffG kennt nur zwei Ausnahmen zum Schießen auf privaten Grund. F- Waffen, bzw. Waffen mit weniger als 7,5 J und Kartuschenwaffen.

    Ah, das Alarmding zählt also nicht zu Kartusche, irgendwie logisch. Aber hey, ich kannte die Möglichkeit noch komplett garnicht und daher halt mal ne blöde Frage :) Der Rest mit befriedetem Grundstück und blub is natürlich bekannt.

  • Gebe bitte unbedingt Nachricht hier im Forum.
    Dann bin ich mal gespannt, wie dein Waffenhändler und vor allen SB der Behörde reagieren wird. Ich hoffe doch, du lässt dem SB diese Info dann zukommen.

    Gerade ist PTB Stellungnahme eingetroffen :^) . Warte noch bis Ende der Woche auf zugesagte Polizei/BKA Stellungnahme, dann wieder Kontaktaufnahme mit SGL.

    AN PTB gestellte Frage:

    Gerade erhaltene Antwort:

  • Der magische Satz lautet:

    "Ich hätte gerne einen rechtsbehelffähigen Bescheid" (..damit Ich Einspruch erheben und das auf auf seine Rechtmässigkeit prüfen lassen kann..)

    Darauf hast Du Anspruch und dieser Satz hat auch bei mir schon geholfen, das die Sachbearbeiterin /deren Chef sich die damals anstehende Thematik nochmal reingezogen haben und dann nach Rücksprache mit Stellen, die sich mit sowas wirklich auskennen auf die korrekte Linie umgeschwenkt sind!

    Das Risiko, das die Amtsinhaber hier die Kosten eines Rechtsstreits verursachen, nur weil sie ihre eigenen zusammengesponnenen Meinung ohne gesetzlichen Hintergrund nicht aufgeben wollen, ist nicht ohne. Etwas mündlich oder ungenau definiert auszudrücken ist das eine - einen Bescheid auszustellen, in dem man mit "Brief und Siegel" dazu stehen muß, was man behauptet, schon etwas anderes...

  • Der magische Satz lautet:

    "Ich hätte gerne einen rechtsbehelffähigen Bescheid" (..damit Ich Einspruch erheben und das auf auf seine Rechtmässigkeit prüfen lassen kann..)

    Darauf hast Du Anspruch und dieser Satz hat auch bei mir schon geholfen, das die Sachbearbeiterin /deren Chef sich die damals anstehende Thematik nochmal reingezogen haben und dann nach Rücksprache mit Stellen, die sich mit sowas wirklich auskennen auf die korrekte Linie umgeschwenkt sind!

    Das Risiko, das die Amtsinhaber hier die Kosten eines Rechtsstreits verursachen, nur weil sie ihre eigenen zusammengesponnenen Meinung ohne gesetzlichen Hintergrund nicht aufgeben wollen, ist nicht ohne. Etwas mündlich oder ungenau definiert auszudrücken ist das eine - einen Bescheid auszustellen, in dem man mit "Brief und Siegel" dazu stehen muß, was man behauptet, schon etwas anderes...

    Du machst es dir sehr einfach. ;^)

    Es stellt sich nur die Frage, ob "Otto-Normalverbraucher" überhaupt dazu berechtigt ist einen solchen von der PTB anzufordern. Ein Hersteller oder Importeur mag dies können. Er zahlt für die PTB-Prüfung Geld und stößt einen Verwaltungsakt an. Er ist Verfahrensbeteiligter und hat ein Rechtsschutzbedürfnis.

    Auf welchen Verwaltungsakt als Grundlage soll bavarien kid den rechsmittelfähigen Bescheid einfordern?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    2 Mal editiert, zuletzt von Knallebum (16. März 2016 um 06:04)

  • Ich denke eher, das 22444 meinte, das der TE einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid von seiner Waffenbehörde einfordern solle, warum die Dinger deren Meinungnach EWB pflichtig sind.
    Dann lässt sich im Zweifelsfalle Widerspruch einlegen, falls die die Antworten von BKA und PTB kalt lassen.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Es existieren keine Geräte in 12/40?
    Dies würde ja bedeuten diese Kartuschen sind erlaubnispflichtig.

    Meinungen?

    Es gibt angeblich auch Alarm-Apparate in 12/40, nur habe ich keine davon. Trotzdem, auch wenn es keine in 12/40 gäbe, sind trotzdem auch diese Kartuschen frei ab 18. Es gibt nämlich auch einige Salut-Kanonen und Böller in diesem Kaliber, die staatlich beschossen sind und frei ab 18. Ein Angestellter Ingenieur eines Beschuß-Amtes bestätigte mir das mal.