Niederländer ersteigert Schreckschusswaffe

Es gibt 120 Antworten in diesem Thema, welches 12.239 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Mai 2015 um 19:07) ist von Sparky.

  • Hi!

    Egun mal wieder...

    Ich habe ein paar Schreckschusswaffen verkauft, und ein Niederländer hat zugeschlagen.
    Natürlich sind eine P22 und eine P88 dort illegal, weiß ja jeder. Er angeblich aber nicht.

    Wie auch immer.

    Nun schlägt er folgendes vor:
    Ich könne doch das Paket verschicken und den Absender einfach frei lassen.


    Mache ich mich strafbar, wenn ich dem Deppen seine Waffen schicke?

    Das kann doch gar nicht gut gehen...

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Das wäre so als würdest du dir Schlagringe aus Polen schicken lassen......... Ist auch verboten.

    Ich würds lassen da im Zweifelsfall (Rechtsfall) auch du Konsequenzen zu fürchten hättest da die Transaktion ja bei
    Egun gespeichert ist.

    So von wegen Verbringung einer Waffe in ein Land wo es verboten ist........

    Wenn der sich unbedingt strafbar machen will soll er doch nach D fahren und sich im laden eine kaufen.dann hat er im falle einer Kontrolle an der Grenze den Ärger alleine....

    .............Klingonenschubser..............

  • Der Käufer muss auf die Legalitäten achten. Du kannst es schicken, er wäre im Fall des Falles aber dran. Risiko durch grenzenloses Europa ist sehr gering.

  • Unsinn...

    Der Käufer macht sich strafbar, der Verkäufer nicht... denn nur der muss sich informieren was in seinem Land erlaubt ist.

    Aber ich würde es auch nicht zu ihm senden, auch wenn man als Verkäufer nichts zu befürchten hat.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.


  • So von wegen Verbringung einer Waffe in ein Land wo es verboten ist........


    Ja, böse Schreckschusswaffen. Da stehen 20 Jahre Knast bei Brot und Wasser drauf. :rolleyes::D

  • Naja, ich werde ihm das Paket sicherlich nicht schicken.
    Eine deutsche Adresse kann er nicht angeben, sagt er.

    Darf ich jetzt die Gebühren zahlen und muss die Auktion neu einstellen?

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I


  • Ja, böse Schreckschusswaffen. Da stehen 20 Jahre Knast bei Brot und Wasser drauf. :rolleyes::D

    Was verboten ist , ist verboten Sarkasmus hilft vor Gericht aber bestimmt ! Manchmal wenn man nichts Sinnvolles beizutragen hat........reicht da nicht lesen ????

    Fakt ist die Dinger sind in NL illegal , also würde ich nen Teufel tun die über die Grenze zu schicken.......

    .............Klingonenschubser..............

  • Ach so und deswegen willst du sowas auch noch fördern ?
    Hier soll man nicht mal über zbs. Vogelschreck schreiben aber jemanden ne knifte zukommen lassen ist OK oder was
    ?

    Tolles Rechtsverständnis......

    Bitte ..... Nicht mein Problem....... :thumbdown:

    .............Klingonenschubser..............

  • Auf keinen Fall in die Niederlande schicken.

    Wenn er mag kann er doch ruhig auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen nach dem Motto: "Ich will eine Straftat begehen und der böse Deutsche Verkäufer lässt mich nicht".

    Wäre bestimmt lustig.

    :D

  • Insgesamt dennoch eine interessante Frage. Denn hierzulande darf eine Waffe nur demjenigen überlassen werden, wenn der Erwerber zur Sache berechtigt ist. Das ist unabhängig ob freie oder erlaubnispflichtige Waffe. So macht sich auch der Überlasser strafbar, wenn er die Waffe an Unberechtigte überlässt. Das gilt auch für Alkohol, Tabak usw. Da ist auch der Händler dran, wenn er die Flasche Wodka an Minderjährige abgibt.
    Soweit eindeutige Regelung, wenn wir in Deutschland bleiben. Die große Frage wäre, ändert sich diese Vorgabe, wenn eine Waffe ins Ausland verbracht wird?

  • Mal ne blöde Frage, haste nicht "Kein internationaler Versand (No international shipping)" angegeben?
    Und gibts nen Zweitbieter, der dann aus D kommt?

  • Naja, ich werde ihm das Paket sicherlich nicht schicken.
    Eine deutsche Adresse kann er nicht angeben, sagt er.

    Darf ich jetzt die Gebühren zahlen und muss die Auktion neu einstellen?

    Kontaktiere Egun und sage, dass solche SSW in NL illegal sind und du deshalb nicht verkaufen willst da du keine "Probleme" bekommen willst.

    Dann wirst du die Einstellgebühr auf alle Fälle zahlen müssen aber (wahrscheinlich) keine Verkaufsprovision.

    lg

    100% fehlerfrei

  • Naja, so mancher würde ihn jetzt abkassieren und nichts schicken...
    So bin ich aber nicht :D

    Nein, er kennt wohl keinen hier in D.

    Internationalen Versand habe ich angegeben.
    Da habe ich auch kein Problem mit, wenn ich weiß, dass die Waffe in seinem Land nicht strafbar ist.

    Aber sowas ist mir schon wieder zu viel.

    Habe Egun jetzt angeschrieben und hoffe auf eine vernünftige Lösung.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • warum sind diese Waffen in NL illegal und welche sind legal?


    Meines Wissens sind alle 'Look alikes' - also alles was dem äußeren Anschein nach auch in etwa als scharfe durchgeht - in NL verboten.
    Also alle SSW, alle CO² die einer scharfen nachempfunden sind - alles was nicht klar als Druckluft Sportwaffe zu erkennen ist.

    Es gab wohl auch einmal Zeiten in den NL, da waren farbig markierte Mündungen i.O. - die Zeiten sind wohl auch vorbei.

    Warum das so ist, das muß man den Gesetzgeber fragen.

  • Also wenn ich egun wäre, gäb's da ehrlich gesagt keinen Cent zurück. Und dass der Verkäufer sich jetzt nach Ansicht mancher Leute hier als Deutscher zum Aufpasser dafür aufschwingen sollte, dass ein Niederländer die blödsinnigen Gesetze seines Landes einhält, will mir persönlich nicht in den Kopf.

    Der Käufer zahlt zuerst (nicht per Paypal, sondern richtig), dann schickt man ihm die Ware zu. Falls der niederländische Zoll das Paket aufhält, hat der Käufer den Ärger. Was sollte daran illegal sein? Gegen was für ein Gesetz solltest Du denn als Deutscher verstoßen, wenn Du ihm die Waffe schickst? Gegen das deutsche Waffengesetz? Nein, da gibt es nur Beschränkungen bei erlaubnispflichtigen Waffen (§ 31). Gegen das niederländische? Nein, denn das gilt da, wo du die Waffe verrschickst, nicht.

    Marcus

    EDIT: paragraf hinzugefügt

    2 Mal editiert, zuletzt von Old_Surehand (13. Mai 2015 um 21:02)