Pfefferpatronen in Notwehrsituationen - legal oder illegal?

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 14.933 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2014 um 21:04) ist von YKK.

  • Vermutlich wird da auch ein pfiffiger Staatsanwalt fragen, wozu man sowas zugriffsbereit mit sich rumschleppt


    Einfach in der anderen Hosentasche einen Salzstreuer einstecken.
    Dann kann man immer sagen das man halt gut gerüstet ist wenn mal jemand mit einer Tequila Flasche vorbeikommt :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Also mal ehrlich für mich gesprochen:

    - Ich führe eine SSW, weil ich es darf, wenn ich dazu "Lust" habe (ja, ich kenne die Gesetze dazu)

    - In einer Notwehrsituation erhoffe ich mir primär eine abschreckende Wirkung durch das Androhen des Schusswaffengebrauchs

    - Will es dann doch wirklich jemand genau wissen, feuer ich soviel ich kann und verschwinde in Rekordzeit

    Soweit die Theorie :rolleyes:


    Bei reinem Spray/Gel fällt die zweite Aufzählung weg, daher bevorzuge ich meine Drei-Punkte-Regel.

    Und "Ja, ich bin ein Spinner" :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:


  • Bei Dir würde ich zehnmal die Bedankentaste drücken wenn das ginge.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Kann mich aus eigener Erfahrung Sgt_Elias's Aussage nur anschliessen.

    Eine SSW mit Reizstoff ist in einer Notsituation eine Kiste der Pandora. Einmal abgedrückt, ist man nicht mehr "Herr der Situation". Die Gaswolke verteilt sich völlig
    unkontrolliert und kann im schlimmsten Fall auch Unbeteiligte treffen. Man achtet vor dem Schuss nicht auf Windrichtung und sein Umfeld, dass man damit
    treffen "könnte".

    Leider hat man meist die Optimalsituation im Hinterkopf: Du und der Angreifer alleine auf der Strasse und Rückenwind. Wie oft aber werden Auseinandersetzungen
    oder Angriffe (vor allem wenn Alkohol oder andere berauschende Mittel im Spiel sind) in mitten von Gruppen ausgetragen ?! Und auf die momentane Windrichtung achtet
    man gewöhnlich auch nicht, wenn man angegriffen wird. Da steht man ganz schnell selber in der Wolke.

    Und an den Anzeigen von Unbeteiligten, wegen Körperverletztung, wird Dein Anwalt ganz schon zu knabbern haben.

    Ich habe keinen Vorschlag für eine Lösung ausser evtl. einen Kurs für Deeskalationstraining, Selbstverteidigung oder (wenn das Gegenüber offensichtlich (durch den Einfluss von
    Rauschmitteln) motorisch gehandycapt ist) einfach: wegrennen.

    MfG

    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]

  • evtl. einen Kurs für Deeskalationstraining, Selbstverteidigung oder (wenn das Gegenüber offensichtlich (durch den Einfluss von
    Rauschmitteln) motorisch gehandycapt ist) einfach: wegrennen.

    Leider sehen reale Situationen z.B. so aus: http://www.express.de/duesseldorf/mi…html?regio=2860

    Und das kann man mittlerweile auch nicht mehr an einer Uhrzeit oder dem Tageslicht festmachen.

    SSW sind "Hit & Run" Selbstverteidigungswaffen - ich erhoffe mir da auch nur ein paar Sekunden mehr zur Flucht, während dem/den Angreifer/n noch die Ohren klingeln und sie die Wolke im Gesicht haben.

    Und Wolken eigenen sich gegen Gruppen m.E. besser als ein ballistisches Spray. Und bei den Nebelsprays ist die Reichweite zu gering und die Gefahr der Selbstkontamination zu hoch. Idealerweise schleppt man SSW und ein ballistisches Spray mit, um für Konflikte in Gebäuden/Fahrzeugen und "Gruppenevents" außer Haus gewappnet zu sein.

  • Ich sitze im Rollstuhl und bin nicht fähig mich zu verteidigen oder zu fliehen. Wie wehre die sachlage dann wenn jemand mir jemand unbewaffnet under Gewaltandrohung die Brieftasche klauen will und ich ihm dann Stopp-blitz ,CS und Pfeffer und normale Munition um die Ohren knallen würde. Wehre ich dann als absolut Verteidigungsunfäiger Mensch im Recht oder würde für mich andere Regeln gelten.

  • Ich sitze im Rollstuhl und bin nicht fähig mich zu verteidigen oder zu fliehen. Wie wehre die sachlage dann wenn jemand mir jemand unbewaffnet under Gewaltandrohung die Brieftasche klauen will und ich ihm dann Stopp-blitz ,CS und Pfeffer und normale Munition um die Ohren knallen würde. Wehre ich dann als absolut Verteidigungsunfäiger Mensch im Recht oder würde für mich andere Regeln gelten.


    Das ist ja mal ein ganz neue Perspektive der selbst Verteidigung. Und auch sehr interessant.
    Ich denke mal das für dich ja trotzdem die gleichen Gesetze gelten wie für alle anderen aber natürlich wäre im Fall der Fälle der richterliche Zuspruch auf deiner Seite. Wenn natürlich wie immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.

    Und allgemein zu Notwehr Situationen kann man sagen das keine wie die andere ist. Man sollte sich da immer Murphys Gesetz vor Augen halten.
    Ich persönlich gehe mit meiner Freundin regelmäßig in ein nahegelegenes Waldstück und trainiere den Umgang mit der SSW.
    Und jetzt freue ich mich tierisch auf Silvester.

    Gruß Danger

    Ich kann mich nicht erinnern,
    dass ich mal was vergessen hätte.

  • Ich sitze im Rollstuhl und bin nicht fähig mich zu verteidigen oder zu fliehen. Wie wehre die sachlage dann wenn jemand mir jemand unbewaffnet under Gewaltandrohung die Brieftasche klauen will und ich ihm dann Stopp-blitz ,CS und Pfeffer und normale Munition um die Ohren knallen würde. Wehre ich dann als absolut Verteidigungsunfäiger Mensch im Recht oder würde für mich andere Regeln gelten.

    Grundsätzlich sind Gesetze, Verordnungen, Vorschriften für Alle gleich aber jede Notwehrsituation ist anders und natürlich deshalb auch die Sachlage bei einer evtl. Gerichtsverhandlung.
    In dem von Dir geschilderten Fall wäre deshalb auch die Bemessungsgrundlage mit Blick auf Deine persönlichen Möglichkeiten bzgl. einer SV anders, denn eine Flucht wäre Dir ja nicht möglich. (Hier sei der Hinweis gestattet, dass es jedem Angegriffenen grundsätzlich erlaubt ist, sich mit Gewalt zu wehren, auch wenn ihm eine Flucht als „mildestes Mittel“ der Notwehr möglich wäre; er kann sich also wehren und braucht nicht zu weichen, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Das Gesetz verlangt von keinem, der rechtswidrig angegriffen wird, ohne dass er den Angriff schuldhaft verursacht hat, dass er unter Preisgabe seiner Ehre oder anderer berechtigter Belange die Flucht ergreift oder auf andere Weise dem Angriff ausweicht).

    Wenn Jemand "nur" verbal droht, Dir Deine Brieftasche gewaltsam abzunehmen, ist m.E. die Notwehrsituation noch nicht eingetreten, anders sieht es jedoch aus, wenn er sich Dir in "drohender Haltung" nähert, weil das als gegenwärtiger Angriff zu werten wäre.
    Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.Grundsätzlicher Maßstab für das „unmittelbare Bevorstehen“ ist hier die Wertung (unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung) des § 22 StGB

    Natürlich kannst Du auch davon ausgehen, dass deine besondere Situation vor Gericht be- und geachtet würde.

    Einmal editiert, zuletzt von JochenOWL (19. November 2014 um 06:35)

  • Was muß man denn da so machen damit man einen tätlichen Angriff auf die eigene Person schuldhaft verursacht?

    Grüße - Bernhard


    Wenn du einen unserer ausländischen Mitbürger als "Kanacke" titulierst, dann hast du wohl dessen anschließenden Angriff schuldhaft verursacht.

  • Seit wann sind verbale Auseinandersetzungen berechtigter Grund dafür jemanden tätlich anzugreifen? Oder habe ich da etwas verpaßt?

    Grüße - Bernhard


    Ich würde es vor Gericht nicht darauf ankommen lassen.

  • Es gibt einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis! Im Notwehrfall gestehe ich einem Rollstuhlfahrer sogar eine evtl. etwas niedrigere Schwelle fuer die Anwendung von Verteidigungsmitteln zu als jemand, der nicht gehandicapt ist.
    Manche Gerichte sahen keine "besondere" Situation des behinderten Angegriffenen und gehen lassen m. M. n. noch nicht einmal von einer "normalen" Notwehrsituation aus.
    Ich erinnere mich an mehrere Urteile, in denen die Gerichte das anders gesehen haben als Otto Normalverteidiger. Die behinderten Verteidiger wurden bestraft, von Strafen fuer die Angreifer ist nichts bekannt.

    Z. B. http://www.shortnews.de/id/793355/dres…euro-geldstrafe
    Soweit ich mich erinnere, ist dieser behinderte Angegriffene bereits frueher einmal von Jugendlichen zusammengeschlagen worden und hat nach diesen Erfahrungen ein Spray gekauft. Sofern die Angreiferseite nach einem solchen vorausgegangenen Strafurteil zivilrechtliche Forderungen wie Schmerzensgeld o. ae. geltend macht, hat der Angegriffene uch da keine guten Karten.

    Ich will nicht die Theoerie "Taeter- geht vor Opferschutz" aufwaermen, aber ein solches Urteil braucht schon ein besonderes Rechtsverstaendnis.

    Gruss
    pak9

  • Ich würde es vor Gericht nicht darauf ankommen lassen.

    Inwiefern?
    Ich wurde schon einige Male sowohl verbal als auch schriftlich auf's übelste beschimpft und beleidig. Berechtigte mich das dem Urheber deswegen körperliche Gewalt anzutun? Wohl kaum. Wenn das ein Richer anders sehen würde, dann Gut'nacht...

    Grüße - Bernhard

  • Z. B. http://www.shortnews.de/id/793355/dresde…euro-geldstrafe
    Soweit ich mich erinnere, ist dieser behinderte Angegriffene bereits frueher einmal von Jugendlichen zusammengeschlagen worden und hat nach diesen Erfahrungen ein Spray gekauft. Sofern die Angreiferseite nach einem solchen vorausgegangenen Strafurteil zivilrechtliche Forderungen wie Schmerzensgeld o. ae. geltend macht, hat der Angegriffene uch da keine guten Karten.

    Ging noch weiter: Der Griff zum Pfefferspray war angemessen

    Andreas

  • Sorry, der weitere Ablauf war mir nicht mehr in Erinnerung. Gut, dass es fuer den Angegriffenen letztendlich so ausging. Das erste Urteil scheint mir trotzdem
    fuer die bei den Gerichten herrschende Meinung bezeichnend zu sein. Weiss man, ob die Angreifer vor Gericht kamen und welche Strafen es gab?

    Gruss
    pak9

  • BernhardJ

    Was muß man denn da so machen damit man einen tätlichen Angriff auf die eigene Person schuldhaft verursacht?

    Ich habe den fraglichen Passus aus dem Gesetzestext rauskopiert. Ich bin mir nicht sicher, an wen Du die Frage gerichtet hast.

    Wenn es hier die Allgemeinheit war, dann okay, wenn Du mich direkt angesprochen haben solltest, was ja immerhin möglich ist, weil Du mich zitierst, dann möchte ich dir mitteilen, dass ich hier nur Mitglied bin und nicht Jurist.

    Vielleicht wäre Folgendes ein Grund für ein schuldhaftes Verursachen eines Angriffe auf die eigene Person:

    Absichtsprovokation
    Von einer Absichtsprovokation spricht man, wenn man einen Angriff auf sich selbst provoziert, um den so gereizten Angreifer dann unter dem Deckmantel der Notwehr verletzen zu können.

    Frage bitte bei weitergehendem Interesse einen Anwalt Deines Vertrauens.

    Einmal editiert, zuletzt von JochenOWL (19. November 2014 um 19:43)