Spielzeug oder im rechtlichen Sinn "Waffe" ?
-
zielvier -
22. Juli 2015 um 17:58
Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.481 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
Ich würde sagen , das es ein Spielzeug ist ;^) - aber in unserem schönen Deutschland wirds mit sicherheit als illegale Waffe durchgehen
-
Geschoss durch Lauf. Energie größer 0,5 Joule = bei uns Waffe.
-
könnte gockeln.....sag mal: warum? wg. der "optik" oder der joule-zahl / energie
-
Geschoss durch Lauf. Energie größer 0,5 Joule = bei uns Waffe.
Sehe ich auch so. Selbstbau auch hierzulande genehmigungspflichtig.
Ach ja, man beachte den Augenabstand zum ZF! -
Den Rumms beim aufflexen der Gasfeder hätte ich gern gehört...
-
Mal den ganzen rechtlichen Kram außer Acht - zerschneidet der wirklich eine Gasdruckfeder??
Edit: http://www.liveleak.com/view?i=a85_1433368998 da ist ein wenig Druck drauf
-
in deutschland ist alles eine waffe was keine waffe ist ist ne anscheinswaffe lol.
-
Moin, :^)
ganz klar hier in Deutschland eine Waffe. Wieder mal so ein Blödsinn unseres Waffengesetzes. Das Teil hat mit Sicherheit nicht mal die Energie eines 7,5 Joule Luftgewehres, oder irre ich mich. Glaube nicht, dass es mehr sein wird. Auf jeden Fall ist das ganze Gerät eine Spitzenleistung. Das muss man erst mal umgesetzt bekommen.
Mal den ganzen rechtlichen Kram außer Acht - zerschneidet der wirklich eine Gasdruckfeder??
War das ernst gemeint? Das war doch ein Gastank.
LG Andreas :^)
-
Waffe ja, dürfte, wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, aber nicht mit kalten Gasen betrieben sein, müsste also eher einer Kugelarmbrust gleichgestellt sein, von daher dürfte auch die 7,5Joule Grenze nicht fassen. Oder habe ich das Funktionsprinzip jetzt nicht verstanden?
-
Bei uns wohl Waffe wen über 0,5j ist.
Wie viel J hatten eigentlich unsere Erbsen Pistolen die man sich früher selber gebaut hatte?
Ihr wiest Schon ein Kleines Rohr mit ein abgeschnittenen Finger von so ein Gummi Handschuh hinten drauf.Wir haben da früher ploppende Colts zu gesagt
-
Ich hab hier mal ein recht gutes Schaubild gefunden http://www.beck-shop.de/fachbuch/lesep…Excerpt_001.pdf
Was ich beispielweise auch nie verstanden habe ist, das ich für einen Revolver Weihrauch Arminius HW4/6" cal. 4mm M20 eine WBK brauche für das Diana 24 cal. 4,5mm nicht obwohl es in meinen Augen eine bessere Durchschlagskraft hat.
Gruß Matthias
-
Das ist ganz einfach die Weihrarauch 4mm M20 ist ein Heisgaser und das Luftgewehr eben nicht!
-
Waffe ja, dürfte, wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, aber nicht mit kalten Gasen betrieben sein, müsste also eher einer Kugelarmbrust gleichgestellt sein, von daher dürfte auch die 7,5Joule Grenze nicht fassen. Oder habe ich das Funktionsprinzip jetzt nicht verstanden?
Der unterschied ist, dass eine Armbrust keinen Lauf (im Sinne des Gesetzes), sondern nur eine Führungsschiene hat. Denn:
Zitat1.1 Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.Wenn es allerdings wirklich nur durch direkte Einwirkung auf das Geschoss funktioniert, und Dichtigkeit damit kein Faktor ist, dürfte ein sehr dünner längsschlitz im Rohr bereits reichen, damit es kein Lauf mehr ist, denn:
Zitatder Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt;
Ob ich das auch vor Gericht noch so zu argumentieren versuchen würde, weiß ich allerdings nicht...Aber, und was mich schon seit ein paar Jahren beschäftigt ist die Bindung an eine der genannten Bestimmungen im Gesetz...
Wenn du, als Erschaffer dieser Gerätschaft den Zweck nun beispielsweise als "Pädagogische Maßnahmen", "Physikalisches Testobjekt" oder sonstwas, was nicht da aufgeführt aber möglich ist definierst...
Dann wäre es streng genommen keine Schusswaffe mehr. Dürfte natürlich auch nicht als solche "Zweckentfremdet" genutzt werdenNur vor Gericht drauf ankommen lassen sollte man diese Interpretation wohl lieber nicht... Versteh sowieso nicht, warum die Bestimmung dort mit aufgeführt ist o.0