Kauf einer WBK-pflichtigen Waffe

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 3.274 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juli 2014 um 01:28) ist von Dr.König.

  • Hallo zusammen,

    bei mir dauert es zwar noch etwas bis ich meine erste Waffe auf WBK kaufen kann, aber trotzdem habe ich dazu eine Frage. Wenn ich z.B. bei Sportarms eine Ordonanz Langwaffe online kaufen möchte, wie läuft das dann ab.
    Muß ich dann die WBK im Original hin schicken, als Beweis das ich berechtigt bin, oder reicht eine vom SB beglaubigte Kopie der WBK.
    Ich hab versucht das im I-Net zu finden, bin aber jetzt doch etwas verwirrt.
    Wie gesagt bei mir wird das frühestens nächsten Sommer was, aber es interessiert mich doch wie das abläuft.

    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • hier mal die Vorraussetzungen von shoot-club

    Zitat

    Beim Erwerb von scharfen Waffen benötigen wir die WBK oder den
    Jagdschein - entweder im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie
    sämtlicher Seiten per Post an unsere Firmenanschrift. Die Kopien dürfen
    nicht älter als 14 Tage sein.

    hilft dir das weiter? :)

  • ja und nein, ich müßte die WBK ja dann aus der Hand geben, wie bekomme ich die dann zurück? Zusammen mit der Waffe oder wird die mit der Post geschickt ? Ich weiß das hört sich doof an,
    aber ich möchte halt gern wissen wie das so abläuft.
    Aber Danke schon mal für Deine Antwort.

    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Ich habe nie eine WBK versendet oder eine beglaubigte Kopie.
    Wer so was verlangt darf sein Kram behalten.

    Gib dem Verkäufer die TelNr deiner Sachbiene und gut.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • ich würde da immer mit der amtlich beglaubigten Kopie bleiben, sei es nun wegen Paranoia oder einfacher übervorsichtigkeit, aber wie in anderen, nicht forenbezogenen Themen sollte das Motto lauten "play it safe"

    hab noch keine Erfahrungen mit dem verschicken der "Richtigen echten" WBK gemacht. schätze aber die werden per post oder spätestens in dem von dir bestellten Paket zurückgeschickt

    aber je nachdem wo du wohnst kannst du vielleicht auch in dem zugehörigen Ladengeschäft vorsprechen und dich verifizieren lassen-einige onlineshop sind ja ausser im internet auch in diesem "realen Leben" vertreten

  • Du brauchst das Original nicht aus der Hand geben, du gehst mit deiner WBK zum Stadtamt/Bürgerzentrum, lässt dir eine Kopie machen und beglaubigen, kostet nur ein paar €.
    Dann schickst du die beglaubigte Kopie zum Händler, wenn du die Waffe erhalten hast, gehst du mit deiner Original WBK zum Stadtamt und lässt die Waffe eintragen. Fertig!
    Bei beglaubigten Kopien werden nur aktuelle anerkannt (14 Tage).

  • Ich hatte meine eine damals im Laden gekauft, hatte mich dennoch auch im Inet schlau gemacht und meine auch die "Rede" von Kopien gelesen zu haben, was aus meiner Sicht auch unbedenklich ist.
    ______
    :sleeping: € Ich hinke etwas hinter der Zeit..

  • Danke für Eure Antworten, ich bin nur ins zweifeln gekommen weil bei einigen eGun Auktionen folgendes verlangt wird " entsprechende Erwerbsberechtigung im Original ist erforderlich, Erwerbsberechtigungen via Email als .pdf oder .jpeg werden von mir nicht akzeptiert! Waffenhandelslizenzen bitte als aktuelle amtlich beglaubigte Kopie oder im Original! "


    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Du musst unterscheiden ob Du bei einem anerkannten Händler kaufst oder privat.
    Zumindest bei mir war es so dass der Händler die Originale verlangt hat und auf die Gelbe den Eintrag gemacht hat.
    Damit bin ich mit dem Kaufvertrag zum Ordnungsamt.
    Und alles war OK.

    Aber wie immer liegt das wahrscheinlich im ermessen der Örtlichkeit.
    Hier war es in Berlin.

    Frag am besten Deinen Bearbeiter. Es ist immer gut, den zu kennen.

    Ed

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zu Zeiten, als noch aus Katalogen bestellt wurde, musste man die WBK wohl oder übel im Original versenden.
    Heutzutage ist das bei manchen Händlern immernoch so. Um diese habe ich bisher auch einen Bogen geschlagen.

    Bei meinen WBK-pflichtigen Versandeinkäufen lief das folgendermaßen:
    WBK einscannen und samt Kontaktdaten des Sachbearbeiters zumailen. Händler klärt mit der Behörde alles ab, Waffe wird versandt.
    Paket kommt an, Wareneingangskontrolle mit Nummernabgleich und samt Kaufbeleg ab zur Behörde, Erwerbsanzeige ausfüllen, eintragen, fertig.

  • Du solltest es vor dem Kauf mit dem Überlasser abklären.

    Wenn der auf Vorlage des Originaldokuments besteht und Du das nicht willst: Verzichten.

    Edit: Ein Händler, der die Waffendaten nicht ins Originaldokument einträgt, begeht theoretisch eine Ordnungswidrigkeit. Praktisch kenne ich aber keinen Fall, wo die Behörde das verfolgt und nicht kommentar- und kostenlos den Eintrag nachholt.

    Ich habe auch schon nur ´nen Scan geschickt und die Daten der Behörde. Da kann dann der Verkäufer vorher rückfragen, ob die Erlaubnis besteht. Der Überlasser muß sowieso innerhalb von 14 Tagen austragen lassen oder der zuständigen Behörde melden.

    Die WaffVwV erwähnt auch die Abwicklung über (zeitnah) beglaubigte Kopien im Versandhandel.

    Mit dem Versand der Original-WBK hätte ich auch Schmerzen. Der Wickel und die Kosten bei Verlust blieben wohl an Dir hängen.
    Meine Behörde verschickt die aber auch als Standardbrief. Nebenbei: Bei einem Privatanbieter bei egun weißt Du noch nicht mal, ob er ein berechtigtes Interesse am Erhalt des Originaldokuments hat. Wenn der ein Fake ........

    Manchmal lohnt eine längere Autofahrt. Man kann das Original vorlegen, muß nicht zum Empfang daheim sein und zahlt keinen Versand.
    Und: Wer in persönliche Abholung einwilligt, dreht Dir keinen Schrott an.

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (26. Juli 2014 um 10:10)

  • Da die Anschaffung einer WBK Pflichtige Waffe, ja ein eher seltenes und auch besonderes Ereigniss im Leben ist, würde ich die nie und nimmer über einen Versand bestellen, geschweige denn eine WBK per Post versenden ! Notfalls würde ich sogar einige Hundert Kilometer bis zum Waffengeschäft meines Vertrauens fahren, um Sie selbst in Empfang zu nehmen ! Meiner Meinung nach gibt es einige Wenige dinge im Leben, die sollte man nur Persönlich erledigen, und Waffenkauf ist einer davon !

  • Meiner Meinung nach gibt es einige Wenige dinge im Leben, die sollte man nur Persönlich erledigen, und Waffenkauf ist einer davon !


    Dem schließe ich mich an, allerdings unter Vorbehalt. Wenn es um solche Sachen wie scharfe Waffen oder edle/hochwertige stücke geht, dann auf jeden Fall, alleine schon um einen Ansprechpartner bei problemen und fragen zu haben und um zu wissen wie sich die Waffe anfühlt-ob ie zu einem passt. Zum beispiel kann man ein noch so großer Fan der original Nambu Pistolenreihe sein, aber wenn du das ding in den USA in die hand bekommst und es sich einfach in der hand unangenehm und furchtbar anfühlt, dann kaufst du's nicht . ein zurückschicken mit der begründung "ich mag das gefühl irgendwie nicht" ... naaja

    aber wenn es jetzt ein billiges Luftgewehr für 60€ ist, das dann in dem Laden um die Ecke einfach mal das dreifache kostet ist das bestellen über internetz durchaus vertretbar

    Verbr

  • Guten Morgen,

    dann Danke ich euch für die Antworten. Jetzt bin ich schon mal etwas schlauer. Da ich ja in der Nähe von Berlin wohne, werde ich dann sicherlich den Weg auf mich nehmen und dort die Waffe die mich interessiert kaufen.
    Ich wünsche Euch noch ein schönes WE


    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Meiner Meinung nach gibt es einige Wenige dinge im Leben, die sollte man nur Persönlich erledigen, und Waffenkauf ist einer davon !


    Heutzutage hat es der zeitliche und finanzielle Aufwand zur Selbstabholung schwer, mit der Reichweite und Angebotsbreite des WWW mitzuhalten.

    Meine letzte Abholung waren eine HW 9 ST mit Nill-Griff plus ein Norinco KKW für zusammen 155 €. 8 Stunden unterwegs plus 600 Auto-KM, die ehrlich gerechnet ca. 180 € kosten, kamen dazu. Wenn Du der ehrlichen Darstellung des Verkäufer vertraust, ist schicken lassen schon billiger.

    Wenns ein Schweizer Ordonanzgewehr sein soll und in greifbarer Nähe nix gescheites angeboten wird, hätte ich kein Problem damit, es mir aus Süddeutschland schicken zu lassen.

    Als Käufer kann man Dir nix wollen wegen Überlassen aufgrund vager Legitimation, solange die Knifte registriert und beschossen ist.

    Andreas

  • Der private Verkäufer oder der Händler braucht einen Nachweis der Erwerbsberechtigung. Ich habe kein Problem damit mein Original zu versenden. Denn selbst ein Einwurfeinschreiben ist billiger als eine beglaubigte Kopie. Außerdem muss man dann zu den Öffnungszeiten des Amtes hin und ggf. auch Wartezeiten in Kauf nehmen. Mein SB der Waffenbehörde hat es gern, wenn die im Handel gekaufte Waffe bereits eingetragen ist und er die Sache nur abstempeln und in seine EDV eintragen muss. Allerdings hat die Privatperson als Verkäufer nichts in dem amtlichen Dokument reinzuschreiben.
    Daher verfahre ich so:
    Ist der Verkäufer ein Waffenhändler bekommt er meine WBK im Original, verschickt als Einwurfeinschreiben.
    Bei einer Privatperson spreche ich das ab. Mein SB hat Verständnis dafür, wenn der Verkäufer k.H. ihn anruft um meine Erwerbsgerechtigung k.H. zu verifizieren.

    Beim privaten Waffenkauf empfehle ich dringend einen Kaufvertrag für jede Seite zu machen. Angehängt gehört die jeweils gegnerische WBK als Kopie. Bei erlaubnisfreien Waffen jedoch der Perso. Mein SB schätzt die Einsicht der anderen WBK, weil er dann einfach die Daten des Verkäufers - genauer - Überlassers eintragen kann. Da der Waffenerwerb im eigenen Interesse auch über die Zeit des Waffenbesitzes belegbar sein sollte, heftet man das zu Hause ordentlich ab.
    Im gewerblichen Waffenhandel gibt es sowieso eine ordentliche Rechnung mit allen Angaben.

    Nachtrag:
    Einen formlosen Kaufvertrag für erlaubnispflichtige Waffen stelle ich ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit hier zur Verfügung:
    http://www.pulverschein.de/Kaufvertrag_Schusswaffen.pdf

    Sinngemäß hier die Version für erlaubnisfreie (Schuss-)Waffen:
    http://www.pulverschein.de/Kaufvertrag_Schusswaffen_ab_18.pdf

  • Hi, :^)

    ist anscheinend quer durch Deutschland so gewünscht. Hier im Bereich Villingen-Schwenningen wird es genauso gehandhabt. :thumbup:

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.