servus
auch ich hatte das vergnügen von der polizei/kripo
nach einer "aussage" von einer EX
wohne außehalb vom ort im wald
die sind mit drei autos aufgekreuzt
rausgestürmt mit gezückter kamera mit biltzlicht
metalldedektor das ganze waldgrundstück abgesucht=umsonst
ein person von der gemeinde mußte als neutrale zeugin dabeisein
und gefunden haben die NIX
und warum meine LGs in 5,5mm waren alle im schrank(bin reiner sammler)
alle mit F zeichen nix dran rumgefummelt
die OX und TITAN federn waren eingewickelt auch im schrank(sammler)
einer von diesen blickte durch und sah sofort das es LEGALE SAUBERE teile sind
das heißt sie mußten wieder abziehen
haben aber auch nix mitgenommen
was mich freute es war ein absolutes "HUNDEWETTER"
naß und dreckig wurden sie =halleluija sog i do blos=schadenfreude
das verfahren wurde ja auch schnell eingestellt
in diesem sinne
1wilderer1
Nach Hausdurchsuchung...
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Es ist wirklich auf niemanden hier gemünzt. Aber es ist eine Erfahrung, die ich in den Jahren hier machen musste:
Wir haben hier schon soooo viel von Hausdurchsuchungen gehört. Und alle die es geschildert haben waren unschuldig. Ist ja auch nicht verwunderlich. Wenn man Häftlinge fragt sind auch immer alle unschuldig. Staatsanwaltschaft, Polizei und Richter stecken ja alle unter einer Decke. Gell?
Vor einiger Zeit wurde hier völlig entrüstet von einer Hausdurchsuchung berichtet, die aber so nie stattgefunden hat. Seither bin ich vorsichtig.
Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin gerne bereit jedem zu helfen, aber ich bin nicht bereit von vornherein einen Vertrauensvorschuss zu gewähren. Das müssen die Fakten klären.
LG, Andreas
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Ich habe zwei Fragen.
Nehmen wir mal an daß alles so war wie Kr0ne es gesagt hat.
Falls es wirklich zu einem Prozess kommt und er wird freigesprochen, muss die Gegenseite ( der Staat ) die Anwaltskosten begleichen.
Ist doch so, oder?Bis zu welchem Verfahrensschritt wenn das Verfahren eingestellt wird, oder unter Auflage die Waffe abzugeben eingestellt wird,
bis zu welchem Verfahrensschritt bleiben die Kosten beim Beschuldigten?Ich frage auch mit dem Hintergrund daß die ermittelnden Staatsdiener vielleicht Angst bekommen dem Staat zu viele Kosten aufzuhalsen.
Man könnte ja als Beschuldigter auf jeden Fall darauf bestehen daß der Fall vor Gericht kommt.
Natürlich keine gute Idee wenn man wirlich hinter dem Haus mit der Wumme rumgeballert hat. Das scheint ja bei Anscheinswaffen nicht unproblematisch zu sein.
Ein Prozess ist halt teuer. Rechtsschutz? -
Wenn die Sache bis zu einem Richter geht, dann ist in der Regel auch etwas dahinter. Die weigern sich heute nämlich wegen irgendeinem Mist einen Durchsuchungsbeschluß zu verfügen.
Schön wäre es. Ich kann mit Urteilen welche die Rechtswidrigkeit
von Durchsuchungen nachträglich feststellen den Reichstag neu
tapezieren - innen und außen. Amtsrichter zeichnen sehr häufig nur
noch den von der Staatsanwaltschaft fertig vorbereiteten Beschluss
ab. Oft genug ohne die Akte zu lesen.Und wenn dir ein Polizist rät zur Polizei zu gehen um eine Aussage
zu machen dürfte die Motivation jedem klar sein.
Es gibt tatsächlich ein paar Anwälte die so etwas mitmachen. Man
nennt Sie auch Urteilsbegleiter. Lass dich auf keinen Fall auf solche
Experimente ein! -
Wenn du jetzt aber die Airsoftpistole mal draußen im "Wald" benutzt hast und das keiner bezeugen kann, wie soll man das denn nachweisen können ?
Wie schon gesagt, wenn es Zeugen gibt, die das auch aussagen, ist das ein, bzw. der Beweis. Noch schlechter, wenn es mehrere Zeugen gibt, die das Gleiche bestätigen. Dann hat man keine Chance, wenn nur diese Aussagen im Raumstehen und man das dann nicht mehr entkräften kann.
Ist allerdings nur die Aussage eines Zeugen da, muss das nicht zwingend zur Verurteilung kommen, zumal es dann auch sicher auf Feinheiten ankommt, wem man da mehr Glauben schenkt, zumal prinzipiell der Grundsatz gilt - "im Zweifelsfall zugunsten des Angeklagten."
Aber abschätzen lässt sich da nichts. Das kann und wird auch der Anwalt nach Akteneinsicht machen, die er bestimmt schon beantragt hat. Ich denke auch, weitere Spekulationen werden den Betroffenen nun auch nicht weiterhelfen. -
Falls es wirklich zu einem Prozess kommt und er wird freigesprochen, muss die Gegenseite ( der Staat ) die Anwaltskosten begleichen.
Ist doch so, oder?
Im Prinzip ja, aber nur die gesetzlichen Kosten nach dem RVG.
Zu diesen "Preisen" arbeitet aber kein brauchbarer Anwalt. Die
Differenz zahlt der Delinquent.Bis zu welchem Verfahrensschritt wenn das Verfahren eingestellt wird, oder unter Auflage die Waffe abzugeben eingestellt wird,
bis zu welchem Verfahrensschritt bleiben die Kosten beim Beschuldigten?
Das Verfahren kann zu jeder Zeit eingestellt werden. Entweder
bis zur Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft oder später
vom Gericht.
Die Bedingungen sind sehr unterschiedlich und - je nach Fall - auch
verhandelbar.Ich frage auch mit dem Hintergrund daß die ermittelnden Staatsdiener vielleicht Angst bekommen dem Staat zu viele Kosten aufzuhalsen.
Das interessiert die nicht die Bohne.
Man könnte ja als Beschuldigter auf jeden Fall darauf bestehen daß der Fall vor Gericht kommt.
Nein. Gegen eine Einstellung ohne Auflage gibt es kein Rechtsmittel. -
Zitat
................................................
Die Bedingungen sind sehr unterschiedlich und - je nach Fall - auch verhandelbar.
Mit wem soll ich das verhandeln? Mit dem Anwalt? Das soll gefälligst der Staat bezahlen wenn sie mich zu Unrecht beschuldigen.
ZitatNein. Gegen eine Einstellung ohne Auflage gibt es kein Rechtsmittel.
Da kenne ich aktuell einen Fall wo die Beschuldigte darauf besteht einen Prozess zu bekommen. Weil sie sonst nicht gegen die Presse und ihren Arbeitgeber vorgehen kann.
Zugegeben, schlechtes Argument, aber die Frau will einen Prozess um die gegen sie gerichteten Verdächtigungen für alle Zeiten aus der Welt zu schaffen.
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Nicht gerade klug, weil eine Nichtanklage bedeutet, dass es nicht mal überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Verurteilung erfolgen wird - dh unter 51 Prozent. Während ein Freispruch auch nur heißen kann, dass das Gericht zu 95 Prozent überzeugt sein kann, dass der Angeklagte schuldig ist. Aber eben nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.
Zum OP: lass den Anwalt machen. So einen Fall sollte selbst eine Gurke zu Fall bringen können.
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Mit wem soll ich das verhandeln? Mit dem Anwalt? Das soll gefälligst der Staat bezahlen wenn sie mich zu Unrecht beschuldigen.
Die Bedingungen zu denen ein Verfahren eingestellt wird
werden in der Regel mit dem Staatsanwalt verhandelt.
Auch wenn das Gericht einstellt macht es das unter der
Bedingung der Zustimmung durch die Staatsanwaltschaft.Bedingungen sind z.B. eine Geldauflage, Verzicht auf die
Waffen oder ähnliches. Das wird meistens gemacht wenn man
nicht genug Material hat um zu einer sicheren Verurteilung zu
kommen oder wenn es im Grunde eine Lappalie ist.In diesen Fällen bleibt der Beschuldigte in aller Regel auf seinen
Kosten sitzen. Anders im Fall der Einstellung wegen erwiesener
Unschuld. Dann wird auch nix verhandelt und die Waffen gibt
es auch zurück. Oft leider beschädigt.
In diesem Fall bekommt der Anwalt die Vergütung nach dem
RVG vom Staat bezahlt. Eine Differenz zu seiner tatsächlichen
Rechnung zahlt der Beschuldigte. Immer. -
Also Leute der ganze fred hier ist absoluter bullshit.
Mich hat meine nachbarin damals auch gemeldet weil ich mit dem LG In meiner Bude geschossen habe.
Da war nix mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss zwei Beamten kamen haben freundlich geklingelt und es wurde ihnen auf getan.
Dann haben sie meine LGs begutachtet und sind gefahren. Wenn was durchsucht wird dann nur mit gutem Grund. -
Hi,
Falls es wirklich zu einem Prozess kommt und er wird freigesprochen, muss die Gegenseite ( der Staat ) die Anwaltskosten begleichen.
Ist doch so, oder?dann fallen dem Staat die Kosten zur Last. Für einen freiwillig hinzugezogenen Anwalt bleiben die Kosten beim Klient. Bei einer Verhandlung vor Gericht bei der ein Anwalt nötig ist sieht es dann auch anders aus. Dann bleiben im Falle eines Freispruchs die Kosten beim Staat.
Bis zu welchem Verfahrensschritt wenn das Verfahren eingestellt wird, oder unter Auflage die Waffe abzugeben eingestellt wird,
bis zu welchem Verfahrensschritt bleiben die Kosten beim Beschuldigten?Grundsätzlich muss ein Beschuldigter nach einem Freispruch so gestellt werden wie dies vor dem Verfahren war. Allerdings ist es in der Praxis leider oft anders. Deshalb kann ich auch ein Grund warum ich nicht mehr uneingeschränkt an Gerechtigkeit glauben kann.
Man könnte ja als Beschuldigter auf jeden Fall darauf bestehen daß der Fall vor Gericht kommt.
»Darauf bestehen« ist der falsche Ausdruck. Natürlich kann man so lange in Revision gehen bis dies ausgeschlossen wird. Aber eingestellt werden kann ja vorher immer.
Schön wäre es. Ich kann mit Urteilen welche die Rechtswidrigkeit
von Durchsuchungen nachträglich feststellen den Reichstag neu
tapezieren - innen und außen. Amtsrichter zeichnen sehr häufig nur
noch den von der Staatsanwaltschaft fertig vorbereiteten Beschluss
ab. Oft genug ohne die Akte zu lesen.
Seit wann fertigt die STA den Beschluss aus? Ohne durchzulesen? Wow, selten so etwas dämliches gehört.
Wenn das auch nur ein EINZIGER Richter tut, dann ist er schlichtweg blöd. Du hast schon verstanden was ich gesagt habe? Und da brauchst du dich jetzt auch nicht winden wie ein Aal. Bei Durchsuchungen mit Grundlage der Gefahr in Verzug durch Polizei oder STA kommt es immer wieder vor, dass Durchsuchungen unrechtmäßig sind. Hab ich gar nicht bestritten, aber man muss natürlich meinen Gedankengang auch umsetzen können, um ihn zu verstehen. Ein Richter hat die Aufgabe die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu überprüfen und sicherzustellen. Und dann kommt von Dir diese dumme Aussage…
Sorry, aber DAS geht gar nicht. Kannst Du nicht einmal Nichts sagen, wenn Du nichts zu sagen hast? Ja, ich weiss, Du magst mich nicht. Deshalb musst Du natürlich auch immer DAGEGEN argumentieren, egal was ich sage. Aber ganz ehrlich: Ich halte das aus.Und wenn dir ein Polizist rät zur Polizei zu gehen um eine Aussage
zu machen dürfte die Motivation jedem klar sein.
Es gibt tatsächlich ein paar Anwälte die so etwas mitmachen. Man
nennt Sie auch Urteilsbegleiter. Lass dich auf keinen Fall auf solche
Experimente ein!Und DAS kann sich ja nur auf mich beziehen. Du unterstellst mir, dass ich hier mit Eigeninteressen User in die Scheixxx reiten möchte? Ähm… Und komm jetzt bloß nicht mit Deinem windenden Aalverhalten mit dem Du nachträglich wieder versuchst alles so hinzubiegen, damit es irgendwie passen könnte. Betonung auf »irgendwie«. Das ist ganz klar so zu verstehen wie ich es verstanden habe.
Die Bedingungen zu denen ein Verfahren eingestellt wird
werden in der Regel mit dem Staatsanwalt verhandelt.
Auch wenn das Gericht einstellt macht es das unter der
Bedingung der Zustimmung durch die Staatsanwaltschaft.Der Richter bedarf der Zustimmung der Staatsanwaltschaft? Du wirfst schon wieder verfahrensrechtliche Feinheiten durcheinander. Wann ist denn der Richter vom Staatsanwalt überhaupt in einer Weise abhängig? Ganz konkrete Frage von mir an Dich. Ist aber auch müßig. Du hast ja google.
Bedingungen sind z.B. eine Geldauflage, Verzicht auf die
Waffen oder ähnliches. Das wird meistens gemacht wenn man
nicht genug Material hat um zu einer sicheren Verurteilung zu
kommen oder wenn es im Grunde eine Lappalie ist.Das wird meistens gemacht weil man nicht genügend Beweise hat.
In diesen Fällen bleibt der Beschuldigte in aller Regel auf seinen
Kosten sitzen. Anders im Fall der Einstellung wegen erwiesener
Unschuld. Dann wird auch nix verhandelt und die Waffen gibt
es auch zurück. Oft leider beschädigt.
In diesem Fall bekommt der Anwalt die Vergütung nach dem
RVG vom Staat bezahlt. Eine Differenz zu seiner tatsächlichen
Rechnung zahlt der Beschuldigte. Immer.Bei einer Einstellung gegen Auflagen steckt ein bestimmter Sinn dahinter, den der Richter verfolgt. Zum Beispiel dass der Täter einen Entzug macht, oder eine Spende an eine Organisation. Das ist eine Art der milden Verurteilung mit Erziehungscharakter. Ja, die Waffen sind MANCHMAL leider beschädigt. Oft… So eine subjektiv durch negative Denkweise verfärbte Einstellung, da tropft es ja förmlich vor Goodwill.
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Ein Richter hat die Aufgabe die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu überprüfen und sicherzustellen.
So weit die Theorie. In der Realität stellen Amtsrichter
Durchsuchungsbeschlüsse ohne die notwendige Prüfung
aus. Die werden dann vom Landgericht als rechtswidrig
verworfen. Leider erst lang nachdem die Durchsuchung
erfolgt ist. Auswirkungen hat es dann auch keine mehr.
Von solche Beschlüssen habe ich hunderte. Und viele
Kollegen auch.
Ganz offensichtlich hast du entweder nicht richtig gelesen
oder nix verstanden.Verfahrenseinstellungen sind übrigens (du hast gefragt) im
Wesentlichen in $$ 153 ff StPO geregelt. Dort heißt es:Zitat(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen.
Ich habe den relevanten Teil mal hervorgehoben.
Auf den restlichen Unsinn gehe ich gar nicht erst ein. -
Verfahrenseinstellungen sind übrigens (du hast gefragt) im
Wesentlichen in $ 153 StPO geregelt. Dort heißt es:Nein, ich habe nicht gefragt, denn DICH würde ich ganz bestimmt nicht fragen.
Von diesem Paragraphen, der immer in Verbindung mit § 153 StPO gesehen werden muss was Verfahrenseinstellungen angeht, hast Du scheinbar noch nie etwas gehört.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 171 EinstellungsbescheidGibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§ 172 Abs. 1) zu belehren.
Es reicht nicht nur mit Begriffen um sich zu werfen, die einen schlau aussehen lassen und die andere auf Anhieb dann gar nicht überprüfen können. Das solltest Du doch langsam gemerkt haben.
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Hi NC das ist doch gequirlte ka... Da stellt kein Richter irgendwas Blanco aus.
Wenn das einer macht ohne zu prüfen ist der Arbeitslos. -
Da stellt kein Richter irgendwas Blanco aus.
Wenn das einer macht ohne zu prüfen ist der Arbeitslos.
Offensichtlich hast du noch nie etwas mit der Justiz zu
tun gehabt. Es ist für die Richter vollkommen folgenlos. -
§ 171 Einstellungsbescheid
In diesem Fall stellt die Staatsanwaltschaft ein.
Wir waren bei dem Fall in dem das Gericht einstellt.
Und das geht nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.Bevor du weiteren Unsinn behauptest schlage ich vor du
studierst ein paar Semester Jura, machst die 2 Staatsexamen
und dann diskutieren wir weiter - vorher hat das offensichtlich
keinen Sinn. -
Nein, ich habe nicht gefragt, denn DICH würde ich ganz bestimmt nicht fragen.
Das liest sich aber hier anders:
Ganz konkrete Frage von mir an Dich.
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... schlage ich vor du
studierst ein paar Semester Jura, machst die 2 Staatsexamen
und dann diskutieren wir weiter - vorher hat das offensichtlich
keinen Sinn.
Etwas so wie du es nicht gemacht hast? -
Kannst du auch mal was intelligentes von dir geben?
Oder ist das auch wieder eine temporale Störung? -
Wenn die Sache in diesem Fall überhaupt vor Gericht landet hat schon ein Staatsanwalt und ein Richter die Verurteilung für überwiegend wahrscheinlich gehalten.
Ein vernünftiger Anwalt könnte in diesem Fall eine Einstellung wegen 170 II durch die Staatsanwaltschaft erreichen, bevor ein Richter den Kram überhaupt sieht.
Aber ehrlich gesagt habe ich von Strafverteidigung keine praktische Erfahrung. Zu wenig Kohle.
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