Darf man im eigenen Wald eine FT - Strecke aufbauen

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 7.356 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2015 um 13:37) ist von Floppyk.

  • Da darf man nichtmal das eigene Grundstück mal so eben einfrieden.

    Kommt drauf an wie du argumentierst und wer du bist. Sage nur Schloßhotel Elmau.

    Mit Ausnahme des Bauerngehöft dürfen wir auf allen Kuhweiden und Wegen jagen. Logischerweise sind die Kuhweiden eingezäunt, aber das hindert uns nicht an das Betreten und der eigentlichen Jagd.


    Aha deswegen hat ein bekannter Bauer nun Spanische Kampfstiere auf der Weide. Ole


    Aber mal Jux beiseite ich denke da FT Schießen eigentlich Feste Bahnen sind das es über Schießstand abläuft und da werden die Ämter Wahrscheinlich mit dem Auflagen Joker das Leben erschweren.

  • Schon traurig wie man heute als Waffenbesitzer eingeschränkt wird....

    Ich hatte mit 14 mein erstes Luftgewehr, und ein Querschläger ist mal gegen das Wohnzimmerfenster des Nachbarn geflogen, das ca. 60m hinter einem Waldstück bei mir liegt.

    Polizei kam an, da der Nachbar wusste wo das her kam...

    Tip der Polizei, geh damit im Wald schiessen... was ich damals auch gemacht habe, hat niemanden gestört, ganz im Gegenteil.

    Heute unmöglich, irgend ein bekloppter ruft gleich ein SEK an...

    Verboten war es damals schon, aber man war toleranter, und sah in LG´s nur ein Spassgerät, heute ist man gleich ein möglicher Terrorist.

    Zum FT schiessen im Wald... stellt sich da keiner quer wegen Bleikontaminierung?

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Ist zwar Of Topic aber paßt irgendwie. Während der Vereinsvorstand die Satzung zusammen tipte wurde etwas laut im Nebenraum Risiko gespielt. So kam in die Satzung statt "Besetzung anderer Ämter Besetzung anderer Länder" rein. Das Vereinsregister nahms mit Humor und fragte schriftlich ob wir mit 12 Gründungsmitgliedern uns da nicht etwas übernehmen würden. Heute käme erst mal das SEK.

  • Es muss ja das eigene Grundstück sein und nicht einfach eine Kiesgrube (oder Waldstück), die/das momentan nicht genutzt wird. Für fremde Grundstücke benötigt man die schriftliche Zustimmung.
    Auch die Softair unter 0,5 J ist eine Anscheinwaffe, die nach § 42a nicht geführt werden darf.

    Wobei sich bei dem verlinkten Modell die Frage stellt, ob es wirklich unter 42a fällt.
    Immerhin ist es die Nachbildung eines fiktiven Modells.
    Ob darauf der Passus "Anschein von Feuerwaffen" zutrifft, wenn es nie eine Feuerwaffe gab, die so ausgesehen hat zutrifft...


    Bei dem Modell vllt. noch, weil das fiktive Modell nahe an realen Waffen ist. Bei einem Blaster oder Phaser zB. würde ich das allerdings so interpretieren, dass sie keinen ANschein einer Feuerwaffe erwecken -> kein 42a
    Aber eigentlich gehts hier ja auch garnicht darum^^


    Deswegen noch was zum Thema: das "nicht verlassen kann" lässt sich erfreulich einschränken, wenn man an der schussposition eine art improvisorischen unterstand hinstellt (sofern man das dort denn darf). wenn ein dach drauf und drei wände vorhanden sind, muss das grundstück schon nurnoch in eine richtung riesig sein.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • ...Du nicht aber die Behörden, der Zoll ließ mich mal wegen TNG Phaser Typ 2 antraben und wollte eine Importerlaubnis für Waffen sehen. Die Stellten sich stur dases Waffen wären bis ich mit Anwalt gegen die Vorging.

    Ist auch sau gefährlich das Teil. Stell mal vor Du atomisierst jmd. ausversehen damit. Dann isser scheinbar weg. Und dann? Hm? "Wir brauchen einen neuen Timmy"

  • Zum FT schiessen im Wald... stellt sich da keiner quer wegen Bleikontaminierung?


    In der Tat eine berechtige Frage, zumal im Wald (noch) ohne Einschränkung mit Bleigeschossen gejagt wird. Die üblichen Schrotpatronen enthalten 36 g Blei, Magnumpatronen 56 g und mehr.
    Allerdings muss man auch sagen, dass Bleigeschosse schnell oxidieren und sich quasi abkapseln. Solange das Blei nicht in Feinstform in die Nahrungskette gelangt, ist es harmlos. Aber aus dem Grund darf in der Nähe von Gewässern nur mit bleifreien Schroten auf Wasserwild geschossen werden. Das Blei könnte von Fischen und Wasservögeln aufgenommen werden, die dann möglicherweise auf dem Teller landen.

  • Was zählt jetzt mehr das Jagdrecht oder das Hausrecht des Grundstücksbesitzers? Folgendes Beispiel es kann ja sein dass der Grundstücksbesitzer und der Jäger privat Streit miteinander haben und so der Grundstücksbesitzer dem Jäger den Zutritt verbietet. Wie wird das dann gehandhabt?

  • Was zählt jetzt mehr das Jagdrecht oder das Hausrecht des Grundstücksbesitzers?


    Die Frage stellt sich eigentlich nicht.
    Der Grundstückseigentümer hat das Jagdausübungsrecht an einen Jäger verpachtet. Die Jagdausübung erfordert den Zutritt aufs Gelände, daher kann der Grundstückseigentümer dem Jäger den Zutritt nicht verbieten.
    Ein Vermieter kann ja auch einem Mieter nicht den Zutritt zur Mietwohnung verbieten.

  • Welche Grundstücke zu einem Jagdrevier gehören und was davon zum befriedeten Bezirk gehört, regelt die untere Jagdbehörde des Landkreises. Das kann ein Grundstückseigentümer nicht so einfach ändern, zumal die Pachtgelder von der Jagdgenossenschaft gemeinschaftlich festgelegt werden, zudem der Grundstückseigentümer ja nun zwangsweise angehört. Es gibt regelmäßig Streitigkeiten mit dem Pachtgeld, wenn da ein Bauer nachträglich eine Biogasanlage, Gewächshäuser o.ä. aufstellt und damit ein Bereich aus dem bejagbare Fläche nimmt. Dann hat der Pächter Anspruch auf Minderung, weil ja die vormals gepachtete Fläche größer war. Aber Minderung betrifft dann auch alle Jagdgenossen dieser Gemeinschaft.
    Es ist tatsächlich so, dass jeder Grundstücksinhaber innerhalb einer bejagbaren Fläche, bzw. Reviers automatisch Jagdgenosse ist, auch wenn dieser mit der Jagd weder was zu tun hat, geschweige denn Jäger ist. Es gibt nur die Ausnahme einer Eigenpacht. Das kann ein Grundstücksinhaber nur dann beantragen, wenn seine zusammenhängende Fläche größer als - ich meine es sind - 60 Ha ist. Dann kann er diese selbst bejagen, bzw. auch selbst verpachten. Jedes Revier wird auch zwangsläufig bejagt. Ob diese Jagdpflicht auch für Eigenpachten besteht, bin ich nicht ganz sicher, ich meine aber ja. Ausnahmen zur Jagd gibt es nur in Naturschutzreservaten und eben mit der oben angesprochenen EU-Sonderregelung, wo ein Jagdgegner seine Fläche auf Antrag von der Jagd ausnehmen lassen kann.
    Ich bin da aber auch nicht vollständig informiert und mein daher Geschreibsel nur unter Vorbehalt.

  • Was ist eine Zwangsüberlassung?
    Ansonsten gilt das Jagdrecht bundesweit, was die Länder jedoch weiter einschränken können.


    Also, das man seine Ländereien zur Jagt zur verfügung stellen muss. Das ist im NRW Jagtgesetz geändert worden.

    Bdw. Es gibt das Bundesjagtgesetz und das jeweilige Landesjagtgesetz.

    Aber eventuell hab ich da auch was falsch verstanden und oder bin im falschem Film.

  • Naja, das wure letzte woche im TV WDR Lokalzeit in den Nachrichten gesagt.

    http://www1.wdr.de/fernsehen/ratg…tz-nrw-100.html[/quote]
    Ich kann weder im Text noch im Filmbeitrag eine Änderung zur Revierauswahl erkennen. Die Änderung des bejagbaren Wildes und andere Regelungen ist mir bekannt.
    Habe ich da nun was übersehen?

    Ich habe da mal was aus dem Bundesjagdrecht rausgesucht:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/BJNR007…52BJNG000200325

    Zusammensetzung der Jagdbezirke:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__8.html

    Jagdgenossenschaft:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__9.html

    Daher kann ich da im Moment keine Ausnahme finden, warum ein Wald nicht zum Jagdbezirk gehören sollte, außer eben den schon beschriebenen Ausnahmen.
    Aber ich habe zwar einen Jagdschein, wie ich auch Begehungsscheine als Jagderlaubniss habe, bin aber natürlich nicht allwissend, insbesondere was die Grundstücke und Jagdbezirke im Genauen betreffen. (Ich muss nur die Grenzen des Revieres kennen ;) )

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (18. Dezember 2015 um 15:54)