Problem mit Waffen ohne F-Stempel (vor 1970/ aus DDR-Zeit)

Es gibt 144 Antworten in diesem Thema, welches 10.121 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. September 2015 um 06:20) ist von Helmut - ein Bär.

  • Zitat

    Wie gesagt, bereits im Besitz befindliche Altwaffen finden eine andere Ausnahme im Rahmen einer Amnestie, aber die ist i.d.R. befristet.

    Das ist wieder mal das typische Beispiel für die Kriminalisierung von Leuten die sich nicht nur im Recht wähnten, sondern im Recht waren beim Erwerb.

    Und andererseits lässt man hier einen Mörder laufen, obwohl nachgewiesen wurde das er die Tat begangen habe, aber er in einem früheren Verfahren freigesprochen wurde. Aber durch neue Forensische Beweise steht mittlerweile fest das er das war ....aber angeblich muss ja Rechtssicherheit herrschen....

    https://de.wikipedia.org/wiki/Mordfall_…n_M%C3%B6hlmann

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Jetzt die frage: Muss sie Beweisen das ihr Mann die damals vor dem 2.4.1991 in der DDR gekauft hat oder reicht da ihre aussage das es so war?

    beweisen muss sie nichts. Wir haben ja die Unschuldsvermutung und als Beschuldigte sowieso nicht. Floppy hat Recht. Die Frau hätte einfach behaupten sollen, sie hatte keine Kenntnis. Dann würde eine der Säulen einer Straftat entfallen, die Schuld, und es wäre kein Straftatbestand. in diesem Fall würde Unwissenheit vor Strafe tatsächlich schützen.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Danke für Bestätigung. In der Tat eine seltene Konstellation, wo Unwissenheit nicht bestraft werden kann.
    Schade das man den Ausgang solcher Anschuldigungen nicht erfahren wird. Wäre ja mal interessant, ob man mit seiner Einschätzung richtig liegt.
    @ Andreas - stimmst da auch meine Einschätzung nach einer denkbaren Einstellung nach § 153 StPO zu?

  • Meine Güte, wenn das Teil heute illegal ist dann einziehen und gut ist...aber eine alte Frau die sich wahrscheinlich noch nie was zuschulden hat kommen lassen vor den Khadi zu zerren ist ja wohl ein Witz...für eine Waffe die Jahrzehnte im Keller lag, und die wahrscheinlich total vergessen wurde.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • @ Andreas - stimmst da auch meine Einschätzung nach einer denkbaren Einstellung nach § 153 StPO zu?

    Hah, na was denn sonst. Hundertprozentige Zustimmung. Etwas anderes ist für mich eigentlich nicht denkbar. Würde jetzt ein Richter aus Unkenntnis der Rechtslage (Das passiert leider viel zu häufig. Vertretungsrichter… anderes Sachgebiet, gehen von klarem Verstoß aus, keine eigenen Recherchen…) aburteilen, dann wäre die nächste Instanz GEZWUNGEN sich näher damit zu befassen. Eigentlich kann nur eine Einstellung nach §153 StPO daraus resultieren. Die nächste Instanz würde nach einem weiteren Jahr Wartezeit dann das Urteil kassieren, da dann eine Einstellung ja so nicht mehr einfach möglich ist. Da müsste schon jemand einen lichten Moment haben. :))

    Das eigentliche Problem ist hier eher die Verfassung der alten Dame. Die ist ja jetzt schon nervlich total am Ende. (Wenn der Artikel überhaupt stimmt).

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Es ist doch ganz klar:


    Die gehen vom Verstoß aus und beziehen sich dabei auf 1.1, die Waffe ist aber nicht frei nach Abschnitt 1.1 sondern nach 1.2. Und 1.1 gilt nur für aktuell hier in den Handel kommende Waffen, sprich Neuwaffen oder Waffen auf die 1.2 nicht zutrifft, die müssen eben die Auflagen nach 1.1 erfüllen.

    beweisen muss sie nichts. Wir haben ja die Unschuldsvermutung und als Beschuldigte sowieso nicht. Floppy hat Recht. Die Frau hätte einfach behaupten sollen, sie hatte keine Kenntnis. Dann würde eine der Säulen einer Straftat entfallen, die Schuld, und es wäre kein Straftatbestand. in diesem Fall würde Unwissenheit vor Strafe tatsächlich schützen.

    LG Andreas :^) 

    ja ok.
    Aber ich verstehe nur noch Bahnhof.
    Wen er sie doch damals in der DDR Legal gekauft hat ist ja klar das sie kein F hat ob wohl das F seit 1.1.1970 in der BRD Pflicht ist.
    Dann kann die doch jetzt nicht Illegal sein? Ich dachte das mit ohne F nur für uns Wessis Geltung mit vor 1970 hat?

    Danke für Bestätigung. In der Tat eine seltene Konstellation, wo Unwissenheit nicht bestraft werden kann.
    Schade das man den Ausgang solcher Anschuldigungen nicht erfahren wird. Wäre ja mal interessant, ob man mit seiner Einschätzung richtig liegt.
    @ Andreas - stimmst da auch meine Einschätzung nach einer denkbaren Einstellung nach § 153 StPO zu?

    Ja mich würde bei vielen Berichten die Uhrteile was am ende herausgekommen ist wissen.
    Zb der Typ in Berlin der aus dem Fenster geballert hat würde mich auch noch interessieren was draus geworden ist.

  • Da müsstest Du mal bei google suchen, wann und wo die Verhandlung war. Oder demnächst ist. Sonst kann man das fast nicht finden. Eigentlich gar nicht.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Aber ich verstehe nur noch Bahnhof.
    Wen er sie doch damals in der DDR Legal gekauft hat ist ja klar das sie kein F hat ob wohl das F seit 1.1.1970 in der BRD Pflicht ist.
    Dann kann die doch jetzt nicht Illegal sein? Ich dachte das mit ohne F nur für uns Wessis Geltung mit vor 1970 hat?


    Doch, denn wenn vormals freier Altbesitz nach neuen Bestimmungen erlaubnispflichtig wird, muss man diesen anmelden. Versäumt man Fristen, wird der Besitz illegal. Ich erinnere als alte SSW ohne PTB und an 4 mm Waffen < 7,5 J. Früher mal frei ab 18, nun ausnahmslos WBK-pflichtig.

  • Fristen können tückisch sein. Wird gegen jemand ein Mahnbescheid erlassen und er widerspricht nicht fristgemäß, dann ist die Forderung, egal, wie unbegründet sie auch ist, auf einmal rechtskräftig. Da waren viele schon der Meinung: Das zahle ich einfach nicht, ich bin im Recht. Die können mir gar nichts… Das wäre ein typische Fall von: Dumm gelaufen.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.


  • Doch, denn wenn vormals freier Altbesitz nach neuen Bestimmungen erlaubnispflichtig wird, muss man diesen anmelden. Versäumt man Fristen, wird der Besitz illegal. Ich erinnere als alte SSW ohne PTB und an 4 mm Waffen < 7,5 J. Früher mal frei ab 18, nun ausnahmslos WBK-pflichtig.

    Oh man, also zählt das mit der Herstellung von vor 1970 auch für die Ehemalig DDR oder wie verstehe ich das?

    Ich sehe uns Schon irgendwann alle zum Amt rennen um unsere 7,5j Luftpistolen und Gewehre eintragen zu lassen weil die das Gesetz irgendwann ändern^^

  • Hi!
    Welche Selbstherrlichkeit und Ignoranz einfacher Gesetzte die Beamten bei Polizei und Gerichten in Deutschland praktizieren, wird nur der wirklich ermessen können, der einmal unbegründet in einem Strafverfahren vor Gericht stand. Dort werden am Ende, bei erwiesener Unschuld, alle Register gezogen, um einen Freispruch zu umgehen und den zu Unrecht angeklagten auf seinen Anwaltskosten sitzen zu lassen. Richter sind nicht frei in Ihrer Urteilsfindung, sondern bekommen Verurteilungsquoten "nahegelegt". Wer als Staatsanwalt Karriere machen will, bekommt für das "verknacken" besonders Unschuldiger besonders viel Anerkennung.

    Sollte man als unschuldig Angeklagter mit einer Einstellung des Verfahrens zufrieden sein, wird man genauso bestraft wie ein Schuldiger und steht für alle Zeiten als "gerade noch mal davongekommener Verbrecher" in den Akten. So das man bei dem nächsten, völlig unbegründeten Verdacht automatisch vorverurteilt ist.

    Es gehört vor Gericht eine ganze Menge Nerven dazu, als Angeklagter der Einstellung des Verfahrens zu wieder sprechen und auf die eigene Verurteilung zu bestehen. Viele sind einfach froh das der Alptraum vorbei ist. Die Konsequenzen werden ihnen dann erst sehr viel später bewusst.

    Die Handakten der Polizei werden ohnehin nie gelöscht und dort steht nur das man nach Ansicht der Ermittler schuldig ist. Bei der nächsten Gelegenheit wird man dann von der Polizei als Verbrecher behandelt, vor allem wenn man selber etwas zur Anzeige bringt, Weshalb dann immer nur gegen einen selber ermittelt wird.

    Was für viele junge Leute übrigens auch bedeuten kann, das für sie einige Berufe verbaut sind, weil sie keine Anstellung bei den Behörden ihrer Stadt finden werden.

    Ach ja, die Kinder solcher vorverurteilter Bürger werden von den Polizeibehörden übrigens in der Regel auch gleich als Verbrechernachwuchs geführt. Die Sippenhaft wurde zwar nach 1945 in den Gesetzen abgeschafft, nicht aber in den Köpfen der Beamten, von denen sich viele sicherlich diese Zeiten der Allmacht zurück wünschen.

    Das sind die Bereiche wo der Datenschutz in diesem Land mit Fußen getreten wird und wo unschuldigen Menschen lebenslange Nachteile entstehen. Nicht bei irgendwelchen technischen Rückmeldungen von Windows 10 an den Hersteller. Mit so etwas werden wir nur von den echten Schweinereien, die unsere Beamten im Namen des Staates jeden Tag aushecken, abgelenkt...

    Wie einer Rentnerin den Rechtsbeistand zu verweigern, weil sie dann ja nicht mehr ein hilfloses Opfer wäre, sondern die ganze Farce in der Luft zerrissen würde. Die Befangenheit der Richterin ist da ja wohl schon ganz eindeutig bewiesen, wenn man eine Verhandlung in einem Strafverfahren gegen einen kranken, hilflosen Menschen ohne Anwalt eröffnet.

    Wer da auf "Gerechtigkeit" hofft, wird böse daneben liegen.

    Gruß!

  • Oooooooooh das ist ja ganz böse. Eine in der """DDR"" gekaufte böse Waffe. Wow. Ich kann nur mit den Kopf schütteln. Da geilt sich der STAAT dran auf. Aber wenn nachts bestimmte TYPEN mit der scharfen AK 47 durch Leipzig fahren im CABRIOLET an der POLIZEI vorbei und rufen IN GEBROCHEN DEUTSCH"uns gehört Leipzig"!!!dann ist die Welt in Ordnung. :cursing::cursing::cursing::cursing::cursing:

  • Zitat

    Sie tauchte erst wieder auf, als die Polizei 2013 das Haus der Familie wegen eines falschen Verdachts durchsuchte. Für die Beamten klarer Fall:

    Hm Ich sehe hier auf einmal eine Absichtliche Strafverfolgung von Unschuldigen um von Ihren Fehlern Abzulenken.

    Besonders bin ich auf die Urteilsbegründung gespannt.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (24. August 2015 um 06:45)

  • Hi,

    ähm, da ist so viel pauschalisierende, subjektiv verfärbte Denkweise dabei… da hab nicht mal ich Lust etwas Richtigstellendes dazu zu schreiben. Handakten werden immer nach Einstellung vernichtet, Sippenhaft ist schon lange abgeschafft, Anzeigeerstatter werden gar nicht überprüft, ob sie etwas ausgefressen haben und noch so einiges mehr. Das nur kurz. Zu mehr hab ich gar keine Lust, wenn ich so etwas lese. ;( :( :schluchz:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ähm, wir sprechen hier schon von einer Luftpistole und von keiner 08, P38 oder gar einem MG42, die seit 1945 im Keller lagen?

    Mir fällt dazu nur DAS ein:

    Heinrich Heine

    Nachtgedanken

    Denk ich an Deutschland in der Nacht,
    Dann bin ich um den Schlaf gebracht,
    Ich kann nicht mehr die Augen schließen,
    Und meine heißen Tränen fließen.

  • Ich glaube, das ist keine Frage zwischen Ost und West.
    Solche "Experten" gibt es leider überall! ;(

    Meinem Vater haben die Kontrollettis (in Bremen) ihm auch eine HW70 abgeschwatzt.
    Dabei bin ich mir ziemlich sicher, dass sie einen F-Stempel besaß - andernfalls mit < 7,5J vollommen gesetzeskonform!
    :cursing:


    Die HW 70 wird seit 1970 gebaut, ich habe auch noch Eine aus den Anfangsjahren (ohne Sicherung), das Ding hat bei 4 Joule.

  • Wie kan man jemanden ein Anwalt verweigern?
    Wen man zu wenig Geld hat oder so dann wird einem doch ein Pflichtverteidiger zugewiesen?
    Ich hätte mir auch ei Anwalt genommen und Prozesskostenhilfe beantragt fertig.
    Da stimmt doch was nicht was wir nicht wissen. Sowas kann ich mir nicht vorstellen.
    Das doch ein Unding.

    Kann man nicht beim Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen Urteile nach Lesen?
    Da müsste ja dann alle Einzelheiten drinnen stehen in den Bericht. Oder ist sowas nicht Öffentlich?

    Der Beitrag ist auch ein Show Beitrag Wo sie sagte ich werde nie eine Waffe anfassen und so weiter sowas senden die natürlich gerne im TV um Jeden Bürger in DE selbst Luftpistolen Madig zu Reden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Müller1234 (24. August 2015 um 12:20)