ZitatWie gesagt, bereits im Besitz befindliche Altwaffen finden eine andere Ausnahme im Rahmen einer Amnestie, aber die ist i.d.R. befristet.
Das ist wieder mal das typische Beispiel für die Kriminalisierung von Leuten die sich nicht nur im Recht wähnten, sondern im Recht waren beim Erwerb.
Und andererseits lässt man hier einen Mörder laufen, obwohl nachgewiesen wurde das er die Tat begangen habe, aber er in einem früheren Verfahren freigesprochen wurde. Aber durch neue Forensische Beweise steht mittlerweile fest das er das war ....aber angeblich muss ja Rechtssicherheit herrschen....