Problem mit Waffen ohne F-Stempel (vor 1970/ aus DDR-Zeit)

Es gibt 144 Antworten in diesem Thema, welches 10.181 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. September 2015 um 06:20) ist von Helmut - ein Bär.

  • Ne, wirft es nicht. Da wir ein Rechtsstaat sind, wird die Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft und dann kommt man zu einem Ergebnis. Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Verwertbarkeit geprüft. Das muss man unterscheiden. Aber es gab sicher Gründe kein Strafverfahren zu eröffnen. Wir sollten da mal froh sein, dass endlich mal ein StA kein Korinthenkacker war, oder? ;^)

    Liebe Grüße :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das war sicher kein Grund. So einfach ist es nie. Egal, was die im Verhältnis zum Normalbürger auf der Bank haben, es reicht mit Sicherheit nicht. ;^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Naja und warum wurde bei Bohlen kein Strafverfahren eingeleitet als der mit Schrottflinte nackt auf die Straße rannte um hinter einbrechern her zuschießen. A Pumpgun B Keine Waffen erlaubnis und C Geschoßen und Leute verletzt.

    Da war wohl Cherry Cherry Lady die Mildernde Umstände.

  • ch will ja nichts sagen aber 99,9 % der Bilder die man gemacht hat sind größer als 300 kb was das Forum nur zulässt.
    Somit hat man mit den 10 Klicks ein Problem.

    Da gibt es überhaupt kein Problem. Da macht man halt die Bilder kleiner.
    Wir sind ja hier im WEB und nicht im Louvre, müssen auch einmal an die Kameraden denken die nicht mit DSL irgendwas unterwegs sind. ;^)
    Das ist ja fast schon eine Forenregel, das man Bilder nach Möglichkeit hier eingebunden postet.
    Man muß in den meisten Fällen ja nicht jeden Rostpartikel am System und jeden Fingerabdruck auf dem ZF sehen.