SSW schießen in Berlin verboten?

Es gibt 70 Antworten in diesem Thema, welches 8.890 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2015 um 14:32) ist von Sparky.

  • Ich habe mal erlebt wie einem die SylvesterKracher Einkäufe die er in letzter Minute gemacht hatte los gingen. Rakete war nicht in Ordnung gewesen und Explodierte statt zu starten. Man unterschätzt den Sprengradius ganz gewaltig.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (10. Dezember 2015 um 23:06)

  • Rackete war nicht in Ordnung gewesen und Explodierte statt zu starten.


    Sicher, dass sie nicht erst versucht hatte zu starten zu starten und festgehangen ist ?
    Hab ich bei Nachbarn auch schon gesehen die ihre Raketen einfach in den Boden gerammt haben :wacko: .
    Dass direkt der Treiber durchzündet ist eher ungewöhnlich.
    Zumindest bei normalen SP-Raks ist der nämlich relativ sicher. Ausnahme sind hier allemöglichen Pfeifenden Artikel, der Heulsatz neigt nämlich dazu zu explodieren wenn er zu lose gepackt ist oder Risse (bekommen) hat.

  • Naja, es gibt ja auch Knallketten wo die Böller nacheinander zünden....

    Sicher. Klingen nur halt völlig anders. Keine 2-3 Schuss schnell hintereinander, vielleicht gefolgt von einem anderen Kaliber, wieder paar Schuss aus dem ersten etc..

  • Laut Berliner Polizei darf man in Berlin keine SSW schießen, nicht mal auf dem befriedetem Grundstück!


    Die ganze Sache mit den Pyros hat mir keine Ruhe gelassen - also Beck'sche Kurz-Kommentare zum Waffenrecht eingesehen (9.Auflage).
    Den §12 WaffG Abs.4 kann man im Web nachlesen, aber jetzt kommt auf Seite 215, Randziffer 37, der Knackpunkt :
    "Das Schießen in dicht besiedelten Wohngebieten wird von der Freistellung grundsätzlich nicht gedeckt."
    Um die Konfusion zu komplettieren habe ich die Stelle zum Nachlesen hier eingestellt.
    Viel Spass . . . ;(

  • Erstmal vielen dank, dass du dir die Mühe gemacht hast :) um das mal auseinander zu zupfen und die belangreichen Stellen herauszufiltern:

    Zitat

    In der Praxis bedeutsam ist das "Silvesterschießen" , bei dem pyrotechnische Munition aus SRS-Waffen mit Hilfe von Abschussbechern abgeschossen wird. Es ist als zulässig angesehen, sofern senkrecht nach oben geschossen wird und von brennbaren Objekten gehöriger Abstand gehalten wird

    Zitat

    Schießen mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition vrschossenwerden kann (Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b) durch den hausrechtsinhaber oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum (Rdn. 34) ist generell nicht erlaubnisbedürftig. Aus dem Wesen der Kartuschenmunition (§1 Rdn. 42) folgt, dass hier keine Geschosse abgefeuert werden, sodass die Rdn. 37 aufgeführte Beschränkung hier fehl am Platze wäre.

    korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber diese beiden Stellen besagen nun doch eindeutig, dass das schießen auch durch diesen Kommentar nicht verboten sondern sogar tatsächlich ausdrücklich erlaubt ist??


    also wer schreibt jetzt bollocks-die Polizei oder der Autor der 9. Auflage und in einer anderen Auflage steht was gegensätzliches drin?

    ich halte das ganze für ziemlichen Unsinn, was da abging ung mitunter auch noch abgeht unter diesem Bild

  • Hatte nie vor, den Kommentar nur für sich zu nehmen. Was ich meinte war, dass laut den durch die Polizei gemachten anggaben eben jener Kommentar in Verbindung mit §12 das schießen an Silvester verbieter. Aber sollte ich das ganze nicht vollkommen fehlinterpretiert haben, ist das genaue Gegenteil der Fall, denn auch §12 Abschnitt 4 selbst erlaubt das schießen mit kartuschenmunition auf eigenem befriedetem gru.d oder mit Einwilligung des hauseigentümers ohne Einschränkungen im Bezug auf die viel genannten "Ballungsräumen"

    Ich kann den Paragraphen leider mit dem Handy nicht reinkopieren aber man kann den ja hier nachschlagen.

  • Der Zankapfel bei Facebook war imho die Pyromunition, und da ist das Gesetz (jetzt) eigentlich klar.
    Selbst mit eigenem Grundstück oder Genehmigung ist es bei dichter Besiedelung (wie in Berlin) verboten.
    Ob Spandau (Triebel) zu Berlin gehört, bedarf sicher weiterer Klärung.... ;^)
    Kartuschenmunition ist auf eigenem Grund und Boden erlaubt, sofern nicht andere Rechtsvorschriften betroffen sind.
    Mit Blick auf Silvester zitiere ich mal einen Richter während eines Verfahrens :
    "Ich verhandele hier nicht das Leben wie es stattfindet, sondern wie es in den Gesetzen steht."

  • Weinflasche Rakete Peng dann Schreien und heulen. Und ich durfte erste Hilfe leisten. Kam mir vor wie auf nem Schlachtfeld.

    Tja, eigentlich bräuchten wir nur alle Warnhinweise entfernen. Dann stünden wir der Weiterentwicklung des Genpools nicht dauernd im Weg.

    Der Pressesprecher der Polizei hat absoluten Käse geredet. Jetzt ist es so: Wenn wir die Gesetzestexte oben lesen, dann ist das die eigentliche gesetzliche Lage und im Einklang mit dem Waffengesetz.

    ABER: Etwas Grundsätzliches ist eben eine Basis, die durch andere Gesetze oder Verordnungen eingeschränkt werden kann. Und wenn Berlin es als Stadtverordnung einschränken sollte, dann ist es eben im Rest Deutschland anders, aber in Berlin verboten. Man kann es wie eine Art Hausrecht sehen, nur mal um es zu verdeutlichen. Aber so wie ich es verstanden habe wollen sie das gar nicht, oder?

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.