Der Beitrag von Musashi hat mich natürlich nachdenklich gemacht, gleichzeitig aber auch ne Lösung des Problems aufgezeigt. In Deutschland gibt es derort viele Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, welche unser tägliches Leben regeln sollen. Wenn es "Laserbeauftragte" oder wie das heißt gibt, dann gibt es garantiert Vorschriften, die einzuhalten sind und die das Blenden von Verkehrsteilnehmern verbieten. Der Import, das Inverkehrbringen und die Nutzung von starken Lasern sind garantiert jetzt schon irgendwo und irgendwie geregelt. Importeure und Verkäufer können vielleicht jetzt schon bei Mißbrauch oder wenigstens nicht ausreichender Warnung vor Mißbrauch in Haftung genommen werden. Auf die Sanktionsmöglichkeiten bei gefährlichem Eingriff ... ist schon mehrfach hingewiesen. Wenn die Tätergruppe tatsächlich bei den 8-10jährigen anzusiedeln ist, wäre pädagogische Arbeit in den Schulen doch eher zielführend als alles andere.
Was bitte soll ausgerechnet eine Änderung des Waffengesetzes bewirken?