Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.591 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Januar 2015 um 17:57) ist von gilmore.

  • Moin, ich bin grade darüber gestolpert, das es durch eine Gesetzesänderung jetzt wohl illegal ist, den Perso zu scannen.
    Nur... grade wenn man online eine Softair, Luftgewehr oder sonstwas kauft, ist eine Persokopie normalerweise als Altersnachweis verlangt.
    Wisst ihr, ob es da irgendwelche Ausnahmen oder sowas gibt?

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Wenn überhaupt, dann kriegt der Händler den Stress....
    Solange dir der Datenschutz (ist auch sehr fraglich was für neue Infos im Vergleich zur Versandadresse draufstehen) egal ist: Sch**ß drauf.

  • Das ist heftig umstritten, aber das gilt immer für Dritte.
    Seinen eigenen Ausweis darf man nach hM kopieren.
    An wen man die Kopie weitergibt ist jedem selbst über-
    lassen.
    Man darf eine Kopie von anderen nicht verlangen, soweit
    steht das im Gesetz.
    Wie ein Käufer den Altersnachweis erbringt ist Ihm also
    freizustellen, in Verbindung mit der Adressprüfung gibt
    es da aber kaum Alternativen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo

    Man darf in vielen Situationen nicht die Ausweiskopie erbeten aber ich selber darf meinen Ausweis kopieren und nur ich darf anderen die Kopien geben? Alternativ wird häufig auch das Postident genutzt, bei dem man bei der Post den Ausweis zeigt und die einen identifizieren und alles weiter leiten.

    Wie ist es denn mit Waffenbesitzkarte und Jagdschein, so wie er in diesem Online Laden einverlangt wird: http://www.waffen-ferkinghoff.com/erwerbsvoraussetzungen

    Darf ich diese Dokumente kopieren und dort per Post, Scan oder Fax einreichen? Schlechte Kopien ließen sich gut fälschen oder ich hole mir die Papiere von wem anderen und täusche vor, er würde bestellen?

    Postident ist eigentlich sehr sicher.

  • ....
    Darf ich diese Dokumente kopieren und dort per Post, Scan oder Fax einreichen?
    ...

    Meistens wollen die ein Original da dort die neue Waffe direkt eingetragen wird, und dann von der Behörde des neuen Besitzers nur noch abgestempelt wird. Die Waffe darf ja nicht im luftleeren Raum schweben, denn wenn die aus einer WBK oder einem Waffenhandelsbuch ausgetragen wird, dann muss die auch irgendwo wieder eingetragen werden. Wenn eine Kopie, dann muss diese amtlich beglaubigt sein und die beglaubigte Kopie darf ein gewisses Alter nicht überschreiten.

    Zitat

    ...Schlechte Kopien ließen sich gut fälschen oder ich hole mir die Papiere von wem anderen und täusche vor, er würde bestellen?...

    Urkundenfälschung und Mißbrauch von Ausweisdokumenten, da ballerts dann richtig. Mißbrauch von Ausweisdokumenten mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe oder entsprechende Geldstrafe, selbst der Versuch ist strafbar (§281 StGB). Urkundenfälschung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§267 StGB), auch hier gilt: Der Versuch ist strafbar.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Wie ist es denn mit Waffenbesitzkarte und Jagdschein, so wie er in diesem Online Laden einverlangt wird: http://www.waffen-ferkinghoff.com/erwerbsvoraussetzungen


    Es gibt Händler, die sich mit einem Scan zufriedengeben. Dann mußt Du aber mit gleicher Mail Deine zuständige Waffenbehörde nennen. Dort fragt der Händler vor Versendung nach, ob die Erwerbsvoraussetzungen vorliegen.

    Danach muß er noch binnen 2 Wochen eine schriftliche Überlassungsanzeige an Deine Behörde schicken.

    Ob das so ok ist, ist nicht das Problem des Erwerbers.

    Andreas