EWB - plichtige Waffe erhalten, was tun?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.725 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2016 um 16:32) ist von skoma.

  • Hallo,
    vorhin hat mich ein Arbeitskollege wg. eines Problems angerufen, zu dem mich auch eure Meinung interessieren würde.
    Er hat über eine Kleinanzeige (anscheinend ohne Foto) günstig ein Luftgewehr gekauft.
    Nachdem es bei ihm ankam stellte er fest, dass es sich nicht um ein Luftgewehr, sondern um ein Flobert - Gewehr handelt, das er natürlich nicht besitzen darf.
    Ich habe ihm geraten, dies schnellstmöglich der Polizei zu melden und es abholen zu lassen.
    Er hat jedoch Angst, dass dabei etwas an ihm hängen bleiben könnte.
    Ich sehe dies jedoch als einzig sichere Möglichkeit.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Er könnte mir das Gewehr schenken und ist raus, aus der Sache. Ich sage dann, ich habe es in der Dielung meines Hauses gefunden und lasse es in die WBK eintragen. Fertig. Sauber. Alle freuen sich.

  • Oha, da hat er unwissnd ein Problem an der Backe bekommen.
    Ich würde das vom Vorbesitzer umgehend abholen lassen und keinesfalls selbst transportieren.

    Ich würde das nicht auf meine WBK haben wollen. Unnützes Ding, was einen Stellplatz im Waffenschrank frist. Zudem aportlich wahrscheinlich gar nicht nutzbar und somit Erwerb von Sportschützen mangels Disziplin fraglich. Für Jäger uninteressant.

  • Hahaha mdatom,

    das ist gut. :thumbsup: und Du freust Dich am meisten..

    Leider bringt das black friday nicht weiter. Vielleicht ist es besser nicht so viel Aufhebens darum zu machen und sich noch einmal mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen.
    Von der Polizei bekommt der Käufer nämlich den Kaufpreis nicht zurück.


    Gruß
    Marcus :winke:

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Jetzt weiß ich wieder warum ich nix kaufe was ich nicht seh, der VK hat anscheinend ebenfalls kein Plan was das wohl ist.
    Ich würde die Polizei das Ding abholen lassen und das ganze als Lehrgeld verbuchen natürlich der Polizei den Verkaufsverlauf mit ausdrucken und damit ist der VK dann auch als solcher genannt soll der mal erklären woher er das Ding hat.

  • Hallo b...f...
    Eine ganz vertrackte Sache, eigentlich ist es schon zu spät.

    Er hätte im gleichen Augenblick, wo er erkannt hat das er eine WBK-Pflichtige Waffe erhalten hat
    bei der Polizei anrufen müssen, daß die das Teil abholen sollen ... :!:

    Meine Meinung: Nicht zaudern, alle Unterlagen bereit legen, zB die Kleinanzeige und die Verpackung
    mit Adresse des Absenders. Die Sache mit dem ... Geld zurück... kann warten.

    Das die Polizei einem die Haustür eintritt und alles mögliche mit nimmt,
    passiert meist nur in Waffen-Foren, zu über 90% stecken richtige nette Menschen in den Uniformen ... :thumbup:

    Gruß Wolf

  • Das die Polizei einem die Haustür eintritt und alles mögliche mit nimmt,
    passiert meist nur in Waffen-Foren, zu über 90% stecken richtige nette Menschen in den Uniformen ... :thumbup:

    Jupp da ist was wahres dran wenn man den Geschichte so erzählt wie es passiert ist, passiert meist garnix mehr.
    Man macht seine Aussage gut ist das, bei solchen kniften könnte es auch sein das dem VK nichts ernstes Passiert.
    Nehmen wir mal an das Ding wurde 1968 vom Vater des VK legal ohne WBK Pflicht erworben, der VK als Erbe wusste nicht was das ist und verkauft es als LG.
    Es wird ein verfahren geben, das wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt und die Knifte wird dem Altmetall zugeführt (was bei einem Floppertprügel nicht wirklich schade ist).
    Dann noch ne Zivilklage gegen den VK um die Kohle zurück zu holen gut ist es.

  • Wer auch immer das KK bekommen hat der hat zunächst einmal den schwarzen Peter.
    Man kann beim Verkäufer anrufen und bitten, so schnell als möglich den Geldbetrag wieder zurück zu überweisen.
    Wenns Geld da ist, Schraubstock und schwerer Hammer und Winkelschleifer. Seriennummer sollte man hinterher ( vorsichtshalber ) aber noch lesen können.
    Das kostet den Staat kein Geld.
    Aber dann ist man selber erpressbar. Jede Minute die man die Waffe zuhause hatte kann einem Ärger einbringen.
    Oder Waffe gleich vernichten und Geld abschreiben.

    Kann auch sein daß es eine eingetragene Erbwaffe ist.
    Dann hat der Erbe irgendwann ein kleines Problem.
    Aber nur ein kleines.
    Was ist wenn dem plötzlich einfällt an wen er die Waffe geschickt hat?
    Schicke ich die Waffe zurück kann ich auch Ärger bekommen.

    Lasse ich die Waffe von der Polizei abholen ermittelt erst einmal die Staatsanwaltschaft gegen einen selber, und dann gegen den
    Verkäufer. Zumindest ein Verfahren wird dann eingestellt.

    Vermutlich würde ich zunächst einmal Kontakt zum Verkäufer herstellen. Der freut sich sicher daß ich danach sofort bei der Polizei anrufe.
    Zumindest mal klären ob es eine eingetragene Erbwaffe ist. Dann soll der sie selber wieder abholen, mit der WBK aber nur.

    Ich will noch sagen daß es hunderttausende Erbwaffen gibt bei denen die Behörde vom Ableben des letzten Besitzers noch nichts weiss.
    Da kenne ich auch einen Fall.

    Von der zerstörten Waffe würde ich Fotos machen. Waffen zerstören war bis vor kurzem nicht strafbar. Hat sich aber glaube ich gerade geändert.

    Wenn es eine wertvolle Sammlerwaffe wäre gibt es meines Wissens nur einen Weg das Ding zu retten. Was nicht ganz legal ist.
    Ein Waffenhändler aus Österreich oder der Schweiz bitten, die Waffe hier abzuholen, auf eigenes Risiko. Von dort kann sie dann legal wieder zurück, wenn es denn
    unbedingt sein muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (28. Januar 2016 um 11:37)

  • Ist es denn wirklich ein KK?
    Auf einem Flohmarkt ( verboten, ich weiss ) fand ich mal einen Verkäufer mit zwei Gewehren.
    Das eine sah aus wie ein KK. Es war definitv keine Deko. Kann sein daß es ein Salutgewehr war.
    Das war mir alles nicht so koscher so daß es es nicht weiter beachtet habe.
    Ein ähnlich aussehendes Gewehr war mal in egun. Auch das war kein KK sondern ein exotisches Druckluftgewehr.
    Da gab es einen Hersteller in Belgien oder Frankreich, das weiss ich nicht mehr.
    Auf jeden Fall war es legal ohne F da vor 1970 gebaut. Sieht ganz genau so aus wie ein KK da es die selbe Technik benutzt.
    Der Tank ist im Schaft verborgen.
    Extrem selten hier aber das gibt es.

  • Man könnte ja 6 kalibergroße Löcher in den Lauf bohren, das Patronenlager verschweissen, einen Stahlstift in den Lauf tun und den Verschluss abschleifen.... :D

    Nur darf man das nicht, oder darf sich nicht dabei erwischen lassen. Nachdem aber die (illegale) Aktion beendet ist, hat man es wohl ausgestanden.... (sofern man nicht selbst Büchsenmacher ist).

    Ich bin mir sicher, dass es solchartige unauthorisierte Dekoumbauten gibt und gab....

    In den nächsten Fluss schmeissen, oder vergraben... nicht so ne gute Idee, weil der Transport zum Verklappungsort nicht gut ankommt, das wäre Führen einer illegalen Waffe, zudem wurden
    wohl die letzten Waffen, die auf solch einer Art"entsorgt" wurden... vor langer Zeit entsorgt. War um 1945 :pinch: ...da hat man so einiges in die Gewässer geworfen.
    Entsorgen, Deaktivieren, Zerstören, Transportieren... bleiben lassen!
    Das gilt auch, wenn man in guter Absicht sowas zur Polizei bringen will, es sei denn man ist Berechtigter.

    Aber Spaß beiseite....

    Man kann auch seine zuständige Waffenbehörde anrufen und nachfragen, was in der Sache getan werden soll.
    Oder eben die Polizei...

    Das würde ich wohl machen, dort anrufen, oder auch (ohne die Waffe) hingehen und mit den zuständigen Behörden reden.
    Kann ja sein, dass dann gleich jemand kommt, und das Gewehr abholt.

    Ich würde jetzt nicht mehr sagen als notwendig, ggf. Juristenrat einholen, auch keinen Kopf machen, dass man es nicht unverzüglich nach
    Öffnen des Pakets gemeldet hat. Niemand kann Erwarten, dass man so etwas sofort überprüft, bzw. ob man nach Erhalt des Pakets, dieses auch sofort öffnet.
    Das kann man durchaus erst nach Tagen realisiert haben, was man denn da eigentlich bekommen.

    Sollte ein Gespräch aber merklich in die Richtung gehen, also man den Eindruck bekommt, dass man in eine unangenehme Sache verwickelt werden soll - dann besser anwaltlichen Rat/Beistand
    einholen.

    Aber... Polizei.. dein Freund und Helfer oder gar... Freundchen, dir werd ich helfen.... :D

    Zumeist sind die Ordnungshüter freundliche Menschen, mit denen man reden kann. Also im Gespräch abklären, am besten vll. sogar hingehen, ohne das Gewehr!
    ...und fragen was in der Sache unternommen werden soll, oder was die Behörde unternehmen wird. Man ist ja gesetzestreuer Bürger und möchte sich korrekt verhalten.
    Ich bin mir nicht sicher, empfehle das auch nicht... aber soweit ich weis, müsste ein Berechtigter (Inhaber einer WBK, Jäger etc.) die Waffe gem. den gesetzl. Bestimmungen
    zur Polizei transportieren dürfen.

    Alles wird gut.... wir schaffen das :P

    Manchmal frag ich mich, woher Transarms denn immer wieder all die Dekowaffen herbekommt. Da wird doch sicher auch die eine oder andere Fundwaffe dabei sein, die nach Deaktivierung
    in den legalen Verkauf kommt. Zuvor war vll. nicht jede Waffe in Legalbesitz... aber das ist nur eine rein spekulative Möglichkeit!

  • So, mal ein paar Updates:
    Heute hat mir mein Kollege mal die Kleinanzeige gezeigt. Darin wird das Gewehr als Anschütz Schießbuden Luftgewehr bezeichnet.
    In Wirklichkeit handelt es sich um ein 4mm Flobertgewehr von Anschütz.
    Inzwischen hat er mit dem Verkäufer gesprochen. Er hatte angeblich keine Ahnung, was er da verkauft hat und will das Geld erstatten.
    Zudem hat er bei der örtlichen Polizei angerufen, die die Sache anscheinend ziemlich entspannt gesehen haben. Abholen wollten Sie das Gewehr nicht und haben im statt dessen geraten, es dem Verkäufer zurückzuschicken oder einem Büchsenmacher zur Vernichtung zu geben.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Zudem hat er bei der örtlichen Polizei angerufen, die die Sache anscheinend ziemlich entspannt gesehen haben. Abholen wollten Sie das Gewehr nicht und haben im statt dessen geraten, es dem Verkäufer zurückzuschicken


    Das glaub' ich jetzt nicht.... ?(

  • Auf jedenfall ist die Sache damit vom Tisch und noch besser ausgegangen als zu erwarten war.
    Klar der Polizei ist der Spritt mehr wert als diese Knifte. Wie schon erwähnt die Horrorscenarien passieren im Kino oder eben Waffenforen.

  • Hier merkt man gaaaaaanz deutlich, daß man in einem deutschen Forum ist....
    Besten Gruß aus Österreich ;)

    Jetzt tue mal unsere deutschen Kollegen nicht veräppeln, die haben es schwer genug mit ihrem Waffengesetz.
    Und in naher Zukunft werden solche Hürden wohl auch hier im Ösiland Einzug halten - leider. :(

    Knickst Du noch, oder repetierst Du schon? (© Nosferatu2008)

  • Hier merkt man gaaaaaanz deutlich, daß man in einem deutschen Forum ist....
    Besten Gruß aus Österreich ;)


    Naja, so ist das nun mal in Deutschland. Wir können ja nichts dafür, dass hier der Umgang mit Waffen weitaus restriktiver als in Österreich geregelt ist. Aber daher hätten wir bei bestimmten Fragen und Anmerkungen auch gewusst, ob das aus dem österreichischem Raum gestellt wird.

  • Zitat von »skoma«



    Hier merkt man gaaaaaanz deutlich, daß man in einem deutschen Forum ist....
    Besten Gruß aus Österreich

    Naja, so ist das nun mal in Deutschland. Wir können ja nichts dafür, dass hier der Umgang mit Waffen weitaus restriktiver als in Österreich geregelt ist. Aber daher hätten wir bei bestimmten Fragen und Anmerkungen auch gewusst, ob das aus dem österreichischem Raum gestellt wird.

    Meinte allerdings die "gleich zur Polizei rennen" Mentalität...
    Sorry dafür ;)