Spielzeug oder im rechtlichen Sinn "Waffe" ?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.481 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. August 2015 um 21:56) ist von T-gnom.

  • könnte gockeln.....sag mal: warum? wg. der "optik" oder der joule-zahl / energie :?:

  • Moin, :^)

    ganz klar hier in Deutschland eine Waffe. Wieder mal so ein Blödsinn unseres Waffengesetzes. Das Teil hat mit Sicherheit nicht mal die Energie eines 7,5 Joule Luftgewehres, oder irre ich mich. Glaube nicht, dass es mehr sein wird. Auf jeden Fall ist das ganze Gerät eine Spitzenleistung. Das muss man erst mal umgesetzt bekommen. :thumbsup:

    Mal den ganzen rechtlichen Kram außer Acht - zerschneidet der wirklich eine Gasdruckfeder??

    War das ernst gemeint? Das war doch ein Gastank. :rolleyes:  :P

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Waffe ja, dürfte, wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, aber nicht mit kalten Gasen betrieben sein, müsste also eher einer Kugelarmbrust gleichgestellt sein, von daher dürfte auch die 7,5Joule Grenze nicht fassen. Oder habe ich das Funktionsprinzip jetzt nicht verstanden?

  • Bei uns wohl Waffe wen über 0,5j ist.

    Wie viel J hatten eigentlich unsere Erbsen Pistolen die man sich früher selber gebaut hatte?
    Ihr wiest Schon ein Kleines Rohr mit ein abgeschnittenen Finger von so ein Gummi Handschuh hinten drauf.

    Wir haben da früher ploppende Colts zu gesagt

  • Waffe ja, dürfte, wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, aber nicht mit kalten Gasen betrieben sein, müsste also eher einer Kugelarmbrust gleichgestellt sein, von daher dürfte auch die 7,5Joule Grenze nicht fassen. Oder habe ich das Funktionsprinzip jetzt nicht verstanden?

    Der unterschied ist, dass eine Armbrust keinen Lauf (im Sinne des Gesetzes), sondern nur eine Führungsschiene hat. Denn:

    Zitat

    1.1 Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Wenn es allerdings wirklich nur durch direkte Einwirkung auf das Geschoss funktioniert, und Dichtigkeit damit kein Faktor ist, dürfte ein sehr dünner längsschlitz im Rohr bereits reichen, damit es kein Lauf mehr ist, denn:

    Zitat

    der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt;


    Ob ich das auch vor Gericht noch so zu argumentieren versuchen würde, weiß ich allerdings nicht...

    Aber, und was mich schon seit ein paar Jahren beschäftigt ist die Bindung an eine der genannten Bestimmungen im Gesetz...
    Wenn du, als Erschaffer dieser Gerätschaft den Zweck nun beispielsweise als "Pädagogische Maßnahmen", "Physikalisches Testobjekt" oder sonstwas, was nicht da aufgeführt aber möglich ist definierst...
    Dann wäre es streng genommen keine Schusswaffe mehr. Dürfte natürlich auch nicht als solche "Zweckentfremdet" genutzt werden ;)

    Nur vor Gericht drauf ankommen lassen sollte man diese Interpretation wohl lieber nicht... Versteh sowieso nicht, warum die Bestimmung dort mit aufgeführt ist o.0

    R.I.P. Sir Terry Pratchett