Stadt Mainz: 30 EUR für die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit (§4, Abs. 3 WaffG)

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 3.042 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. März 2015 um 15:34) ist von White.

  • Ich bekam heute Post von der Stadt Mainz:

    filehorst.de/ 20150220 Überprüfung §4 Abs. 3 WaffG -Stadt Mainz.pdf (DOWNLOAD)

    Danach werden 30 EUR für die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung gemäß § 4 Abs. 3 WaffG in Rechnung gestellt.

    Interessant, dass das Schreiben auf Seite 2 nur noch von "Waffenbesitz", bzw. "Waffenbesitzer" spricht.
    Mag sein, dass ich noch als "Waffenbesitzer" geführt werde, weil ich mal eine WBK mit Voreintrag bewilligt bekam;
    doch da ich dies nicht fristgemäß eingelöst habe und bis dato nur freie Waffen besitze, trifft dies auf mich an sich nicht zu.

    Wie erfolgreich ein Widerspruch sein würde, bleibt abzuwarten.
    Im Vergleich zu Bremen (mit 139 EUR/a) wären 30 EUR vergleichsweise günstig;
    aber nur für den Kleinen Waffenschein wäre mir das den Spaß auf Dauer zu teuer!

    Fördermitglied des VDB.

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (26. Februar 2015 um 19:06)

  • Ich wurde noch nie nachträglich auf Zuverlässigkeit überprüft..... ich musste mal mein Bedürfnis nach 3 Jahren nachweisen.
    Wenn deine WBK doch eh abgelaufen ist, warum wollen die das dann wissen?

  • Ich wurde noch nie nachträglich auf Zuverlässigkeit überprüft..... ich musste mal mein Bedürfnis nach 3 Jahren nachweisen.

    Nö das hast Du nur nicht mitbekommen. Die Zuverlässigkeit wird regelmäßig abgefragt.
    Das mit dem Bedüfnisnachweis kommt ca 3 Jahre nach dem Ausstellen der WBK. Damit soll sichergestellt sein das Du zB dem Bedürfnis des Sportschützen auch nachkommst und nicht Waffen hortest und seit der Ausstellung der WBK gar nicht mehr schießen warst.
    Bei ihm wird es wahrscheinlich wegen des KWS sein , denn auch KWS Inhaber werden regelmäßig überprüft. Wer das nicht haben möchte der muss eben das Teil wieder abgeben.

  • Bei ihm wird es wahrscheinlich wegen des KWS sein , denn auch KWS Inhaber werden regelmäßig überprüft. Wer das nicht haben möchte der muss eben das Teil wieder abgeben.

    Oder in ein Bundesland ziehen wo die Gemeinde die Kosten trägt. :thumbsup:

  • Alternativ keinen KWS machen lassen und von dem gesparten die Strafe zahlen wenn man mal erwischt werden sollte. :thumbsup:

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Hallo habe mal im Ordnungsamt Meißen nachgesehen da kostet der kws 75,-€ und die ,,úberprúfung " ist auch gleich mit 30,-€ zu ,,erwarten" wenns denn die Zeit ran ist ! Da weiß also jeder ,wass auf einen zukommt . Aktuell 4-5 Wochen in Sachsen Wartezeit . Tschúss

  • Was machen die eigentlich wenn man die bestättigung das alles in Ordnung verwertbar in Dokument Form haben will? nochmal 30 Euro? den die Gebühr ist für die Amtliche bestätigung und nicht für den Vorgang. Zumindest wurde mir das so erklärt.

  • Hallo habe mal im Ordnungsamt Meißen nachgesehen da kostet der kws 75,-€ und die ,,úberprúfung " ist auch gleich mit 30,-€ zu ,,erwarten" wenns denn die Zeit ran ist ! Da weiß also jeder ,wass auf einen zukommt . Aktuell 4-5 Wochen in Sachsen Wartezeit . Tschúss


    stimmt so nicht ganz. durfte knappe 9 Wochen warten. ebenfalls 75€.

    Der Feldwebel beim erklären des MG 3: "das ist ganz einfach damit zu schießen. erst auf "F" wie Frieden stellen und dann Blei in die Heide...

    >>> BDS <<>> SGSSV <<>> SV- Birkwitz-Pratzschwitz e.V. <<<

  • Widerspruch eingelegt? Lässt sich aus deiner Formulierung nicht ganz entnehmen...

    Nein, noch nicht. Und das wäre auch die Frage in die Runde: Hat hier schon mal jemand (erfolgreich) Einspruch gegen ein solches Schreiben erhoben?"

    Zumal ich mich unter anderem bei folgender Passage nun gar nicht angesprochen fühle:

    Zitat

    Auch die Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist dessen Pflichtenkreis zuzurechnen, da die Zuverlässigkeit und Eignung des Waffenbesitzers Voraussetzung für die weitere Inhaberschaft der Erlaubnis ist. Das Waffengesetz nimmt den Waffenbesitz nur bei Personen hin, deren Zuverlässigkeit und Eignung von der Behörde sowohl bei der Erteilung der Erlaubnis als auch später immer wieder in bestimmten zeitlichen Abständen geprüft und bejaht wird.

    Ich besitze keine erlaubnispflichtigen Waffen - insofern trifft allein das nicht auf mich zu.
    Zweitens kann ich in den bisher gesehenen Kostenordnungen (die noch in DM lauten) keinen Punkt finden, der die waffenrechtliche Überprüfung kostenpflichtig macht (oder ich habs überlesen)
    zudem hatte der KWS ursprünglich eine Lenkungsfunktion, die aber aufgrund dilettantischer Gesetzesausführung gar nicht umgesetzt werden konnte.

    Naja, wenn da jemand schon mal was unternommen haben sollte, würde es mich interessieren.
    Andernfalls muss ich mir eine plausible Begründung einfallen lassen.
    Im "schlimmsten" Fall muss ich halt doch zahlen. Aber Versuch macht klug.

    Fördermitglied des VDB.

  • Hast du überhaupt eine Erlaubnis?

    Es gibt vieles wofür die Zuverlässigkeit benötigt wird komisch das da eine späteren nachprüfung kostenlos ist bzw einem erklärt wird "Automatismus" wenn was passiert.

  • Soweit die Behörde auf den Waffenbesitz als Überprüfungsgrund abstellt, ist das falsch formuliert. Bei den der Behörde bekannten Waffenbesitzern mit EWB-Waffen liegen Besitz und Erlaubnis eben immer zusammen vor, das vorformulierte Schreiben passt auf die KWS-Minderheit halt nicht. § 4 III WaffG spricht aber von der Überprüfung der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, wozu auch der KWS zählt. Nach dem hessischen Verwaltungskostenverzeichnis dürften dafür zB 15 bis 60€ fällig werden.

  • Ich habe vor kurzem die Einträge in meiner WBK um 1 Jahr verlängern lassen und dafür 40,90€ abgedrückt.

    Nach ein paar Wochen kam erneut eine Rechnung über 30,-€ für eine "Waffenrechtliche Regelüberprüfung".

    Habe Einspruch eingelegt, da ich ja bereits beim Verlängern meiner WBK automatisch überprüft wurde. Dem wurde statt gegeben und ich mußte die 30,-€ NICHT bezahlen.

    Beste Grüße.... :winke:

  • Kenne jemanden der hatte noch eine WBK pflichtige "Altlast". Ne kleine alte Ortgies Taschenpistole die er schon vor Urzeiten geschenkt bekommen hatte und für die er eben auch eine WBK hatte.
    Als er vor etlichen Jahren ein Schreiben vom Amt bekam, das man ihn überprüft hat und er weiterhin amtlich als "zuverlässig" gelte, war er noch stolz wie Bolle.
    Als das Schreiben letztes Jahr wieder kam, allerdings mit der Rechnung über 30,- EUR fand er das nicht mehr so lustig.
    Er hat dann einen Deal mit denen gemacht, und die Behörde hat sich dann statt der 30,- EUR damit zufrieden gegeben, dass er die Pistole abgibt.
    Schade, dass ich die wegen zu kurzer Lauflänge nicht kaufen konnte. (Unter 3" nicht zum sportlichen Schießen zugelassen.)


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Die rechtliche Begründung in einem Verwaltungsakt muss nicht korrekt sein, solange überhaupt begründet wird. Eine (richtige) Begründung kann jederzeit nachgeschoben werden.
    Die Begründung im vorliegenden Fall passt jedenfalls nicht, da nur von Besitz gesprochen wird. Letztlich prüft das Gericht aber nicht die Begründung der Behörde, sondern ob die tatsächlichen rechtlichen Voraussetzungen für den Gebührenbescheid vorliegen.

    Der Wortlaut von § 4 Abs. 3 WaffG trägt m.E. aber den VA. Dies ist eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Bescheid.

    Mit Rechtsschutzversicherung kann man es probieren. Ohne auch, allerdings sollte man dann mit den Kosten rechnen.
    Interessant wäre eine gerichtliche Entscheidung allemal! (Die Behörde wird im Widerspruchverfahren sicher keine andere Entscheidung treffen, sodass man letztlich klagen muss!).

    Aber nicht, dass du uns einen Bärendienst erweist. Hierzulande findet die 3-jährliche Überprüfung nicht statt. Wenn ein Gericht das entscheidet, kann es sein, dass noch mehr Behörden anfangen, diese Beiträge zu erheben ;).