Ich bekam heute Post von der Stadt Mainz:
filehorst.de/ 20150220 Überprüfung §4 Abs. 3 WaffG -Stadt Mainz.pdf (DOWNLOAD)
Danach werden 30 EUR für die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung gemäß § 4 Abs. 3 WaffG in Rechnung gestellt.
Interessant, dass das Schreiben auf Seite 2 nur noch von "Waffenbesitz", bzw. "Waffenbesitzer" spricht.
Mag sein, dass ich noch als "Waffenbesitzer" geführt werde, weil ich mal eine WBK mit Voreintrag bewilligt bekam;
doch da ich dies nicht fristgemäß eingelöst habe und bis dato nur freie Waffen besitze, trifft dies auf mich an sich nicht zu.
Wie erfolgreich ein Widerspruch sein würde, bleibt abzuwarten.
Im Vergleich zu Bremen (mit 139 EUR/a) wären 30 EUR vergleichsweise günstig;
aber nur für den Kleinen Waffenschein wäre mir das den Spaß auf Dauer zu teuer!