Das wäre zwar jetzt wieder eine Grundsatzdiskussion, aber in diesem Zusammenhang ist die Frage durchaus auch angebracht.
Wozu wurde der §42 überhaupt geschaffen?
Dafür, daß sich rechtschaffene Bürger jetzt in Internetforen über den Transport und das "sichere" Einpacken von Messern und Schwertern auf dem Weg zum Mittelaltermarkt Gedanken machen müssen?
Ich dachte dieser Paragraph wird nur gegen Gewalttätige Menschen eingesetzt?
So zumindest eine öffentliche Aussage des damaligen Mitinitiators Wiefelspütz.
Bedenken einiger Leute, daß es anders kommt und auch friedliche Bürger bestraft werden, wurde damals belächelt.
Heute werden Einhandrettungsmesser bei Verkehrskontrollen beschlagnahmt weil das Retten von Menschen laut Gerichtsurteil kein ausreichender Grund für das Mitführen eines Einhandmessers ist.
Es werden Messer, die eigentlich keine Einhandmesser sind, aber deren Klinge zu leicht aufgeht, auch dem Führverbot unterworfen, obwohl dies nach einer offiziellen Aussage so nie gedacht war.
Tut mir leid wenn ich das nach wie vor traurig finde.
Wir hätten den ganzen §42 nicht gebraucht.
Wozu ist er wirklich gut?
Messer und jeder andere Gegenstand konnte auch vorher schon von jedem Polizisten zu jeder Zeit zur Gefahrenabwehr einkassiert werden wenn ihm etwas seltsam vorkam.
Ich bleib dabei, dieser Paragraph ist absoluter Müll und absolut sinnlos.
Gruß K.