Probleme mit Behörde

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.421 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Februar 2015 um 18:04) ist von juergen007.

  • Moin Moin


    Bin neu im
    Forum lese schon seit ein paar Jahren mit war mir immer sehr hilfreich bei Kaufentscheidungen
    und Reparaturen.


    Jetzt habe
    ich ein Problem mit den Behörden.


    Fange vorne
    an:


    Habe mit
    meiner Gamo 68 ( Erbstück ) im Garten ein bissel geschossen auf Scheiben. Das
    hat meinen Nachbarn nicht gepasst und er hat ein Video von mir gemacht und die Polizei
    gerufen. Die sind auch gekommen und nahmen mir mein Gewehr weg. Mit der Begründung dass sie kein F Stempel
    hat, plus dass ich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz bekommen
    würde. Habe den Beamten versucht zu erklären, dass das Gewehr vor 1970
    gefertigt wurde ist und ich es besitzen dürfte. War den Herrn egal und nahmen
    sie mit.


    5 Monate später
    Post von der Staatsanwaltschaft.


    Der Brief:


    Sehr
    geehrter Herr ….


    Ich habe das
    Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da sich nicht mehr
    klären ließ, ob die Waffe, die in ihrem Eigentum steht, bereits vor dem 1.
    Januar 1970 in den Handel gelangt war ; unter Vorwegnahme des ``in dubio pro
    reo `` Grundsatzes war daher zu Gunsten des Herr … davon auszugehen, das der Besitz
    auch ohne Waffenbesitzkarte nicht strafbar ist.


    Ich habe die
    beschlagnahmte Waffe jedoch noch nicht für sie freigegen, sondern diese an die Waffenbehörde
    des Landkreises Ostholstein übersandt unter Anheimgabe der dortigen
    waffenrechtlichen Beurteilung.


    Zwei Wochen
    später ein Anruf vom Amt


    Ein Herr der
    fragte ob ich eine grüne Waffenbesitzkarte habe sonst würden sie die Waffe
    vernichten. Ich sagte ihm dass sie von vor 1970 ist und ich sie besitzen
    dürfte. Jetzt meint er ich müsste ihm es mit einem Kaufbeleg beweisen.


    Was ich natürlich
    nicht kann. Das Amt hat einen Beschusstest gemacht und er ergab knapp unter 6 Joule.
    Habe eine Woche Zeit bekommen um den Beleg vorzulegen sonst wollen sie das Gewehr
    vernichten lassen.


    Jetzt bitte
    ich um Hilfe von euch wie ich mich verhalten soll.


    Vielen Dank
    für eure Beiträge


    Mr. Tree

  • Anwalt einschalten, der legt Einspruch ein und kümmert sich um den Rest.
    Soweit mir bekannt ist, musst du der Vernichtung zustimmen, sofern es sich nicht um eine Strafsache handelt.

    Viel Glück und Durchhaltevermögen!

    Edit: Zum Nachweis des Alters könntest du versuche beim Hersteller den Fertigungszeitraum anhand der Seriennummer herauszufinden.

  • Hi!
    Sei froh das es so gelaufen ist und vergiss das Ding. Der Staatsanwalt hätte da mit Leichtigkeit einen Strafbefehl draus machen können, da Du mit so einem Ding nur auf dem zugelassenen Schießstand spielen darfst. Ob er das nur nicht gewusst hat (glaube ich nicht) oder einfach seine Zeit sinnvoller verbringen wollte, ist egal.

    Für das Geld, das Dich nur ein Gespräch über diese Sache mit einem Anwalt gekostet hätte, kannst Du Dir was schönes, legales kaufen, mit Erlaubnis im Garten zu schießen.
    Da kann der Nachbar filmen was er will.

    Viel Spaß!

  • Das ist so nicht korrekt. Die Gamo 68 hat unter 7,5 Joule Mündungsenergie, daher darf damit auch zu Hause geschossen werden.
    Einzig das schiessen im Garten wäre eine Strafbare Angelegenheit, aber darum geht es hier nicht.

    Aus eben diesem Kostengrund sollte heute ein jeder eine Rechtschutzversicherung haben.

  • Eigentlich muß dir das Amt beweisen daß die Waffe nach 1970 gebaut wurde, und wenn die schon einen Test fahren, und dabei Werte unter 7,5J. bei raus kommen, da ist das Verhalten der Behörde schon merkwürdig, wobei Luftgewehre vor 1970 auch mehr Leistung haben dürfen.
    Wenn dir das Ding wirklich was Wert ist, schalte einen Anwalt ein. Mal davon abgesehen daß der Beschuß beim Beschußamt inkl. F Stempeln nur rund 25€ kostet (hätte die Behörde ja gleich mit in Auftrag geben können).
    Nach dem neuen Waffengesetz dürfen allerdings eingezogene Waffen, Schadensersatzlos vernichtet werden, wie das im Fall einer irrtümlichen Einziehung aussieht, weiss ich nicht.
    Ist auf der Waffe nicht irgendwo ein BJ. eingeschlagen? Da sind jetzt die Besitzer einer solchen Waffe gefragt.
    Auch das Schießen im Garten ist erlaubt, man muß nur dafür Sorge tragen daß die Kugel das eigene Grundstück nicht verlassen kann.

  • Du könntest die Seriennummer an Gamo übermitteln und hoffen, das die so nett sind und dir das Produktionsjahr/Auslieferung

    mitteilen. Mit dem Wisch dann weiter zum Amt. Vielleicht, beinhaltet ja die Seriennummer auch das Jahr, oder es ist irgendwo wie z.B. bei manchen Dianas eingeschlagen. Wende dich dafur am besten anGamo direkt, oder auch hier Gamo Gemeinschaft
    Gruß viel Erfolg und klingel mal beim Nachbarn. Aber immer freundlich bleiben, vielleicht kommt man ja überein.

  • Leider wieder mal ein Beispiel von Behördenwillkür.
    Die Waffe war nach der Schilderung legal und bleibt es auch. Eine Erlaubnis im Sinne einer WBK ist nach Anlage 2 WaffG ... nicht erforderlich, wenn diese vor dem 1.1.1970 in den Handel gelangt ist. Das Schießen im Garten wäre bestenfalls eine OWI, wenn es nicht nach den Auflagen von § 12 Waffg erfolgte.
    Ich würde davon ausgehen, dass jeder Anwalt die Behörde in der Luft zerreißt und die Waffe wieder zurückkommt.

    Wenn man sich sicher ist, dass die Waffe vor 1970 ist und man über gute Nerven verfügt, würde ich einen Anwalt aufsuchen. Das scheint mir doch eine recht eindeutige und sichere Sache zu sein.

  • Mr. Tree muß nicht beweisen daß diese Waffe vor 1970 in den Handel gelangte, die Behörde muß beweisen daß es nicht so war... weder das eine noch das andere läßt sich nach über 40 Jahren zweifelsfrei klären, insofern ist im Zweifel für den Beklagten zu entscheiden.

    Wichtig: Der Vernichtung ausdrücklich schriftlich widersprechen und nochmal auf die bestehende Rechtslage hinweisen, eingeschrieben. Außerdem würde ich einen Anwalt einschalten, auch ich denke das dürfte eine sichere Sache sein.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Recht haben und Recht bekommen sind leider nicht das Gleiche. Vergiss' die Plempe oder kannst Du belastbare Papiere nachweisen bzw. vorlegen? Wenn nicht, vergiss' das Ganze. Oder Du willst halt richtig Stress mit Deiner Behörde. Gruß HD

  • Eigentlich sollte Dir -von vorne herein- klar sein, das Du bei Deinem rumhantieren mit einer Waffe in der Öffentlichkeit den Unmut anderer auf Dich ziehen wirst.

    Aber: Jetzt gilt es, wie schon gesagt, als nächsten Schritt den Nachweis zu erbringen, das das Lg keinen "F" Stempel benötigt. Dazu brauchst Du keinen Anwalt.
    (Warum hier nicht die Unschuldsvermutung greift, verstehe ich zwar nicht, denn im Zweifel für den Angeklagten. Die müssen nachweisen, das die Waffe illegal ist)

    Dann als Nächstes: Der Nachbar hätte Dich gar nicht filmen dürfen. Google selber mal: "Recht am eigenen Bild" , "Beweisverwertungsverbot" usw. . Wenn der andere Kram durch ist, den Nachbarn anzeigen ! Die Kamera muss durch die Polizei eingezogen werden.
    Denn: Nur weil jemand glaubt, das in der Sonne liegen illegal ist, dann darf er deshalb die hübsche Nachbarin in Nachbars Garten auch nicht einfach filmen. Und wenn er dazu auch noch in private Bereiche hineinfilmt, dannst ist es sogar eine Straftat.

    Einmal editiert, zuletzt von Falke (22. November 2014 um 04:07)

  • Eigentlich solltest Du Dir Dir von -vorne herein- im Klaren sein, das Du bei Deinem rumhantieren mit einer Waffe in der Öffentlichkeit den Unmut anderer auf Dich ziehen wirst.


    Seit wann ist der eigene Garten Öffentlichkeit? Wenn ich mich an meine Kindheit erinnere (DDR), da durfte jeder 16-jährige ein Luftgewehr haben. Und wir haben mit Opa im Garten geschossen. Und niemand ist gestorben.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Es geht hier nicht darum, ob`s ein Gamo oder sonstwas ist, es ist ein Erbstück und als solches
    hat es für den TS vielleicht einen besonderen emotionalen Wert. Wäre es meins, würde ich darum
    kämpfen, denn wenn wir immer hübsch nachgeben und uns von den Behörden (denen ich ohnehin
    in den meisten Fällen die erforderliche rechtliche Sachkenntnis abspreche) immer mehr gefallen
    lassen, werden eben diese Behörden sich immer mehr herausnehmen.

    Hier liegt meiner Meinung nach keine rechtlich 100 %ige Sachlage vor, die eine Wegnahme und
    Vernichtung seitens der Behörde rechtfertigt, also, falls er sich's leisten kann, Rechtsanwalt und
    Widerspruch, der Nachbar hätte bei mir in Zukunft auch kein allzu schönes Leben mehr, denn
    auf Denunzianten (vor allem wegen solcher Lapalien) bin ich unheimlich gut zu sprechen.

    Gruß Kurt

  • Hallo!

    Hat das Ding nicht mehr wie 7,5 Joule darf ich zu Hause damit schiessen vorausgesetzt das Geschoss kann das Grundstück nicht verlassen. Aber darf der Nachbar einfach so ein Video von jemanden machen? Könnte ja sein das er das öfter macht. Nur jetzt zufällig hat er das Schiessen mit einem Luftgewehr gefilmt.

    Steven

  • Auf jeden Fall hat er jetzt auch noch was gelernt ;^) ,Waffen die nicht grade Pfeil und Bogen sind lösen bei vielen Menschen Panik aus .

    Wird man damit auf seinem eigenen Gund und Boden damit gesehen dauert es nicht lange und die Rennleitung kommt,dann hat man viel Ärger mit obwohl man noch im Recht ist.................

    Was lernt man daraus,man lässt es lieber bleiben,hat man so nämlich was für seine Nerven getan :D .

  • Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung, was ich machen würde:

    Da das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren nach § 170 (2) StPO eingestellt wurde, weil nicht mehr zu klären war, ob das Gewehr vor dem 01.01.1970 in den Handel gelangt war,... war davon, so "Originalton", auszugehen, dass der Besitz ohne WBK nicht strafbar ist. Das heißt für mich, wenn die Behörde das Gewehr jetzt trotzdem vernichten möchte, ich schriftlich :!: dagegen Widerspruch einlegen würde. Mal sehen, was dann kommt. Warum haben Sie nur angerufen und nicht schriftlich mitgeteilt, dass sie das Gewehr jetzt vernichten möchten... :?:

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (22. November 2014 um 22:10)

  • Das Ganze fängt schon damit an , dass ein Nachbar auf gar keinen Fall von seinem Grundstück mit einer Camera auf ein anderes , nicht zu seinem Grundstück gehörendes Gelände filmen darf um Personen aufzunehmen , dass ist VERBOTEN. Verletzung der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechtes.
    Das darf schon mal gar nicht als Beweismittel hergenommen werden !!

    Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz«
    Gustav Heinemann (deutscher SPD-(!)-Bundespräsident 1899 – 1976.
    "Richtig glücklich ist ein Grüner erst, wenn er anderen etwas verbieten
    kann" Wiglaf Droste

  • Die Argumentation wann es erschienen ist verfängt durchaus mal beim Zoll,
    aber nicht bei der Waffenbehörde - schon gar nicht nach der Vorgeschichte.
    Es muss genau diese Waffe vor 1970 in Verkehr gebracht worden sein (die
    Herstellung ist nicht mal relevant).
    Dieser Nachweis ist kaum zu erbringen, der umgekehrte aber auch nicht!
    Das hat der Staatsanwalt ja bereits festgestellt. Auf dieser Argumentation
    würde ich aufbauen.
    Beweisverwertungsverbote sind dem deutschen Recht weitgehend fremd,
    aber eine Unterlassungsklage gegen den Nachbarn würde ich durchaus in
    Erwägung ziehen. Das ist preiswert und zeigt nachhaltig Wirkung.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.