Hausdurchsuchung

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 8.365 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. September 2003 um 17:12) ist von krider.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Das ist die einzige Erklärung die ich mir vorstellen kann - oder eben völlige Nullpeilung beim neuen Waffengesetz. :confused2:

    oder beides zusammen. Ich möchte nicht wissen wie "aufgeklärt" die Polizei istwenn es um die nun Legalen Softairs geht. Da möchte ich nicht angehalten werden wenn ich gerade vom Händler komme und die MP5 im Kofferaum habe.

    Gruß
    Para

  • Zitat

    Original von Paramags
    Da möchte ich nicht angehalten werden wenn ich gerade vom Händler komme und die MP5 im Kofferaum habe.

    Sieh an, Deine nächste Neuerwerbung? :lol: Ich glaube, da hättest Du allerdings bessere Chancen, als bei so einer aus der Ferne angesetzten Hausdurchsuchung. Da könnten die das Teil gleichmal "ausprobieren" und würden den Unterschied, denke ich, doch recht schnell erkennen.

  • MP5 dürfte jedem ein Begriff sein :evil:. Der Zusatz SA wohl nicht bei dem neuen, gerade mal 3 Monate in Kraft getretenen Gesetzesänderung.

    Nicht zu vergessen:
    Ermittlung bedeutet nicht immer: Straftat vorhanden / geschehen, sondern Verdacht auf ...

    Es wäre von Interesse, wie die Sache nun weitergegangen ist!
    Wobei zu unterscheiden wäre: Die Sache Ebay von der Sache Ermittlung!

    Gruß Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Hallo Leute,

    um nochmal zum Thema zu kommen. Hier wird viel vom Staatsanwalt gesprochen der normalerweise einen Durchsuchungsbefehl unterzeichnen "muß". Es gibt aber auch ausnahmen zb. Waffen, Gefahr
    von Leben, Feuer, Wasserschäden unsw.
    Bei solchen Fällen gibt es ein Blanko Dokument, welches hier verwendet
    werden kann.
    Nur wer nacher eindeutig belegen kann, daß die Polizeibeamten
    vorher erkennen konnten das es sich hier um eine freie Waffe handelt,
    der hat mit einem Anwalt die Möglichkeit mit Erfolg zu klagen.

    Gruß Fred

    Fred

  • Also: kein Staatsanwalt darf einen Durchsuchungsbefehl unterzeichnen.
    Das darf nur ein Richter. Und es gibt auch kein Blankodokument dafür.
    Es gibt etwas, das heißt "Gefahr in Verzug"; das ist die Annahme, daß Gefahr droht und ermächtigt die Polizisten zu mehr als sie sonst dürfen.
    Stellt sich allerdings hinerther heraus, daß dem nicht so war und daß das u.U. erkennbar gewesen wäre, gibt's welche auf en Hintern. Und wie.

    Das mal zur Klarstellung.

  • Zitat

    Es wäre von Interesse, wie die Sache nun weitergegangen ist!
    Wobei zu unterscheiden wäre: Die Sache Ebay von der Sache Ermittlung!
    Gruß Willy

    Mein Anwalt meint dass der Staatsanwalt auf "gewerbsmäßiges Handeln" hinaus will, und das erfordert eine Lizenz. Die kamen wohl darauf weil ich 5-6 Softairs eingestellt hatte.
    Jetzt stellt sich nur die Frage wie ich aus dem Verdacht des Handelns wieder rauskomme.

  • Und wegen gewerbsmäßigem Handeln bringen die ne Hausdruchsuchung? eieiei... aber das ging ja schon rund, daß der Staat da nu mal a bissl durchgreifen will...

    Da muß ich mal meinen Firmen-Account überprüfen ob das so sauber erkennbar ist, daß ich das offizell über die Firma mache und das dadurch auch alles Versteuert wird und so... Ne Hausdurchsuchung muß ned sein... wer weiß was die dann hinterher so als "Zufallsfund" zur Einleitung neuer Verfahren nutzen...

    Bye
    nomis

  • Kann doch auch sein das der Typ dachte das wär ne AEG. Die stellen den Tatbestand eines illegalen Waffenbesitzes dar. Wenn ich Polizist wär und mich nicht dafür interessieren würde, könnt ich den unterschied auch nicht erkennen ob das ding nun auf singleshot oder vollauto funktioniert.

    Mal gucken wie die Behörden reagieren.

    krider: PS: ich hab damals aus spaß mitgeboten :D so sieht man sich wieder.

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • Tja Leute, mit dem Problem Hausdurchsuchung werden sich wohl noch viele herumschlagen müssen( Ich schätz mal in 5-6 Jahren ist Polizei und justiz über softair aufgeklärt).
    Vor einer Woche war in der Regionalzeitung ein Bericht, das sogenannte Softairwaffen die vollautomatischen Waffen nachgebildet sind, beschlagnahmt und zur waffentechnischen Untersuchung geschickt wurden. Die 5 besitzer hatten auf einem Privatgrundstück "gespielt", Spaziergänger informierte die Polizei.
    Nochmal zum Thema frag ich mich ob den überhaupt Gefahr im Vollzuge war. Immerhin müsste es ja im ersten Moment nach illegalem Waffenbesitz -handel ausgesehen haben. Nach den Fakten die auf dem TIsch lagen. Hier sollte dann schon eine richterliche anordnung vorliegen.
    Zum Thema Ebay, wen man das herausprovoziert, ist das ja echt kein Wunder das die die Staatsdiener informieren. Wen ich mir da die Auktionen anschaue was schon alles dort verkauft wurde. Deko Perkussiongewehre usw. Die Leute sind selber schuld wen das daneben geht. Ich kann nur abraten sowas zu machen.

  • Zitat

    Original von Mr. Chaos
    Dann darf bei E-gun eigentlich auch keine Privatperson eine Waffe reinstellen, oder wie?


    Doch da darf man! hier gehts nur um ebay, und die wollen einfach keine waffen vermitteln, da das bei einer änderung des waffengesetzes unter Umständen kompliziert wird, die ganzen "waffenverkäufer" wieder loszuwerden! Also lieber das "unheil" gleich im keim ersticken!

    so wurde mir das erklärt...nicht von ebay sondern von privat

    mfg djdolla

    Im Arsenal befindet sich ne HW 35 ganz nackig ohne alles :D
    und ne FWB 300s mit Diopter

  • Hai cz75

    Zitat

    aber da sieht man, dass unsere polizei sehr wohl das inet im auge hat. und denen eben nicht alles wurst ist.

    Da gebe ich dir absolut Recht:n25:
    Da hier einige User noch reinschreiben was ihnen "alles mein"
    gehört,könnte einen findigen(und nicht ausgelasteten) Staatsanwalt
    verleiten,wegen "gefahr in verzug" noch so manche Hausdurchsuchung
    zu beantragen...
    das vorangestellte =Softair,Schreckschuß/Knall,Salut usw
    könnte ein übereifriger Staatsdiener einfach weginterpretieren,
    zwecks Karrieresteigerung:n17:

    Sorry *brrrr*ein kleiner Alptraum aus MR Brenneke's Zeiten(§37)

    oder doch nicht ???

    Gruß von der Waterkant :winke:

  • hi,
    @Nightforceone: Ich glaube nicht das es der Karriere eines Staatsanwaltes dienlich ist wenn er lauter Beschwerden am Hals hat.

    Außerdem muss er sich schon ein bischen mit der materie beschäftigen, er kann nicht einfach sagen durchsucht mal dies haus.

    gruß
    elch

    Qui tacet, consentire videtur!

  • Naja elch
    ...wenn man hier so ließt was anscheinend Möglicht ist,die anderen Foren beobachtet,und mal so die allgemeine Tagespresse und in den privaten Sender "rumhört"...glaub ich schon das es mal einen(?) Ausraster a'la MR Brenneke jederzeit möglich ist... :))

    Und haste Sorgen...500KG Waffenschrank,dann kann dir keiner ;)

    Gruß von der Waterkant alles :F:

  • dieser thread basiert auf einem der größten riesen-fakes, die ich im internet bisher sah und die teilweise "fachlichen" aber wenigstens gut gemeinten antworten waren haarsträubend.
    zu einer hausdurchsuchung berechtigen nur tatsachen, die annahmen zur erfüllung dieser oder jener tatbestände von strafgesetzen rechtfertigen! hier der besitz von waffen im sinne des waffengesetzes ohne entsprechende berechtigung.
    allein wegen der vorgabe im internet, eine softair-waffe zu besitzen, darf keine hausdurchsuchung durchgeführt werden.
    selbst, wenn vermutungen dahingehend geäußert werden könnten, dass die waffe eine echte sei...bleiben dies nur vermutungen und werden nicht zur tatsache (da der tatsächliche unerlaubte gegenstand eben im verborgenen, ob seiner existenz fragwürdig, bleibt)...
    in einem solchen fall würde die strafverfolgungsbehörde, das bzr überprüfen und/oder wenn negativ maximal einen kauf der entsprechenden waffe vortäuschen und sich bei der übergabe zu erkennen geben, um dann "getrost" einen eingriff ins grundrecht in form einer hausdurchsuchung wahrnehmen zu können!
    kein richter wird einen hausdurchsuchungsbefehl aufgrund von vermutungen unterschreiben!

    es gibt nichts schlimmeres, als diese beiträge, die immer wieder zu konfusion führen.

    Einmal editiert, zuletzt von t_cramer (30. September 2003 um 15:59)