Moin Moin
Bin neu im
Forum lese schon seit ein paar Jahren mit war mir immer sehr hilfreich bei Kaufentscheidungen
und Reparaturen.
Jetzt habe
ich ein Problem mit den Behörden.
Fange vorne
an:
Habe mit
meiner Gamo 68 ( Erbstück ) im Garten ein bissel geschossen auf Scheiben. Das
hat meinen Nachbarn nicht gepasst und er hat ein Video von mir gemacht und die Polizei
gerufen. Die sind auch gekommen und nahmen mir mein Gewehr weg. Mit der Begründung dass sie kein F Stempel
hat, plus dass ich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz bekommen
würde. Habe den Beamten versucht zu erklären, dass das Gewehr vor 1970
gefertigt wurde ist und ich es besitzen dürfte. War den Herrn egal und nahmen
sie mit.
5 Monate später
Post von der Staatsanwaltschaft.
Der Brief:
Sehr
geehrter Herr ….
Ich habe das
Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da sich nicht mehr
klären ließ, ob die Waffe, die in ihrem Eigentum steht, bereits vor dem 1.
Januar 1970 in den Handel gelangt war ; unter Vorwegnahme des ``in dubio pro
reo `` Grundsatzes war daher zu Gunsten des Herr … davon auszugehen, das der Besitz
auch ohne Waffenbesitzkarte nicht strafbar ist.
Ich habe die
beschlagnahmte Waffe jedoch noch nicht für sie freigegen, sondern diese an die Waffenbehörde
des Landkreises Ostholstein übersandt unter Anheimgabe der dortigen
waffenrechtlichen Beurteilung.
Zwei Wochen
später ein Anruf vom Amt
Ein Herr der
fragte ob ich eine grüne Waffenbesitzkarte habe sonst würden sie die Waffe
vernichten. Ich sagte ihm dass sie von vor 1970 ist und ich sie besitzen
dürfte. Jetzt meint er ich müsste ihm es mit einem Kaufbeleg beweisen.
Was ich natürlich
nicht kann. Das Amt hat einen Beschusstest gemacht und er ergab knapp unter 6 Joule.
Habe eine Woche Zeit bekommen um den Beleg vorzulegen sonst wollen sie das Gewehr
vernichten lassen.
Jetzt bitte
ich um Hilfe von euch wie ich mich verhalten soll.
Vielen Dank
für eure Beiträge
Mr. Tree