Ne, wirft es nicht. Da wir ein Rechtsstaat sind, wird die Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft und dann kommt man zu einem Ergebnis. Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Verwertbarkeit geprüft. Das muss man unterscheiden. Aber es gab sicher Gründe kein Strafverfahren zu eröffnen. Wir sollten da mal froh sein, dass endlich mal ein StA kein Korinthenkacker war, oder? ;^)
Liebe Grüße