Eigenbau Schlitten darf ich das?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 3.407 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. September 2014 um 21:42) ist von Gezeichneter.

  • Huhu liebe leute ich hätte da mal ne Frage

    Ich habe von berufswegen viel mit Fräs- und Drehmaschinen und natürlich mit Metall zu tun.

    Ich möchte mir einen Schlitten aus Stahl für die Röhm Rg 96 Fräsen jetzt die frage darf ich das?
    oder muss ich den dann erst zur Prüfstelle schicken oder darf ich sowas gar nicht bauen?

    Und falls nicht darf ich die angedeutete Federführungsstange aufbohren (dieser nippel vorne am Schlitten der so richtig bekackt aussieht)
    NICHT DEN LAUF nur unterhalb des Laufloches damit ich mir selbst ne Federführungsstange Drehen kann.

    Ich habe NICHT vor etwas am Lauf oder am Magazin zu verändern sodass Projektile abgeschossen werden könnten, diese veränderungen sollen nur Optischer Natur sein.


    lg
    Gezeichneter

    Erst wenn der letzte Sportschütze entwaffnet, der letzte Hobbyschütze das Luftgewehr abgibt und der letzte Händler dicht macht,
    werden die Politiker erkennen: Amokläufer und Gewaltverbrecher halten sich doch nicht ans Waffengesetz.

  • Ob wesenliches Waffenteil ist umstritten. Aber auf der einen Seite ist das PTB-Zeichen, auf der anderen Seite ist ein Zeichen vom Beschuss. Gegenfrage: Darfst Du die weglassen oder selbst aufbringen?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Bei meiner Rg 96 sind die Beschusszeichen auf dem Patronenlager und ja das PTB ist drauf frage ist halt ob ich das zur PTB schicken kann damit die das testen

    Erst wenn der letzte Sportschütze entwaffnet, der letzte Hobbyschütze das Luftgewehr abgibt und der letzte Händler dicht macht,
    werden die Politiker erkennen: Amokläufer und Gewaltverbrecher halten sich doch nicht ans Waffengesetz.

  • ok das ist schlecht :( was bräuchte ich denn dafür, selbst Teile für SSW herzustellen?

    Erst wenn der letzte Sportschütze entwaffnet, der letzte Hobbyschütze das Luftgewehr abgibt und der letzte Händler dicht macht,
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  • Ob wesenliches Waffenteil ist umstritten.


    Nein.
    Der Verschluss ist ein wesentliches Waffenteil und bei den weitaus meisten Waffen ist der Schlitten ein Teil mit dem Stoßboden.

    Bei der IWG American oder auch der Walther P22 sieht das allerdings anders aus.
    Aber auch hier ist der Einwand mit PTB-Nummer und Beschussstempel gerechtfertigt.
    Mit einerm anderen als dem Original-Schlitten ist das Bastelergebnis beschuss- und zulassungslos, letzteres macht die ganze Sache WBK-pflichtig.

    Also:
    Als Idee ganz ok, in der Realität aber auch bei Waffen mit zweiteiligem Schlitten nicht empfehlenswert!


    Stefan

  • Eine Ausbildung zum Büchsenmacher sowie die Genehmigung Waffen und deren Teile herzustellen. Das ist schon alles...

    Danach brauchst Du eine WBK, denn eine RG96 mit Stahlschlitten hätte keine PTB mehr... und damit kommen dann auch die ganzen Verbindlichkeiten, die der Besitz scharfer Waffen (denn als solche wird eine SSW ohne PTB gehandhabt) mit sich bringt.

    Etwas viel Aufwand für einen Stahlschlitten bzw. einige optische Verschönerungen, oder?

  • was bräuchte ich denn dafür, selbst Teile für SSW herzustellen?


    Mehr Papierkram als du dir vorstellen kannst.
    Abgeschlossene Ausbildung als Büchsenmacher ist noch das mindeste, die Herstellungslizenz wird dann nochmal ungleich schwieriger.


    Es gäbe noch eine Möglichkeit, die deinerseits keinerlei Papierkram bedarf!
    Wende dich an den Hersteller und bezahle ihm soviel Geld, dass er nur für dich eine RG69 mit Stahlschlitten entwickelt und bei der PTB zulassen lässt.
    Für die Kohle kannst du aber wahrscheinlich in ein Land deiner Wahl auswandern, wo man sich Waffen auch selber feilen darf.


    Stefan

  • Eigenbau Schlitten darf ich das?
    Ja klar, wenn´s einer für die Kid´s ist. Die Dinger können zwar auch gefährlich sein wenn man anderen damit in die Haxen fährt, fallen aber nicht unter´s Waffengesetz. :D

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Tolle idee :thumbup: , wenn man das nötige Werkzeug und Knowhow hat, ich würd liebendgern so einen aus Stahl mal sehen/haben. Aber die wird wohl ein Wunschtraum bleiben. Die vielen Hürden und damit verbundener Zeit und Geldaufwand um das legal umzusetzen sind enorm und stehen in keinstem Verhältnis zum Resultat. Da ist die Anschaffung eienr scharfen HK sogar der einfachere Weg mit WBK über SV und dann hast du nicht nur eine Knallpistole mit 9 Schussmagazin sondern was rischtiges (wobei die HK ehrlich gesagt sicherlich nicht meine Wahl wäre, wenn ich eine GK Waffe aussuchen würde ;^) ).

    Mich würde interessieren ob man z.B. schon Teile wie Federführung mal gedreht hat, die ist ja bei der PK380 z.B. zink, ich würd gerne eine abkaufen, falls jmd. so was hat/bzw. im vernünftigen Kostenrahmen im Auftrag machen kann.

    nachtrag: mir fällt grad ein - die BG17 hat es doch auch geschafft irgendwie einen Stahlschlitten zu bekommen, müsste doch eigentlich mit anderen SSWs auch umsetzbar sein, die Frage ist wer wird das übernehmen und vorallem wie teuer wird das ganze?

    Einmal editiert, zuletzt von JFrame (4. September 2014 um 22:00)

  • ... Die vielen Hürden und damit verbundener Zeit und Geldaufwand um das legal umzusetzen sind enorm und stehen in keinstem Verhältnis zum Resultat. ...

    Das Ganze ist sehr einfach. Da gibt es nicht viele Hürden, sondern nur eine Einzige.
    Wenn Du die erforderliche Berechtigung nicht hast, darfst Du keine relevanten Waffenteile bearbeiten - und schon gar keine selber herstellen.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Naja, die Optik im Bereich der Federführung des Vorbilds USP ist ja auch nicht so von den Socken hauend.

    Die frühen Versionen der RG 96 waren anders Pistole 9mm: Röhm RG 96

    Chromfarbe oder ein Edelstahlplättchen vorne draufsetzen wäre auch noch eine Option.

    €: Wenn Du nur ein Loch reinbohren läßt, erlischt dann die Bauartzulassung ? Bei der USP wärst Du, wenn ein BüMa was am Schlitten macht und anschließender Neubeschuss wg. bearbeiteter höchstbeanspruchter Teile erfolgt im grünen Bereich.

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (4. September 2014 um 22:15)

  • Der büma müsste des doch machen dürfen könnte ich ihm sagen vonwegen Schlitten aufbohren und ne "Fake" federführungsstange einbauen die ICH gedreht hab weil die führungsstange ist sicher kein relevantes bauteil oder doch?

    Erst wenn der letzte Sportschütze entwaffnet, der letzte Hobbyschütze das Luftgewehr abgibt und der letzte Händler dicht macht,
    werden die Politiker erkennen: Amokläufer und Gewaltverbrecher halten sich doch nicht ans Waffengesetz.

  • Ob die RG96 mit einem Stahlschlitten ordnungsgemäß funktionieren würde (oder wie lange?) ist auch fraglich. Oft ist es so, dass der wesentlich härtere Stahl den Zinkdruckguß des Rahmens an den Stellen angreift bzw. beschädigt wo man es nicht wirklich brauchen kann. Mit dem "weichen" Verschluß passiert so etwas logischerweise nicht.

    Wenn Du eine SSW mit Stahlschlitten suchst, dann kauf' einfach eine PK380.

    Grüße - Bernhard

  • ok das ist schlecht :( was bräuchte ich denn dafür, selbst Teile für SSW herzustellen?


    Man darf unter gewissen Umständen auch im privaten Rahmen waffenwesentliche Teile bis zur kompletten Waffe herstellen. Dazu ist
    eine Erlaubnis nach § 26 - Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung WaffG nötig. Ist aber nicht einfach, zumal man detailliert darstellen muss was man herstellen will und welche Voraussetzungen man zum fachgerechten Bau mitbringt. Die Erlaubnis erlaubt je nach Umfang auch den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen. Aber nach Ablauf der Befristung benötigt muss man eine WBK mit Bedürfnis beantragen, wenn man die Sachen behalten will.

  • Wie siehts eigentlich mit einem Magazin aus? Zählt das zu den wesentlichen Teilen einer Waffe oder kann man diese verändern.
    Wäre auch suuper ein 25schuss Magazin für die RG 96 zu bauen, soweit das erlaubt ist ich will keinen ärger mit den grünen bekommen

    Erst wenn der letzte Sportschütze entwaffnet, der letzte Hobbyschütze das Luftgewehr abgibt und der letzte Händler dicht macht,
    werden die Politiker erkennen: Amokläufer und Gewaltverbrecher halten sich doch nicht ans Waffengesetz.