Nach Hausdurchsuchung...

Es gibt 140 Antworten in diesem Thema, welches 18.738 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2015 um 20:06) ist von jollyhoker.

  • Kannst du auch mal was intelligentes von dir geben?
    Oder ist das auch wieder eine temporale Störung?


    Wäre es wenn du dan endlich mal den Rant halten würdest.

    Wenn ein Jurist jemandem den Ratschlag gibt sich in der Sache noch mal etwas schlau zu machen und etwas Jura studieren soll, um damit zu sagen das der Gegenüber in der Sache nicht mal ansatzweise sein Wissen besitzt, ist ja noch OK. Aber bei dir? Ich bitte dich, solche Sprüche sind doch Origami.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (9. Dezember 2015 um 19:51)

  • Hi,
    ich habe mit Polizisten, Staatsanwälten und Richtern in zwei Bundesländern zu tun. Was die einen tagtäglich machen, würde in dem anderen haufenweise zu dienstlichen Verfahren und Verweisen führen oder ins Fernsehen kommen..
    In so fern kann ich Eure teilweise völlig konträren Sichtweisen sehr gut verstehen. Recht ist in Deutschland nicht gleich Recht. Was verfolgt wird und wie hängt sehr stark vom Bundesland und von der Lage (Stadt oder Land) ab. Auch findet man unter den Polizeibeamten immer wieder welche, die eigentlich selber zum Gegenstand polizeilicher Ermittelungen werden müssten, so ignorieren sie vorsätzlich Gesetze oder stellen sich selbst über sie. Was in einer Wache sofort zu Maßregelungen führt, wird in der anderen grinsend übersehen, wenn nur die Statistik gut aus sieht.
    Das ist nun mal der "Ermessensspielraum" den man sich gestattet. Dumm wenn es mal einen Unschuldigen trifft.

    Was aber hier mal gesagt werden sollte: Anwälte in Strafsachen sind geradezu spottbillig gegen zivilrechtliche Geschichten. Bei den Strafrechtlern findet man eine Menge Leute die tatsächlich aus Berufung arbeiten. Sich bei einer Strafsache keinen Anwalt zu leisten ist der sicherste Weg unschuldig vor Gericht zu landen. Wird das Verfahren dann teuer, stehen heute die Richter unter einem erheblichen Verurteilungsdruck oder stellen lieber ein als einen Freispruch zu schreiben. Wer das bestreitet lebt an der Realität vorbei. Die meisten der zu unrecht Beschuldigten wollen nur das die Quälerei endlich aufhört und zahlen freiwillig bei einer Einstellung, statt ein gerechtes Urteil zu verlangen.

    Gruß!

  • Da kann ich aus eigener Erfahrung berichten : ist zwar gut 15 Jahre her aber passt zum Sachverhalt ! Nur das ich leider schuld war ! CO2 Pistole lag unverschlossen im Kfz unterm Beifahrersitz ! Nicht geladen aber leider zugriffsbereit ! Einfach vergessen aus dem Wagen zu nehmen nachdem ich damit mal auf dem Schießstand war ! Dummheit halt und auch noch nichtmal eine Tasche mit Schloss am Start !
    Also Polizei hält mich nach Anschiss an und durchsucht meinem PKW ! Wurde auch schnell gefunden !
    Da ich mir damals keiner schon bewusst war , kein Anwalt sondern blauäugig selbst vertreten ! Naja , schon dämlich ! Fazit : Geldstrafe in Höhe von 200 D Mark wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ! Würde mir heute nicht mehr so passieren !!!
    Jetzt stehe ich kurz davor meine WBK zu beantragen und hoffe das ich sie auch bekomme ?! Normal sind ja über 15 Jahre vergangen und hoffe das ich nun trotzdem durch die Überprüfung komme !?! Könnte mich heute noch Ohrfeigen !

      Field Target - Thüringen " SSG - Südharz "

  • Wenn die Sache in diesem Fall überhaupt vor Gericht landet hat schon ein Staatsanwalt und ein Richter die Verurteilung für überwiegend wahrscheinlich gehalten.

    Ein vernünftiger Anwalt könnte in diesem Fall eine Einstellung wegen 170 II durch die Staatsanwaltschaft erreichen, bevor ein Richter den Kram überhaupt sieht.


    Sehe ich auch so. Eigentlich gehört die Sache nach 170 StPO eingestellt, so denn die Schilderung korrekt ist. (einfach - §170 bedeutet Einstellung wegen keiner Schuld.)
    Oder die Sache wird nach § 153 eingestellt, was ein Freispruch zweiter Klasse bedeutet (einfach §153 Einstellung wegen geringer Schuld.)
    Aber wenn wie geschildert, sollte das gleich in den Papierkorb gehen.
    Die Sache hat dennoch einen Beigeschmack. Wenn das Tatsächlich ein schriftlicher Tatvorwurf kommt, hat der StaA das Verfahren eröffnet und somit gibt es auch einen Eintrag im Verfahrensregister.
    In diesem Zusammenhang hätte ich gern folgendes gewusst:
    Wenn ich das richtig im Kopf habe, bekommt der Beschuldigte zuerst ein Schreiben Anhörung als Beschuldigter. Ist zu diesem Zeitpunkt ein Verfahren eröffnet und der Eintrag im Verfahrensregister eröffnet worden oder kommt das erst in Abhängigkeit dieser Antwort.
    Die zweite Frage wäre, wenn nach diesem Schreiben und ohne weitere Schreiben gleich eine Einstellung nach § 170 kommt, ist ein Eintrag im Register erfolgt und wenn ja, wird dieser gelöscht oder bleibt die Verfahrenseröffnung mit sofortiger Schließung sichtbar und wie lange?

    Das wäre sicherlich mal interessant zu erfahren, weil so etwas ja zur Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern nicht uninteressant ist.

  • Hi,
    ich werde mal ganz sarkastisch vermuten, das im Rahmen der elektronischen Datenspeicherung rein gar nichts mehr endgültig gelöscht wird. es sei den Du erklagst Dir die Löschung, dann wird gespeichert was Du zu löschen erklagt hast...

    Nehmt Gift drauf.

    Früher hat die Faulheit von Beamten sicherlich mal dazu geführt das alte Akten nicht wieder aus dem Keller geholt wurden, heute reichen drei Mausklicks und alles ist wieder da.

    Gruß!

  • Normal sind ja über 15 Jahre vergangen und hoffe das ich nun trotzdem durch die Überprüfung komme !?! Könnte mich heute noch Ohrfeigen !

    Null Problemo Mogli. :thumbup:

    Wenn ich das richtig im Kopf habe, bekommt der Beschuldigte zuerst ein Schreiben Anhörung als Beschuldigter. Ist zu diesem Zeitpunkt ein Verfahren eröffnet und der Eintrag im Verfahrensregister eröffnet worden oder kommt das erst in Abhängigkeit dieser Antwort.
    Die zweite Frage wäre, wenn nach diesem Schreiben und ohne weitere Schreiben gleich eine Einstellung nach § 170 kommt, ist ein Eintrag im Register erfolgt und wenn ja, wird dieser gelöscht oder bleibt die Verfahrenseröffnung mit sofortiger Schließung sichtbar und wie lange?

    Ab der Kenntnis des Anfangsverdachts einer Straftat laufen die Ermittlungen. Die Belehrung des Beschuldigten ist die erste strafprozessuale Maßnahme, die auch dem Beschuldigten dient die Sache möglicherweise aufzuklären oder entlastende Momente geltend zu machen. Ein Eintrag im Verfahrensregister erfolgt vermutlich ab dem Zeitpunkt ab dem der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft untersucht wird. Das dürfte analog zu den PAD-Dateien der Länder sein. Hier wird grundsätzlich schon ein Vermerk für die Datenstation gefertigt, wenn ein Ermittlungsverfahren überhaupt eingeleitet wurde. Das hat nichts mit einer Verurteilung zu tun. Wenn das Verfahren dann von der STA an den Richter überstellt wird, dann erscheint es vermutlich ab einer Verurteilung zu diesem Zeitpunkt im Führungszeugnis. Aber hundertprozentig sicher kann ich es Dir leider nicht sagen. Bei den PAD-Dateien wurde vor Jahren nur gelöscht, wenn man sich konkret selbst darum bemühte. Die Dateien dienen auch der Eigensicherung der Polizei.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das heißt dann, wenn ein Schreiben vom StaA als Befragung des Beschuldigten, ist das Verfahren faktisch eröffnet und der Eintrag im Verfahrensregister ist erfolgt. Dann kann m.W. auch nur der StaA das Verfahren wieder schließen - wie auch immer.

  • Bist Du überhaupt schon belehrt worden? Die durchsuchenden Kräfte müssen Dir ja den Durchsuchungsbeschluß eröffnen und Dir die Straftat(en) wegen derer Du verdächtigt wirst, eröffnen. Es kann sich jetzt nur noch um eine Vernehmung drehen.


    Nein ich wurde nicht belehrt. Ich schilder mal den Ablauf.
    Ich saß am PC als es klingelte. Dann bin ich runter da standen zwei Polizisten mit nem Zettel. Dann habe ich aufgemacht und sie sagte es ist ein Durchsuchungsbefehl. Darauf habe ich natürlich erst einmal den Eintritt verwehrt. Da ich mich auch in Sachen Hausdurchsuchung auskenne. Natürlich wollte ich erstmal den Grund wissen warum wieso weshalb. Die haben nichts gesagt und nur gefragt ob sie rein dürfen ansonsten würden sie sich Eintritt verschaffen.
    Ich habe sie reingelassen bin mit Ihnen in mein Zimmer. Dort an einem Nachttisch lag die besagte Pistole. Habe ich Ihnen dann ausgehändigt. Ich mir sofort Stift und Zettel geschnappt. Alles aufgeschrieben was beschlagnahmt wurde und dokumentiert. Dazu wollte ich auch die Dienstnummern der beiden Polizisten. Diese wollte sie mir nicht geben. Nun gut. Sie haben mich gefragt warum ich so eine Waffe besitze. Ich habe gesagt gegen Schutz vor Einbrechern. Diese Waffe ist LEGAL und Frei Erwerbbar. Darauf sagte man mir ich solle meinen "Kleinen Waffenschein" Aushändigen. Habe ich gesagt brauche ich nicht. Ich darf die Wafffe besitzen nur nicht mit mir rum führen. Daraufhin wollte man immer wieder diesen besagten Waffenschein.
    Ich habe weder den Grund erfahren warum die Durchsuchung statt fand noch habe ich herraus finden können was genau dieser sinnlose Anlass war..

    Ich möchte jetzt nicht unsinnig Gelder für meinen Anwalt rauswerfen und im Endeffekt wird das alles fallen gelassen... Ich finde das sagen wir mal eine Lapalie.. Ich wurde behandelt wie ein schlimmer Waffenhändler.. Mein Zimmer sah aus.. Natürlich waren die Herren sich so Fein und haben nichts aufgeräumt und nur dumme Sprüche gerissen. Wie z.b Wenn ich sowas nochmal mache werde ich in ihren Trakt kommen der ist nummeriert von 1-10 und da bleib ich dann mal ein paar Nächte.. Die sog. "EINSCHÜCHTERUNGSTAKTIKEN".

    Aber nun warte ich auf die Vorladung diese werde ich natürlich nicht besuchen. Da ich dazu nicht verpflichtet bin und das vorerst alles über meinen Anwalt läuft...

    Aber ich hoffe ich komme da irgendwie heil aus der Sache.. Weil ich mir definitiv keiner Schuld bewusst bin. Klar war es nicht Clever am Grundstück damit rumzulaufen und zu schießen so das es die Nachbarn sehen. Aber im Endeffekt darf ich auf meinem Grund und Boden machen was ich will oder sehe ich das etwa falsch?

  • Hier noch der obligatorische youtube Link zum Thema.
    Auch, wenn der Vortrag im Kontext mit "Internetkriminalität" zu stande kam ist dieser immer wieder sehenswert.

    https://m.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g

    Sollte sich jeder mal zu Gemüte geführt haben.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Ja. Immer wenn die Staatsanwaltschaft den Drogengroßhändler Y verfolgt, wird diesem als erstes ein Anhörungsbogen zugeschickt.

    Es kann gegen euch ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sein, ohne dass ihr jemals davon erfahren habt. Eine Benachrichtigung erfolgt nur, falls ihr vernommen wurdet (u.a.), siehe 170 II StPO.

    Die StA entscheidet nach Abschluss der Ermittlungen ob sie Anklage erhebt oder mangels hinreichenden Tatverdacht (die Verurteilung ist nur zu 50 Prozent wahrscheinlich) einstellt.

    Meines Erachtens muss die Polizei den Zweck der Durchsuchung nicht eröffnen. Sie kann auch in Abwesenheit durchsuchen. Den Grund kannst du im Nachhinein erfahren.

    107 StPO
    Dem von der Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Beendigung auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung zu machen, die den Grund der Durchsuchung (§§ 102, 103) sowie im Falle des § 102 die Straftat bezeichnen muß. Auch ist ihm auf Verlangen ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände, falls aber nichts Verdächtiges gefunden wird, eine Bescheinigung hierüber zu geben.

    Zusätzlich Umkehrschluss aus 106 II StPO. Danach ist dem Durchsuchten nach 103 der Zweck VOR der Durchsuchung mitzuteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Rancon (9. Dezember 2015 um 20:54)

  • Aber im Endeffekt darf ich auf meinem Grund und Boden machen was ich will oder sehe ich das etwa falsch?


    Nein, du darfst auf deinem Grund und Boden nicht machen was du willst. Nur das was erlaubt und oder nicht verboten ist.

  • Da ich mich auch in Sachen Hausdurchsuchung auskenne.


    Offenbar doch nicht so ganz. Denn den Zutritt kann man zu diesem Zeitpunkt nicht verweigern. Man darf aber einen unabhängigen Nachbarn als Zeugen dazu holen. Das ist sicher immer sinnvoll und kostet nichts. Die Polizei muss bei Beschlagnahme ein Protokoll fertigen und aushändigen.

  • Das heißt dann, wenn ein Schreiben vom StaA als Befragung des Beschuldigten, ist das Verfahren faktisch eröffnet und der Eintrag im Verfahrensregister ist erfolgt. Dann kann m.W. auch nur der Star das Verfahren wieder schließen - wie auch immer.

    Da muss kein Schreiben von der Staatsanwaltschaft kommen. Die Polizei sind ja die Hilfsbeamten, heute Ermittlungsbeamten, der Staatsanwaltschaft und übernehmen im Rahmen des sogenannten »Ersten Angriffs« die Belehrung des Beschuldigten. Das Verfahrensregister muss von der Staatsanwaltschaft gespeist werden, anders ist es meines Erachtens nicht möglich, da es die Polizei nicht macht. Dann ist bis es beim STA landet auch kein Eintrag erfolgt.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Klar war es nicht Clever am Grundstück damit rumzulaufen und zu schießen so das es die Nachbarn sehen. Aber im Endeffekt darf ich auf meinem Grund und Boden machen was ich will oder sehe ich das etwa falsch?


    Zum Teil ist das falsch. Schießen darfst du auf deinem
    Grundstück nur wenn kein Geschoß das Grundstück
    verlassen kann und das Grundstück befriedet ist.
    Das gelingt nur selten. Allerdings muss man das ja erst
    mal beweisen. Wenn du nur "geknallt" hast (ohne Geschoß)
    kann ja kein Geschoß das Grundstück verlassen :)
    Nach deiner Schilderung haben die Polizisten keine Sicher-
    Stellung von Scheiben oder ähnlichem auf dem Grundstück
    vorgenommen. Dann ist es jetzt Zeit alles wegzuräumen...

    An einem Anwalt kommst du kaum vorbei, denn nur der
    bekommt volle Akteneinsicht. Die ist ganz sicher nötig.

    Erschreck dich nicht wenn der erst mal 500 oder 1000 Euro
    Vorschuss haben will. Das wird der Spaß schon kosten.
    Nach RVG werden 165,- Euro erstattet. Auf dem Rest wirst
    du sitzen bleiben, denn für den Betrag wird ein Verteidiger
    nicht arbeiten - es sei denn es geht wirklich ganz einfach.

    Viel Glück.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zitat

    Nein ich wurde nicht belehrt. Ich schilder mal den Ablauf.

    da standen zwei Polizisten mit nem Zettel.......... und sie sagte es ist ein Durchsuchungsbefehl. Darauf habe ich natürlich erst einmal den Eintritt verwehrt.
    Da ich mich auch in Sachen Hausdurchsuchung auskenne. Natürlich wollte ich erstmal den Grund wissen warum wieso weshalb.
    Die haben nichts gesagt und nur gefragt ob sie rein dürfen ansonsten würden sie sich Eintritt verschaffen.

    Ich habe sie reingelassen Dazu wollte ich auch die Dienstnummern der beiden Polizisten. Diese wollte sie mir nicht geben. ...

    Ich habe weder den Grund erfahren warum die Durchsuchung statt fand noch habe ich herraus finden können was genau dieser sinnlose Anlass war..

    Nimme es bitte nicht persönlich aber du redest einen Müll zusammen.
    Das war kein Durchsuchungsbefehl und keine richterliche Hausdurchsuchung.

    Zitat

    Nun gut. Sie haben mich gefragt warum ich so eine Waffe besitze. Ich habe gesagt gegen Schutz vor Einbrechern. Diese Waffe ist LEGAL und Frei Erwerbbar.
    Darauf sagte man mir ich solle meinen "Kleinen Waffenschein" Aushändigen. Habe ich gesagt brauche ich nicht. Ich darf die Wafffe besitzen nur nicht mit mir rum führen.
    Daraufhin wollte man immer wieder diesen besagten Waffenschein.

    Es war falsch zu sagen die Waffe diene als Schutz vor Einbrechern. Da kann ein Polizeibeamter ja nur falsch fragen - nach einem kleinen Waffenschein.
    Aber offensichtlich haben die Beamten keine Ahnung.

    Keine Gefahr. Es wird nicht zu einem Prozess kommen.

    Zitat

    Die haben nichts gesagt und nur gefragt ob sie rein dürfen ansonsten würden sie sich Eintritt verschaffen.

    Das können die so nicht gesagt haben. Entweder sind die Beamten blöde oder extrem gerissen oder jemand anderes erzählt hier Blödsinn.
    Es gibt aber noch "Gefahr im Verzug" aber da muss es auch eine Vorgeschichte gegeben haben. Zeugen, eben.

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (9. Dezember 2015 um 21:03)

  • Einen umfassenden "fruit of the poisonous tree"-Grundsatz kennt die deutsche Strafprozessordnung nicht


    Ich dachte eher an dürftige Verdachtsmomente, die spätestens nach einer Beschwerde gekippt werden
    und fehlende Anordnungen, die im Übereifer mal einfach miterledigt werden. Fallstricke gibt es genug . . .

  • Kleine Revision nach fachlicher Rücksprache:
    Auch bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung ist dem Betroffenen nach 35, 36 StPO der Beschluss auszuhändigen.