Waffen nach Deutschland einführen - Rechtliches

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 3.394 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Juli 2015 um 11:45) ist von Nordwolf84.

  • Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und pack das Thema einfach mal in diese Rubrik.
    Ein Bekannter von mir meinte neulich, dass es relativ einfach sei aus dem Ausland (z.B. USA) Waffen nach Deutschland zu bringen. Mehr oder minder müsse man bei der Einreise mit den entsprechenden Papieren beim Zoll anmelden und danach nochmal zu irgendeiner Behörde gehen und die Waffe eintragen lassen und das wär's im Wesentlichen gewesen.
    Ist das so korrekt? Kann mir jemand dazu konkretere Informationen geben?

    Grüße und vielen Dank im Voraus!
    the Sandman

  • Nein, so einfach ist das nicht. Der Zoll kann ja nicht prüfen ob Du zum Besitz der Waffe berechtigt bist. Du brauchst vorher die Einfuhr Genehmigung der Waffenbehörde. Und in den USA brauchst Du die Ausfuhrgenehmigung (ist nicht so einfach zu bekommen). Und dann muss die Waffe zum Beschussamt.

    Du kannst Dir vermutlich denken, was das alles kostet!

  • ...Und dann muss die Waffe zum Beschussamt. ...


    Bei Importen aus den USA stimmt das. Aber das ist nicht Grundsätzlich so.
    http://www.beschussamt.de/html/faq.html

    Zitat

    Die Beschusszeichen folgender Länder sind in Deutschland anerkannt: Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Russland, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

  • Grins, wobei es beruhigt das man hier in Deutschland auch die eigenen Kennzeichnungen anerkennt.

    Das man dabei die USA ausnimmt hat wohl eher politisch/ökonomische Hintergründe als Waffentechnische.

    Edit: siehe zu den USA nachfolgenden Kommentar.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    Einmal editiert, zuletzt von Zündnadel (23. Juli 2015 um 13:54)

  • In den USA gibt es keine Beschußpflicht, daher
    kann man auch nichts anerkennen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Grins, wobei es beruhigt das man hier in Deutschland auch die eigenen Kennzeichnungen anerkennt.


    Wenn ich behaubte das eine Auflistung von bestimmten Gemüse Arten grün sind, behaubte ich ja nicht gleichzeitig das das dort nicht aufgezählte nicht auch grün sein können.

    Aber ich glaube ich versteh was du meinst.

  • Moinsen,


    ... und wie ist es mit den Nederlanden... ?( - auch dort kann ich doch eine Waffe erwerben, mit Einfuhrgenehmigung nach Deutschland einführen und hier anmelden... :!:
    - haben die Nederlande keine Beschussämter :?:


    LG stadtindianer

  • ...
    Aber ich glaube ich versteh was du meinst.

    Grins, du verstehst richtig.
    Dieses kleine Witzchen konnte ich mir nicht verkneifen, symbolisiert der Text in deinem Zitat die doch oft lächerlich wirkende deutsche Gründlichkeit, in anbetracht der Tatsache das man auf der anderen Seite wichtige Detailformulierungen und Klarstellungen gerade beim Waffengesetz vermißt, die dann die vielgerühmte deutsche Gründlichkeit ad absurdum führen.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen


  • Bei Importen aus den USA stimmt das. Aber das ist nicht Grundsätzlich so.
    http://www.beschussamt.de/html/faq.html

    Hallo,

    verwechsel ich da etwas grundlegendes oder warum verhält es sich so das trotz Beschuss div. Waffen (z.B. SSW) in der BRD
    nicht genehmigt sind, oder viell. doch genehmigt?
    Beispiel:
    Der Zoraki R1 ist in der Tschechei bereits recht lange mit 4 Zoll Lauf erhältlich, meine mich zu erinnern sogar mit F Stempel,
    in der BRD jedoch nicht.

    Netter Gruß

  • Das hat nichts mit Beschuss zu tun.
    Die Vorgaben für erlaubnisfreie Waffen sind rein national
    geregelt, da gibt es keine gegenseitige Anerkennung von
    irgendwelchen Regeln.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo,

    verwechsel ich da etwas grundlegendes oder warum verhält es sich so das trotz Beschuss div. Waffen (z.B. SSW) in der BRD
    nicht genehmigt sind, oder viell. doch genehmigt?
    Beispiel:
    Der Zoraki R1 ist in der Tschechei bereits recht lange mit 4 Zoll Lauf erhältlich, meine mich zu erinnern sogar mit F Stempel,
    in der BRD jedoch nicht.

    Netter Gruß


    Ja du verwechselt da was. Sowohl das F im Fünfeck als auch das PTB Zeichen sind Prüfzeichen des PTB und keine Beschusszeichen eines Beschussamtes

  • @ NC9210

    Ich beneide Dich schon, in Deinem "gelobten Land". Ich bin mir grade nicht mehr sicher ob ich es schon mal erzählt habe wie ich mein AR15 und meine PPS mit in die Schweiz genommen habe? Ich hab mir voll die Gedanken gemacht und den Feuerwaffenpass geholt (der gar nicht nötig gewesen wäre) usw. Dann am Grenzübergang:

    "Ich hab Waffen dabei, ich fahr auf nen Wettkampf"

    "haben Sie auch ne Einladung dabei"

    "Ja"

    "Ja wissen Sie, uns interessiert das eigentlich nicht. Fragen Sie mal die Deutschen, ob Sie die Ausfuhr melden sollen".

    Die sind da echt entspannt, die Herren von der Grenzwache. Aber wehe, einer hat ein bisschen zu viel Milch oder Fleisch dabei!

  • Genau, eine Schreckschusswaffe braucht in Deutschland sowohl ein :ptb:-Zeichen als auch ein Beschusszeichen. Eins von beiden reicht nicht.


    Das stimmt so auch nicht ganz. 6 mm Flobert wird nicht beschossen. Die haben nur PTB und sind dennoch frei.

    Mit wenigen Ausnahmen benötigen alle Feuerwaffen unabhängig ihrer Erlaubnisvoraussetzungen eine Beschussprüfung. Wie schon geschrieben sind Prüfungen aus bestimmten anderen Ländern anerkannt. Das sind die sog. CIP Länder, die sinngemäß auch die Munition prüfen und ebenso gegenseitig anerkennen. Diese Beschussprüfung ist eine Prüfung im wesentlichen auf Haltbarkeit und Handhabungssicherheit.

    Ein F oder PTB Zeichen ist ein Zulassungszeichen und kennzeichnet auch Waffen mit besonderen Erlaubnisvoraussetzungen, die wir ja kennen.

    Es ist generell kein Problem Waffen aus dem Ausland - auch aus Nicht-EU Länder - zu importieren. Dazu sind vier Voraussetzungen nötig:
    1. Die Waffe darf im Zielland nicht verboten sein.
    2. Der Empfänger der Waffe muss über eine entsprechende Erlaubnis zum Erwerb verfügen.
    3. Für bestimmte Waffen ist ein gültiger Beschuss notwendig.
    4. Das verbringen der Waffe muss den Behörden angezeigt und vorab genehmigt werden.

    Zu 1 - problematisch sind insbesondere aus dem Ursprungsland Waffen, die dort als "Kinderspielzeug" frei verkäuflich sind, hier aber verboten und ohne Chance auf Zulassung sind. Beispielhaft sind Softair als Vollautomat über 0,5 J.

    Zu 2 - WBK bzw. JS ist ja bekannt. Aber es kann auch der umgekehrte Fall eintreten, dass ein simples LG im Ausland genehmigungspflichtig ist, hier aber nicht. Auch das ist regelbar, wenn auch mit recht viel und teuren Aufwand.

    Zu 3 - Wie auch schon richtig gesagt ist die Tatsache, dass in Amerika hergestellte Waffen keinen Beschuss haben, weil es eine Beschussprüfung dort gar nicht gibt. Der Verbringer muss dann die Waffe auf eigenes Risiko prüfen lassen. Daher haben frühere S&W Waffen einen deutschen Beschuss, später einen belgischen Beschuss bekommen. Der damalige offizielle Importeur hat wohl aus Kostengründen in Belgien beschießen lassen. Ich habe zwei Beispiele dafür im Schrank.
    Das bedeutet aber nicht generell, dass alle in den USA gehandelten Waffen keinen Beschuss haben. USA importiert ja auch Waffen aus den CIP Ländern, die quasi serienmäßig mit Beschuss geliefert werden.

    Zu 4 - innereuropäisch gibt es ein vereinfachtes Verfahren mit einer Verbringungsgenehmigung. Verbringungen aus Nicht EU Länder sind auch möglich, erfordern aber mehr Aufwand.

    Generell lässt sich aber sagen, dass der Aufwand sicherlich für scharfe Feuerwaffen am geringsten ist, sofern man WBK-Inhaber ist und ein Bedürfnisnachweis nicht das Problem ist. Dann ist es eigentlich neben ein paar Formalitäten nur eine Frage der Kosten für Transport und Beschuss. Letzterer kostet i.d.R. weniger als 20 €.
    Will man aber als Nicht-WBK-Inhaber eine hierzulande freie Waffe importieren, so ist das deutlich schwieriger. Das liegt daran, dass hier freie Waffen im Ausland keine Prüfung im Sinne eines F oder PTB Zulassung haben. Diese dann zu bekommen ist deutlich teurer als eine simple Beschussprüfung einer scharfen Waffe.
    Zudem kommt der Umstand, dass es genug offizielle Importeure gibt, die für den deutschen Markt interessante Modelle prüfen lassen und hier ganz normal vertreiben. Der Preisunterschied liegt ja mitunter in dem Zulassungsverfahren begründet. Findet sich ein Modell nur im Ausland muss man sich die Frage stellen, warum sich noch kein Importeur dafür interessiert hat. Das könnte dann auch den Grund haben, dass dieses Modell in Deutschland keine Chance auf Zulassung hat. Dann braucht man sich als Privatperson auch nicht darum bemühen, weil wahrscheinlich aussichtslos.

  • Floppyk hat es sehr schön dokumentiert. Nur frage ich mich schon seit einigen Jahren, was man in Deutschland mit einer Sig Sauer .338 lapua mag. anfangen soll???

    Was damit Spaß zu machen erst beginnt, ist hierzulande fast gar nicht möglich. Über 1000m Long-Range findet man hier außer auf Truppenübungsplätzen nicht. In den US ist das meistens kein Problem - und schief angeschaut wird man auch nicht. Da hast Du eher ein Problem, wenn man nicht mit Schießen am Wochenende dabei ist.

    Also: Ich lasse meinen o.g. Schießprügel in Texas und habe 2mal im Jahr ordentlich meinen Spaß und gut ist´s. Mir persönlich ist es in DE einfach ein wenig zu kompliziert und beschränke mich hierzulande auf ein Minimum.

    Das soll nicht heißen, dass man damit nicht weniger Spaß am Schießen haben kann. Ist halt nur unter anderen Voraussetzungen.

    Volker

    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.


  • Floppyk hat es sehr schön dokumentiert.


    Dankeschön :^)


    Nur frage ich mich schon seit einigen Jahren, was man in Deutschland mit einer Sig Sauer .338 lapua mag. anfangen sol


    ,338 Lapua ist ja noch alles Mittelkaliber und schießsportlich oder jagdlich nutzbar. Da die meisten Langwaffenschießstände für GK bis 7000 Joule zugelassen sind, ist dort auch (noch knapp) .338 Lapua zu schießen. Bei .50 BMG wird es knapp mit Schießständen. Auch dieses Kaliber ist noch zivil zu kaufen. Die zweite Frage wäre der Sinn nach diesen fetten Kalibern. Schießsportlich in D. kaum zu begründen, da es keine längeren Bahnen als 300 m gibt. Die sind auch mit .223 oder spätestens mit .308 Win "sinnvoll" zu schießen. Somit kann der Schießsportler das nur noch mit Spaß begründen.
    Beim Jäger sieht das anders aus. Prinzipiell bliebt es in der Verantwortung des Jägers mit welchem Kaliber und Geschossart er das Wild beschießt. Wenn jemand meint einen Rehbock mit .50 BMG beschießen zu müssen, kann und darf er das tun. Ob sinnvoll weiß man da nicht mehr. Es gibt auch noch wesentlich teruere Kaliber, die mal eben 160 € pro Schuss kosten (z.B. .600 Nitro Express). Kein Jäger wird damit heimisches Wild beschießen. Aber wer einen fünfstelligen Betrag für eine Afrikajagd bezahlen kann, dem sind auch die 5 Patronen zu je 160 € egal. Hauptsache das Nashorn oder was er auch immer bejagen dürfte, liegt ohne Nachsuche.
    Mir waren auch die 63 € für eine Packung 30-06 von RWS egal. Die 2 od. 3 Patronen im Jahr....

  • Es gibt DEVA-geprüfte Laborierungen für die .50BMG mit 5000 und 7000J. Somit in Deutschland eigentlich auf jedem für GK zugelassenen 100- und 300m-Stand zu schiessen. Wieviel Sinn das macht muss ein jeder selber wissen.

    Aber vielleicht sollte der Threadersteller mal genau definieren was er eigentlich vor hat, dann könnte man auch weiter drüber debattieren was er dafür machen muss ;)

  • Da ist glaube ich auch am 18.-20.9. freies Schiessen, wenn ich mich nicht täusche? Lust hätte ich ja.. Der in der Saarschleife soll noch im Bau sein, das war zumindest meine letzte Info.

    Die Schiessschule Andreas Bach veranstaltet auch immer Weitschuss-Seminare. Oft in Stetten am Kalten Markt, einem Truppenübungsplatz.