Auf dieser Seite steht zu dem Thema etwas: http://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html , aber was davon bzw. ob davon überhaupt etwas auf Dekowaffen Anwendung finden kann, weiss ich nicht.
Interessant, denn immerhin bezieht sich das ja auf den EU-Sprachgebrauch in verschiedenen Zusammenhängen und ergibt schon ein recht eindeutiges Bild.
Damit gehe ich jetzt eigentlich schon ziemlich fest davon aus, dass der Weiterverkauf durch Privatpersonen ohne eigene größere Änderungen an der Waffe kein Inverkehrbringen ist und deshalb erlaubt bleibt.