Ich hatte eigentlich einen längeren Beitrag geschrieben, aber der kam Rechtsberatung zu nah.
Du bist jedenfalls nicht dafür verantwortlich, dass das niederländische Waffenrecht eingehalten wird. Andererseits hast du einen Vertrag geschlossen, aus dem du meiner Ansicht nach nicht wegen dieses Umstandes rauskommst. Dass dich der Käufer kaum verklagen wird, ist die andere Geschichte.
Du kannst versuchen das "Problem" zu lösen. Oder du verschickst einfach. Damit wäre deine Vertragspflicht erfüllt. Der Rest ist Risiko des Käufers. Sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.