Problem mit Waffen ohne F-Stempel (vor 1970/ aus DDR-Zeit)

Es gibt 144 Antworten in diesem Thema, welches 10.271 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. September 2015 um 06:20) ist von Helmut - ein Bär.

  • Wenn also dein Oldtimer keine Doublette ist und du die passenden Dokumente vorweisen kannst, also nicht über irgendwas hinwegtäuschen willst, wäre es auch keine Urkundenfälschung. Allerdings habe ich da eine Wissenslücke - mir ist derzeitig kein Fz bekannt, dass keine FIN besitzt ... :S Aber, dass ist ja auch nicht das Thema... ;^)

    Fortis Fortuna Adiuvat...

  • Darf der TÜV denn diese Stempelung vornehmen?

    LG Andreas:^)


    Hm, wie gesagt, mir ist da kein Fz bekannt. Ich denke ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer könnte die Möglichkeit haben... Ein Selbstbau-Anhänger werden durch jene auch mittels EBE abgenommen und können zugelassen weerden...

    Fortis Fortuna Adiuvat...

  • Im Endeffekt nimmt das Waffenrecht ja Bezug auf diese alten Gesetze, also sowohl das Waffenrecht von vor 1972, als auch das Waffengesetz der DDR. Und zwar durch den Passus:

    Zitat

    ...und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    Bei dem alten BRD Waffengesetz gabs in der Hinsicht keine Einschränkung bezüglich der Mündungsenergie oder sowas, deswegen sind die alten Druckluftwaffen auch unabhängig von der Energie frei ab 18. Die damaligen Jugend-LGs hatten aber damals schon weniger als 7,5J. Und an der Leistung drehen darf man auch heute nicht, wenn die Waffe damals mit 16J in den Handel kam, darf man da heute nicht 25 draus machen durch eine extra starke Feder. Wenn die Feder lahm ist muss da auch wieder die rein die maximal 16J bringt. Eben so wie es damals in den Handel kam.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • ich habe 3 mal diana 27,eine haenel 303 der ersten generation,eine haenel 303 der zweiten generation,eine diana 35 und eine feinwerkbau 150.alles ohne "F" .
    alle LG entsprechen genau den restriktionen vor dem 01.01.1970 wie in der waffenverordnung verlangt wird !. (da gab es keine restriktionen,weil das luftgewehr am 01.01.1970 offiziell zur "waffe" erklärt worden ist,und in die waffenverordnung aufgenommen wurde.davor war das LG ein "sportgerät" wie der bogen,der an personen unter 18 jahren verkauft werden durfte,was der gewissenhafte BüMa wahrscheinlich nicht gemacht hat ) !
    die haenel entsprechen auch den genauen restriktionen der ehemaligen DDR ( da gab es auch keine restriktionen ) !

    ... nur ich darf zuhause nicht damit rumballern !! DAS IST VERBOTEN !
    die polizei darf die waffen nicht einmal mitnehmen um zu prüfen.
    da gibt es nix zu prüfen !
    die polizei interessiert nur die mündungsenergie.
    wenn die mündungsenergie unrelevant ist wie bei den alten LG,was gibt es denn da noch zu prüfen !
    wir leben in einem rechtsstaat !
    es ist alles erlaubt,was nicht explizit verboten ist !
    wenn der gesetzgeber was vergessen hat,ist das nicht mein problem !

    BEISPIEL :

    in der verkehrsverordnung steht,das es verboten ist,bei rot über die ampel zu fahren.es steht nicht da,das du bei grün fahren darfst.wenn du was darfst,MUSST du das nicht machen.also könnte ich auch bei grün stehenbleiben !
    ob das moralisch vertretbar ist,hängt von der meinung des einzelnen ab .

    ich würde gerne bilder posten von meinen schatzis,aber ich weiss nicht wie ??

  • Hallo Helmut.
    Liege ich mit meiner Definition über die alten LG falsch ?
    Wenn ja,bitte sagt es mir.
    Wenn ich Gesetzestext lese,gehe ich immer von Anarchie aus,abzüglich der Sachen,die explizit verboten sind.

    Gesetzestext = Anarchie , abzüglich alles was explizit verboten ist !

  • ... nur ich darf zuhause nicht damit rumballern !! DAS IST VERBOTEN !

    Gääääähn.

    Zitat

    Liege ich mit meiner Definition über die alten LG falsch ?
    Wenn ja,bitte sagt es mir.

    Was heißt hier sagen?
    Hier sind 125 Beiträge zum Thema, ich glaube in einigen steht die Definition.

    Ich kann es auch noch mal sagen: In der DDR hergestellte Luftgewehre brauchen kein F.
    Auch Luftgewehre die vor 1970 hergestellt wurden brauchen normalerweise kein F. Unabhängig davon in welchem Land sie hergestellt wurden.

    Wenn sie weniger als 7,5 Joule haben darf man sie zuhause schießen.
    Wenn sie mehr als 7,5 Joule haben darf man sie nur auf zugelassenen Schießständen schießen.

    Zitat

    Wenn ich Gesetzestext lese,gehe ich immer von Anarchie aus,abzüglich der Sachen,die explizit verboten sind.

    Wenn ich die Texte neuer Forenstarter lese gehe ich immer von Anarchie aus, abzüglich der Sachen die nicht wirr daher kommen.

  • Gääääähn.

    Was heißt hier sagen?
    Hier sind 125 Beiträge zum Thema, ich glaube in einigen steht die Definition.

    Ich kann es auch noch mal sagen: In der DDR hergestellte Luftgewehre brauchen kein F.
    Auch Luftgewehre die vor 1970 hergestellt wurden brauchen normalerweise kein F. Unabhängig davon in welchem Land sie hergestellt wurden.

    Wenn sie weniger als 7,5 Joule haben darf man sie zuhause schießen.
    Wenn sie mehr als 7,5 Joule haben darf man sie nur auf zugelassenen Schießständen schießen.

    Wenn ich die Texte neuer Forenstarter lese gehe ich immer von Anarchie aus, abzüglich der Sachen die nicht wirr daher kommen.

    das leben ist ja so einfach .
    genau die richtige antwort,die ich hören wollte .
    kühl und sachlich,ohne gefühlte halbwahrheiten oder sinnlose spekulationen !
    vielen dank noch.

  • Hallo PHOTOBEAM,

    man sollte Handlungsfreiheit im Sinne des mündigen Bürger nicht mit anarchischem rechtsfreiem Raum verwechseln.
    In der Tat beruhen viele Rechtstexte auf deren Auslegung, genau davon leben z.B. Juristen.
    Es liegt in der Natur der Sache das Verbote weniger Interpretationsmöglichkeiten bieten als Gebote jedoch ist
    es nicht sehr weitsichtig nur ein Rechtsgebiet zu hinterfragen und ggf. auch versuchen dies auszureizen ohne
    eine interdisziplinäre Betrachtung. Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- Sozial- und Strafrecht ist z.B. so eine Symbiose die sich
    sehr gut ergänzen/ausgleichen kann. Hier nur von einem Rechtsgebiet und einer Norm auszugehen kann ein fataler
    Fehler sein.
    Zudem auch hier der wohlwollende Hinweis das es durchaus angehmer zu lesen ist wenn man Sätze mit Punkt anststatt fortlaufend
    mit Ausrufezeichen beendet.

    Netter Gruß

  • im internet werden so viele spekulationen und gefühlte wahrheiten über dieses leidige "F im fünfeck" thema verbreitet,das ich mich hier angemeldet habe,und wollte einfach mal fakten haben.
    jetzt habe ich fakten.

  • Lieber Ballistic,

    Du kriegst jetzt einen dicken Schmatzer von mir. :n1: Da freue ich mich jetzt. Man kann nicht immer alles nur über eine Vorschrift abhandeln. Manchmal sind so viele Vorschriften miteinander verknüpft. Ein falsches Kennzeichen ist einmal ein Kennzeichenmissbrauch und auf der anderen Seite auch eine Urkundenfälschung. Und da gibt es unendlich Beispiele, bei denen manchmal drei oder vier oder noch mehr Rechtsvorschriften zu beachten sind. Bis hin zur letzten Gewässerschutzverordnung. ;^)

    Liebe Grüße :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Was hätten die Beamten denn in dem Fall für einen Spielraum gehabt? Was hätte man tun können?

    Erstmal die Gesetzes Lage Prüfen. Bei solchen Polizisten wundert es mich das nicht der Ganze Ort im Gefängnis sitzt, wegen fehler anwendung der Gesetze. Da ganze ist eine Art erstmal Anzeigen soll der Richter doch Prüfen obs überhaupt Sinn macht.

  • ich wollte nur mal wissen,ob ich mit meiner interpretation richtig liege.
    gerade in sachen waffenrecht wird ein haufen schmarrn verbreitet.
    ich hatte des letzt noch eine diskussion mit meinem nachbar,der meinte das ich für meine armbrust eine WBK brauche,weil er es moralisch nicht vertretbar findet,das die armbrust einfach so verkauft werden kann.er hat sogar die polizei gerufen,aber er wusste nicht,das ich mit der polizei bei uns "per du" bin.
    die sind nicht einmal bei mich gekommen,weil ich das gerät ja haben darf.
    darum brauch ich jetzt einfach nur fakten ...
    gerade weil ein LG eine schusswaffe ist,und andere auflagen hat wie eine armbrust.
    ich will hier keine diskussionsrunden starten.
    einfach ausgedrückt : was darf ich,und was nicht.
    wenn ich die alte LG besitzen darf,ist alles im grünen bereich.mehr interessiert mich eigentlich nicht.
    aber das hab ich ja schon vorher bestätigt bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von PHOTOBEAM (5. September 2015 um 23:15)

  • Findest Du nicht, dass Du etwas »fordernd« bist? Wenn das ein User mit 1000 Beiträgen sagt, dann ist das schon mal in Ordnung, aber solltest Du nicht ein kleines bisschen diplomatischer vorgehen? Sonst antwortet Dir vielleicht keiner mehr. ;(

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • mein nachbar ist so einer,der gesetze "fühlt" ohne eine rechtliche basis.
    wenn er mit was nicht klarkommt,ist es bei ihm verboten,weil er es so sagt.
    er ist mit vorsicht zu geniessen.darum sichere ich mich ab.

  • Findest Du nicht, dass Du etwas »fordernd« bist? Wenn das ein User mit 1000 Beiträgen sagt, dann ist das schon mal in Ordnung, aber solltest Du nicht ein kleines bisschen diplomatischer vorgehen? Sonst antwortet Dir vielleicht keiner mehr. ;(

    wo du recht hast,hast du recht.
    sorry  :(

  • Mal was anderes. Hat jemand nun irgendwas gehört wies weiter ging?

    Und Zwei mal das gleiche ist nicht das gleiche, im Großraum Berlin wurde bei eienr Frau eingebrochen als die Polizei kam um Spuren zusichern, erwänte die Frau das die Pistole ihres Verstorbenen Vaters noch immer in der Schmuckschatule neben dem Bett läge. Das war ne Scharfe mit Munition Geladen. Da gabs keine Anzeige und verfahren eingestellt. Und im hier wird eine wegen einer 7,5joule plempe gehängt.

    Das wirft Fragen über die Deutsche Justiz auf.