Problem: Waffenrecht, Fortbestehen des Bedürfnisses

Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 12.247 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2015 um 17:10) ist von Floppyk.

  • Ich habe gerade ein großes Problem.
    Heute Morgen habe ich einen Brief von unserem Landkreis im Briefkasten gefunden, ich soll das Fortbestehen des Bedürfnisses meiner WBK belegen, die ich bereits seit 20 Jahren besitze.
    Da ich nur noch just for fun, also rein Hobbymäßig schieße (keine Wettkämpfe), früher habe ich das verbissener gesehen, mir auch keine neuen WBK pflichtigen Waffen mehr zulegen möchte, habe ich es mit der Dokumentation meiner Trainingsabende im Verein auch nicht mehr so genau genommen, dazu war ich dieses Jahr beruflich zu den Trainingszeiten auch oft verhindert, Fakt ist, ich schieße Zuhause zwar regelmäßig LP & LG, war etwa 10x in diesem Jahr im Verein, habe mich aber dummerweise nur 3x ins Schießbuch eingetragen.
    Jetzt mein Problem, wie kann ich der Behörde noch nachweisen daß ich regelmäßig schieße?
    Das mit Zuhause Schießen sollte ich wahrscheinlich nicht erwähnen, könnte bei den Schlipsträgern eher negativ aufgefasst werden, beweisen kann ich das ja auch nicht wirklich.
    Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn ich es nicht beweisen kann? Aufforderung zur Waffenvernichtung?

  • Nur um zu präzisieren nochmal nachgefragt:
    Du hast Dich im Verein trotz 10 x Training mir erlaubnispflichtigen Waffen nur 3 x in das dort ausliegende Schießbuch eingetragen, oder hast Du Dein Training nur 3 x in Dein persönliches Schießbuch eingetragen und von der Aufsicht abstempeln lassen, stehst aber 10 mal im Standbuch des Vereins?

    Im letzteren Fall kann Dich das Standbuch des Vereins durch Kopien hoffentlich zusammen mit einem wohlmeinenden SB retten.
    Im ersteren Fall stell ich mir das schwierig vor, und es muss sich der Verein möglicherweise fragen lassen wie ernst es dort mit der Aufsicht genommen wird.

    Sind aber alles nur Vermutungen meinerseits. Habe keine Beispielfälle erlebt wo so etwas vorkam.


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Am Rande habe ich mitbekommen daß ein Schütze das gleiche Problem hatte.
    Er hat dann wahrheitsgemäß an die Behörde geschrieben daß er von Zuhause aus immer seine Waffe mitbringt und sich
    ins Buch einträgt. Termin wäre immer Donnerstag. So stand es wohl auch im Buch.

    Wenn er aber von der Firma aus zum Schützenverein fährt, schießt er mit Vereinswaffen, auch Luftpistole, und dann trägt er sich nicht ein.
    Es wäre ihm beruflich über Wochen nicht anders möglich gewesen als direkt von der Arbeit zum Verein zu fahren. Aber das habe sich wieder geändert.
    Ob es geklappt hat weiss ich nicht, weil ich zu den Leuten keinen Kontakt mehr habe

    Im Verein wissen die sicher was man da machen kann.
    Waffe wird ja nicht vernichtet, notfalls auf andere Person eingetragen.

  • Frag einfach mal bei deinem Vereinshäuptling nach ob der dir eine Bescheinigung ausstellen kann das Du regelmäßig trainiert hast, so wie bei einer WBK erst Beantragung. Es steht nämlich nirgendwo im Waffengesetz geschrieben das DU ein Schießbuch führen "must"!


    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Deine Waffenbehörde "kann" die wenn du kein regelmäßige Training nachweisen kannst, dir dein WBK einziehen und mit Frist dich auffordern deine Waffen zu verkaufen oder sie ein Berechtigten zu überlassen. Dir bleibt wohl nur übrig als dich an deinem Verein zu wenden und dich quasi "nachträglich" eintragen zu lassen. Die werden dich ja wohl mehrmals in den vergangenen Monate gesehen haben und können sich mehr oder minder dran erinnern das du am Schießtraining teilgenommen hast.

    Generell gilt: wenn Sportschütze nicht regelmäßig trainiert, verliert er sein Bedürfnis. Was nun regelmäßig ist weiss so Recht keiner. Mancher Behörde handhabt es genau so wie bei der Erstantrag, also 12 oder 18 mal Regel. Andere sind da kulanter .
    Selbige gilt für Jäger: kein Ticket gelöst= kein jagdbedürfnis.

    Gruß

    Babbi

  • Wie schon richtig geschrieben wurde, besteht keine Pflicht zum Führen eines Schießbuches. Solange es nur um das Bedürfnis zum Grundkontigent geht, braucht auch keine Wettkampfteilnahme nachgewiesen werden. Ich meine sogar, bislang reicht zur Aufrechterhaltung des Besürfnisses nach der ersten Regelünerprüfung nur die bestehende Mitgliedschaft belegt werden.
    Ich würde da mal den SB anfragen, wie er das B. belegt haben möchte und ob die Mitgliedschaft vorerst ausreicht. Ein Schießbuch kann man auch recht schnell mal verlieren oder es ist in die Waschmaschine gelandet.

  • Ich würde da mal den SB anfragen, wie er das B. belegt haben möchte und ob die Mitgliedschaft vorerst ausreicht

    Dem ist 100% nicht so. Alleinige Mitgliedschaft reicht nicht aus. Hab sogar neulich ein Gerichtsurteil gelesen was ein WBK Entzug mangels Nachweis seitens Waffenbehörde bestätigt hat.(ich sich das mal raus).

    Die Vereine sind verpflichtet bei eine Austritt die zuständige Behörde zu informieren.

  • Bei 'uns' genügt der Behörde eine schriftlichen Bestätigung seitens der Offiziellen des Vereins völlig.
    Sprich einfach erst einmal mit Deinen 'Vereinsoffiziellen', für die dürfte das kein Neuland mehr sein,
    die werden Dir eine entsprechende Bestätigung schreiben, sofern Sie es für sich auch verantworten können.

    Fakt ist aber auch, wenn man als Sportschütze nicht schießt, so verliert man auch die Basis für Sein Bedürfnis.
    Man kann es also auch einem Vorstand nicht übel nehmen, wenn diese bei Kameraden, bei denen Sie sich fragen
    "Habe ich den Kollegen in diesem Jahr eigentlich schon einmal gesehen?"
    vielleicht auch Bauchschmerzen bekommen eben eine solche Bestätigung herauszugeben.

    Diesen Weg würde ich erst einmal versuchen.

  • Liebe Schießsportfreunde, hier bei uns ist das eindeutig. Keine regelmäßige Teilnahme am Training oder Wettbewerben heißt kein Bedürfnis. Ergo Entzug der WBK und Abgabe aller Waffen. Das weiß aber jeder WBK-Besitzer. Gruß HD.

  • Dem ist 100% nicht so. Alleinige Mitgliedschaft reicht nicht aus. Hab sogar neulich ein Gerichtsurteil gelesen was ein WBK Entzug mangels Nachweis seitens Waffenbehörde bestätigt hat.(ich sich das mal raus).

    Die Vereine sind verpflichtet bei eine Austritt die zuständige Behörde zu informieren.


    Die gesetzliche Verpflichtung der Vereine einen Vereinsaustritt zu melden hat aber nun nichts mit der Ausgangsfrage zum Nachweis des Bedürfniserhaltes zu tun.

    Ich fand diese nicht alte Meldung. Daraus kann man im Umkehrschluss auch folgern, dass es noch keine Verpflichtung zum Führen eines Schießbuches gibt. Hier wird ja vorgeschlagen eben das erst im Gesetz einzuführen.
    http://www.dwj.de/magazin/wissen…iskutieren.html

  • Liebe Schießsportfreunde, hier bei uns ist das eindeutig. Keine regelmäßige Teilnahme am Training oder Wettbewerben heißt kein Bedürfnis. Ergo Entzug der WBK und Abgabe aller Waffen. Das weiß aber jeder WBK-Besitzer. Gruß HD.

    Also Wettbewerbe müssen nicht geschossen werden! Soweit sind wir noch nicht. Das wird nur verlangt,wenn man über das Regelkontingent hinaus was erwerben möchte,bzw das Bedürfnis für Kontingentüberschreitung behalten will.

    Allerdings ist man auf seinen Verein angewiesen beim Bedürfniserhalt... Daher sind die Jungs in dem Fall der erste Ansprechpartner.

    Facebook: Streu Kreis

  • Wir haben bei uns im Verein auch immer mal wieder alte Mitglieder, die seit 5-15 Jahren nicht mehr aktiv waren und dann von der Behörde angeschrieben wurden und dann hoffen, dass unser Sportwart denen das Training quittiert.
    Tut er natürlich nicht, wer nicht da war, bekommt nichts belegt. Aber du gehst ja zum Training, da wird deine Führungsebene ja wohl etwas nachsichtiger sein.
    Bei uns wird allenfalls dann ein Schrieb mitgegeben, seit wann Person X wieder am Training teilnimmt, mit der Möglichkeit auf Einsicht ins Schießbuch des Vereins. Da kam noch nie was von der Behörde zurück und bislang durften auch alle ihre Eisen behalten.

    Lieben Gruß aus Essen,
    Jan :^)

  • Guten Morgen,

    ich hab da mal eine Frage: Gibt es eine Mindestgrenze was man nachweisen muss, um dieses Bedürfnis zu erfüllen? Bzw. was heißt regelmäßige Teilnahme?

    Lg Steffi :love:

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Gibt es eine Mindestgrenze was man nachweisen muss, um dieses Bedürfnis zu erfüllen

    So als Anhaltspunkt muß man innerhalb eines Jahres 18 mal zum Training. Also etwa alle drei Wochen. Es soll Unterschiede bei den Ländern geben.

    Aber wie hier schon mehrfach gesagt: Der Verein / Verband bescheinigt das (Grund)Bedürfnis. Nicht ich muß der Behörde das (Grund)Bedürfnis beweisen. Vor einem halben Jahr kam für mich die Überprüfung des Bedürfnisses, ich habe es dem Vorstand auf den Tisch gelegt, die haben es unterschrieben, gestempelt und an den Verband weitergeschickt, die haben es unterschrieben, gestempelt und an die Waffenbehörde geschickt. Ende der Bedürfnisprüfung.
    Mein Vorstand hat nicht nach meinem Schießbuch gefragt und auch nicht in das Standbuch geschaut, weil die Wissen, das ich mindestens einmal die Woche da bin und auch auf Ergebnislisten auftauche.
    Der Verband hat nicht gefragt, weil der Verein es unterschrieben hat.

  • Ich habe gestern noch mit unserem Ersten telefoniert, er sagte das ich wohl ein paar Mal im letzten Jahr da war, wie oft?
    Er darf aber nur das bestätigen was im Vereinsbuch steht, ein Schießbuch habe ich nicht, muss man auch nicht haben, es wird aber empfolen. Nachträglich was in das Vereinsbuch einfügen geht nicht, da fortlaufend Nummereiert. Das Vereinsbuch kann/darf von der Behörde jeder Zeit eingesehen werden.
    Die Behörde hat ja gleich ein Formular mit geschickt, wo der Verein meine Mitgliedsschaft sowie mein regelmäßiges Training mit Anzahl/Zeitraum bestätigen soll.
    Soweit mir bekannt ist das Eintragen in das Vereinsbuch beim Training auch kein Muß, es wird aber empfohlen, besonders wenn man zB. noch eine Waffe beantragen möchte, da ich dieses nicht vor habe, bin ich also meistens direkt auf den Stand und los, wichtig ist nur das sich die Aufsicht eingetragen hat. Son Schreiben von der Behörde habe ich in den letzten 24 Jahren Vereinsmitgliedschaft auch noch nie bekommen, lediglich die sichere Verwarung würde schon mal überprüft.

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (15. Oktober 2015 um 09:47)

  • Da sehe ich tiefschwarz.o

    Ich würde hier mit meinem SB reden, bis jetzt gabs immer eine Lösung.

    Wie es bei dir aussieht, keine Ahnung, mein SB schiesst selber.

    Vom Verein nen Spagat zu wollen, kommt auch eher schlecht. 10 x ist wirklich zuwenig. Aber wenn du wenigstens die nachweisen könntest....

  • Ich frag mich grad, wie weit rückwirkend nachgefragt werden kann...
    Man darf ja auch ohne weiteres ein Sabbatjahr einlegen... Aus beruflichen Gründen,oder Elternzeit... Man muss nur begründen können warum man im Sportjahr nur wenig trainieren konnte.
    Würd mir da jetzt nicht so einen Kopf machen.

    Facebook: Streu Kreis

  • Also wie ich das jetzt verstehe, ist die Auflage ja nicht so hoch, was von jemandem erwartet wird.
    Und diese Fristen sind Ingo ja sicher auch bekannt. Ich finde, auch wenn es jetzt etwas hart klingt, aber wenn man keine Zeit oder Lust, oder andere Gründe hat, die es nicht zulassen, diese paarmal zu erfüllen, besteht auch kein Bedürfnis mehr. Und wenn ein Verein Zeiten nachweist, die garnicht erbracht worden sind, kann das für den Verein ganz schön nach hinten losgehen, könnt ich mir vorstellen ;( . Wenns rauskommt. Jetzt wäre meine Frage, was könnte einem Verein passieren, wenn so etwas nachgewiesen wird?


    Lg und einen schönen Tag


    Steffi :love:

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Also wie ich das jetzt verstehe, ist die Auflage ja nicht so hoch, was von jemandem erwartet wird.
    Und diese Fristen sind Ingo ja sicher auch bekannt. Ich finde, auch wenn es jetzt etwas hart klingt, aber wenn man keine Zeit oder Lust, oder andere Gründe hat, die es nicht zulassen, diese paarmal zu erfüllen, besteht auch kein Bedürfnis mehr.


    Was würdest du denn machen wenn dein Arbeitgeber dir sagt du musst Dauernachtschicht machen oder du gehst?
    Würdest du dann sagen daß du lieber Arbeitslos wirst da du ja 1x die Woche Abends Training im Schützenverein hast?
    Ich kann leider nur noch wenn ich Urlaub oder Freischicht habe!
    Oder würdest du dein Hobby dann ganz an den Nagel hängen und mehrere Tausend € in den Gully pusten? Geld bekommst du für gebrauchte Waffen keines mehr.
    Ich habe 20 Jahre regelmäßig 1x pro Woche geübt, war bis zur Nordwest deutschen Meisterschaft, seit 4 Jahren muß ich nun leider nachts und Teilweise 6 Tage die Woche arbeiten.
    Seit dem sehe ich mein Hobby lockerer, habe mir Zuhause nen schönen 10-25m Stand für LP & LG gebastelt, wo ich quasi rund um die Uhr schießen könnte, und auch regelmäßig, min. 1x pro Woche schieße.
    Und jetzt kommt son Schreiben von der Behörde 8|;(
    Ich habe mir nie was zu Schulden kommen lassen, alle Waffen ordnungsgemäß verwahrt, und nur weil ich jetzt nicht mehr regelmäßig trainiere soll ich Alles abgeben?