SSW schießen in Berlin verboten?

Es gibt 70 Antworten in diesem Thema, welches 8.908 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2015 um 14:32) ist von Sparky.

  • Ich wohn zum Glück auf dem Land, da is jede Kuhweide geballter (v.a. wenns Heu gab :n17: )^^
    Was ich mich aber frag: Wie will die Polizei einen Pyro von einer Batterie oder dgl. unterscheiden ?

  • Ich kann mich noch so ganz schwach dran erinnern daß es zu DDR Zeiten da für West Berlin spezielle Auflagen in Sachen Waffen gab, zB. mussten die auch keine Wehrpflicht ableisten.
    Mittlerweile sollte das aber auch dort Alles wie im Rest der Republik gehandhabt werden.

  • Was ich mich aber frag: Wie will die Polizei einen Pyro von einer Batterie oder dgl. unterscheiden ?


    Ich bin zwar der Überzeugung, dass der Polizist auf Streife das Waffenrecht nicht im Einzelnen kennt und prinzipiell eher vermutete Ahndungen aufschreiben bzw. Gegenstände deswegen auch mal ungerechtfertigt einziehen wird. Aber der Polizei generell Unwissenheit zu unterstellen und darauf vielleicht sogar zu spekulieren, halte ich für einen schweren Fehler.

  • Aber der Polizei generell Unwissenheit zu unterstellen und darauf vielleicht sogar zu spekulieren, halte ich für einen schweren Fehler.


    Ich unterstelle es ja nicht, ich wunder mich nur.
    In der Praxis werden ja viele Leute aus ihrem Garten (sofern es sowas in Berlin gibt) feuerwerken, da dürfte es meiner Ansicht nach schwer fallen "verdächtige" Leute rauszugucken und dann zu lokalisieren.

  • Das ist halt Theorie und Praxis, solange man sich "normal" benimmt, wird zu Silvester auch kaum ein Polizist kontrollieren ob ein KWS vorhanden ist, da haben die Anderes zu tun, Silvester ist ja in der Hinsicht eine Ausnahmesituation.
    Probleme werden wohl erst auftreten wenn was außergewöhnliches passiert.

  • Mir stellt sich da vor allem die Frage, welche Begründung es geben kann, die zum Verbot von ballern mit schreckschusswaffen an Silvester auf dem eigenen befriedeten und bestenfalls nicht einsehbaren Grundstück führt, aber nicht zum Verbot von böllern an sich. Denn so viel leiser sind kanonenschläge und D-Böller nun auch nicht

    Und an den Effekten kann es ja auch kaum liegen, denn eine Batterie oder auch schon einzelne Raketen kann man kaum von Effekten aus dem abschussbecher unterscheiden, und die fliegen allesamt unkontrollierbar

  • ausserdem; wieso sollte ein Unterschied gemacht werden bei dem Knall, den eine SSW macht und dem Knall den ein Böller macht, insbesondere auf befriedetem Grundstück wo noch da zu im besten Falle keiner rein gucken kann.

    macht keinen sinn aber das erwartet man ja schon gar nicht mehr vom Waffengesetz..

  • ausserdem; wieso sollte ein Unterschied gemacht werden bei dem Knall, den eine SSW macht und dem Knall den ein Böller macht, insbesondere auf befriedetem Grundstück wo noch da zu im besten Falle keiner rein gucken kann.


    Weil eine Schreckschuss eine gefährliche Waffe ist. :anon: *lol*

  • Zitat

    Im Original hergestellte Waffen fallen nicht unter die Erlaubnispflicht (LEP) bzw. es muss kein Bedürfnis nachgewiesen werden.

    Das kommt aus dem 4mm Abschnitt. Ich sehe das richtig, dass ich grundsätzlich für jede 4mm eine WBK brauche, nicht nur für gekorene Waffen?

    Irgendwie komisch geschrieben..

  • Das kommt aus dem 4mm Abschnitt. Ich sehe das richtig, dass ich grundsätzlich für jede 4mm eine WBK brauche, nicht nur für gekorene Waffen?


    Alle Feuerwaffen fallen nun unter der Erlaubnispflicht, bestimme Vorderlader und SSW ausgenommen.
    Bei den 4 mm Waffen muss man zwischen zwei Varinaten unterscheiden. Waffen, die auch als 4 mm Waffen hergestellt wurden, sind zwar WBK-pflichtig, aber bedürfnisfrei. Das heißt, zum Erwerb und Besitz reicht eine Sachkunde und ein Tresor, dann kann man eine WBK mit Voreintrag für diese Waffenart beantragen.
    Aber 4 mm Waffen, die aus einer vormals scharfen Waffe umgebaut wurden, benötigen ein Bedürfnis, was dem der vormals scharfen Waffe entspricht.

  • Mir mal das Bild angesehen das als "Beweis" für die Aussage gepostet wurde. § 107 ist Wahlfälschung § 19 Unzurechnungsfähigkeit § 20 Unzurechnungsfähig wegen Minderjährigkeit § 105 Nötigung § 464 und 465 ist nur das der Beklagte die strafe zu zahlen hat.Einfach die Paragrapgen mit dem Hinweis stgb in google gesucht. Und es ist ein Bußgeldbescheid. also nirgend auf dem Bild steht der Tatbestand (der muß ja geschildert werden) und welches gesetzes Buch also kann das auch wegen HGB GBG STGB WaffG WahlG und EUG sein.

    Mit so einer Argumentation Fotographierfe ich den Bundesregierungs Bescheid über Markieruneg bei Schlachtvieh verblende alles interesante und behaupte dann damit als Beweis Polizisten Müßen Ihre Dienstnummer als Ohrenmarke Tragen sowie sichtbar eintätowiert haben. So dann möchte ich mal sehen wie schnell die dann ihren Kaffe ausspucken.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (8. Dezember 2015 um 18:31)

  • Jedes Jahr wird wieder versucht die Leute zu verunsichern. Sei es jetzt vonseiten der Polizei, was ich übrigens unter aller Kanone finde und natürlich durch Zeitungen, die genauso einen Murks schreiben. Es ist verboten und gefährlich… blablub.

    Man muss wissen, dass die Pressesprecher oft nich viel Ahnung von der Materie haben. Und dann kommt Mist raus. Aber einzelne unqualifizierte Aussagen als absichtliche Fehlinformation zu sehen ist auch verfehlt.

    Für mich klingt das auch alles etwas komisch, aber wenn die Polizei da Falschinformationen verbreitet, macht Sie sich dich strafbar. Irgendwie.

    Na ja, es ist ja nicht die Institution als solches sondern nur wieder einzelne uninformierte (manchmal) Angestellte. Noch nicht einmal unbedingt Polizisten. Wie es in Berlin ist weiss ich allerdings nicht. Falschinformationen die auf Irrtum beruhen können nicht strafbar sein.

    Na immerhin!

    Eben. Das ist doch schon mal was. Vielleicht wären die Leute in dreißig Jahren froh, wenn sie irgendwo welche zum Ansehen finden könnten.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Berlin ist Bundeshauptstadt, höchste Sicherheitsstufe wegen der Politiker. Wenn da jeder mit Schein- Anschein- Knall- Leucht- Leuchtknall- und und und Waffen rumhantieren könnte, dann würde es zu Sylvester ziemlich gefährlich.

    Etwas off topic aber ich bin mal abends an der Spree von mehreren Personen überfallen worden, die hatten mich schon fast am Boden und meine Uhr halb vom Arm gefummelt und wollten auch noch meinen Rucksack. Ich habe es dennoch geschafft, den Hauptakteur und dadurch die ganze Bande in die Flucht zu schlagen und habe dann die Polizei über Notruf angerufen. Mir wurde geantwortet, ich schwöre: "Das ist normal". Allerdings wurde mir ja letztendlich nichts gestohlen und die Ganoven war ich damit auch los.

    Einmal editiert, zuletzt von Falke (8. Dezember 2015 um 18:38)


  • Alle Feuerwaffen fallen nun unter der Erlaubnispflicht, bestimme Vorderlader und SSW ausgenommen.
    Bei den 4 mm Waffen muss man zwischen zwei Varinaten unterscheiden. Waffen, die auch als 4 mm Waffen hergestellt wurden, sind zwar WBK-pflichtig, aber bedürfnisfrei. Das heißt, zum Erwerb und Besitz reicht eine Sachkunde und ein Tresor, dann kann man eine WBK mit Voreintrag für diese Waffenart beantragen.
    Aber 4 mm Waffen, die aus einer vormals scharfen Waffe umgebaut wurden, benötigen ein Bedürfnis, was dem der vormals scharfen Waffe entspricht.

    Jau Danke. So hatte ich's auch im Sinn.

  • ich benutze Adblock mit Ausnahmen, und dafür richte ich keine ein...


    Ich auch nicht - wenn du aber parallel NoScript nutzt kannst du die Seite dennoch fast vollständig sehen.

    Zitat

    Immer mehr hochexplosive Kugelbomben | Wird 2015 das gefährlichste
    Silvester aller Zeiten?
    Dresden – Bis zur Silvesternacht sind es noch wenige Tage. Doch der Schmuggel von verbotenen Böllern aus Tschechien und Polen läuft schon auf Hochtouren. Immer wieder entdeckt die Bundespolizei illegale Transporte und deren Ladung wird immer gefährlicher.

    Ich hatte die Seite neulich mal mit einem anderen Browser geöffnet... du wirst da totgeschlagen mit Werbung: Selbststartende Videos, Flash wohin man schaut und Pop-Ups! Kann nicht verstehen, wer so was freiwillig mitmacht. Gerade bei der "Qualität" des Inhalts.

  • Zitat von »Tizzandor«
    ich benutze Adblock mit Ausnahmen, und dafür richte ich keine ein...

    Ich auch nicht - wenn du aber parallel NoScript nutzt kannst du die Seite dennoch fast vollständig sehen.

    ist mir dann auch eingefallen... ich vermisse keinerlei Inhalt der Bild, wie mir da klar geworden ist... auahauaha