Beiträge von 22444

    Der magische Satz lautet:

    "Ich hätte gerne einen rechtsbehelffähigen Bescheid" (..damit Ich Einspruch erheben und das auf auf seine Rechtmässigkeit prüfen lassen kann..)

    Darauf hast Du Anspruch und dieser Satz hat auch bei mir schon geholfen, das die Sachbearbeiterin /deren Chef sich die damals anstehende Thematik nochmal reingezogen haben und dann nach Rücksprache mit Stellen, die sich mit sowas wirklich auskennen auf die korrekte Linie umgeschwenkt sind!

    Das Risiko, das die Amtsinhaber hier die Kosten eines Rechtsstreits verursachen, nur weil sie ihre eigenen zusammengesponnenen Meinung ohne gesetzlichen Hintergrund nicht aufgeben wollen, ist nicht ohne. Etwas mündlich oder ungenau definiert auszudrücken ist das eine - einen Bescheid auszustellen, in dem man mit "Brief und Siegel" dazu stehen muß, was man behauptet, schon etwas anderes...

    Pfaffenhofen a.d.Ilm /Bayern

    Den ersten nach Silvester beantragt, war Mitte Februar da, der zweite (für meine Frau) ist seit Ende Februar beantragt, dauert noch an.

    Kosten 100;- Euro pro Schein - In angrenzenden Landkreisen (Ingolstadt /Eichstätt) schon 120, wie die Sachbearbeiterin verlauten lies.

    Kein Hausbesuch bis jetzt, liegt aber vielleicht auch daran, weil sich sowieso ein gutes dutzend legaler Waffen zu Hause habe. (Das Infoblatt bez. Aufbewahrung Waffe und Muni getrennt und verschlossen war dem Schein beigelegt)

    Festzuhalten wäre noch, das bis Anfang März hier bei uns schon 140 KWS ausgestellt wurden, verglichen mit den rund 33 im ganzen Jahr 2015 und den 22 im ganzen Jahr 2014...

    Ich finds total schade das die Bedienelemente am Upper nicht der eines AR15 entsprechen. Ist im Prinzip nur ein WS das auf den lower passt, hat aber Bedienungstechnisch nicht so viel mit AR15 zu tun.
    Im Gegensatz zu S&W M&P 15-22 oä.

    Genau das ist doch der springende Punkt, warum das nun endlich!! freigegeben wurde - eben weil es NICHT! dem aussehen und mit den Bedienelementen einer Waffe gem KWKG entspricht:

    Ein Blick in den BKA -Bescheid, der sich natürlich etwas "sachlicher "liest als die Einleitungsaufmachung a la "Schmeisser" bringt da Klarheit:

    Unter "Ergebnis der waffenrechtlichen Prüfung .." wird klar und deutlich und eigentlich unmissverständlich erklärt:

    "Das o.a. Wechselsystem ist nach Auffassung des Gerichts in der vorgelegten Variante, montiert an einem unteren Waffengehäuse Sabre Defence "XR15" mit einem Festschaft, ohne den AR15 üblichen Tragegriff, mit einem zylindrischen Matchlauf ohne Mündungsfeuerdämpfer, einem Handschutz ohne Kühlrippen oder bzw. Kühlöffnungen, einem Vorderschaft ohne Zweibein oder ähnlichen Aufstützvorrichtungen, mit einem 10-schüssigen kurzen Magazin, von dem Verbot zur schießsportlichen Verwendung nach § 6 Abs.1 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung nicht erfasst.


    Deutlicher und präziser gehts doch nicht, oder?

    Schubschaft anbringen? - nein, sonst könnte es aussehen wie eine "böse" Kriegswaffe und auch als solche eingestuft werden. (wird extra drauf hingewiesen, daß das vorgelegte einen "festen" Schaft hat)
    Langes Magazin ( auf 10 Schuss reduziert)? - nein, sonst könnte es aussehen wie eine "böse" Kriegswaffe und auch als solche eingestuft werden. (extra erwähnt, daß das Magzin der begutachteten "kurz" ist)
    Mündungsfeuerdämpfer (oder -Bremse) - wahrscheinlich nein, sonst könnte es aussehen wie eine "böse" Kriegswaffe und auch als solche eingestuft werden. (extra erwähnt, daß da nix dran ist)
    Zweibein? - nein, sonst könnte es aussehen wie eine "böse" Kriegswaffe und auch als solche eingestuft werden. (extra erwähnt, daß bei der freigegebenen nichts angebaut ist)
    M4 Rail oder Quadrail als vorderer Handschutz? - nein, sonst könnte es aussehen wie eine "böse" Kriegswaffe und auch als solche eingestuft werden. (extra festgehalten, daß es ein rundlicher "unmilitärischer" Handschutz ist)
    Carry Handle? - nein, sonst könnte es aussehen wie eine "böse" Kriegswaffe und auch als solche eingestuft werden. (auch das wird genau festgehalten, daß die Freigabe nur für die Variante ohne das Handle erfolgt)

    Also - nix verändern, nur in der Art und weise zu nutzen, wie es vom aussehen begutachtet und beschrieben wurde - Und wer z.B. einen Schubschaft an seiner AR15 /Klon dran hat, der sollte den evtl. beim schießen mit dem KK tunlichst entfernen, da fängt es schon an.Mit dem neuen Bescheid aber haben die es wirklich aufs genaueste erklärt, wie das auszusehen hat, damit das so durchgeht...


    Also nichts mit "pimpen" oder "ans Original angleichen" - deshalb ja auch nun erlaubt, statt wie die anderen KK Black Rifles, die weiter nicht für Sportschützen zu kriegen sind.(Und wer hätte nicht gerne zu seiner SIG551 eine SIG 522?)

    In den sauren Apfel wird man wohl beissen müssen, wenn man billig üben will...