Kws Amtsärztliche Untersuchung

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 3.799 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2016 um 00:49) ist von Musashi.

  • Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage. Über sie Suche bin ich nicht wirklich fündig geworden wie es bei mir zutreffen würde.
    Ich würde gerne den kws beantragen aber habe den letzten 12 Jahren 2-3 Probleme gehabt wegen THC.
    Nicht unter Drogen Auto gefahren oder sonst etwas. Nie verurteilt oder der gleichen. Nur so aufgefallen durch Zufalls Kontrollen auf dem fuss weg nach hause.
    Zu der Zeit hatte ich privat Probleme und hab ab und zu an einer Tüte mal mitgezogen aber nie selber was besessen und nie abhängig gewesen.
    Ich weiss das man bei bedenken zu einer ärztlichen untersuchung geschickt werden kann.
    Jetzt meine Fragen.
    Ich weiss das die Untersuchungen nicht zu oft gefordert werden dürfen und das man nicht aus 2-3 Vorfällen automatisch darauf schließen kann das jemand gleich Drogen abhängig ist.
    Können Sie den test trodem von einem verlangen ?
    Ich habe zwar seid 6-7 Jahren nichts angefasst aber mir geht's ums Prinzip bei solchen Fällen.
    Habe keine Vorstrafen und war nie Drogen abhängig und nie Alkohol abhängig.
    Dann dürfe der Schein ja nicht verweigert werden oder?
    Gruss 0815

    LG 0815

  • Ich denke nicht, dass man Dir nach mehreren Vorfällen in Verbindung mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilen wird.


    LG Peter

    Das findet sogar der Peter lustig! :D

  • Das kommt darauf an, ob Eintragungen in Registern vorhanden sind. Das ist ja nur bei Verurteilungen so. Dann wäre es schlecht, wenn sich die örtliche Polizei daran erinnert, denn die wird ebenso abgefragt. Da man das in der Regel bei alten Sachen nicht abschätzen kann, ob das eventuell Relevanz hat, bleibt nichts anderes übrig als das auszutesten. Also KWS beantragen, der Rest wird sich finden. Allerdings kann die Behörde im Falle der Versagung bis zu 75 % (?) der Gebühren verlangen, die normalerweise den vollen Gebühren bei erfolgreichem Antrag entsprechen. Somit hast also ein kleines Gebührenrisiko.

  • Wenn es zu keinerlei Anzeigen in dem Zusammenhang oder irgendwelche Strafen kam wird wohl auch durch die Polizei nichts in Schriftform dazu festgehalten worden sein. Wenn du also nicht gerade anderweitig "bekannt" bist glaube ich kaum, dass da was schiefgeht.

    Wer weiss ob die beim derzeitigen Run auf den KWS überhaupt so genau da nachprüfen ;)

    Ich persönlich brauch ihn nach wie vor nicht und mag ihn auch nicht beantragen weil ich nicht möchte, dass die irgendwas über mich wissen. Wer weiß wie weit es die linksgrünen Faschisten in der Regierung noch treiben bis alles verboten wird und die haben dann gleich die Adressen von allen SSW Besitzern im Aktenschrank.

  • Guten Abend,

    ich kenne jetzt nicht die Anweisungen der Polizei...aber wenn sie ihn unter BTM aufgegriffen hat auf dem Nachhauseweg oder wo sonst auch immer, wie 08/15 schreibt, dann muss er in irgendeiner Form aufgefallen sein, unbegründet wird ja kein Drogentest durchgeführt. Und wenn einer durchgeführt wird, wirds doch sicherlich auch protokolliert ?! Und wenn zwischen den 2-3 Auffälligkeiten nicht jedesmal mehr wie 5 Jahre zwischen lagen, glaube ich net wirklich, dass das einfach so in den Müll gelandet ist. Zudem einmal erwischen noch als Jugendsünde gelten kann..auch wenns kein Kavalliersdelikt ist...aber ein zweites und evtl. drittes mal erwischt werden..das spricht doch für häufigeren Konsum (den ich Dir nicht unterstellen möchte)..aber in Abhängigkeit vom Wahrscheinlichkeitsgesetz, werden wenige glauben, dass man nur 3 mal konsumiert hat und dabei jedes mal erwischt wurde...
    Das sind jetzt nur meine Gedanken zu der Sache..bin kein Polizist und kein RA...und habe daher keine Ahnung...

    Letztendlich wirst nicht um einen Versuch rumkommen...dann haste Gewissheit...

    Viel Glück + Grüße, Kai

  • Erst einem danke für die Antwort.
    Ich wurde dafür nie verurteilt wegen Drogen. Teilweise hab ich sorgst drogentest machen müssen bei Kontrollen die aber negativ aufgefallen sind.
    Es gehst mir aber um die Regelung : der kws darf an keine Person ausgestellt werden die abhängig sind. Abhängig war ich nie. Das ist genau so als ob jetzt jeder der am Wochenende Alkohol trinken ist Alkoholiker.
    Also 3 mal positiv auf Drogen getestet aber nie eine Straftat gegangen. Und von Abhängigkeit kann man nicht ausgehen bei so wenig beweisen.

    LG 0815

  • Hallo,

    wenn du schon seit 6-7 Jahren nichts mehr angefasst hast, dann brauchst du bei einer evtl Untersuchung doch keine Bedenken haben, oder?

    Lg Steffi :love:

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Hallo,

    wenn du schon seit 6-7 Jahren nichts mehr angefasst hast, dann brauchst du bei einer evtl Untersuchung doch keine Bedenken haben, oder?

    Lg Steffi :love:

    Richtig aber es geht mit immer noch ums Prinzip.
    Ab wann bin ich den als Abhängigkeit einzustufen was diesen test rechtfertigen würde?
    Ich hab kein gesetzt gebrochen.
    Ich Ich bin nicht abhängig also dürfe der Sache nichts im Wege stehen.
    Du kannst ja auch nicht davon ausgehen werd 3 mal Alkohol getrunken hat ist abhängig oder?

    LG 0815

  • Nach 5 Jahren werden Einträge wieder aus der Akte entfernt.
    Wenn du aber nie verurteilt worden bist, kommt das nicht einmal in deiner Akte an.
    Also entspannt bleiben, ist nix.

    Das glaube ich eben nicht. So wie ich es weiss wird alles ins Hauptregister eingetragen. Ob verurteilt oder nicht.

    LG 0815

  • Im Bundesamt für Justiz werden die jeweiligen persönlichen Vorstrafen in einem Bundeszentralregister (BZR) geführt, aber nicht auf Dauer gespeichert. In das Register werden nach § 3 BZRG rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, Vermerke über Schuldunfähigkeit sowie bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten sowie – nach einer rechtsvergleichenden Begutachtung – ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende ausländische Personen eingetragen. Zudem können Suchvermerke im Register niedergelegt werden. Maßgabe für den Inhalt eines Führungszeugnisses ist § 32 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

    Hier kannst du das nachlesen.

    Entspann dich.

  • Im Bundesamt für Justiz werden die jeweiligen persönlichen Vorstrafen in einem Bundeszentralregister (BZR) geführt, aber nicht auf Dauer gespeichert. In das Register werden nach § 3 BZRG rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, Vermerke über Schuldunfähigkeit sowie bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten sowie – nach einer rechtsvergleichenden Begutachtung – ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende ausländische Personen eingetragen. Zudem können Suchvermerke im Register niedergelegt werden. Maßgabe für den Inhalt eines Führungszeugnisses ist § 32 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

    Hier kannst du das nachlesen.

    Entspann dich.

    Ich bin entspannt. ☺


    Ich weiss aber auch aus zuverlässiger Quelle das eben Sachen mal nicht gelöscht werden obwohl verpflichtet.
    Mir gehst aber immer noch nur um die Tatsache ab wann können Sie den test verlangen.
    3 vergehen ohne Strafe ergeben keinen Beweis für eine sucht.
    Das interessiert mich.
    Gruss 0815

    LG 0815

  • Beweis für eine Sucht nicht aber den Verdacht erregen sie schon. Wenn es Bewiesen ist muss ja auch kein Test her. Dann wird der Antrag doch gleich abgelehnt.
    Allerdings würde ich mir auch keine Sorgen machen wenn das schon 7 Jahre her ist. Ob die Beamten das nun wirklich gelöscht haben oder nicht wird dir wohl keiner ausser ihnen Sagen können und sie zu Fragen wäre wohl keine Gute Idee.  :P

  • Hallo zusammen,

    ganz ehrlich?
    Das Verhalten des TS läßt den Rückschluß zu, dass hier wieder nur die halbe Wahrheit auf den Tisch kommt und er sich jetzt im Forum "absichern" möchte, was nun auf ihn zukommt.

    Hier haben bis jetzt mehrere User geschrieben, dass nach 6 oder 7 Jahren Abstinenz nichts zu befürchten ist, nur der TS gibt sich damit nicht zufrieden.

    Ich vermute, dass hier mehr im Argen liegt. Vor allem, wenn er angeblich nie verurteilt wurde, wenn angeblich nie etwas protokolliert wurde, verstehe ich nicht, warum dann seitens des TS hier die Pferde scheu gemacht werden, zumal auch hier im Forum die Staatsmacht freien Einblick hat....

    Gruß
    Marcus :winke:

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Hallo zusammen,

    ganz ehrlich?
    Das Verhalten des TS läßt den Rückschluß zu, dass hier wieder nur die halbe Wahrheit auf den Tisch kommt und er sich jetzt im Forum "absichern" möchte, was nun auf ihn zukommt.

    Hier haben bis jetzt mehrere User geschrieben, dass nach 6 oder 7 Jahren Abstinenz nichts zu befürchten ist, nur der TS gibt sich damit nicht zufrieden.

    Ich vermute, dass hier mehr im Argen liegt. Vor allem, wenn er angeblich nie verurteilt wurde, wenn angeblich nie etwas protokolliert wurde, verstehe ich nicht, warum dann seitens des TS hier die Pferde scheu gemacht werden, zumal auch hier im Forum die Staatsmacht freien Einblick hat....

    Gruß
    Marcus :winke:

    Der ts gibt sich nur nicht zufrieden weil das was er wissen wollte nicht beantwortet ist. Gehe hier um die rechte die man hat. Weil teilweise dürfen die test nichts verlangt werde und Kosten nur unnötig Geld.


    Was du glaubst ist mit egal. Ich sicher mich nicht ab, ich will nur was wissen.
    Wenn du das nicht weißt ist Ok aber unterstell nichts was du nicht weißt.
    Glauben kannst du in der Kirche aber wenn du nichts dazu beizutragen hast, halt dich zurück bei solchen Aussagen.
    Nichts für ungut
    Gruß 0815

    LG 0815

  • Irgendwie verstehe ich jetzt die unterstellte normative Kraft dieses Forums nicht.

    Rechtsverbindliche oder gar gerichtsfeste Auskünfte gibt's hier nicht. Und für die Erteilung der Absolution ist hier auch keiner zuständig.

  • Irgendwie verstehe ich jetzt die unterstellte normative Kraft dieses Forums nicht.

    Rechtsverbindliche oder gar gerichtsfeste Auskünfte gibt's hier nicht. Und für die Erteilung der Absolution ist hier auch keiner zuständig.

    Hat ja sein könne das das jemand schon mal durchlebt hat und das weiß.
    Wird wohl schon Antragsteller geben die das mach hätte sollten und sich da schon mal gesetzlich informiert haben.
    Mehr steckt da auch nicht dahinter. Darum verstehen ich auch nicht warum ich hier nur die halbe Wahrheit hätte sagen sollen.

    LG 0815

  • Hallo -0815-,

    wenn Dein Anliegen hier nicht zu Deiner Zufriedenheit beantwortet werden kann, dann musst Du Dich wohl an eine kompetente Stelle wenden, die mit solchen Delikten zu tun hat.

    Ob ich glaube oder nicht, steht hier gar nicht zur Debatte. Fakt ist, wenn Du in einem freien Forum ein Thema erläuterst, muss es auch gestattet sein, sich seine eigene Meinung darüber zu bilden und diese hier entsprechend äußern zu können.

    Hier hat es sich schon des Öfteren bewiesen, dass die Hintergründe von Neuanmeldungen derartiger Natur waren, Antworten auf kriminelle Vorfälle in der Vergangenheit zu erhalten, mit dem Ziel, sich hier unverbindlich informieren zu wollen um letztendlich zu erfahren, was auf denjenigen zukommen könnte.

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Stell einen Antrag und dann wirst schon sehen. Hier ist keiner Hellseher. Im Regelfall werden die ein fz von dir anfordern und wenn da nix drin steht, dann sollte das kein Thema sein.